Amalgamfüllungen u. Amalgam-Ersatz (aus dem Bundesministeriu...

Gute Idee Uta,
habe Ihr Artikel:Amalgam-Füllungen und Amalgam-Ersatz

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener frage ich mich, wie das Bundesministerium für Gesundheit derartige Veröffentlichungen verantworten will.
Quecksilber ist nun einmal toxisch!!
Warum hören sie nicht auf die Aussagen von Betroffenen und nur auf diejenigen, die mit diesem Füllstoff Geld machen?
Es ist doch klar, dass die Lobby der Amalgameinfüller kein Interesse hat, den Nachweis zu führen, dass Amalgam gesundheitschädlich ist. Welcher Zahnarzt führt einen Allergietest durch vor der Einbringung des Materials? Das würde sich auf seinen Gewinn negativ auswirken. Ich rede aus Erfahrung und kann nachweisen, dass ich gegen zahnmetalle allegisch bin - kein Zahnarzt hat sich darum gekümmert. Die Kosten für die Kassen sind ( auch in meinem Fall)nicht unerheblich. Ganz zu schweigen von dem persönlichen Leid.
Wenn Amalgam nicht schädlich ist, warum sollen sich dann Schwangere nach Möglichkeit keine Füllungen einbringen lassen?

Das Bundesministerium für Gesundheit trägt Mit-Verantwortung für die Gesundheit der Bürger.
Nehmen sie ihre Verantwortung endlich ernst und hören sie auch auf die Stimmen derer,die bergründet vor diesen Füllstoffen warnen.
MfG
..........

PS. Mal sehen, ob ich irgend eine Antwort von ihnen bekommen werde.


[geändert von Soko am 11-19-04 at 09:26 PM]
 
Hallo Soko :) ,
ich bin auch neugierig, ob Du eine Antwort bekommst. - Ich habe so einen Brief schon vor längerer Zeit geschrieben, aber nie was gehört...
Wie geht es Dir?
Gruß,
Uta
 
Danke, gut wäre etwas übertrieben. Habe aber den Eindruck, dass ich - nach Entfernung der Kronen - besser entgifte. Ich hoffe, das ist nicht nur Einbildung.

Der Test war bei mir auch auf Gold, Silber und Platin positiv und da wunderts mich nicht, dass ich nicht gesund wurde.

Einen schönen Gruss !
 
Hallo Soko,
es freut mich, daß es Dir wenigstens relativ besser geht :) und die Tendenz nach aufwärts zeigt. Ich finde es immer wieder ganz erstaunlich und deprimierend, daß Kronen aus "Edelmetallen" solches Unheil anrichten können, und daß eigentlich kaum einer darauf kommt... :? :( .
Ein schönes Wochenende !
Uta
 
Habe nun doch Antort erhalten vom Ministerium:

Sehr geehrter Herrx xxx,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Amalgam gehört mit den anderen Füllungswerkstoffen und Dentalgusslegierungen zu der Gruppe der Restaurationsmaterialien in der Zahnmedizin. Es enthält Quecksilber und andere Metalle. Die Restaurationsmaterialien unterliegen dem Medizinprodukterecht. Für alle diese Produkte muss der Hersteller für das Inverkehrbringen die in der Europäischen Union einheitlich vorgeschriebenen grundlegenden Anforderungen erfüllen sowie eine Risikoanalyse und eine klinische Bewertung ggf. mit klinischen Prüfungen durchführen. Im Rahmen der Konformitätsbewertung ist eine Zertifizierung durch spezielle Prüfstellen erforderlich, die dafür von Behörden benannt und überwacht werden. Die Produkte unterliegen der Marktüberwachung sowie einem EU-weiten System zur Risikomeldung, -erfassung, -bewertung und -abwehr. Für die Risikoerfassung und -bewertung ist in Deutschland das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und für behördliche Maßnahmen zur Risikoabwehr sind die Bundesländer zuständig. Die Anwendung der Produkte durch den Zahnarzt unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung; die Verpflichtung zur Meldung von Vorkommnissen und zur Mitwirkung an der Risikominimierung ergibt sich aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung.
Die medizinische und toxikologische Bewertung von Amalgam und den anderen Restaurationsmaterialien ergibt, dass für Amalgam ebenso wie für alle anderen dieser Materialien Nebenwirkungen und insbesondere Risiken von Hautunverträglichkeiten und Allergien bestehen. Weitere zugeschriebene Nebenwirkungen wie z.B. Störungen des Nervensystems oder des Autoimmunsystems konnten nicht bestätigt werden.

Weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission sehen z.Zt. einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellt. Die nach wie vor bei einem Teil der Bevölkerung bestehende Verunsicherung gegenüber dem zahnärztlichen Füllungsmaterial Amalgam hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veranlasst, seine Informationsbroschüre "Amalgame in der zahnärztlichen Therapie" zu aktualisieren. Diese Informationsschrift beantwortet die 10 häufigsten Fragen zur Nutzen-Risiko-Bewertung dieses quecksilberhaltigen Materials und gibt auch Auskunft zu alternativen Füllungswerkstoffen. Sie kann beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn oder über die Internet-Adresse: www.bfarm.de/de/Medizinprodukte/mp_akt/index.php
abgerufen werden.

Zu den Leistungen der Krankenkassen gilt Folgendes:

In den 1995 veränderten Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen (ab 1. Januar 2004: Gemeinsamer Bundesausschuss) für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung mit Füllungsleistungen heißt es: "Es sollen nur anerkannte und erprobte plastische Füllungsmaterialien (z.B. Amalgam, Komposites) gemäß ihrer medizinischen Indikation verwendet werden. Die aktuellen Gebrauchs- und Fachinformationen und Aufbereitungsmonographien sollen berücksichtigt werden." Damit wurde klargestellt, dass in medizinisch indizierten Fällen auch die Kosten von Komposit-Füllungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen sind.

Andere Materialien und Versorgungsformen (z.B. Gold- und Keramik-Inlays) zahlt die Krankenkasse nur in jenen seltenen Fällen, in denen eine Amalgam-Unverträglichkeit durch den Epikutan-Test unter Beachtung der Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft nachgewiesen ist und alternative Füllungsmaterialien nicht in Betracht kommen. Mit dem am 1. November 1996 in Kraft getretenen 8. Änderungsgesetz zum Fünften Buch Sozialgesetzbuch ist auch im Bereich der Füllungstherapie eine Mehrkostenregelung eingeführt worden, wonach Versicherte, die - aus welchen Gründen auch immer - eine Füllungstherapie wählen, die über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgeht (z.B. ein In- oder Onlay), von der gesetzlichen Krankenversicherung die Kosten für die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung erhalten. Zu der als Sachleistung gewährten Kassenleistung zählen auch die anfallenden Begleitleistungen (z.B. Anästhesie, Röntgen, besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen). Über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehende Mehrkosten sind vom Versicherten selbst zu tragen.

Sofern eine Schwermetallvergiftung, unabhängig davon, wodurch sie verursacht wurde, durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen.

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannte Diagnose- und Behandlungsverfahren sind Gegenstand des einheitlichen Bewertungsmaßstabes Ärzte bzw. Zahnärzte. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung dabei nur zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor in Richtlinien u.a. Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben haben. Dadurch soll gesichert werden, dass grundsätzlich nur wissenschaftlich erprobte Diagnose- und Behandlungsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anwendung kommen. Im Einzelfall ist es jedoch möglich, dass die gesetzliche Krankenversicherung auch von der Schulmeinung abweichende Diagnose- oder Behandlungsverfahren vergüten muss. Diese spezifische Einzelfallentscheidung - nach Vorlage entsprechender medizinischer Gutachten - fällt in die alleinige Kompetenz der zuständigen Krankenkasse. Gegen eine ablehnende Entscheidung der Krankenkasse kann Widerspruch eingelegt werden; gegen belastende Widerspruchsentscheidungen steht der Sozialgerichtsweg offen.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

Gerlind N........

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Füge zur Information noch meine Mail hinzu. Darauf bezieht sich oben stehende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betroffener frage ich mich, wie das Bundesministerium für Gesundheit derartige Veröffentlichungen verantworten will. Quecksilber ist nun einmal toxisch!!
Warum hören sie nicht auf die Aussagen von Betroffenen und nur auf diejenigen, die mit diesem Füllstoff Geld machen? Es ist doch klar, dass die Lobby der Amalgameinfüller kein Interesse hat, den Nachweis zu führen, dass Amalgam gesundheitschädlich ist. Welcher Zahnarzt führt einen Allergietest durch vor der Einbringung des Materials? Das würde sich auf seinen Gewinn negativ auswirken. Ich rede aus Erfahrung und kann nachweisen, dass ich gegen zahnmetalle allergisch bin - kein Zahnarzt hat sich darum gekümmert. Die Kosten für die Kassen sind ( auch in meinem Fall)nicht unerheblich. Ganz zu schweigen von dem persönlichen Leid. Wenn Amalgam nicht schädlich ist, warum sollen sich dann Schwangere nach Möglichkeit keine Füllungen einbringen lassen?

Das Bundesministerium für Gesundheit trägt Mit-Verantwortung für die Gesundheit der Bürger. Nehmen sie ihre Verantwortung endlich ernst und hören sie auch auf die Stimmen derer,die bergründet vor diesen Füllstoffen warnen. MfG xxxxx

PS. Mal sehen, ob ich irgend eine Antwort von ihen bekommen
[TAB][TAB]

[geändert von Soko am 11-24-04 at 11:16 PM]


[geändert von Soko am 11-24-04 at 11:31 PM]
 
Danke, Soko :) .
Sofern eine Schwermetallvergiftung, unabhängig davon, wodurch sie verursacht wurde, durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen.
Ich werde jetzt mal an die schreiben, welche "med. anerkannte Testmethoden" das sind, wobei dieser Satz
Behandlungsmethoden dürfen in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung dabei nur zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zuvor in Richtlinien u.a. Empfehlungen über die Anerkennung des diagnostischen und therapeutischen Nutzens der neuen Methode abgegeben haben. Dadurch soll gesichert werden, dass
schon anzeigt, daß es nicht einfach ist, hier eine klare Antwort zu bekommen.

Könntest Du noch die genaue Anschrift dieser Dame mit Ministerium hier reinstellen, bitte?

Wie immer: alles Gute und Grüsse
:)
Uta
 
Danke, dass Du das angehst, Uta. Meine Antwort hätte exakt gleich ausgesehen und die gleichen Stellen hervorgehoben. ;)

Gruss, Marcel
 
Hallo Soko,
vielen Dank, daß Du die Antwort hier reingestellt hast. Es ist doch wohl der blanke Hohn. :mad:
Diese Ignoranz ist zum ..... Mäusemelken.
Klasse, und WENN dann mal ein Vergiftung nachgewiesen ist, DANN zahlt die Kasse. was ist das für ein Schwachsinn.
Sorry, aber mich machen diese bürodeutschen Textbausteine echt wütend. Wenigstens hast Du überhaupt eine Antwort bekommen.
Übrigens wurden vor 7 Jahren, als ich einen positiven Epikutantest hatte, die Füllungen nur gegen Kunststoff ausgetauscht. Dass es jetzt die teuren Keramikinlays sein sollen, wage ich zu bezweifeln.

Viele Grüße
Caba
 
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das in Sokos Antwortbrief genannt wird
weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission sehen z.Zt. einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellt
bezieht sich auf eine Informationsschrift:

www.bfarm.de/de/DasBfArM/publ/Broschuere_Amalgame.pdf

Auf der Seite des BfAM gibt es noch mehr Links zu Amalgam:
https://tinyurl.com/6h753

Gruß,
Uta

[geändert von Uta am 11-23-04 at 08:02 AM]

[geändert von Uta am 11-25-04 at 08:35 AM]


[geändert von Uta am 11-25-04 at 08:36 AM]
 
Hallo Uta,

da werde ich gleich mal stöbern gehen. Vielen Dank für die Links!

Übrigens habe ich eben, als ich Deinen eingefügten Abschnitt las, gedacht, daß ich den ganzen Text von Soko nicht richtig verstanden habe. %)
Kannst Du eventuell da noch das erste Wort, nämlich "WEDER" vorschreiben, weil es sich sonst fast anders verstehen läßt? ;)

Viele Grüße
Caba
 
Hallo,
habe etwas länger gebraucht, aber inzwischen auf das Schreiben wie folgt geantwortet:

Hier Uta ist die Anschrift: [email protected]

Sehr geehrte Frau N...,
vielen Dank für ihre rasche Antwort. Sollte es nicht so sein, dass Amalgam so lange nicht verwendet werden darf, bis die Unschädlichkeit in jedem Falle zweifelsfrei festgestellt ist?? Dagegen schreiben sie: "Sofern eine Schwermetallvergiftung, unabhängig davon, wodurch sie verursacht wurde, durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen." Wenn die Krankenkassen Entgiftungsmaßnahmen übernehmen, dann rechnet man wohl damit, dass durch diesen Zahnfüllstoff Menschen vergiftet werden können!? Ist das nicht ein zynisches Spiel mit der Gesundheit der Menschen? In meinem Falle hat die Krankenkasse bereits zigtausend Euro bezahlt und die Zahnärzte haben lediglich ihr Honorar eingestrichen. Wo bleibt die Haftung der Ärzte?
Mit freundlichen Grüßen

xxx

Postwendend erhielt ich Antwort und dies ist für eine Behörde des Bundes ja nicht selbstverständlich.
Ob wohl die Zahnärzte ihrer Meldepflicht nachkommen können, wenn viele sich diesem Thema nicht stellen?

Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für die nochmalige Zuschrift.

Zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich zwei Passage aus meinem ersten Antwortschreiben aufgreifen.

"Die Anwendung der Produkte durch den Zahnarzt
unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung; die Verpflichtung zur Meldung von Vorkommnissen und zur Mitwirkung an der Risikominimierung ergibt sich aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung."

"Weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission sehen z.Zt. einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellt."

Da es durch die o.g. Institutionen keinen begründeten Verdacht gegen den Einsatz von Amalgam gibt, übernehmen die KK die Kosten.

Zu beachten wäre, dass auch bei anderen Restaurationsmaterialien zu Hautunverträglichkeiten oder Allergien kommen kann.

Die Zahnärzte/ Ärzte sind in der Pflicht, Meldung über bekannte Unverträglichkeiten zu machen, um das Risiko zu minimieren.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.

Mit freundlichem Gruß

Gerlind N.......

Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

[email protected]



[geändert von Soko am 11-24-04 at 11:15 PM]
 
Hallo Soko,

danke, daß Du auch dieses Schreiben hier eingestellt hast.
Deine Antwort auf das erste Schreiben ist klasse, nur die Reaktion darauf.... Und so dreht man sich im Kreis.....
Und für mich ist es schon ein Unterschied, ob ich eine handfeste Schwermetallvergiftung oder "nur" eine Hautunverträglichkeit oder Allergie habe (wobei ich diese nicht abschwächen möchte!).

Viele Grüße
Caba
 
Hallo Caba,
ich hoffe, dass sie die wachsende Anzahl der kritischen Anfragen nicht in alle Ewigkeit ignorieren können.
 
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