Themenstarter
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Rechtlich passt das so aber auch nicht. Ein Arzt ist gegenüber einem Angehörigen, der keine rechtsgültige Vorsorgevollmacht hat, nicht einmal von der Schweigepflicht entbunden. Was allerdings auch nach meiner Erfahrung oft nicht beachtet wird.Ohne die Vorlage der Patientenverfügung zu verlangen, ließen die Ärzte sie friedlich einschlafen, nachdem die Familie das Legen einer Magensonde einhellig abgelehnt hatte.
Da wahrlich nicht in allen Familien eitel Sonnenschein herrscht, halte ich es auch für unerlässlich, dass ein Arzt nicht einfach etwas tut, was irgendein Angehöriger sagt (der womöglich nach ganz anderen "Interessen" als dem Wohl des Kranken handelt).
Eigentlich ist die Patientenverfügung direkt rechtsverbindlich für Ärzte, aber das geht wohl öfter mal unter und ich halte es für sehr ratsam, einen - besser zwei - verlässliche, vertrauenswürdige und idealerweise jüngere Vorsorgebevollmächtigte zu benennen.
Aber zurück zur Organspende: Auch hier bin ich überhaupt nicht überzeugt davon, dass Angehörige das immer im Sinne des Kranken entscheiden können/wollen. Also habe ich so einen Ausweis im Portemonaie, der meine Entscheidung wiedergibt.