"Masern, Corona & Impfpflicht - was Du jetzt wissen solltest!"

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Kleine Ausschnitte aus dem Urteil:

Allein im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel finde der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Es sei nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.

Demgegenüber stünden durchaus erhebliche Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber. In dieser Relation - beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe - erweise sich die 2-G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen. Eine andere Bewertung gebiete - bei objektiver Betrachtung des dem Senat bekannten oder vom Land Niedersachsen präsentierten aktuellen Erkenntnisstands - auch die neue Omikron-Variante nicht.

Die Außervollzugsetzung der sog. 2-G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


Wooow. Um die Zusammenhänge zu verstehen wäre es empfehlenswert das gesamte Urteil zu lesen.
 
Zum oben Dargestellten erlaube ich mir zu fragen: Wäre ein solches Urteil eines Obergerichts auch in anderen Bundesländern denkbar oder müßten die Richter im Gefolge eines solchen Urteils dort nicht mit einer nächtlichen Hausdurchsuchung rechnen wie sich dies bei einem Richter in Thüringen ereignet hat?
 
Zum oben Dargestellten erlaube ich mir zu fragen: Wäre ein solches Urteil eines Obergerichts auch in anderen Bundesländern denkbar oder müßten die Richter im Gefolge eines solchen Urteils dort nicht mit einer nächtlichen Hausdurchsuchung rechnen wie sich dies bei einem Richter in Thüringen ereignet hat?
Diese Frage lässt sich nicht mit ja oder nein beantworten.
Ich denke, dass die Entscheidungsfinder sich über alle Konsequenzen bewusst sind, dazu mit Würde stehen und das empfinde ich als ein sehr positives Signal.
Ich freue mich über die Entscheidung für das Bundesland Niedersachsen und alle sollten positve Gedanken aussenden, auch wenn ich persönlich aufgrund der bisher schärfsten Maßnahmen meines Bundeslandes schon sehr in Mitleidenschaft gekommen bin und hier so ein Urteil kurzfristig nicht erwarte.
 
Wooow. Um die Zusammenhänge zu verstehen wäre es empfehlenswert das gesamte Urteil zu lesen.
Ja, Kayen, deshalb hatte ich es verlinkt (und vorher auch gelesen).

Für einen Kernsatz halte ich diesen:
In dieser Relation - beherrschbares Infektionsgeschehen, geringe Wirkung der Infektionsschutzmaßnahme und erhebliche Grundrechtseingriffe - erweise sich die 2-G-Regelung im Einzelhandel derzeit als unangemessen.
..und finde es auch gut, dass bei den Grundrechtseinschränkungen Händler und Ungeimpfte einbezogen werden.

Die "Ungleichbehandlung" der Bürger in den verschiedenen Bundesländern gibt mir allerdings auch zu denken. Da es eine Einzelhandelskette ist, die geklagt hat, wäre es vielleicht möglich, dass andere in anderen Bundesländern nachziehen und dies als "Musterklage" verwenden.

Ich freue mich über die Entscheidung für das Bundesland Niedersachsen und alle sollten positve Gedanken aussenden, auch wenn ich persönlich aufgrund der bisher schärfsten Maßnahmen meines Bundeslandes schon sehr in Mitleidenschaft gekommen bin und hier so ein Urteil kurzfristig nicht erwarte.
Vielleicht kannst Du ja zum Shoppen oder zum Friseur nach Harburg fahren 🎁 wobei bei Nutzung von Öffis wohl 3G zu beachten ist (was mindestens die Spontanität etwas bremst).

Gruß
Kate
 
Die Entscheidung, welche Geschäfte von der 2G- Regelung ausgenommen sind, hängt nicht von Sachargumenten oder der Verhältnismäßigkeit ab, sondern davon, was sich die Gesellschaft noch bieten lässt. Die großen Discounterketten würden sich erfolgreich wehren. Folglich müssen auch kleine Lebensmittelläden von den Maßnahmen ausgenommen werden. Die Betrogenen sind die Geschäfte, die keinen täglichen Bedarf im Angebot haben.

Je mehr sich die Bevölkerung gefallen lässt, desto mehr wird ihr zugemutet. Und was sich erst einmal durchgesetzt hat, bleibt bestehen, es mag noch so unsinnig sein. FFP2- und OP-Masken, einmal eingeführt, bleiben Pflicht, wobei einige kräftig daran verdienen. Dass sich viele als schädlich erwiesen haben, zählt nicht. Niemand erwägt, ob nicht waschbare doppellagige Stoffmasken dienlicher werden. Sie zieren wenigstens nicht immer mehr die Gehwege. (Gestern zählte ich 10.) Und lustiger waren sie auch noch, geradezu Mode-Accessoires. Aber nein, es muss alles so trostlos wie möglich gestaltet werden.
 
STIKO-Mitglied: Impfpflicht lohnt nicht +++

Impfen ja - Impfpflicht nein: Das STIKO-Mitglied Christian Bogdan vom Universitätsklinikum Erlangen sieht den Aufwand einer Impfpflicht in keinem Verhältnis zum Nutzen. "Persönlich halte ich von einer gesetzlichen Impfpflicht nicht viel, da diese einen Rattenschwanz an Administration, Impfbefreiungszeugnissen und Klagen nach sich zieht und die gesellschaftliche Entzweiung fördert", sagt der Experte der Ständigen Impfkommission (STIKO) den "Nürnberger Nachrichten" und der "Nürnberger Zeitung". "Das Ziel, möglichst viele Menschen zu impfen, erreicht man über andere Wege viel einfacher. Allein die Einführung der 2G-Regel hat ja schon dazu geführt, dass sich sehr viele Unentschlossene impfen haben lassen", sagt Bogdan. "Die drei oder vier Prozent, die generell jede Impfung ablehnen, sind der Mühe nicht wert, eine Impfpflicht einzuführen."


Auch Merz hatte sich vor kurzem dazu ähnlich geäußert:

CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz hat sich ablehnend zu einer allgemeinen Impfpflicht geäußert. "Wir sollten erst klären, ob es einfachere, bessere, verhältnismäßigere Mittel gibt, um eine wesentlich höhere Impfquote zu bekommen", sagte Merz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Mit einer konsequenten Anwendung der 2G-Regel könne dieses Ziel "möglicherweise" auch erreicht werden.Zudem habe er große Zweifel am Vollzug. "Wie wird eine Impfpflicht eigentlich kontrolliert?", fragte er. "Wir haben kein nationales Impfregister." Damit wisse der Staat gar nicht, wer geimpft sei und wer nicht. "Bevor diese Fragen nicht beantwortet sind, kann und werde ich mich nicht auf eine Impfpflicht festlegen", sagte er den Funke-Zeitungen. "Und ich empfehle der Union, diese Frage nicht voreilig zu beantworten." Einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag im Bundestag zur Impfpflicht solle sich die Union seiner Meinung nach nicht anschließen.

 
Hallo zusammen,

wusstet Ihr schon?!? das der Gensuppenexperte Pfizer den Parteitag sponsort? Und die SPD wohl plant... das Gengebräu genau dieses Sponsors nun bevorzugt (wie ich befürchte) und den Menschen den "Segen" bringen wird?
Offene "sichtbare" Korruption, aber... kaum einer schaut hin... aber kaum einer kann behaupten..."das hab ich nicht gewusst". Und das scheint kaum Einen zu interessieren, dass ein Pharmariese im Bundeshaus mitzuregieren scheint. Alles auf Kosten der Impfopfer!


dieses Thema wird auch im folgenden Potcast angesprochen.

wen es interessiert, wie die sogenannten ca. 50 Experten/"Berater" zusammengestellt und dann gemeinsam (alle der gleichen Meinung übrigens) angehört werden, und dem entsprechend zu den Zwangsimpfungen geraten wird, sollte sich folgendes Potcast anhören. Einer der Sprecher schildert, wie er als erkrankter Ungeimpfter vom Notfallteam und auch im Krankenhaus behandelt wurde. Was Kretschmann geäussert hat wird hier angesprochen. Stichwort gewaltsame Impfung. Weiter wird gesprochen über die Datenerfassung von Geimpften/Ungeimpften und das wegen der korrekten Datenerfassung das "Chippen" der Menschen eingeführt werden könnte.




Gruss
zausel
 
Zum oben Dargestellten erlaube ich mir zu fragen: Wäre ein solches Urteil eines Obergerichts auch in anderen Bundesländern denkbar
Die Entscheidung, welche Geschäfte von der 2G- Regelung ausgenommen sind, hängt nicht von Sachargumenten oder der Verhältnismäßigkeit ab

Na ich weiß ja nicht, aber ich möchte annehmen, dass es eine Rolle spielt, welcher juristische Sachverstand auf Klägerseite waltet. Ich stelle mir vor, dass eine Klage quasi den Arbeitsauftrag an das angerufene Gericht darstellt; dann wäre die Aufgabenstellung im Detail ja nicht ganz unwichtig.

Wer war/en denn Anwälte/Kanzlei der erfolgreich klagenden Einzelhandelskette, ist das bekannt?
 
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Hallo zusammen,

in Amerika wurde die Impfpflicht aufgehoben, Grund: Laut einer Untersuchung der US-Gesundheitsbehörde CDC lehnt jeder dritte in der Medizin Beschäftigte die Vakzine ab.
Ich hoffe, dass diese Welle schnell zu uns herüberschwappt!


Gruss
zausel
 
Danke @zausel55. Leider kann man ohne (Probe-)Abo den Artikel nicht lesen.

Ich fand auf die Schnelle auch keinen anderen, ausführlicheren Text dazu, aber da die Nachricht von gestern (Samstag) stammt, werden evtl. morgen weitere Zeitungen berichten.

Gruß
Kate
 
in Amerika wurde die Impfpflicht aufgehoben, Grund: Laut einer Untersuchung der US-Gesundheitsbehörde CDC lehnt jeder dritte in der Medizin Beschäftigte die Vakzine ab.
Ich hoffe, dass diese Welle schnell zu uns herüberschwappt!


In der "Neuen Züricher Zeitung" sieht es allerdings ganz anders aus, denn dort heiß es u. A.:

Sie beriefen sich dabei auf religiöse Gründe: Ihr Glaube verbiete ihnen die Verwendung eines Serums, für dessen Entwicklung embryonale Stammzellen verwendet worden seien.

 
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Wuhu,
Tests machen im größerem Umfang wohl wirklich nur dort Sinn, wo vulnerable Gruppen anzutreffen sind, zB in Spitälern, Pflegeheimen oder Senioren-Residenzen - vgl: https://www.symptome.ch/threads/kommt-bald-doch-eine-impfpflicht.139452/post-1310696

Folgendes im Mainstream nun ("schon") zu lesen löst auch das eine oder andere aus: t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91278022/corona-politik-ex-verfassungsrichter-papier-muss-juristisches-nachspiel-haben-.html
17.12.2021 Corona-Politik | Ex-Verfassungsrichter Papier: "Muss juristisches Nachspiel haben"
INTERVIEW
Ex-Verfassungsrichter Papier
"Das Vertrauen ist dramatisch erschüttert" ...
 
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Wuhu,
auch eine ganz nette Sichtweise - zu "Muss juristisches Nachspiel haben" - wär eine aus Indien dazu (google-übersetzt): greatgameindia-com.translate.goog/what-would-it-take-to-bring-the-covid-conspirators-to-justice/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
15. Dezember 2021 Coronavirus (COVID-19) Was wäre nötig, um die COVID-Verschwörer vor Gericht zu stellen?
Hätte die Pandemie-Politik nur in Form von Ratschlägen reagiert, wären wir nicht mitten in dieser sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Katastrophe. Was die Trümmer verursacht hat, war die Anwendung politischer Gewalt, die diesmal auf eine Weise, die in der Geschichte der Menschheit noch nie da war, in die Pandemie-Reaktion eingebacken wurde. ...
greatgameindia.com/what-would-it-take-to-bring-the-covid-conspirators-to-justice/
 
Das gibt es in Indien nicht nur als Möglichkeit, sondern ganz real als Anklage:


Wie die indische Rechtsanwältin Dipali Ojha im Corona-Ausschuss unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung der indischen Anwaltskammer mitteilt, ist die weltweit erste Anklage wegen Impfstoffmordes gegen Bill Gates und Adar Poonawalla, den Geschäftsführer des größten indischen Impfstoffherstellers Serum Institute of India, vor dem Obersten Gerichtshof Indiens eingereicht worden. (Kiran Yadav gegen den Staat und andere, Criminal Writ Petition (St.) 18017 of 2021)
 
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