Erfahrungen Ungeimpfter mit Kliniken und Arztpraxen

Die eigentlich Kranke (dement), die ich nur begleite, kommt ja zum Termin.
Du nimmst trotzdem einen Termin jemand anderem weg. Mal davon abgesehen, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist (wie hier), kann man ja nicht verlangen, dass da immer ein PCR-Test gemacht wird, der kostet. Ich kenn das mit den PCR-Tests auch so nicht, bisher war überall Schnelltest ok. Denke das ist mal wieder rechtswidrig was die Klinik da macht.
 
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Bitte beachten Sie: Ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder ein Genesenenzertifikat reicht für den Zutritt zum Klinikum nicht aus. Alle Besucher*innen und Begleitpersonen müssen weiterhin einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen können – und zwar unabhängig von ihrem Impfstatus. Diese Testpflicht gilt also auch für Geimpfte und Genesene.

Ein negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein, ein zertifizierter Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden. In der unmittelbaren Umgebung des Klinikums finden Sie mehrere Testmöglichkeiten, in denen Sie sich testen lassen können.

Bei akuten medizinischen Problemen kann bei Begleitpersonen von Patient*innen mit Behinderung sowie minderjähriger Patient*innen (beide erziehungsberechtigte Eltern) ausnahmsweise auf die Vorlage eines SARS-CoV-2 Testnachweises verzichtet werden. Dies gilt auch für gesetzlich bestellte Betreuer*innen betroffener Patient*innen.

Bitte stellen Sie sich auf entsprechende Kontrollen Ihres Testnachweises ein. ...


Grüsse,
Oregano
 
Aber wie kommst du drauf, dass da ein PCR notwendig sei und nicht ein Schnelltest reicht? Und den kann man ja überall kostenlos machen.
 
... Ein negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein, ein zertifizierter Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden. ...
#42

Dadurch kam ich auf den PCR-Test und aus Erfahrung, weil ich den dann dort machen konnte (kostenlos).
Den Schnell- und PCR-Test kann man an „offizieller“ Stelle nur dann machen, wenn man eine entsprechende Stelle findet.
Bei einem Notfall am Samstag nachmittag ca. 17.30 Uhr war es uns nicht möglich, so eine Stelle zu finden. Also sind wir wieder nach Hause gefahren, und zum Glück hat sich die „Not“ wieder gegeben.

Grüsse,
Oregano
 
Im Münchner Klinikum Rechts der Isar müssen Begleitpersonen einen frischen PCR-Test (vielleicht ist das auch ein Schnelltest?) vorzeigen, während die Menschen, die dort einen Termin haben, keinen Test brauchen.
Als Folge davon mache ich jetzt auch jeweils als Begleitperson einen Termin aus, den ich dann aber nicht wahrnehme. Bisher klappt das.

Das heißt, Oregano, du hältst diese Regelung, die das Klinikum in München durchführt, für unsinnig, oder vielleicht auch für falsch. Auf jeden Fall bist du wohl davon überzeugt, dass es richtig ist, sich nicht an die getroffenen Regelungen in diesem Punkt zu halten und diese zu umgehen. Ist das richtig?
 
Wuhu O,
... und zum Glück hat sich die „Not“ wieder gegeben.

man mag sich lieber nicht vorstellen, es hätte sich diese "Not" nicht wieder gegeben, wäre vielleicht sogar noch schlimmer geworden - zB ein Herzinfarkt, Schlaganfall oder etwas ähnlich Bedrohliches/Akutes... :oops:

Was tun Menschen, die genauso wenig mobil und/oder finanziell ausgestattet sind, an wie geschildert Wochenenden, aber mit einem akuten/bedrohlichen Fall?

Das kann jemanden mit "Haus-" bzw "gesunden Menschen"-Verstand doch nur zu der Ansicht bringen, dass da entweder Verordnungen/Gesetze "ordentlich" falsch gemacht wurden oder sich betroffen Institutionen wzB Krankenhäuser respektive die "verantwortlich"/verwaltenden Leute darin anmaßen, diese Verordnungen/Gesetze missbräuchlich auszulegen - oder sogar beides; Weil in anderen solcher Institutionen bzw diesen in anderen Ländern unter gleicher "C"-Lage gehts ja auch anders...

Die Kreativität aus Not geboren, sich als Begleitperson einen eigenen Termin zur selben Zeit geben zu lassen, um ohne Probleme Einlass zu finden, ist ja das eine - "ordentlich" ist es in diesem System, welches solche Verordnungen/ Gesetze macht, mit solchen "verantwortlichen"/verwaltenden Leuten aber auch nicht...

Ein "ordentliches" System, welches Du zB weiterhin verteidigst, indem Du zB immer noch deren "ordentliche Aufklär"-Seiten a la "correctiv" etc pp hier im Forum im System-Sinne verlinkst/zitierst... :unsure:

Meine weiteren Gedanken dazu lass ich hier nun besser weg...
 
Zuletzt bearbeitet:
In Notfällen gilt diese Testpflicht doch gar nicht.
Bei akuten medizinischen Problemen kann bei Begleitpersonen von Patient*innen mit Behinderung sowie minderjähriger Patient*innen (beide erziehungsberechtigte Eltern) ausnahmsweise auf die Vorlage eines SARS-CoV-2 Testnachweises verzichtet werden. Dies gilt auch für gesetzlich bestellte Betreuer*innen betroffener Patient*innen.
Quelle: https://www.mri.tum.de/massnahmen-zur-patientensicherheit (wie oben)
 
Wuhu Mg,
wahrscheinlich ist die Person mit medizinischen Problemen, wo Oregano die Begleitperson ist, weder behindert noch minderjährig bzw ist sie nicht deren gesetzlich bestellte Betreuerin...
 
Vorhin rief ich innerhalb der Öffnungszeit in der gynäkol. Praxis wegen eines Termins an. Da sagte, neben der Anweisung, ab Dezember müsse man die 3G-Regel für die Praxis befolgen, der AB außerdem, ich würde außerhalb der Öffnungszeit anrufen, könne aber eine Nachricht hinterlassen. Da sagte ich meine Nachricht.

Und nun sagt aber das Ärzteblatt vom 27. Oktober 2021, dass für Arztpraxen die 3G-Regel nicht zulässig ist.
Ist diese Info jetzt überholt? Was soll denn die Panikmache nun schon wieder?
Ich bin drauf und dran, morgen da hinzufahren und persönlich nachzufragen. Aber wenn das nur getestet geht und was kostet, lass ich das. Wie komme ich jetzt an den Termin?
 
Ist diese Info jetzt überholt?
3G ist nach meiner Kenntnis immer noch rechtswidrig, was aber verschiedene Arztpraxen nicht daran hindert (im Krankenhaus ist es glaub erlaubt). Ich hab mich bisher immer vorab testen lassen, das kostet ja nichts bei Grund Arztbesuch. Man will ja mit dem Arzt auch nicht rumstreiten, wenn man dann von ihm abhängig ist.
 
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