Probleme mit falscher Bisshebung durch ZA

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20.04.11
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sali zusammen,

leider bin ich an den falschen Zahnarzt gerate, der mir sämtliche Zähne im Unterkiefer falsch (viel zu hoch überkront hat). Die Folgen waren nebst einer Kinnfehlstellung auch CMD-Symptome. Hoffe, hier in diesem Forum Rat und Infos zu finden:

Auf jeden Fall und danke fürs Lesen!

Liebe Grüsse
Doris
 
vielen Dank Malve,

ich werde mich sehr gerne mal in diesem Forum umhören!

Ich habe noch eine spezifische Frage: in Deuschland z.B. gehört eine Bisserhöhung über mehere Zähne, also einfach "auf gut Glück erhöht", ohne vorherige Schienentherapie oder Langzeitprovisorien (Tragdauer ca.drei Monate) als Behandlungsfehler, was mir auch logisch erscheint, da es vor allem bei Deckbisspatienten vorkommt, dass selbst minimale Bisshebungen vom stomatognathen System (Nerven und Muskeln welche sich über das gesamte Kausystem erstrecken) vom Patienten nicht ertragen werden.

Leider finde ich auf keiner schweizer Seite einen Vorschrift, wie eine Bisshebung vertretbar behandelt wird. Bei mir wurden weder Vermessungen, noch Röntgenbilder, keine Patientenaufklärung vorgenommen. Habe dem Arzt blind vertraut, da ich bisher schon über zehn Jahren bei ihm in (kleineren und einfacheren Behandlungen bin.)

Ich wäre UNENDLICH DANKBAR, wenn mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann, der sich mit der medizinischen Sorgfaltspflicht auskennt!

Schwierige Frage: aber wer weiss..?

Auf jeden Fall vielen herzlichen Dank schon mal für's Lesen!

Liebe Grüsse!
 
Hallo doris,

Leider finde ich auf keiner schweizer Seite einen Vorschrift, wie eine Bisshebung vertretbar behandelt wird. Bei mir wurden weder Vermessungen, noch Röntgenbilder, keine Patientenaufklärung vorgenommen. Habe dem Arzt blind vertraut, da ich bisher schon über zehn Jahren bei ihm in (kleineren und einfacheren Behandlungen bin.)

Ich wäre UNENDLICH DANKBAR, wenn mir hier im Forum jemand weiterhelfen kann, der sich mit der medizinischen Sorgfaltspflicht auskennt!

In Deutschland gäbe es evtl. die Zahnärztekammer oder auch z.B. die GZM (GZM - Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche ZahnMedizin), wo man evtl. Auskunft dazu bekommen könnte. Du könntest ja mal die GZM anschreiben und einfach fragen. Immerhin haben die ja ein "International" im Titel ...

Ich finde eine Anhebung des Bisses einfach so ziemlich gewagt. Allerdings bin ich mir persönlich auch nicht sicher, ob eine Anhebung nach allerlei Abdrücken, Vermessungen, Röntgenbildern usw. auf Anhieb klappt. Das ist ja z.B. auch bei Prothesen ein Problem: die Abdrücke sind oft so schlecht,d aß der Patient die Maulsperre oder Ähnliches bekommt, wenn er dann die Prothese anprobiert.

Was Du vielleicht auch versuchen könntest, wenn möglich: an eine Uni-Zahnklinik gehen und dort um Rat fragen?

Auch diese Seite könnte interessant sein: Biss stimmt nicht-Gesichtsmuskulatur abgebaut

Grüsse,
Oregano
 
Hallo Doris,

Bisshebung

Auch diese Thematik wurde kurz zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen erörtert. Hierbei wurde Folgendes festgehalten:

Es ist zu differenzieren, ob Bisshebungen im Zusammenhang mit notwendigen
Überkronungen stehen oder ob gar kein Befund nach den Richtlinien des Festzuschuss-
Systems zutrifft, so dass von rein funktionstherapeutischen Maßnahmen zu sprechen wäre. Ein Mischfall tritt dann ein, wenn z.B. im Rahmen einer Zahnersatz-Versorgung lokal an einer Stelle des Kiefers eine Neuversorgung notwendig ist und sich in diesem Zusammenhang die Frage der Bisshebung stellt. So kann es im konkreten Einzelfall durchaus denkbar sein, dass durch die Neuversorgung und die damit in Verbindung stehende notwendige Bisshebung zwangsläufig auch Zähne ohne Befund in die Bisshebung einbezogen werden müssen.

Bei diesen Fällen ist im Rahmen eines Planungsgutachtens zu klären, ob der bestehende
Befund nur in Zusammenhang mit einer generellen Bisshebung zahnmedizinisch vertretbar und richtlinienkonform versorgt werden kann.
Generelle Bisshebungen ohne jeglichen Festzuschuss-Befund lösen keine Festzuschüsse aus.
Anders sieht es aus, wenn die abradierten Zähne nur noch durch Kronen langfristig erhalten
werden können.
https://www.kzvnr.de/fileadmin/medi...esse/Erlaeuterungen_zu_den_FZ-Richtlinien.pdf

Das ist wieder ein Text aus Deutschland. Aber ich denke, dass in der Schweiz nicht viel anders argumentiert würde. Vielleicht kannst Du mit diesem Text an eine entsprechende Stelle in der Schweiz schreiben?

Gruss,
Oregano
 
Hallo zusammen,

bin leider mit meiner Problematik der zu hohen Bisshebung durch Überkronen sämtlicher Zähne meines UK noch nicht viel weitergekommen.
Der ZA hat auf meinen Wunsch sämtliche Kronen wieder entfernt und durch ein Lanhzeitprovisorium ersetzt. Leider ist dieses wiederum einen mm höher als das Original. Nach Einholen mehreren Meinungen anderer Zahnärzte, welche allesamt keine Konkrete Antwort zu der Bisshöhe geben wollten (oder konnten?), bin ich erstmals auf einen Professoren gestossen, der mir mitteilte, dass die Zahnhöhe von der Natur her vorgegeben isr und nicht - wie von anderen Zahnärzten behauptet - beliebig varierbar sei. Eine Bisshebung darf nur bis auf die höhe des ursprünglichen Zustandes des Zahnes vorgenommen werden. Habe nun ein Gutachten beauftragt, und bin gespannt, ob es in der Schweiz tatsächlich erlaubt ist, Bisshebungen nur aufgrund eines Gipsabdruckes UK/OK, ohne Gesichtsbogen (Gelenkbezogen), ohne Röntgenbildern, ohne vorgegangene Schienentherapie und ohne irgendwelche Berechnungen vorzunehmen. Werde euch gerne über die Meinung des Gutachters unterrichten. Leider bringt mir das meine Gesundheit auch nicht wieder und ich habe nun komplizierte und kostspielige Bisslagenberechnungen vor mir, die hoffentlich erfolgreich sein werden. Mein dringender Rat an alle: lasst euch niemals auf eine Veränderung der Bisslage ein, ohne vorheriges mehrmonatiges Austesten der Verträglichkeit mittels Aufbissschiene oder Langzeitprovisorien auf unbeschliffenen Zähnen!
Liebe Grüsse
Doris
 
Hallo Doris,

ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass Du durch den Gutachter weiterkommst! Es bringt Dir Deine ursprüngliche Zahnsituation nicht wieder zurück, jedoch sollte meiner Meinung nach solch ein einschneidender Eingriff in den Biss ohne vorherige komplette Voruntersuchungen, Vermessungen etc. nicht so einfach hingenommen werden.

:daumendrueck:

Liebe Grüße,
Malve
 
:p)Danke für die Antworten.

Gemäss Fallbewertung Gutachter ZBK SSO ist eine Bisshebung ohne vorausgehendes Austesten mittels aufsetzbaren Schienen/Bräckets, welche minim 3 Monate probegetragen werden müssen ein Behandlungsfehler, für den der ZA haften muss. Erst nach dem Austesten dürfen gesunde Zähne beschliffen werden. Für den Patienten auch ganz wichtig: sollten Sie einen Behandlungsfehler vermuten und wurden wie ich nicht über Risiken/Alternativen aufgeklärt, fordern Sie unbedingt als erstes eine Kopie Ihrer kompletten Krankengeschichte an. In dieser muss das Aufklärungsgespräch stichwortartig protokolliert sein. "Info" alleine nützt nicht. Insbesondere bei einem Wahleingriff müssen Sie ohne erfolgte Aufklärung nichts bezahlen. Ein Eingriff ohne Aufklärung stellt den Tatbestand einer Körperverletzung dar. Meinen Fall habe ich dem Anwalt abgegeben, sehe jedoch gute Chancen, da ich offiziell einen Behandlungsfehler sowie das Unterlassen der Aufklärung beweisen kann.
Nur leider ist bis jetzt mein Biss noch nicht wieder hergestellt. An den Universitätskliniken wird nach meiner Erfahrung bei Verdacht auf Zahnarzt-Pfusch als allererstes ein Psychiater vorgeschoben. Dies empfinde ich als mehr als deplatziert. Ich war zwischenzeitlich bei 4 Zahnärzten, die nicht wirklich interessiert versuchten, einen Biss zu konstruieren. Bin ziemlich hilflos. Wo finde ich einen zurechnungsfähigen Zahnarzt, der wirklich interressiert und fähig ist, meinen Biss zu rekonstruieren. Unikliniken kommen aufgrund der psychierung der Zahnprobleme ihrer Patienten für mich nicht in Frage. Würde mich auf eine Antwort oder einen Tipp sehr freuen! Liebe Grüsse - Doris
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Doris,

hier noch ein Link zum Vorgehen bei einer Bißhebung:
Veränderungen der vertikalen Kieferrelation

Mag sein, daß an den Uni-Kliniken die Psyche als Grund für Beschwerden vorgeschoben wird. Das ist natürlich vor allem in so einem klaren Fall wie bei Dir Unsinn.
Aber vielleicht ist es ja doch nicht so, und eine "Gnatologie" an einer Zahnklinik könnte Dir doch weiter helfen? Ich fürchte, Du mußt es ausprobieren und doch einmal dorthin gehen.

Zahnkliniken Schweiz Universitätskliniken

Viel Glück!
Oregano
 
doris minelli Leider finde ich auf keiner schweizer Seite einen Vorschrift schrieb:
Hallo Doris,

es gibt ja Gott sei Dank mittlerweile positive Nachrichten, was Deine weitere Behandlung anbelangt, was mich sehr für Dich freut. Ich stelle noch einen Link zur Indikationsstellung bei einer Bisshebung ein und kann nur hoffen, dass er auch von den Zahnärzten beachtet wird, denn eine zu hohe Vertikaldimension kann zu erheblichen Problemen führen, die dann zum Leidwesen der Betroffenen auch noch der Psyche zugeordnet werden:rolleyes:

Indikationsstellung Bisshebung: Altersentsprechender Verschleiß der Zahnhartsubstanz allein ist keine Idikation

Bisshebung: Altersentsprechender Verschleiß der Zahnhartsubstanz allein ist keine Indikation - Leseprobe - IWW Institut für Wirtschaftspublizistik

Aus dem Inhalt: Insbesondere bei weitgehend vollbezahnten Patienten ist eine strenge Indikationsstellung für Bisshebungen zu fordern - altersentsprechender Verschleiß der Zahnhartsubstanz allein stellt keine Indikation dar.

Bisshebungen haben fast immer Konsequenzen für die horizontale Kieferrelation, weil die zentrische Kondylenposition als horizontale Kieferrelation herangezogen werden muss. Die Bissöffnung führt auch zu Veränderungen der Frontzahnbeziehungen mit Vergrößerung der vertikalen und sagittalen Frontzahnstufe, und infolgedessen werden auch die dynamischen Okklusionsverhältnisse verändert. Ende Zitat

Viele Grüße

Amparo:wave:
 
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