Themenstarter
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Hallo liebes Forum,
am 31.1. hatte ich einen Brief an Frau Eva Bulling- Schröter geschrieben wegen der anstehenden Novellierung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder) Sie ist Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Heute kam ihre Antwort. Sie ist der Meinung, dass die Strahlung sehr schädlich auf den Menschen wirkt und dass es viel niedrigere Grenzwerte braucht zum Schutz der Bürger. Und sie erwähnt, dass es bereits 2009 eine Forderung des europäischen Parlaments gab, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen. Leider blieb diese Forderung (bis jetzt) folgenlos.
Frau Bulling- Schröter ist der Meinung, dass es zum Schutz der Bürger deutlich niedrigerer Grenzwerte bedarf. Des weiteren fordert sie weitergehende, von den Netzbetreibern unabhängige Forschung. Interessant ist, dass die Partei DIE LINKE Zonen ohne Sendemasten in und um Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Altenheimen fordert, um wenigstens die für die Strahlung empfindlichsten Personen zu schützen. In diesen Bereichen sollen keine Sendemasten stehen. Ich persönlich meine, dass dies ein sehr guter Anfang ist und unterstützt werden sollte. Von wem? Von uns! Von den Betroffenen. Was können wir tun? Dazu sage ich nur: dieses Jahr ist Wahljahr.
Frau Bulling- Schröter wird sich heute, am 27.2. als umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Anhörung zur Verordnung der Bundesregierung äußern, sie leitet die Anhörung und hat zugesichert sich für die Belange der Bürger einzusetzen. Der Entwurf der Bundesregierung wird heute im Ausschuss debattiert. DIE LINKE wird hierbei ihre Kritik an den völlig unzureichenden Grenzwerten zur Sprache bringen. Dies so meine ich verdient Anerkennung. Es kann nicht sein, dass zugunsten der Interessen der Netzbetreiber und der Mobilfunkindustrie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird.
Kallisto
am 31.1. hatte ich einen Brief an Frau Eva Bulling- Schröter geschrieben wegen der anstehenden Novellierung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder) Sie ist Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Heute kam ihre Antwort. Sie ist der Meinung, dass die Strahlung sehr schädlich auf den Menschen wirkt und dass es viel niedrigere Grenzwerte braucht zum Schutz der Bürger. Und sie erwähnt, dass es bereits 2009 eine Forderung des europäischen Parlaments gab, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen. Leider blieb diese Forderung (bis jetzt) folgenlos.
Frau Bulling- Schröter ist der Meinung, dass es zum Schutz der Bürger deutlich niedrigerer Grenzwerte bedarf. Des weiteren fordert sie weitergehende, von den Netzbetreibern unabhängige Forschung. Interessant ist, dass die Partei DIE LINKE Zonen ohne Sendemasten in und um Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten und Altenheimen fordert, um wenigstens die für die Strahlung empfindlichsten Personen zu schützen. In diesen Bereichen sollen keine Sendemasten stehen. Ich persönlich meine, dass dies ein sehr guter Anfang ist und unterstützt werden sollte. Von wem? Von uns! Von den Betroffenen. Was können wir tun? Dazu sage ich nur: dieses Jahr ist Wahljahr.
Frau Bulling- Schröter wird sich heute, am 27.2. als umweltpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Anhörung zur Verordnung der Bundesregierung äußern, sie leitet die Anhörung und hat zugesichert sich für die Belange der Bürger einzusetzen. Der Entwurf der Bundesregierung wird heute im Ausschuss debattiert. DIE LINKE wird hierbei ihre Kritik an den völlig unzureichenden Grenzwerten zur Sprache bringen. Dies so meine ich verdient Anerkennung. Es kann nicht sein, dass zugunsten der Interessen der Netzbetreiber und der Mobilfunkindustrie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird.
Kallisto