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Identifikation toxischer Wirkungen
Um sicherzustellen, dass Pflanzenschutzmittel als Folge ihrer Anwendung kein unannehmbares Risiko für Mensch und Tier darstellen, werden sie ebenso wie die in ihnen enthaltenen Wirkstoffe untersucht und vom BfR toxikologisch bewertet. Dies geschieht noch vor ihrer Zulassung.
Pflanzenschutzmittel können aus einer Reihe von Bestandteilen zusammengesetzt sein:
Wirkstoff(e); meist enthalten die fertigen Pflanzenschutzmittel einen oder zwei Wirkstoffe, in Einzelfällen können bis zu vier Wirkstoffe enthalten sein.
Verschiedene Beistoffe wie z. B. Netzmittel, Konservierungsstoffe, Antioxidantien, Schaumverhinderer, Emulgatoren, Lösemittel.
"Safener" und Synergisten, die die Wirkung von Wirkstoffen beeinflussen; Safener reduzieren eine mögliche unerwünschte Wirkung auf Kulturpflanzen; Synergisten verstärken die gewünschte Wirkung auf den Zielorganismus.
Der Umfang toxikologischer Untersuchungen ist für Pflanzenschutzmittel gesetzlich vorgeschrieben. Informationen dazu finden Sie unter Rechtliche Grundlagen:
https://www.bfr.bund.de/de/rechtliche_grundlagen_im_bereich_pflanzenschutzmittel-70203.html
Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden sollen, werden sehr umfangreich auf mögliche gesundheitsschädigende Wirkungen untersucht:
- Toxikokinetik und Metabolismus (Aufnahme, Stoffwechsel und Ausscheidung)
- Akute Toxizität (Toxizität nach einmaliger Aufnahme), Haut- und -Augenreizung, Sensibilisierung (allergieauslösendes Potenzial)
- Subchronische Toxizität (Toxizität nach wiederholter Gabe)
- Genotoxizität (erbgutschädigende Wirkung)
- Chronische Toxizität (Langzeittoxizität)
- Kanzerogenität(krebsauslösendes Potenzial)
- Reproduktions- und Entwicklungstoxizität (schädigende Wirkung auf - Fruchtbarkeit und Nachkommen)
- Neurotoxizität(schädigende Wikrung auf das Nervensystem)
- Endokrinschädigende Eigenschaften(schädigende Wirkung auf das Hormonsystem)
- Bei Bedarf Durchführung weiterer Studien , z.B. zu toxikologischen Wirkmechanismen
Zusätzlich werden folgende Wirkungen des zur Zulassung vorgelegten Pflanzenschutzmittels bewertet:
- akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ)
- Reizung der Haut und der Augen und Sensibilisierung über die Haut
- dermale Absorption (Aufnahme über die Haut)
Bei Bedarf sind weitergehende Betrachtungen zu den Kombinationswirkungen der Inhaltsstoffe der Pflanzenschutzmittel durchzuführen.
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