Corona-Virus: Meinungen abseits des Mainstreams

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Wuhu Gerd,
"Keine Hose ohne Dornen" 🤣

Felis wollte - glaub ich - nicht schimpfen; Es gibt ja ugs den Spruch "(einen) A... in der Hose haben", was so viel bedeutet wie "mut haben" openthesaurus.de/synonyme/%28den%29+Arsch+in+der+Hose+haben
...
es wagen · (sich) getrauen (veraltet) · (den) Mut haben (zu) · (so) mutig sein (zu) · (sich) trauen · (sich) zutrauen · die Stirn haben (zu) (geh., veraltend) · (den) Arsch in der Hose haben (zu) (ugs.) · (etwas) bringen (ugs.)
  • (etwas) Verbotenes tun · (sich) hinwegsetzen (über) · missachten · ...
  • ausfressen (ugs.) · anrichten · anstellen · ...
  • (sich) ein Herz fassen · (sich) ein Herz nehmen (und) · (sich) einen Ruck geben (und) · ...
  • (sich etwas) anmaßen · (sich) aufschwingen (zu) · (sich einer Sache) erdreisten · ...
und "XY in der Hose (haben)" bedeutet ja das Gleiche - andersrum aber auch "keinen A... oder XY in der Hose haben" de.wiktionary.org/wiki/keinen_Arsch_in_der_Hose_haben - das Gegenteil...

Wobei, das Gegenteil von "XY in der Hose haben" wär ja eine V... 😂
 
Ich hab dieses singuläre A völlig anders verstanden, alibiorangerl, so oder so, ich mein, das sind ja alles hoch- oder eben tief-anatomische Fragen, und da gibt es immer auch rechts, links und die Mitte, und die Mitte ist singulär, ventral, dorsal oder caudal. Letztlich gilt auf jeden Fall "Jacke wie Hose", nur sagt man nicht "XX in der Jacke haben"! 🤓
 
Hallo zusammen
Diesen Hinweis finde ich aber weder bei Reitschuster, noch in div. anderen Zeitungsartikeln.
man müsste ihn fragen dazu.
Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.
ich lese auch da nichts von "zwingend ein Attest vorweisen"
Dass da wieder so ein Informations-Chaos herrscht, finde ich auch ärgerlich. Was ich hier mitbekommen habe, durch Ansagen in Einkaufszentren und Öffis und bei einer Anfrage bei der KV meines Bundeslandes, ist folgendes: Es gibt Rahmenvorgaben (für z.B. Praxen, Geschäfte, Verkehrsbetriebe, Bildungseinrichtungen), innerhalb derer eine gewisse Freiheit im Sinne eines Hausrechtes herrscht. Das bedeutet allerdings auch, dass man in einem gewissen Maße der Willkür ausgeliefert ist.

Konkret hatte ich mich über eine Facharztpraxis maßlos geärgert, die mich "zwangen", meine Hände mit dem dort bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren - nur für das Nachreichen einer Überweisung, die ich bereits in der Hand hatte(!), in einer ansonsten gerade patienten-losen Praxis kurz vor Feierabend. Das fand ich schikanös und ich leide unter diesen teils parfümierten Desinfektionsmitteln (Hautreizung an den Händen, Probleme mit dem Geruch, z.B. als mir ein frisch desinfizierter Kopfhörer für's MRT aufgesetzt wurde und ich das danach in den Haaren hatte).
Bestimmt denn jetzt einfach jeder, wie es ihm grad nach der Nase passt?
Ich vermute, dass es hier Änderungen gibt oder geben wird, und dass man vielleicht auf Verbraucherseiten (StiWa, Verbraucherzentrale) fündig wird. Dass nun jeder per Hausrecht da mit einem umspringen kann, finde ich nicht i.O. und dass Diagnosen auf einem Attest stehen müssen, kann und will ich mir einfach nicht vorstellen (in D).
(d.h. für mich, die Verkäuferin hat kein Recht darauf ein Attest zu verlangen)
Das denke ich auch, ebenso wie ein Toilettenhäuschenwärter jemand mit Schwerbehindertenausweis, der aber nicht offensichtlich (geh-)behindert ist, nicht nach seiner "rechtfertigenden" Indikation für den EuroSchlüssel fragen darf.
Es gibt ja ugs den Spruch "(einen) A... in der Hose haben", was so viel bedeutet wie "mut haben"
Ich kenne und benutze (jedenfalls mündlich) den Spruch auch, allerdings mit dem etwas gesellschaftstauglicheren "H" statt "A".

Gruß
Kate
 
dagegen aber, altes Sprichwort "Keine Hose ohne Dornen!" 😎

:ROFLMAO::ROFLMAO:🌹🌹 Habe sehr gelacht!

Fast wäre ich jetzt geneigt, dich zu fragen was du unter meinem "A" verstanden hast. Aber möglicherweise ist es nicht gesellschaftsfähig. In meinem Repertoire finde ich es nicht....🙃

Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.
Mal schauen. Wäre schon sehr wichtig.

Das denke ich auch, ebenso wie ein Toilettenhäuschenwärter jemand mit Schwerbehindertenausweis, der aber nicht offensichtlich (geh-)behindert ist, nicht nach seiner "rechtfertigenden" Indikation für den EuroSchlüssel fragen darf.
Tja.

Dass nun jeder per Hausrecht da mit einem umspringen kann, finde ich nicht i.O. und dass Diagnosen auf einem Attest stehen müssen, kann und will ich mir einfach nicht vorstellen (in D).
Es ist aber wohl so bereits.

Konkret hatte ich mich über eine Facharztpraxis maßlos geärgert, die mich "zwangen", meine Hände mit dem dort bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren - nur für das Nachreichen einer Überweisung, die ich bereits in der Hand hatte(!), in einer ansonsten gerade patienten-losen Praxis kurz vor Feierabend. Das fand ich schikanös und ich leide unter diesen teils parfümierten Desinfektionsmitteln (Hautreizung an den Händen, Probleme mit dem Geruch, z.B. als mir ein frisch desinfizierter Kopfhörer für's MRT aufgesetzt wurde und ich das danach in den Haaren hatte).
Ja, nun stellt man sich mal folgendes vor: dies wäre Pflicht, überall.
Man verträgt das nicht, soll aber müssen. Dann hat man ein Attest. Und stellt fest, dass die Ärzte deswegen in Verdacht geraten, dies per Gefälligkeit nur zu tun. Und man selbst könne, wolle aber nur nicht.
Die anderen würden sagen: Sprüh deine Hände ein! Du hast deine Hände nicht eingesprüht. Du willst mich krank machen. Du bist verantwortungslos. Du willst nur deine Freiheit.

Ich habe auch an den Händen vom reinen Einkaufswagen schieben ab und an nun schon Juckreiz gehabt, und genau da, wo die Hand aufliegt und mich gefragt, was das nun wohl ist, weil ich es mir nicht erklären konnte.
Dann wurde es mir klar: es müssen Desinfektionsmittel der härteren Sorte gewesen sein von einem Vorbenutzer.
So ist das für Empfindliche.

Liebe Grüße von Felis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dass da wieder so ein Informations-Chaos herrscht, finde ich auch ärgerlich.
Was ich hier mitbekommen habe, durch Ansagen in Einkaufszentren und Öffis ...
Hier in einem Supermarkt eine Ansage, in der es um Masken geht, und dann der Hinweis "ein Schal oder Tuch kann schon helfen" oder reichen? - aber auf jeden Fall "kann". Bei einer weltweiten, tödlichen Gefahr will ich kein k a n n hören, da will ich wissen, was Sache ist! Es kann helfen, es kann auch gefährdend sein, es kann auch tödlich enden, oder nur in Quarantäne!? Vielleicht kann es auch was ganz anderes sein! So wie die Treppenhelden auch was ganz anderes waren und sind. Kann man in Videos sehen, vor allem die Kollegen der Treppenhelden, die 100 m abseits stehen und gar nichts tun. Sie hätten helfen können, haben sie aber nicht, nachweislich. Nicht kann, sondern so ist es!
 
Ganz ehrlich, Felis,

da
Ja, nun stellt man sich mal folgendes vor: dies wäre Pflicht, überall.
Man veträgt das nicht, soll aber müssen. Dann hat man ein Attest. Und stellt fest, dass die Ärzte deswegen in Verdacht geraten, dies per Gefälligkeit nur zu tun. Und man selbst könne, wolle aber nur nicht.
Die anderen würden sagen: Sprüh deine Hände ein! Du hast deine Hände nicht eingesprüht. Du willst mich krank machen. Du bist verantwortungslos. Du willst nur deine Freiheit.
... möchte ich meiner Fantasie bewusst nicht so freien Lauf lassen, sondern schaue erstens vor Ort, wie es tatsächlich in der Praxis (nicht nur im engeren Sinne) ist, und zweitens, wie die Gesetze tatsächlich sind (mit deren Kenntnis man sich dann auch wehren könnte, vielleicht sogar einfach per Erwähnung, das half mir als Mieterin z.B. schon öfter).

Das was Du beschreibst, ist ohne Frage furchtbar (wenn auch nicht in jeder Hinsicht neu - ich habe es z.B. im KH erlebt, dass man mir Typ-I-Allergene gleich in der ersten Mahlzeit servierte, trotz Allergen-Liste in der Küche... das könnte dann sogar "das Ende" sein). Bei der KV empfahl man mir, ein eigenes Desinfektionsmittel dabei zu haben samt Deklaration (was drin ist, dass es den WHO-Vorgaben entspricht) und ggf. dies zu benutzen, was mir wohl kaum verwehrt werden könne. Seitdem habe ich - wie weiter oben geschrieben - das von Auro, in einem kleinen Fläschchen im Rucksack. Alkohol enthält es natürlich auch, d.h. häufige Benutzung wäre u.U. auch nicht so toll.

Genau so habe ich das seit dem 2-3 mal gemacht ohne Probleme und ansonsten so eine schikanöse Situation nicht wieder erlebt. Womit ich nicht Deine Erlebnisse negiere, diese gehen mir sehr unter die Haut.

Liebe Grüße
von Kate
 
Ich habe auch an den Händen vom reinen Einkaufswagen schieben ab und an nun schon Juckreiz gehabt,

da ich schon lange weiß, daß die meisten chemikalien für mich uv sind und diesen extremen gebrauch von desinfektionsmitteln eh blödsinnig finde (über die hände wird corona, wenn überhaupt, nur übertragen, wenn man sich an die schleimhäute im gesicht faßt und das kann man vermeiden), faß ich die griffe der wagen in den läden garnicht mit den händen an.
zuerst hatte ich bw-handschuhe (ganz billige aus dem euroshop) in der tasche, dann hab ich einfach nur so eine plastiktüte, die es im supermarkt in der gemüseabteilung gibt um den griff gebunden.
für die paar minuten geht das auch und die muß ich nicht dauernd waschen, sondern laß sie einfach im laden.

in einem bioladen ist immer noch der zwang, daß man einen gr. einkaufswagen nimmt, auch wenn man nur ein kl. teil kaufen will.
da geh ich garnicht mehr hin. ich laß mich von nichts und niemand zu irgendwas zwingen. :)


lg
sunny
 
Was ich in Deutschland super finde, sind die Bio-Obst- und Gemüsekisten. Saisonale Bioprodukte vom Hof nach Hause geliefert. Manchmal auch weitere Bio Produkte auswählbar.

In der Türkei nutze ich auch öfters Mal den Lieferservice der Supermarktketten - 2 Stunden vorher online bestellt und dann gegen eine geringe Gebühr nach Hause geliefert. Hatte auch nie Probleme mit der Qualität.

Die 20 Liter Wasser bottles (aus Glas für stilles Wasser) werden von einem extra Service direkt nach Anruf gebracht. Das nutze ich regelmäßig.

Finde diese Angebote super praktisch, man kauft dann auch nichts dazu, was man eigentlich garnicht gebraucht hätte 😊
 
Hallo zusammen


Das finde ich eine gute Idee und scheint mir leicht umsetzbar für die von Euch, die an seinen Veröffentlichungen sowieso "dran" sind.
Jetzt zum ersten weiss ich das hier: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Ärztliches Attest“ ist nicht ausreichend – Verwaltungsgericht (VG) Würzburg lehnt Befreiung von der Maskenpflicht an Grundschulen ab.
Das VG Würzburg beschäftigte sich in seiner Entscheidung mit der Geltendmachung eines Anspruchs zweier Schüler einer Grundschule, von der Maskenpflicht befreit zu werden. Grundsätzlich sieht § 1 Abs. 2 Nr. 2 iVm. § 16 Abs. 2 Satz 1 6. BayIfSMV eine Befreiung von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen vor. Die Gründe sind glaubhaft zu machen.

Die Antragsteller legten der Schulleitung die Atteste vor, diese wurden der Schulleitung jedoch nicht überlassen. Der Schulleitung reichte dies jedoch nicht aus. Das VG Würzburg griff nun die Frage auf, ob zum einen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein solcher Anspruch auf Befreiung durchgesetzt werden kann, zum anderen, ob die Vorlage des Attestes, ohne dass Gründe oder eine Diagnose darauf vermerkt seien, als ausreichend anzusehen ist.
Das VG Würzburg lehnte in seiner Entscheidung die Vorlage eines solchen Attests als unzureichend ab. Das Attest sei nicht hinreichend aussagekräftig und zur Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe, die die Befreiung einer Maskenpflicht rechtfertigen, nicht ausreichend, da dies nur die gesundheitlichen Gründe pauschal bescheinigt. Es fehle an einer konkreten Diagnose eines Krankheitsbildes. Das VG sieht hier die Gefahr der Ausstellung von Gefälligkeitsattesten, was das Gericht aber ausdrücklich auf den Fall bezogen, nicht unterstellt.

Gegen den Beschluss wurde fristgerecht Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung des VG Würzburg ist somit noch nicht rechtskräftig und die Ansprüche der Antragsteller werden nunmehr vor dem VGH weiterverfolgt.



Tina Romdhani erklärt es in gut 2 Minuten in dem Video. Es ist vom 23.September.
 
Es gibt allerdings schon ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW, diese haben sich dem Urteil vom VG Würzburg angeschlossen.
Deswegen vermute ich; dass die nächste Instanz genau darauf schauen wird.


Vielleicht geht noch der Bundesgerichtshof, aber ich weiß nicht, ob das für diese "Maskerade" die passende Instanz ist.
 
Es gibt allerdings schon ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW, diese haben sich dem Urteil vom VG Würzburg angeschlossen.

Hm. Aus deinem Link:
So müsse sich daraus nachvollziehbar ergeben welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Grund der Maskenpflicht in der Schule zu erwarten seien und woraus dies resultierten.
Da klingt ja NRW bereits wie Würzburg.
Für Baden-Württemberg will ich das keinesfalls.
Meine Diagnose geht keinen Menschen etwas an außer mich und den Arzt:

Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 9 Abs. 1 MBO-Ä beziehungsweise den entsprechenden Bestimmungen der Berufsordnungen der Landesärztekammern geregelt. Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist, auch nach dem Tod des Patienten, zu schweigen.
Die Schweigepflicht ergibt sich zudem als Nebenpflicht aus dem zwischen Arzt und Patient geschlossenen Behandlungsvertrag, der seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes in den §§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Mit der ärztlichen Schweigepflicht korrespondiert das durch § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) geschützte Patientengeheimnis, das entsprechende Verstöße des Arztes gegen die Verschwiegenheitspflicht strafrechtlich sanktioniert.
Nach § 203 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis, offenbart, das ihm als Arzt anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht kann daher neben berufsrechtlichen oder berufsgerichtlichen Maßnahmen auch Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist evtl. sogar ein fall für das verfassungsgericht.
eine klage dort ist kostenlos, aber es könnte sein, daß man erst alle anderen instanzen durchlaufen muß.

bei google findet man einiges.

" MEDIZINAA290Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 5⏐⏐4. Februar 2005Rechtliche Grundlagen zur ärztlichen Schweigepflicht

Aus dem Grundgesetz lässt sich zunächst im Verhältnis Staat gegenüber demBürger das Recht jedes einzelnen Individuums auf Respektierung und Achtungder Privat- und Intimsphäre sowie auf informationelle Selbstbestimmungablei-ten (Art. 1 I in Verbindung mit Art. 2 I GG). Das Bundesverfassungsgericht weistausdrücklich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patientim Rah-men der ärztlichen Behandlung hin, das durch die ärztliche Schweigepflicht we-sentlich mitgeprägt wird (BVerfG 1972; NJW 1123). Dabei führt das Bundesver-fassungsgericht aus, dass der Patient erwarten darf und muss, dass Informationenüber ihn geheim bleiben und nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen. Die wich-tigsten rechtlichen Bestimmungen sind nachfolgend aufgeführt. "




eine maskenbefreiung für kinder nur mit diagnose zu akzeptieren ist voll daneben.
man könnte es lediglich in zweifelsfällen evtl. so regeln, daß vom gesundheitsamt oder vom med. dienst der krankenkassen ("vertrauensarzt") überprüft wird, ob eine passende krankheit vorliegt.
das wär rechtlich wahrscheinlich ok. auf die art werden auch schon mal au-bescheinigungen usw. überprüft.


lg
sunny
 
Ja, das mit dem nun mittlerweile 3. Kind kam heute früh. Sechsjährig nach Einschulung verstorben, hatte vorher noch über Kopfschmerzen, Schwindel und Sehstörungen geklagt.
Ich nenne das Menschenversuche an Schutzbefohlenen! Bis das aufgeklärt ist, muss das Maskentragen für Kinder sofort verboten werden!
 
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