Hallo,
habe etwas länger gebraucht, aber inzwischen auf das Schreiben wie folgt geantwortet:
Hier Uta ist die Anschrift:
[email protected]
Sehr geehrte Frau N...,
vielen Dank für ihre rasche Antwort. Sollte es nicht so sein, dass Amalgam so lange nicht verwendet werden darf, bis die Unschädlichkeit in jedem Falle zweifelsfrei festgestellt ist?? Dagegen schreiben sie: "Sofern eine Schwermetallvergiftung, unabhängig davon, wodurch sie verursacht wurde, durch medizinisch anerkannte Testmethoden nachgewiesen ist, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch die notwendigen Entgiftungsmaßnahmen." Wenn die Krankenkassen Entgiftungsmaßnahmen übernehmen, dann rechnet man wohl damit, dass durch diesen Zahnfüllstoff Menschen vergiftet werden können!? Ist das nicht ein zynisches Spiel mit der Gesundheit der Menschen? In meinem Falle hat die Krankenkasse bereits zigtausend Euro bezahlt und die Zahnärzte haben lediglich ihr Honorar eingestrichen. Wo bleibt die Haftung der Ärzte?
Mit freundlichen Grüßen
xxx
Postwendend erhielt ich Antwort und dies ist für eine Behörde des Bundes ja nicht selbstverständlich.
Ob wohl die Zahnärzte ihrer Meldepflicht nachkommen können, wenn viele sich diesem Thema nicht stellen?
Sehr geehrter Herr x,
vielen Dank für die nochmalige Zuschrift.
Zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich zwei Passage aus meinem ersten Antwortschreiben aufgreifen.
"Die Anwendung der Produkte durch den Zahnarzt
unterliegt der Medizinprodukte-Betreiberverordnung; die Verpflichtung zur Meldung von Vorkommnissen und zur Mitwirkung an der Risikominimierung ergibt sich aus der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung."
"Weder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch die Europäische Kommission sehen z.Zt. einen begründeten Verdacht, dass das Quecksilber aus Amalgam negative Auswirkungen auf die Gesundheit hat, die seine Verkehrsfähigkeit in Frage stellt."
Da es durch die o.g. Institutionen keinen begründeten Verdacht gegen den Einsatz von Amalgam gibt, übernehmen die KK die Kosten.
Zu beachten wäre, dass auch bei anderen Restaurationsmaterialien zu Hautunverträglichkeiten oder Allergien kommen kann.
Die Zahnärzte/ Ärzte sind in der Pflicht, Meldung über bekannte Unverträglichkeiten zu machen, um das Risiko zu minimieren.
Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung durch das Kommunikationscenter erstellt worden, dient Ihrer Information und schließt Rechtsverbindlichkeit aus.
Mit freundlichem Gruß
Gerlind N.......
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
[email protected]
[geändert von Soko am 11-24-04 at 11:15 PM]