Themenstarter
- Beitritt
- 04.03.09
- Beiträge
- 417
Mir sind da noch interessante Details des AKH Wien (bzw. der Arbeitsmedizin unter Prof. Wolf) bekannt geworden.
So wurde ich nicht einfach routinemässig zur Differentialdiagnose an die Psychiatrie überwiesen, sondern es gab bereits eine Zuweisungsdiagnose: „DD Panikstörung? Somatisierungsstörung? Morbus Bleuler?“ (Morbus Bleuler = Schizophrenie).
Das muss man sich mal vor Augen führen. Ein Patient mit bekanntem primärem Immundefekt wird wegen Verdachts auf chronische Infekte und dem Beschwerdebild eines CFIDS an einer Ambulanz vorstellig, die als einzige im ganzen Land Kompetenz auf dem Gebiet dieses Krankheitsbildes reklamiert. Das Erste was man dort tut ist, dem Patienten Somatisierungsstörung und Schizophrenie zu unterstellen. Der Psychiater entspricht diesem Wunsch umgehend und behauptet eben diese Diagnose, obwohl die psychologischen Tests keinerlei Unterstützung für diese Behauptung liefern und genau gegenteilig ausfallen.
Es kommt aber noch besser. In einer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft behauptet der genannte Prof. Wolf die Immunschwäche sei irrelevant weil 1. kein CFS vorläge, und 2. eine solche Immunschwäche ein Ausschlußkriterium für CFS sei!!! Ja, er hat allen ernstes schriftlich festgehalten, dass eine bekannte Immunschwäche die Immunschwächekrankheit CFIDS ausschließen würde.
Diese Stellungnahme stammt vom Marz 2009. Die Volksanwaltschaft hat freilich genau diesen interessanten Inhalt nie an mich berichtet. Man weigerte sich dort auch auf mein Nachfragen mir eben diese Stellungnahme zu übermitteln. Von diesem Passus habe ich daher erst gegen Ende letzten Jahres erfahren, da sich diese Stellungnahme in meiner Krankenakte befand. Ich konnte einen kurzen Blick darauf werfen, während eben Prof. Wolf die Akte in seinen Händen hielt. Auch in Österreich hat ein Patient das Recht Auskunft über seine Krankenakte zu erhalten. Man behauptete aber kurzer Hand die Stellungnahme würde nicht zur Krankengeschichte gehören, somit dürfe ich auch keinen Einblick nehmen.
Ich wandte mich also an die Rechtsabteilung des AKH. Dort sagte man mir telefonisch umgehend zu, dass ich selbstverständlich das Recht hätte eine Kopie dieser Stellungnahme, zumal sie ja in meiner Krankenakte liegt, zu erhalten. Ich solle Email mit den Details übermitteln und man würde das umgehend erledigen. Die Antwort sah dann aber so aus:
"Bezugnehmend auf... teilt die Rechtabteilung mit, dass die geforderten Unterlagen, welche nicht Teil der Krankengeschichte sind, seitens des AKH nicht ausgefolgt werden"
Noch zynischer die Volksanwaltschaft: Ich frage wieso man mir die Argumentation um den Immundefekt nicht mitgeteilt hat. Antwort: woher will ich denn wissen dass das drin steht? Weiters: es könnte ja sein, dass die VA eine andere Version der Stellungnahme hätte?! Ich: das müssen Sie wissen, nicht ich. Antwort: Genau! Ich: Ja steht es denn nun drin? Keine Antwort…
So wurde ich nicht einfach routinemässig zur Differentialdiagnose an die Psychiatrie überwiesen, sondern es gab bereits eine Zuweisungsdiagnose: „DD Panikstörung? Somatisierungsstörung? Morbus Bleuler?“ (Morbus Bleuler = Schizophrenie).
Das muss man sich mal vor Augen führen. Ein Patient mit bekanntem primärem Immundefekt wird wegen Verdachts auf chronische Infekte und dem Beschwerdebild eines CFIDS an einer Ambulanz vorstellig, die als einzige im ganzen Land Kompetenz auf dem Gebiet dieses Krankheitsbildes reklamiert. Das Erste was man dort tut ist, dem Patienten Somatisierungsstörung und Schizophrenie zu unterstellen. Der Psychiater entspricht diesem Wunsch umgehend und behauptet eben diese Diagnose, obwohl die psychologischen Tests keinerlei Unterstützung für diese Behauptung liefern und genau gegenteilig ausfallen.
Es kommt aber noch besser. In einer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft behauptet der genannte Prof. Wolf die Immunschwäche sei irrelevant weil 1. kein CFS vorläge, und 2. eine solche Immunschwäche ein Ausschlußkriterium für CFS sei!!! Ja, er hat allen ernstes schriftlich festgehalten, dass eine bekannte Immunschwäche die Immunschwächekrankheit CFIDS ausschließen würde.
Diese Stellungnahme stammt vom Marz 2009. Die Volksanwaltschaft hat freilich genau diesen interessanten Inhalt nie an mich berichtet. Man weigerte sich dort auch auf mein Nachfragen mir eben diese Stellungnahme zu übermitteln. Von diesem Passus habe ich daher erst gegen Ende letzten Jahres erfahren, da sich diese Stellungnahme in meiner Krankenakte befand. Ich konnte einen kurzen Blick darauf werfen, während eben Prof. Wolf die Akte in seinen Händen hielt. Auch in Österreich hat ein Patient das Recht Auskunft über seine Krankenakte zu erhalten. Man behauptete aber kurzer Hand die Stellungnahme würde nicht zur Krankengeschichte gehören, somit dürfe ich auch keinen Einblick nehmen.
Ich wandte mich also an die Rechtsabteilung des AKH. Dort sagte man mir telefonisch umgehend zu, dass ich selbstverständlich das Recht hätte eine Kopie dieser Stellungnahme, zumal sie ja in meiner Krankenakte liegt, zu erhalten. Ich solle Email mit den Details übermitteln und man würde das umgehend erledigen. Die Antwort sah dann aber so aus:
"Bezugnehmend auf... teilt die Rechtabteilung mit, dass die geforderten Unterlagen, welche nicht Teil der Krankengeschichte sind, seitens des AKH nicht ausgefolgt werden"
Noch zynischer die Volksanwaltschaft: Ich frage wieso man mir die Argumentation um den Immundefekt nicht mitgeteilt hat. Antwort: woher will ich denn wissen dass das drin steht? Weiters: es könnte ja sein, dass die VA eine andere Version der Stellungnahme hätte?! Ich: das müssen Sie wissen, nicht ich. Antwort: Genau! Ich: Ja steht es denn nun drin? Keine Antwort…