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Egal, Hauptsache nicht radi-kahl!Wie kann man das unterscheiden, X und Y, rechts und links?
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Egal, Hauptsache nicht radi-kahl!Wie kann man das unterscheiden, X und Y, rechts und links?
Ich bin vor allem gegen Extremmist!Egal, Hauptsache nicht radi-kahl!
Wie kann man das unterscheiden, X und Y, rechts und links?![]()
könnte als Schimpfwort missverstanden werden,Einzahl A ...
und "XY in der Hose (haben)" bedeutet ja das Gleiche - andersrum aber auch "keinen A... oder XY in der Hose haben" de.wiktionary.org/wiki/keinen_Arsch_in_der_Hose_haben - das Gegenteil......
es wagen · (sich) getrauen (veraltet) · (den) Mut haben (zu) · (so) mutig sein (zu) · (sich) trauen · (sich) zutrauen · die Stirn haben (zu) (geh., veraltend) · (den) Arsch in der Hose haben (zu) (ugs.) · (etwas) bringen (ugs.)
- (etwas) Verbotenes tun · (sich) hinwegsetzen (über) · missachten · ...
- ausfressen (ugs.) · anrichten · anstellen · ...
- (sich) ein Herz fassen · (sich) ein Herz nehmen (und) · (sich) einen Ruck geben (und) · ...
- (sich etwas) anmaßen · (sich) aufschwingen (zu) · (sich einer Sache) erdreisten · ...
Diesen Hinweis finde ich aber weder bei Reitschuster, noch in div. anderen Zeitungsartikeln.
Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.man müsste ihn fragen dazu.
Dass da wieder so ein Informations-Chaos herrscht, finde ich auch ärgerlich. Was ich hier mitbekommen habe, durch Ansagen in Einkaufszentren und Öffis und bei einer Anfrage bei der KV meines Bundeslandes, ist folgendes: Es gibt Rahmenvorgaben (für z.B. Praxen, Geschäfte, Verkehrsbetriebe, Bildungseinrichtungen), innerhalb derer eine gewisse Freiheit im Sinne eines Hausrechtes herrscht. Das bedeutet allerdings auch, dass man in einem gewissen Maße der Willkür ausgeliefert ist.ich lese auch da nichts von "zwingend ein Attest vorweisen"
Ich vermute, dass es hier Änderungen gibt oder geben wird, und dass man vielleicht auf Verbraucherseiten (StiWa, Verbraucherzentrale) fündig wird. Dass nun jeder per Hausrecht da mit einem umspringen kann, finde ich nicht i.O. und dass Diagnosen auf einem Attest stehen müssen, kann und will ich mir einfach nicht vorstellen (in D).Bestimmt denn jetzt einfach jeder, wie es ihm grad nach der Nase passt?
Das denke ich auch, ebenso wie ein Toilettenhäuschenwärter jemand mit Schwerbehindertenausweis, der aber nicht offensichtlich (geh-)behindert ist, nicht nach seiner "rechtfertigenden" Indikation für den EuroSchlüssel fragen darf.(d.h. für mich, die Verkäuferin hat kein Recht darauf ein Attest zu verlangen)
Ich kenne und benutze (jedenfalls mündlich) den Spruch auch, allerdings mit dem etwas gesellschaftstauglicheren "H" statt "A".Es gibt ja ugs den Spruch "(einen) A... in der Hose haben", was so viel bedeutet wie "mut haben"
dagegen aber, altes Sprichwort "Keine Hose ohne Dornen!"![]()
Mal schauen. Wäre schon sehr wichtig.Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.
Tja.Das denke ich auch, ebenso wie ein Toilettenhäuschenwärter jemand mit Schwerbehindertenausweis, der aber nicht offensichtlich (geh-)behindert ist, nicht nach seiner "rechtfertigenden" Indikation für den EuroSchlüssel fragen darf.
Es ist aber wohl so bereits.Dass nun jeder per Hausrecht da mit einem umspringen kann, finde ich nicht i.O. und dass Diagnosen auf einem Attest stehen müssen, kann und will ich mir einfach nicht vorstellen (in D).
Ja, nun stellt man sich mal folgendes vor: dies wäre Pflicht, überall.Konkret hatte ich mich über eine Facharztpraxis maßlos geärgert, die mich "zwangen", meine Hände mit dem dort bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren - nur für das Nachreichen einer Überweisung, die ich bereits in der Hand hatte(!), in einer ansonsten gerade patienten-losen Praxis kurz vor Feierabend. Das fand ich schikanös und ich leide unter diesen teils parfümierten Desinfektionsmitteln (Hautreizung an den Händen, Probleme mit dem Geruch, z.B. als mir ein frisch desinfizierter Kopfhörer für's MRT aufgesetzt wurde und ich das danach in den Haaren hatte).
Hier in einem Supermarkt eine Ansage, in der es um Masken geht, und dann der Hinweis "ein Schal oder Tuch kann schon helfen" oder reichen? - aber auf jeden Fall "kann". Bei einer weltweiten, tödlichen Gefahr will ich kein k a n n hören, da will ich wissen, was Sache ist! Es kann helfen, es kann auch gefährdend sein, es kann auch tödlich enden, oder nur in Quarantäne!? Vielleicht kann es auch was ganz anderes sein! So wie die Treppenhelden auch was ganz anderes waren und sind. Kann man in Videos sehen, vor allem die Kollegen der Treppenhelden, die 100 m abseits stehen und gar nichts tun. Sie hätten helfen können, haben sie aber nicht, nachweislich. Nicht kann, sondern so ist es!Dass da wieder so ein Informations-Chaos herrscht, finde ich auch ärgerlich.
Was ich hier mitbekommen habe, durch Ansagen in Einkaufszentren und Öffis ...
... möchte ich meiner Fantasie bewusst nicht so freien Lauf lassen, sondern schaue erstens vor Ort, wie es tatsächlich in der Praxis (nicht nur im engeren Sinne) ist, und zweitens, wie die Gesetze tatsächlich sind (mit deren Kenntnis man sich dann auch wehren könnte, vielleicht sogar einfach per Erwähnung, das half mir als Mieterin z.B. schon öfter).Ja, nun stellt man sich mal folgendes vor: dies wäre Pflicht, überall.
Man veträgt das nicht, soll aber müssen. Dann hat man ein Attest. Und stellt fest, dass die Ärzte deswegen in Verdacht geraten, dies per Gefälligkeit nur zu tun. Und man selbst könne, wolle aber nur nicht.
Die anderen würden sagen: Sprüh deine Hände ein! Du hast deine Hände nicht eingesprüht. Du willst mich krank machen. Du bist verantwortungslos. Du willst nur deine Freiheit.
Ja, das finde ich auch hochgradig irritierend. In den Öffis hier wurde es teils noch vager formuliert.Hinweis "ein Schal oder Tuch kann schon helfen" oder reichen? - aber auf jeden Fall "kann". Bei einer weltweiten, tödlichen Gefahr will ich kein k a n n hören, da will ich wissen, was Sache ist!
Ich habe auch an den Händen vom reinen Einkaufswagen schieben ab und an nun schon Juckreiz gehabt,
Jetzt zum ersten weiss ich das hier: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Hallo zusammen
Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.
„Ärztliches Attest“ ist nicht ausreichend – Verwaltungsgericht (VG) Würzburg lehnt Befreiung von der Maskenpflicht an Grundschulen ab.
Das VG Würzburg beschäftigte sich in seiner Entscheidung mit der Geltendmachung eines Anspruchs zweier Schüler einer Grundschule, von der Maskenpflicht befreit zu werden. Grundsätzlich sieht § 1 Abs. 2 Nr. 2 iVm. § 16 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV eine Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen vor. Die Gründe sind glaubhaft zu machen.
Die Antragsteller legten der Schulleitung die Atteste vor, diese wurden der Schulleitung jedoch nicht überlassen. Der Schulleitung reichte dies jedoch nicht aus. Das VG Würzburg griff nun die Frage auf, ob zum einen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein solcher Anspruch auf Befreiung durchgesetzt werden kann, zum anderen, ob die Vorlage des Attestes, ohne dass Gründe oder eine Diagnose darauf vermerkt seien, als ausreichend anzusehen ist.
Das VG Würzburg lehnte in seiner Entscheidung die Vorlage eines solchen Attests als unzureichend ab. Das Attest sei nicht hinreichend aussagekräftig und zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die die Befreiung einer Maskenpflicht rechtfertigen, nicht ausreichend, da dies nur die gesundheitlichen Gründe pauschal bescheinigt. Es fehle an einer konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes. Das VG sieht hier die Gefahr der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten, was das Gericht aber ausdrücklich auf den Fall bezogen, nicht unterstellt.
Gegen den Beschluss wurde fristgerecht Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des VG Würzburg ist somit noch nicht rechtskräftig und die Ansprüche der Antragsteller werden nunmehr vor dem VGH weiterverfolgt.
Es gibt allerdings schon ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW, diese haben sich dem Urteil vom VG Würzburg angeschlossen.
Da klingt ja NRW bereits wie Würzburg.So müsse sich daraus nachvollziehbar ergeben welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Maskenpflicht in der Schule zu erwarten seien und woraus dies resultierten.
Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 9 Abs. 1 MBO-Ä beziehungsweise den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen.
Die Schweigepflicht ergibt sich zudem als Nebenpflicht aus dem zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungsvertrag, der seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes in den §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Mit der ärztlichen Schweigepflicht korrespondiert das durch § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) geschützte Patientengeheimnis, das entsprechende Verstöße des Arztes gegen die Verschwiegenheitspflicht strafrechtlich sanktioniert.
Nach § 203 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als Arzt anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kann daher neben berufsrechtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahmen auch Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Mit dieser Entscheidung sind die Richter nicht alleine, vergangene Woche erst hatte das VG Würzburg in einem ähnlichen Fall auch konkrete und nachvollziehbare Angaben gefordert.