Corona-Virus: Meinungen abseits des Mainstreams

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Wuhu,
Ah, jetzt sind alle ganz empört. Aber wie soll man Ao's Worte denn anders verstehen? Ich hab sie vorher auch dreimal gründlich gelesen.
Du willst da etwas zusammen schustern, thats it... 🙄

Das "leider" dort bezog und bezieht sich auf die noch nicht vorhandenen bzw unvollständigen Informationen bei einerseits der noch nicht geklärten Todesumstände bei dem/den Mädchen sowie jenen bei den Begleiterkrankungen, von denen auch Covid-19 eine sein kann, nicht unbedingt die primäre Todesursache sein muss (unser beider Diskussion gestern ab dort).
 
@Ao: Du hattest geschrieben
wenn in dem Fall jeweils Korrelation automatisch auch Kausalität bedeutet [...] - (endgültig) "bewiesen" ists ja leider jeweils noch nicht

Also: Wenn in dem Fall (also des Mädchens) Korrelation (Tod im Zusammenhang mit einer Maske) automatisch auch Kausalität (Tod wegen der Maske) bedeutet, aber bewiesen ist das leider noch nicht.

Hättest du halt geschrieben: geklärt ist das leider noch nicht. "Bewiesen ist das leider noch nicht", heißt doch wohl: ich nehme an, daß es so ist, und ich erhoffe den Beweis.

Und dann mal noch etwas deutlicher: Warum läuft diese Meldung denn durch die Kanäle der Maskengegner? Weil sie hoffen, wenn sich der Vorwurf erhärtet, oder schon bevor er sich erhärtet, damit Stimmung machen zu können. Ist es dann ganz falsch, zu sagen: es ist ihnen -- im Sinne ihrer Sache -- lieber, da das Mädchen nun mal traurigerweise urplötzlich gestorben ist, es ist an der Maske gestorben als beispielsweise an einem Herzversagen?
 
Ja doch, das hatte ich wahrgenommen und gut gefunden, daß du da erstmal die Schlußfolgerungen bremst.

Es ändert aber nichts an der Formulierung, die ich verräterisch finde. Ich weiß, du versuchst immer, dich möglichst bedeckt zu halten, was die Lektüre deiner Texte echt nicht einfacher macht. Aber ab und zu habe ich eben doch den Eindruck, daß eine Haltung durchschimmert.

Ich jedenfalls hoffe/wünsche mir nicht, daß die Kausalität der Maske hier "bewiesen" wird, sondern daß sie widerlegt wird.
 
Wuhu,
... die ich verräterisch finde ... habe ... den Eindruck, daß eine Haltung durchschimmert...
tja, da "interpretieren" wir wohl Worte/Aussagen unterschiedlich... 🙄
... Ich jedenfalls hoffe/wünsche mir nicht, daß die Kausalität der Maske hier "bewiesen" wird, sondern daß sie widerlegt wird.
Bingo! Als ob ich mir wünschen würde, wenn jemand warum auch immer sterben sollte - das ist einfach nur noch 🤬
 
Ich gehe mal davon aus, dass Bodo Schiffmann Kontakt zu Kollegen hat, die ihn veranlassen, das so rausgehaut zu haben.
Wenn es Zusammenhänge zum MNS geben könnte, dann muss, so finde ich, der bloße Verdacht, das könnte damit zusammenhängen schnell geäußert werden.

Es gibt sensible kollaptische Kinder, gerade in dem Alter. Ich war eine Zeit lang auch so eines und hatte damals massivste Bluthochdruckkrisen bis kurz vor der Ohnmacht. Mit Atembegrenzung wäre ich auch tot umgefallen.
Ursache Bluthochdruck damals bis heute unbekannt. Giftverdacht im Wohnumfeld/Zahnbehandlung Quecksilber.
(kam nach einer großflächigen Zahnbehandlung). Heute und lange schon ist der Blutdruck niedrig normal wieder.

So ist das mit den Risikofaktoren, die nicht untersuchte Kinder bei Tragen erleben könnten.Und zudem wird nie alles untersucht und WOZU auch, eigentlich. Das wäre bei mir dann unter "Vorerkrankung" gelaufen oder "gestorben" mit Mundnasenschutz?

Schiffmann war da sehr emotional, das wird ihm natürlich jetzt von denen, die ihn veräppeln und diskreditieren, super gerne zum Vorwurf gemacht.
Ich fand es auch nicht so gut ( Futter für die, die damit nicht können und es gegen ihn verwenden möchten) - aber es hat eine Alarmwirkung, denn WENN Kinder derzeit Kopfweh, Kreislaufprobleme zum ersten Mal entwickelt haben - als Beispiel - dann muss aufgepasst werden.

Ich verstehe, dass manche mittlerweile am liebsten schreien würden (Docs).
Boris Reitschuster hat sich des Themas angenommen und eine Anfrage geschickt.


"PS: Der Dialog hat bereits ein erstes Resultat. So erfuhr ich aus zuverlässiger Quelle, die erste Obduktion der Leiche der 13-Jährigen habe noch kein klares Bild ergeben. Die Rechtsmedizin führe nun weitere Untersuchungen durch. Dies könne erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Ob der Mund- und Nasenschutz teil- oder ursächlich war, sei ebenfalls Gegenstand weiterer Untersuchungen.
Auf Anregung eines Lesers habe ich folgende Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Landau geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,erlauben Sie mir folgende Anfrage zum Tod einer 13-Jährigen in einem Schulbus bei Germersheim Anfang September:
1.) Liegt ein Obduktionsbericht vor?
2.) Wenn nein:
A) wann ist mit diesem zu rechnen?
B) was ist der Grund, dass sich die Obduktion so lange hinzieht?
3.) Wenn ja:
A) was war die Todesursache?
4.) Gibt es, ggf. auch nach vorläufigen Obduktionsergebnissen, Hinweise dafür, dass der Tod im Zusammenhang mit dem Tragen einer so genannten Mund- und Nasenbedeckung stand?
5.) Ist auszuschließen, dass ein in 4.) beschriebener Zusammenhang bestehlt?Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße
Boris Reitschuster"
www.reitschuster.de
 
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Wuhu Felis,
... Wenn es Zusammenhänge zum MNS geben könnte, dann muss, so finde ich, der bloße Verdacht, das könnte damit zusammenhängen schnell geäußert werden.

Es gibt sensible kollaptische Kinder, gerade in dem Alter...
ganz genau, und es gibt einige Mütter, die sich alsbald auf "die Barrikaden" trauen, weil sie sehen und erleben, wie mit ihren leidenden Kindern umgesprungen wird - also die tatsächlich sichtbar leiden, doch dem einen und dem anderen Lehrp-Körper und/oder anderen Beteiligten (auch "Mütter", Bus-Fahrer, usw usf) ist ihr Hemd näher, und quälen diese kleinen Wesen, nur weil sie selbst Repressalien ("Bußgelder" etc pp) fürchten, gar nicht mal so SARS-CoV2...
 
Es gibt hier noch neuere Infos dazu und zu dem angeblichen 2. Kind, das Schiffmann erwähnt hatte:

. Auf RND-Anfrage erklärt Schiffmann, bei dem Opfer habe es sich um einen 13-jährigen Jungen aus dem Raum Aurich (Ostfriesland) gehandelt. Er habe die Information aus “vertraulicher” und vor allem “sicherer” Quelle bekommen, sagt er am Telefon. Den Namen könne er jedoch nicht nennen – sonst sei diese ihren Job los. Auch, in welcher Klinik sich der angebliche weitere Fall zugetragen haben soll, weiß der Arzt laut eigenen Angaben nicht. Jedoch seien die Staatsanwaltschaft Aurich und Oldenburg mit dem Fall befasst.

Die Staatsanwaltschaft weiß von nichts
Bei der Staatsanwaltschaft Aurich allerdings weiß man von diesem Fall nichts. Pressesprecher Jan Wilken erklärt auf RND-Anfrage, er habe von einer derartigen Geschichte bislang nichts gehört. Relevant wäre allerdings in diesem Fall der Todesort des vermeintlichen Opfers. Sollte dieser in einem der großen Unfallhäuser der Region gewesen sein, so wäre die Staatsanwaltschaft Oldenburg zuständig.

Doch auch in Oldenburg hat man von einem solchen Fall noch nichts gehört. “Ein entsprechender Vorfall ist hier bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg bislang nicht bekannt geworden”, bestätigt Sprecher Matthias Rennecke auf Anfrage.

Schiffmann behauptet der Fall sei bei der Staatsanwaltschaft und die weiß von nichts? Auch sehr merkwürdig.

 
Hat mal jemand überlegt ....
Prof. Drosten in seinen Podcasts ... müsste man sich die Mühe machen, diese zu hören oder zu lesen.
Noch viel mehr Engagement und Mühe bedeutet es natürlich, sich alle möglichen und denkbaren Expertenmeinungen dazu anzuhören und nachzulesen.
Und selber zu überlegen kann durchaus auch Mühe machen.
... der Zeitraum in der Luft beträgt ca. 30 Min - aber besser noch einmal die Skripts sichten.
Und das dann mit einer (halben) Sekunde in meinem Beitrag vergleichen.
Das ist ungefähr 1:1800 bis 1:3600.
. . . aber ob ich das nun hier schreibe oder in Hamburg fällt eine Schaufel um.
Ist Herr Drosten auch sachverständig für umgefallene Schaufeln in Hamburg?
 
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Was ich mich schon eine zeitlang frage: "Wer hat eigentlich das Gerücht aufgebracht, dass man ein ärztliches Attest braucht um vom MNS befreit zu sein"?
Für Würzburg in Bayern, als ein Beispiel, hörte man das ja per Gericht für Schüler. Da drohen Menschen ja per Gericht nun zum gläsernen Patienten zu werden und das Arztgeheimnis wurde damit in den Wind geschossen.
Jetzt ist es amtlich, dass dieses Grundrecht in der Bundesrepublik nicht mehr gilt. Zumindest nicht mehr überall. Das Verwaltungsgericht im Bayerischen Würzburg hat entschieden, dass ein “pauschales Attest” für die Befreiung von der Maskenpflicht in Schulen zu wenig sei. Atteste, die Schülern ohne jede Begründung bescheinigten, aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Masken tragen zu können, seien nicht ausreichend, um glaubhaft zu machen, dass das Tragen einer Maske wirklich unzumutbar sei, befand das Gericht in einer Eilentscheidung, die es am Donnerstag veröffentlichte: “Es fehlt an der konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes.”

In anderen Regionen z.B. Baden-Württemberg hörte ich neulich auch "Lustiges" - dass dies alles gar nicht fest geregelt ist.

In Würzburg allerdings schrieb dann eine Mutter an Herrn Reitschuster im Zusammenhang Würzburg "Wie erschaffe ich einen Corona Hotspot":

Wie relativ die Fallzahlen sind, und wie man sie durchaus kritisch hinterfragen kann, zeigt ein Brief einer Leserin aus Würzburg – den ich für so interessant halte, dass ich ihn heute hier veröffentlichen möchte:

Sehr geehrter Herr Reitschuster,
wie Sie sicherlich gehört haben, ist Würzburg ein Corona Hotspot. Was Sie vielleicht nicht wissen, ist das Ausmaß, mit dem hier getestet wurde. Auch nach intensiven Versuchen, in Erfahrung zu bringen, wie hoch eigentlich die tägliche bzw. wöchentliche Anzahl der Tests für die Stadt Würzburg ist und war, ist es weder mir noch einer Journalistin gelungen, dies schriftlich in Erfahrung zu bringen.
...
..........
Persönlich betroffen bin ich davon, da meine 14-jährige Tochter mittlerweile im Schulbus, auf dem Weg zur Schule, im Schulgelände, während des gesamten Unterrichts, sogar während des Sportunterrichts, in der Pause, auf dem Rückweg im Bus nach Hause, d.h. an manchen Tagen bis um 16:30 Uhr ununterbrochen die Maske tragen muss. Es ist nicht gestattet, die Maske von der Nase herunterzuziehen, auch wird ein Attest nicht anerkannt. Hierzu gibt es sogar ein Gerichtsurteil. Auf einem Attest muss nun auch noch eine Diagnose stehen, obwohl dies gesetzlich nicht erlaubt ist (§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen), (https://www.nordbayern.de/politik/gericht-attest-gegen-maskenpflicht-an-schulen-nur-mit-dia gnose-1.10440802).

Hm.
 
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Wuhu,
viele "Verwaltungs"-Ebenen agieren da unterschiedlich...

In Ö ist es seit Anbeginn der sog Masken-Pflicht so, wie noch heute auf der Seite des BuMifGesu zu lesen ist:
sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html
Wer ist vom Tragen des MNS ausgenommen?
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma) sind von der MNS Pflicht ausgenommen, müssen die Gründe für diese Ausnahme im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft machen.
([zuletzt bearbeitet:] 18.09.2020, 13:30 Uhr)
Vor einigen Monaten lautete es noch so:
Wer ist vom Tragen des MNS ausgenommen?
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr brauchen keinen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Kinder mit ADHS, Asthma) sind von der MNS Pflicht ausgenommen.
([zuletzt bearbeitet:] 03.07.2020, 07:00 Uhr)

Anscheins ist im Ö Covid-19-Gesetz nur eine Kann-Bestimmung diesbezüglich angeführt {§ 1. (5) 2.} @ris.bka.gv.at - daraus ableitend können (Verwaltungs-) Verordnungen erlassen werden resp wurden auch (@ris.bka.gv.at) - somit handelt es sich beim Nichtbefolgen dieser Pflicht (zumindest in Ö) um keine Straftat (im strafrechtlichen Sinn), man begeht also einen Ordnungs-Bruch (ähnlich wie Falsch-Parken - inkl Bußgeld (gut, wenn man das nicht zahlt, könnts dann irgendwann auch Gefängnis geben)) - wobei man immer noch kein Attest benötigt, so eines einer Glaubhaftmachung aber sehr entgegenkommt - normaler Weise, denn wir wissen ja inzwischen, dass das vielen Leuten inkl Ordnungs-Organen einfach egal ist (es gäb ja quasi nur Fake-Atteste usw usf)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Felis,
Für Würzburg in Bayern, als ein Beispiel, hörte man das ja per Gericht für Schüler.
etwas merkwürdig das ganze, normalerweise ist es doch so, dass auf das entsprechende Gerichtsurteil verwiesen wird (Quellangabe). Diesen Hinweis finde ich aber weder bei Reitschuster, noch in div. anderen Zeitungsartikeln. Hab ich die Zeit verschlafen und es handelt sich um einen "Aprilscherz" oder ist es eine "Zeitungsente"? Spassig finde ich das nicht.

Das Thema, dass man keine Vergleichszahlen - Anzahl der Testungen/positiv getestete - angibt hatten wir ja hier auch schon. Finden kann man diese aber in den Berichten des RKI. Man könnte sich ein viel besseres Bild machen hätte man diese Zahlen und es würde dem ein oder anderen sicher die, leider noch immer vorhandene Panik nehmen.

Grüssle
Freesie
 
Hallo Felis,

etwas merkwürdig das ganze, normalerweise ist es doch so, dass auf das entsprechende Gerichtsurteil verwiesen wird (Quellangabe). Diesen Hinweis finde ich aber weder bei Reitschuster, noch in div. anderen Zeitungsartikeln. Hab ich die Zeit verschlafen und es handelt sich um einen "Aprilscherz" oder ist es eine "Zeitungsente"? Spassig finde ich das nicht.

Das Thema, dass man keine Vergleichszahlen - Anzahl der Testungen/positiv getestete - angibt hatten wir ja hier auch schon. Finden kann man diese aber in den Berichten des RKI. Man könnte sich ein viel besseres Bild machen hätte man diese Zahlen und es würde dem ein oder anderen sicher die, leider noch immer vorhandene Panik nehmen.

Das dürfte keine Zeitungsente sein, und es ist alles andere als spaßig, man müsste ihn fragen dazu.
 
In Bayern scheint da eh einiges seltsam zu sein, hier anderer Zusammenhang.
Die Mainzer Rechtsanwältin Jessica Hamed hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach gegen die Einschränkungen im Zuge der Corona-Krise im Frühjahr geklagt. Sie bestreitet, dass diese verhältnismäßig waren: insbesondere die Eingriffe in die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Berufsausübung. Im Rahmen des Verfahrens kam nun Erstaunliches zu Tage: Laut Bayerischem Gesundheitsministerium sind keinerlei Akten zu den Entscheidungsprozessen vorhanden.

Freesie, ich weiß es nicht. In anderen Artikeln die über Würzburg berichten ist anderweitig auch nichts zu finden. (Verweis auf entsprechendes Urteil) Seltsam ja.
Da stimmt auch etwas wieder nicht.
 
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Huhu Alibiorangerl,
müssen die Gründe für diese Ausnahme im Fall der Kontrolle durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes glaubhaft machen.

... im Falle der Kontrolle ...
... glaubhaft machen...

ich lese auch da nichts von "zwingend ein Attest vorweisen"

... des öffentlichen Sicherheitsdienstes ... (d.h. für mich, die Verkäuferin hat kein Recht darauf ein Attest zu verlangen)

also bei euch, wie auch hier,
Bayrische Verordnung
(2) Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:
1.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
2.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
denn wir wissen ja inzwischen, dass das vielen Leuten inkl Ordnungs-Organen einfach egal ist .........

ja, so wie Schulleitern, Lehrern, Verkäufern usw.. Bestimmt denn jetzt einfach jeder, wie es ihm grad nach der Nase passt? Dann rufe ich morgen das Ende der Pandemie aus und jeder der dagegen motzt zahlt 1.500 € - aber auf mein Konto :LOL:

man begeht also einen Ordnungs-Bruch
da verwirrt mich das in Deutschland gültige Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) nochmal so richtig:
§ 135
(Inkrafttreten)
ist ein Gesetz das nicht in Kraft getreten ist überhaupt gültig?

Ah.... ich bin schon zu :sleep: um mir da noch den Kopf drüber zu zerbrechen.

Wünsche allen eine angenehme Nachtruhe.

Grüssle
Freesie
 
Ah.... ich bin schon zu :sleep: um mir da noch den Kopf drüber zu zerbrechen.

Wünsche allen eine angenehme Nachtruhe.
Ich auch und zudem heute in Parallelfenstern anderswo unterwegs. Was ein Verhaltens-Absturz von mir.:D
Gute Nacht auch. :)
So, da ein Würzburger (kenne den Dialekt gut, er hat ihn nur "leicht" :D )


Der Berichtet wohl auch von diversen Schulen usw. Habe es jetzt aber nicht intensiv angehört.
Nur durchgezogen mit der Maus. Sind "nur" 4 Minuten oder so. Er sprach wohl auch mit Ärzten, die meinten das könne (oder dürfe, eher Prinzip Hoffnung) - nicht vor einem weiter führenden Gericht stand halten.
Zu einem Juristensohn sagte ich neulich, also ich, Felis: Ich hoffe auf Juristen, Anwälte und Richter mit XY in der Hose.
Damit das so niemals sich verfestigt und ausweitet gar.
 
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Habe vorhin bei Bittel im Gespräch mit Doc Uli gehört, dass in D ab 1. 10 kein Masken- Attest mehr ausgestellt werden darf. (Evtl. bisher nur in einer Stadt)

Außerdem: Der Inzidenz Begriff bei Drosten und im Duden

 
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