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Naja, ein Bisschen Meldepflicht für MRSA gibt es schon:
HWelt - Krankenhaushygieneverordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft
Für MRSA (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) besteht seit dem vergangenen Jahr eine Meldepflicht. Mit dem direkten Labornachweis in Blut oder Liquor werden jedoch nur klinisch schwere Fälle mit Sepsis erfasst.
Hier ein paar Zahlen aus dem Epidemischen Bulletin 17/2009 des RKI
Es handelt sich um eine Untersuchung des Nationalen Referenzzentrums für Staphylokokken aus 2008 in dem steht, welche Krankheiten MRSA auslöst.
Wundinfektionen 51,67 % - Abszesse 6,12 % - Lungenentzündungen 15,37 %
Harnwegsinfektionen 9,91 % - Verschiedenes 6,35 % und das, was meldepflichtig ist – Sepsis 10,58 % !!!
Also sind fast 90 % der Krankheiten die durch MRSA hervorgerufen werden nicht erfasst.
Und es gibt noch viele andere Krankenhauskeime – die sind auch nicht erfasst.
HWelt - Krankenhaushygieneverordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft
Für MRSA (Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus) besteht seit dem vergangenen Jahr eine Meldepflicht. Mit dem direkten Labornachweis in Blut oder Liquor werden jedoch nur klinisch schwere Fälle mit Sepsis erfasst.
Hier ein paar Zahlen aus dem Epidemischen Bulletin 17/2009 des RKI
Es handelt sich um eine Untersuchung des Nationalen Referenzzentrums für Staphylokokken aus 2008 in dem steht, welche Krankheiten MRSA auslöst.
Wundinfektionen 51,67 % - Abszesse 6,12 % - Lungenentzündungen 15,37 %
Harnwegsinfektionen 9,91 % - Verschiedenes 6,35 % und das, was meldepflichtig ist – Sepsis 10,58 % !!!
Also sind fast 90 % der Krankheiten die durch MRSA hervorgerufen werden nicht erfasst.
Und es gibt noch viele andere Krankenhauskeime – die sind auch nicht erfasst.