Privates Gutachten sinnvoll?

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23.11.11
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Hallo zusammen!

Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat keinen Behandlungsfehler feststellen können! Es sind einige "seltsame" Auffälligkeiten, z.B. dass der EX-ZA behauptet den Zahn nie behandelt zu haben, aber dies durchaus der Fall war und es auch so in meiner Akte von ihm steht! Dies ist dem Gutachter nicht aufgefallen... auch dass vor der Wurzelbehandlung weder Perkussiontest, noch Vitalitätstest, noch ein Röntgenbild gemacht wurden... scheint für den Gutachter normal zu sein!:mad: Dass der EX-ZA an einigen Zähnen Karies übersehen hat, und sich diese so bis zum Nerv ausbreiten konnte, auch dies spielt für den Gutachter keine Rolle... dass ich durch die Osteomyelitis, die durch die Wurzelbehandlungen ausgelöst wurde, Monate arbeitsunfähig war, spielt ebenfalls keine Rolle! Er sieht zwischen Wurzelbehandlungen und Osteomyelitis keinen Zusammenhang!

Ich frage mich nun, macht es Sinn, in ein privates Gutachten zu investieren?
Hat da jemand Erfahrungen mit?
Irgendwelche Tipps für mich?
Es kann doch nicht sein, dass der EX-ZA einfach so, ohne Schmerzensgeld, davon kommt! Ich war regelmäßig! bei ihm zur Kontrolle!

LG Loup
 
Hallo Loup,

da die Vorgeschichte (es ist ja schon vor Gericht und damit beim letzten Schritt?!) aus Deiner Schilderung nicht ganz klar wird, ist es für mich schwer einen Tipp zu geben. Hast Du Dich im Vorfeld an die UPD ( UPD Online | Unabhängige Patientenberatung Deutschland ) oder eine Schiedsstelle gewand oder hat Dir ein anderer ZA einen Behandlungsfehler bescheinigt?
 
Hallo James,

die UPD meinte damals, ich solle zuerst versuchen mit dem ZA zu reden, das war nicht möglich. Hab dann einen Anwalt eingeschaltet, der hast nochmal versucht, über die Versicherung des ZA, auch erfolglos.
Es sagten mir ZÄ danach, es seien "Füllungen schlecht gemacht", aber dies habe ich nur mündlich! Schriftlich wollte das mir kein Arzt geben!:mad:
Da halten sie ja alle schön zusammen... andere Ärzte haben Karies entdeckt, die der EX-ZA lediglich als "Verfärbungen" bezeichnete. Aber auch das bekomme ich nicht schriftlich. Außer natürlich in meiner Akte, da stehst ja drinnen, dass die Zähne wegen Karies behandelt wurden. Nur dieser Gutachter hat das nicht erwähnt!:mad:

Was kann ich jetzt noch machen?

LG Loup

Hallo Loup,

da die Vorgeschichte (es ist ja schon vor Gericht und damit beim letzten Schritt?!) aus Deiner Schilderung nicht ganz klar wird, ist es für mich schwer einen Tipp zu geben. Hast Du Dich im Vorfeld an die UPD ( UPD Online*|*Unabhängige Patientenberatung Deutschland ) oder eine Schiedsstelle gewand oder hat Dir ein anderer ZA einen Behandlungsfehler bescheinigt?
 
Das ist eine ziemlich verfahrene Kiste!
Dein Anwalt kann die Fehler des Gutachters zwar vor Gericht aufzeigen, das zwingt jedoch nach meiner Auffassung den Richter nicht dem zu folgen. Dich erwartet vermutlich ein Lotteriespiel...so traurig wie es klingt! Hat denn die UPD den Fall nicht selbst untersucht und ist zu einem Schluß gekommen? Das wäre nämlich der "Normalfall" gewesen, genau so geht es auch über die Schlichtungsstellen. Deren Einschätzung (ob Fehler oder nicht) ist zwar für den Versicherer nicht bindend, jedoch folgt idR dieser Empfehlung auch (mit Abstrichen) ein Gericht.
 
Hallo James,

nein, die UPD hat nichts gemacht.
Würdest du in ein privates Gutachten investieren?
Soweit ich meinen Anwalt richtig verstanden habe, bekomm ich keinen 2. Gutachter... müsste ein erneutes Gutachten auf jeden Fall selber bezahlen und dies würde ca. 2500€ kosten!

LG Loup
 
Hallo Loup,

ich meine auch, dass man vom Gericht nur ein Gutachten bezahlt bekommt und man ein erneutes selber zahlen muss. Welchem dann der Richter folgt steht in den Sternen.
Die Crux bei Deinem Fall scheint mir darin zu liegen, dass man dem ZA Oberflächlichkeit und Unvermögen vorwerfen könnte er aber zwar auch etwas unterlassen hat aber nicht direkt gegen ärztlichen Standard -abweichend von gültigen Regeln- verstoßen hat (zB das "Verwechseln" von Karies mit Verfärbungen). Dieser (vermutlich von der Lobby der Haftpflichtversicherer und Ärzteschaft bei der Gesetzgebung gewollte) Umstand erzeugt, dass der gesunde Menschenverstand immer noch bei Prozessen dieser Art vor der Tür bleiben kann, wenn der Richter noch nach älteren Grundsätzen entscheidet. Eventuell ist auch deshalb die UPB ausgestiegen, weil hier der Nachweis eines Behandlungsfehlers schwer zu erbringen ist.
Auf der anderen Seite kann ich voll verstehen, wenn Du Klarheit haben möchtest. Als betroffener Patient zweifelt man an der Frage ob man nicht zu früh aufgegeben hat. Den meisten geht es nicht direkt um einen finanziellen Schadensausgleich -der ist mit Geld sowieso nicht aufzuwiegen- sondern eher um solche Fragen. Aus diesen Gründen kann man in Deinem Fall keinen überzeugten Rat erteilen. Ich selber würde meinem "Bauchgefühl" und den mir zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten handeln, unnötig verschulden würde ich mich wahrscheinlich für ein unsicheres Verfahren nicht.
 
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