Wie behandelt man Long-Covid 19 bzw. Langzeit-Corona?

Er sagte aber auch wortwörtlich:
Wenn Sie zum Beispiel jetzt zum Arzt gegangen wären, und nicht gleich mit der Erkenntnis, dass es ein Impf[-Schaden]... hervorgerufenen Beschwerden, dann würden doch diese Behandlungen die darauf folgen würden sicherlich Krankenkassen-üblich sein.
Der Moderator Weber fragt Patientin, diese bestätigt, dass es eben nicht so ist, wie man sich das so a la Mertens vorstellt; Es ist ein diametraler Unterschied, ob man zumindest mal eine Diagnostik aufgrund seiner mutmaßlichen oder vorgeschoben Long-Covid-Symptome erhielt/erhält (ist ohnehin auch ein Jahr nach dieser Sendung nicht Standard @ alle Ärzte) oder wegen einem wahrscheinlichen (bzw wie im ggstd Fall mehrfach diagnostizierten) Impf-Schaden einfach abgewimmelt wurde/wird - obendrein es sich um gleiche Beschwerde-Bilder handelt...
Ja, aber abgewimmelt wird man nicht systematisch, das behauptet auch die Betroffene nicht, sondern nur, daß es zu wenig Ärzte mit Bereitschaft und Kenntnissen gibt. Und das was Mertens wörtlich sagt, ist genau das, was ich auch paraphrasiert habe. Es ist in diesem Moment des Gesprächs ja unklar, über welche Behandlungen hier gesprochen wird, also ob es Behandlungen im Kassenumfang oder darüber hinaus sind. Er sagt also eigentlich im Kontext des Gesprächs (vorher ging es darum, daß Post-Vac-Syndrom als Diagnose noch nicht ausreichend genau festgelegt und beschrieben ist): Natürlich bekommen Sie Ihre Behandlungen im selben Umfang bezahlt, egal mit welcher Diagnose oder Nicht-Diagnose. (Man bekommt doch ständig Untersuchungen oder Behandlungen beim Arzt ohne Diagnose oder mit Verdachtsdiagnose oder mit "Ausschluß von X".)

Das Behandlungsdefizit bei Post-Vac, das es natürlich gibt, besteht ganz genauso bei postviralen Syndromen.
 
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Das ist jetzt deine Behauptung, bitte belege sie.
Wie schon von Oregano angeführt: Es gibt anerkannte Fälle von Impfschäden, also ist es logisch unmöglich, daß
man [...] lange Zeit keinen Impfschaden geltend machen [durfte]

Es gibt Post-Vac-Ambulanzen. Also ist es logisch unmöglich, daß man
sich stattdessen wegen Long-Covid behandeln lassen [musste] (sonst wurde die Behandlung von ärztlicher Seite verweigert)
 
Wuhu,
Ja, aber abgewimmelt wird man nicht systematisch, ...

für die durchschnittlichen Patienten stellt sich das aber leider eben anders dar, die Anlaufstelle für diese ist und bleibt eben der (warum auch immer) passive (sein wollende oder zu habende) Kassen-Haus-Arzt bei solchen Schadens-Fragen...

Und ja eh, wie Du sagst, genauso wie bisher schon beim ominösen Vorgänger a la
Das Behandlungsdefizit bei Post-Vac, das es natürlich gibt, besteht ganz genauso bei postviralen Syndromen.

CFS/ME usw usf...

... Es gibt anerkannte Fälle von Impfschäden, also ist es logisch unmöglich, daß

Oyi, wie viele respektive wenige darf man denn dazu zählen?! Das ist doch nur das vom "Club" "erlaubte" i-Tupferl der Eisberg-Spitze... :rolleyes:

Es gibt Post-Vac-Ambulanzen. Also ist es logisch unmöglich, daß man

Guter Logik-Witz, mit diesen viel zu wenigen und jeweils völlig überlasteten Anlauf-Stellen... :cautious:
 
, daß Post-Vac-Syndrom als Diagnose noch nicht ausreichend genau festgelegt und beschrieben ist)...
man könnte auch mal die Frage aufwerfen, warum das so ist. Warum ist denn dann Long-Covid als Diagnose "ausreichend genau festgelegt und beschrieben".
Belastbare Gründe kann ich dafür nicht erkennen. Dass es schon immer auch lang anhaltende Nachwirkungen irgendwelcher Infekte/Grippeerkrankungen bis hin zu Geschmacksverlust und Herzporblemen gab ist eine Binse seit Jahrzehnten. Dafür wurde auch nie die Diagnose "Long-Infekt" erschaffen.

Und man braucht mir jetzt auch nicht mit "anderen Dimensionen der Fallzahlen" zu kommen: Man sollte dann auch daran denken, dass in Alten- und Pflegeheimen nicht mal für jeden "Fall" ein PCR-Test erforderlich war (den ich ja eh schon für unsinnig halte):
Sobald es einen pos. getesteten Bewohner gab, konnten alle weiteren mit Symptomen aus der Liste als Covid-Fälle geführt werden.

Und wenn man schon eine in meinen Augen überflüssige Syndrom-Diagnose erfindet, kann man das mit der gleichen Berechtigung auch für die Transfektionsfolgen tun. Von mir aus mit einem Jahr Verzögerung.

Eigentlich schon als Bestandteil der Zulassung der Brühe erforderliche Post-Marketing-Studien wären da ja mal ein guter Aufhänger gewesen. Oder eine wissenschaftlich belastbare Auswertung der Meldungen beim PEI (dort sind die Mitarbeiter ja wohl in Meldungen von Angehörigen geradezu ertrunken). Oder eine wohl gesetzlich vorgeschriebene Auswertung/Übermittlung der KV-Daten - ist lt. Tom Lausen wohl wegen "Softwareproblemen" noch immer nicht erfolgt (Stand vor einigen Wochen).

P.S. Mein Vorschlag wäre ja die vermutlich häufig vorliegende Diagnose "D3/K2/Mg/Zn/B-Vit-Mangel Syndrom". Dürfte auch schon seit Jahrzehnten zu beobachten sein.
 
Es gibt Post-Vac-Ambulanzen. Also ist es logisch unmöglich, daß man
wieso denn das? Wenn da kein Diagnose-Code/Symptomliste existiert, kann diese Ambulanz das auch einfach als "griffigen Werbetitel" verwenden.
Ich weiß jedenfalls nicht, ob den Betroffenen dort geraten wurde, der KV "Long-Covid" zu melden oder nicht. Weißt Du das?
 
Warum ist denn dann Long-Covid als Diagnose "ausreichend genau festgelegt und beschrieben".
Ist es das überhaupt?

Im ICD-10-GM gibt es eine Nummer
Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
Info:Diese Schlüsselnummer ist zu verwenden, wenn bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden soll, dass sie in Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) steht.

Sonst habe ich dort nichts Post-Covid- oder Long-Covid-Ähnliches finden können.

Das rechtlich Aktuellste ist vermutlich das hier:
Daraus:
Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des beschlussvorbereitenden Unterausschusses: „Derzeit kann die medizinische Forschung nicht die Frage beantworten, was genau Long-COVID auslöst. Bislang gibt es auch keine wirksamen Therapien, sondern nur Behandlungsansätze ohne wirklich klare Evidenz. Mir geht es in dieser Situation darum, dass sich die Versorgung von sehr vielen Patientinnen und Patienten trotzdem verbessert. Und zwar nicht nur bei Long-COVID oder bei Erkrankung nach einer Impfung zur COVID-19-Prophylaxe. Die neue Richtlinie des G-BA hilft auch Patientinnen und Patienten, deren Erkrankungen ganz ähnliche Ursachen oder Symptome aufweisen [...]
Hier der Text der Richtlinie selbst:
Darin steht ausdrücklich:
In diesem Sinne werden von der Richtlinie auch Patientinnen und Patienten erfasst,
die
1. infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 den Verdacht oder die Diagnose einer
Myalgischen Enzephalomyelitis /eines Chronic Fatigue Syndromes (ME/CFS)
aufweisen oder
2. die nachfolgend einer Impfung zur Prophylaxe einer COVID-19-Erkrankung Long-
COVID-ähnliche Symptome aufweisen

Das heißt, versorgungsrechtlich sind Long-Covid- und Post-Vac-Kranke gleichgestellt.

Im Sinne von Maxjoys Argument kann man natürlich vorbringen, daß das ganz neu ist. Diese Richtlinie gilt erst seit Mai 2024.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es das überhaupt?
... habe das nicht nachrecherchiert. Dazu sehe ich auch keinen besonderen Anlass: Schließlich hat ja mindestens Mertens (keine Ahnung wer sonst noch) und die Diskussion hier im Forum m.E. mindestens insinuiert, dass das so wäre.
Und wenn selbst der Bundesgesundheitsminister dauernd davon geredet hat, würde ich da auch eine gewisse Verbindlichkeit für das Gesundheitswesen sehen.
 
Mein Vorschlag wäre, diesen Thread umzubenennen und um den Begriff "Post-Vac" zu ergänzen.
Sowohl bei der Diagnose als auch bei Therapieansätzen existieren ja ein paar Überschneidungen.
 
Trotzdem werden die Geschädigten auf der ganzen Linie allein gelassen. Bei der Politik sind solche Erkenntnisse ohnehin nicht angekommen.
 
Der heutige Newsletter von edubily weist auf die Relevanz des nikotinischen Acetylcholin-Rezeptors hin und verweist auf eine ältere Studie, in der gezielte Rehamaßnahmen plus 1000 mg Citicolin pro Tag nach sechs Monaten zu einer deutlichen Verbesserung der kognitiven Symptome (Brain Fog etc.) führten:

sowie auf eine neue Studie der Uni Leipzig:
in der die Wirkung einer niedrig dosierten transdermalen Nikotin-Therapie untersucht wurde, die offenbar sehr erfolgreich war. Dazu ein (wie immer etwas launiger) Blogartikel bei Edubily.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
in der die Wirkung einer niedrig dosierten transdermalen Nikotin-Therapie untersucht wurde, die offenbar sehr erfolgreich war.
Siehe auch der Thread hier:
https://www.symptome.ch/threads/suche-nikotinpflaster-ohne-giftige-zusatzstoffe.145928/

7mg/24h sind schon relativ viel Nikotin. Die Pflaster können üblicherweise aber einfach in zwei Hälften zu 3,5mg/24h geschnitten werden. Also auch die größeren Dosierungen geviertelt/geachtelt für ein günstigeres Kostenverhältnis.
Die 7mg/24h Pflaster haben nämlich eine Klebefläche von z.B. 10cm². Die 21mg/24h Pflaster haben eine Klebefläche von 30cm². Die verschiedenen Dosierungen unterscheiden sich also nur in ihrer Fläche.

Außerdem bringt das auch wieder den nikotinähnlichen Wirkstoff Cytisin in die Überlegungen (Asmoken (D, 100St €400), Recigar Adamad (PL, 100St €40)).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wuhu,
... 7mg/24h sind schon relativ viel Nikotin. Die Pflaster können üblicherweise aber einfach in zwei Hälften zu 3,5mg/24h geschnitten werden. Also auch die größeren Dosierungen geviertelt/geachtelt für ein günstigeres Kostenverhältnis.
Die 7mg/24h Pflaster haben nämlich eine Klebefläche von z.B. 10cm². Die 21mg/24h Pflaster haben eine Klebefläche von 30cm². Die verschiedenen Dosierungen unterscheiden sich also nur in ihrer Fläche...

für die genaue Anleitung (max 14 Tage bzw genaue Dosis) von Klinghardt findet sich dort der Link:
Im Geschwister-Forum gabs kürzlich etwas über diese alternative Behandlung @ COVID und Post-Vac-Syndrom - ah, habs sogar noch gefunden, ab da: https://www.yamedo.de/forum/thread/...h-geimpfte-personen/?postID=108637#post108637
 
Es gibt Neues von der BC007-Front:

Inzwischen hat BC007 auch einen Namen: Rovunaptabin.

Trotzdem wird es noch lange dauern, bis das auf den Markt kommt:
Da die Nachbeobachtungsdauer auf maximal
91 Tage begrenzt war, legen die vorliegenden Ergebnisse von reCOVer
eine anschließende klinische Phase-IIb-Studie nahe, in der
die Dosierungen und Wirkungen in einer größeren Patientengruppe
über einen längeren Nachbeobachtungszeitraum untersucht werden,
sowie eine anschließende Phase-III-Studie.
 

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