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Aha! Und warum schreiben sie dann nicht heute schon den Ungeimpften wenigstens einen freundlichen Einladungsbrief? Weil sie sie nicht kennen.Denke ich!
die mögen uns nicht kennen... wissen aber wie wir heissen, wo wir wohnen, und wann/wo und was wir dank dieser tollen Apps, für Klopapier kaufen, welches wir zu Hause benutzen... ich bitte Dich zwei.drei mal...Weil sie sie nicht kennen.
Wenn das so wäre, dann könnten sie sogar einen Einladungsbrief schreiben, in dem drin steht: Sie sind 68 Jahre alt, haben Übergewicht und einen erhöhten Nüchternblutzucker. Ihr Risiko, schwer zu erkranken, beträgt 17%. Bitte lassen Sie sich impfen!die mögen uns nicht kennen... wissen aber wie wir heissen, wo wir wohnen, und wann/wo und was wir dank dieser tollen Apps, für Klopapier kaufen, welches wir zu Hause benutzen... ich bitte Dich zwei.drei mal...
tja, auf irgendwelchen Servern liegt eben der eine oder andere Daten-"Schatz", auch wenn dieser (noch) nicht "gehoben" wurde... (Der Geheimdienst könnte das vermutlich, aber der hat anderes zu tun, ...).
na... schrei es nicht weg... noch ein paar Jährchen und peng... wissen sie was Du denkst/Implantate. Was ich auch über Impfungen für möglich halte. Einfach mal über den Tellerrand hinaussehen. Und die technische Entwicklung in Augenschein nehmen. Sind NOCH Verschwörungstheorien...Wenn das so wäre, dann könnten sie sogar einen Einladungsbrief schreiben, in dem drin steht: Sie sind 68 Jahre alt, haben Übergewicht und einen erhöhten Nüchternblutzucker. Ihr Risiko, schwer zu erkranken, beträgt 17%. Bitte lassen Sie sich impfen!
selbst wenn sie es versuchen würden... ich gäbe ihnen keine Möglichkeit dazu. Es sei denn, sie würden flächenddeckend Drohnen einsetzen. Was ich momentan aber eher noch für unwahrscheinlich halte, was das Klopapier betrifft.als Zausels Klopapiereinkäufe zu überwachen
Wenn eine Chargennummer einer Impfung vergeben wird, muss das die Behörde oder die Apotheke an das Gesundheitsamt melden. Jeder, dem keine Chargennummer zugeordnet ist, ist nicht geimpft - das geht gar nicht anders.das durchzuführen wäre in D überhaupt kein Hexenwerk. Die haben jetzt lange genug Zeit gehabt, (bestimmt 10 Jahre) um die wichtigensten Vorbereitungen zu treffen, alles mireinander zu vernetzen, und so Daten... auch über Impfstatus... abzugreifen. Wenn ich bedenke, was das so an Patientendaten nach Übersee "transferiert" wird, sind die Daten über Bürger in D leicht abrufbar.
PS: da brauchts m.E. nicht einmal ein Impfregister.
Ermittlung der impfpflichtigen Personen:
§ 5. (1) Zum Zweck der Ermittlung der impfpflichtigen Personen haben erstmals zu dem in § 6
genannten Stichtag und anschließend jeweils zu den Folgestichtagen gemäß § 6 und zum Impfstichtag
gemäß § 2 Z 7 sowie zu den Folgestichtagen gemäß § 7 Abs. 1 und § 8 Abs. 1
1. die Meldebehörden als gemeinsame Verantwortliche (Art. 4 Z 7 in Verbindung mit Art. 26 der
Verordnung [EU] 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
[Datenschutz-Grundverordnung], ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, in der Fassung der
Berichtigung ABl. Nr. L 127 vom 23.05.2018 S. 2, [im Folgenden: DSGVO]) für das Zentrale
Melderegister (ZMR) im Wege des Bundesministers für Inneres als deren Auftragsverarbeiter
(Art. 4 Z 8 DSGVO) für die Meldebehörden zu gemeldeten Personen, die das 14. Lebensjahr
vollendet haben,
(2) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat zum Zweck der Ermittlung und
Erinnerung der impfpflichtigen Personen gemäß § 6 als datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Z 7
DSGVO)
1. durch einen Abgleich der ihm gemäß Abs. 1 übermittelten Daten jene Personen zu ermitteln,
a) die zum Stichtag gemäß § 6 nach Maßgabe der im zentrale Impfregister gespeicherten
COVID-19-Einträge die Impfpflicht gemäß § 1 Abs. 1 und 2 durch Impfung erfüllt haben,
sowie
b) für die nach Maßgabe der im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-Einträge zum
Stichtag gemäß § 6 eine zeitlich gültige Ausnahme (§ 3 Abs. 3 und 4) gespeichert ist
Nebenwohnsitz gilt auch oder nur Hauptwohnsitz?§ 1. (1) Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz
haben oder über eine Hauptwohnsitzbestätigung gemäß § 19a des Meldegesetzes 1991 (MeldeG), BGBl.
Nr. 9/1992, verfügen, und das 18. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet, sich einer Schutzimpfung
gegen COVID-19 zu unterziehen
Du brauchst eine App zum Klopapier kaufen? Ich geh da immer einfach in einen Ladenwas wir dank dieser tollen Apps, für Klopapier kaufen,
... eine App nutzt oder sich auch im Internet allzu unbedacht bewegt hat manKlopapiereinkäufe
.. das Ihrige selbst dazubeigetragen als Gläserner Mensch aufzutreten.
Die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland übermitteln dem Robert Koch-Institut Abrechnungsdaten von Impfleistungen bei gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfe derer die Inanspruchnahme verschiedener Impfungen bestimmt werden kann. Diese Abrechnungsdaten werden regelmäßig pseudonymisiert und über sichere Datenverbindungen mit einem Zeitverzug von circa sechs Monaten an das RKI übermittelt. Da für die Corona-Schutzimpfung von den Bundesländern zentrale Impfstellen und mobile Teams eingerichtet wurden, stehen die oben genannten Abrechnungsdaten für die COVID-19-Impfsurveillance (Englisch für Impfüberwachung) nicht zur Verfügung. Für einen neuen Impfstoff ist außerdem eine zeitnahe Bewertung der Impfinanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe essenziell. Daher wurde mit der Einführung und Umsetzung der COVID-19-Impfung eine digitale Impfquotenerfassung aufgebaut, mit der die Daten aus den Impfzentren täglich übermittelt werden.
Grundlage für die Datenerhebung ist die Coronavirus-Impfverordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Hier haben sich die Bundesländer auf die Erfassung folgender Daten geeinigt:
Datum der Impfung
der Name des Impfstoffes (Handelsname)
die Chargennummer
Beginn oder Abschluss der Impfserie
Pseudonym der geimpften Person
Alter und Geschlecht
die PLZ des Wohnortes
das Vorliegen beziehungsweise Nichtvorliegen einer Impfindikation nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Das bezieht sich jetzt auf Ö, oder?Wenn eine Chargennummer einer Impfung vergeben wird, muss das die Behörde oder die Apotheke an das Gesundheitsamt melden. Jeder, dem keine Chargennummer zugeordnet ist, ist nicht geimpft - das geht gar nicht anders.
Ich in zwar nicht Orangerl, evalesen, aber ich denke schon, denn man ist ja an beiden Aufenthaltsorten angemeldet. Teils wird ja auch eine "Zweitwohnsitzsteuer" erhoben. In NRW habe ich das selbst erleben müssen. Damals waren es glaub, 80 DM im Jahr. Weiss es aber nicht mehr ganz genau. (1990er Jahre)Nebenwohnsitz gilt auch oder nur Hauptwohnsitz
Du brauchst eine App zum Klopapier kaufen? Ich geh da immer einfach in einen Laden
Das wissen sie allein schon dadurch, daß auch ich allmonatlich von den Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten eingezogene Zwangbeträge zu bezahlen habe.Wuhu Gerold,
aber sie wissen, wo Dein PC zuhaus ist
Das Chargensystem gibt es in der ganzen EU. Covid-19-Impfstoffe werden, anders als andere Impfstoffe, sehr streng verwaltet und reglementiert.Das bezieht sich jetzt auf Ö, oder?