Lebenslänglich arbeitsunfähig

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29.07.11
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157
Hallo,

ich poste das mal hier unter Sozialpolitik

Was ist, wenn man seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist, nicht mehr länger als zwischen 3 und 6 Std. arbeiten kann und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente evtl. abgelehnt wird?

Man kann doch nicht sein Leben lang arbeitsunfähig geschrieben sein!?! Ist man gezwungen den Klageweg zu gehen?

Grüße
 
Hallo,

Was ist, wenn man seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist, nicht mehr länger als zwischen 3 und 6 Std. arbeiten kann und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente evtl. abgelehnt wird?

Man kann doch nicht sein Leben lang arbeitsunfähig geschrieben sein!?! Ist man gezwungen den Klageweg zu gehen?

Grüße

Hallo WigWamBam,

ja, Du müsstest dann Widerspruch einlegen und notfalls klagen. In der zwischenzeit würdest Du wahrscheinlich als arbeitssuchend geführt werden und später in Harz IV fallen, leider.

Lg
sonneundregen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was ist, wenn man seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist, nicht mehr länger als zwischen 3 und 6 Std. arbeiten kann und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente evtl. abgelehnt wird?
Man kann doch nicht sein Leben lang arbeitsunfähig geschrieben sein!?! Ist man gezwungen den Klageweg zu gehen?

Guten Morgen
sehr schweres Thema:schock:
ich bin seit 12 Jahren arbeitsunfähig und seit über 10 Jahren Erwerbsunfähig -- in der Fürsorge, da zuerst eine Umschulung abgelehnt wurde (2003)und dann auch das Rentenverfahren nach verschiednen Instanzen im 2009 abgelehnt wurde. Bin ans Haus gebunden und wäre auf Hilfe angewiesen.
Der Widerspruch im 2009 als ich sogar einen freiwilligen Beistand hatte, war, dass ich mit den gravierenden Fehlern in meinem Verfahren vor Bundesgericht wollte, da es ja auch um Forderungen seit vielen Jahren ging, und ich damit das Fürsorgegeld das ich in all den Jahren bezog, hätte zurückzahlen können.
Der Beistand hatte keine Zeit (Lust) mir bei der Klage zu helfen, und ich war überfordert damit-er teilte mir mit, ich soll doch eine Neuanmeldung machen, da es allen klar war, dass ich eigentlich Rentenberechtigt war.
Nun werde ich irgendwann eine Neuanmeldung machen.. bis ich mal eine Rente bekomme bleibe ich in der Fürsorge, mit Schulden die immer höher werden.(hab wohl bald mal Fr.400'000 Sozialschulden:confused: )
Ich kann zwar auf ein Wunder hoffen, dass es mir wieder besser geht, und ich mal wieder Arbeiten kann, aber sobald ich verdiene, werde ich vom geliehene Geld der Fürsorge zurückzahlen müssen.
Viel Glück und pass auf Dich auf. Der Rentenweg wenn er nicht gleich von Anfang an wirklich gut dokumentiert oder sogar nach der ersten Absage mit Anwalt "begleitet" braucht extrem Substanz, die einem Kranken sehr schaden.
Alles Gute
Herzliche Grüsse
KARDE
 
Hallo,

ich poste das mal hier unter Sozialpolitik

Was ist, wenn man seit Monaten arbeitsunfähig geschrieben ist, nicht mehr länger als zwischen 3 und 6 Std. arbeiten kann und ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente evtl. abgelehnt wird?

Man kann doch nicht sein Leben lang arbeitsunfähig geschrieben sein!?! Ist man gezwungen den Klageweg zu gehen?

Grüße

Hallo wigwambam

falls Dein Rentenantrag abgelehnt wird, kannst Du Dich zunächst mit dem Ablehnungsbescheid an einen Verband, SoVD-Rente, so glaube ich heisst dieser wenden; es gibt noch einen weiteren Verband, der Dich dann unterstützen kann, einfach mal in Google Verband und Rente eingeben.

Du brauchst auch nicht vorher Mitglied gewesen zu sein, Du kannst dann, falls es zu einer Ablehnung kommt, zusammen mit Deinem Bescheid dort hingehen. Ich meine die Mitgliedschaft und Hilfe sind dann kostenfrei und diese helfen Dir dann beim Widerspruch und auch dann, wenn es zur Klage kommen sollte.

Falls Du natürlich Rechtsschutz hast dann würde man diesen Weg gehen; jedoch falls nicht, könntest Du erstmal den SoVD Verband oder einen anderen Verband aufsuchen.


Grüssis von Kayen
 
Guten Morgen
sehr schweres Thema:schock:

Guten Morgen, ja das ist wirklich ein schweres Thema und sehr ungerecht.

ich bin seit 12 Jahren arbeitsunfähig und seit über 10 Jahren Erwerbsunfähig -- in der Fürsorge, da zuerst eine Umschulung abgelehnt wurde (2003)und dann auch das Rentenverfahren nach verschiednen Instanzen im 2009 abgelehnt wurde. Bin ans Haus gebunden und wäre auf Hilfe angewiesen.

Das ist ja schrecklich. So ungerecht ist unser Rentensystem unglaublich!:eek:

Der Beistand hatte keine Zeit (Lust) mir bei der Klage zu helfen, und ich war überfordert damit-er teilte mir mit, ich soll doch eine Neuanmeldung machen, da es allen klar war, dass ich eigentlich Rentenberechtigt war.

Super Beistand?:confused:

Nun werde ich irgendwann eine Neuanmeldung machen.

Würde ich unbedingt schnellstens machen und zudem eine Pflegestufe beantragen.

bis ich mal eine Rente bekomme bleibe ich in der Fürsorge, mit Schulden die immer höher werden.(hab wohl bald mal Fr.400'000 Sozialschulden:confused: )

Oje, oje, warum haben die Ärzte Dir nicht geholfen? Gutachten etc.?

Ich kann zwar auf ein Wunder hoffen, dass es mir wieder besser geht, und ich mal wieder Arbeiten kann, aber sobald ich verdiene, werde ich vom geliehene Geld der Fürsorge zurückzahlen müssen.

Das tut mir sehr leid Karde. Ich verstehe Deine behandelnen Ärzte nicht, die müssten Dich doch unterstützen?

Viel Glück und pass auf Dich auf. Der Rentenweg wenn er nicht gleich von Anfang an wirklich gut dokumentiert oder sogar nach der ersten Absage mit Anwalt "begleitet" braucht extrem Substanz, die einem Kranken sehr schaden.

Mein erster Rentenantrag wurde ebenfalls abgelehnt. Ich legte Widerspruch ein und legte ein privat gezahltes Gutachten bei und noch andere Untersuchungsergebnisse. Danach wurde mir die Erwerbsminderungsrente auf Zeit zugebilligt.

Nun verlängerte man mir diese Rente um weitere 3 Jahre.

Da ich chronisch erkrankt bin, habe ich der Rentenversicherung nun die Definition von "Chronisch" übersetzt und nochmal Widerspruch eingelegt. Nun bin ich mal gespannt, was mich erwarten wird. Ich werde von keinem Mediziner behandelt, eine Regenerationstherapie wurde von der Krankenkasse abgelehnt usw. usw., aber ich könnte ja auch in 3 Jahren evtl. wieder gesunden. Schön wäre es, ich würde es mir wünschen. Ich lasse mich von unserem System nicht mehr an der Nase rumführen, habe direkt die Pflegestufe I nachgeschoben und eine Schwerbehinderung von 70% und weitere Untersuchungsergebnisse. :bang:

Nun bin ich auf die Antwort gespannt?:rolleyes:

Lg
sonneundregen
 
In der Tat ein schwieriges Thema.
Man muß in Deutschland 6 Monate durchgängi (als nicht einen Tag unterbrochen!!!) krank geschrieben sein, dann kann man den Antrag beim Rententräger stellen. Ich kenne nur Fälle der Ablehnung. Man erhält dazu aber immer eine Widerspruchsfrist. Diese unbedingt einhalten und Widerspruch einlegen (nicht begründen warum!). Der wird idR auch abgelehnt. Dann geht man zum Sozialgericht. Das ist für den Bürger kostenfrei (nicht für den Rententräger) egal ob mann gewinnt oder verliert. Kommt es zum Prozess, braucht man meist einen Anwalt oder einen RentenberaterIin. Bei denen muss man dann aber leider zahlen.
 
Diese unbedingt einhalten und Widerspruch einlegen (nicht begründen warum!). Der wird idR auch abgelehnt. Dann geht man zum Sozialgericht. Das ist für den Bürger kostenfrei (nicht für den Rententräger) egal ob mann gewinnt oder verliert. Kommt es zum Prozess, braucht man meist einen Anwalt oder einen RentenberaterIin. Bei denen muss man dann aber leider zahlen.

Hallo James,

dann habe ich in der Richtung ja scheinbar noch Glück gehabt.:eek: Meinen Widerspruch habe ich allerdings sofort begründet.

Lg
sonneundregen
 
Das tut mir sehr leid Karde. Ich verstehe Deine behandelnen Ärzte nicht, die müssten Dich doch unterstützen?

Liebe Sonneundregen
ich werde mich von diesem Thread zurückziehen, denn das ganze belastet mich zu stark... denke nicht gerne an den ganzen Stress und die Demütigungen der Aertze der Rentenversicherung zurück. Und da es ja wieder mal eine neue Anmeldung gibt, muss ich gut vorbereiten und dokumentieren, was da alles falsches in meinem Dossier war, was mich erneut Nerven kostet, und mich aufwühlt.

Meine behandelnden Aerzte (damals alles Spezialisten auf ihren Gebieten) galten weniger als die Aerzte der Versicherung. Darum wäre ein Gang vor das Bundesgericht notwendig gewesen-denn es wurde fahrlässig gehandelt, was auch ein Arzt der mein Gutachten machte erwähnte.
Was aber ja bei mir hinzukam, dass die Aerzte (mit Praxen) der IV- Versicherung hier im Kanton mir andere Diagnosen angehängt hatten. Und dann galt deren Diagnose, obwohl der Kantonsarzt mir zuvor erlaubte ausser kantonal in ein spezialisiertes Spital zu gehen, da für das Krankheitsbild im Kanton eben kein Arzt/Spital, die Abklärung/Diagnose stellen konnte, da es dafür keinen Spezialisten gab.

Wenn die Aerzte der IV für mein Krankheitsbild zuständig gewesen wären, dann hätte mich der Kantonsarzt sicher für die Abklärung zu einem von diesen geschickt, und nicht in einen anderen Kanton wo die 1 wöchige stationäre Untersuchung Fr. 33500.-- kostete. (1/3 zahlte meine Versicherung und 2/3 der Kanton wo ich wohne)

Sorry James, wenn ich das hier wiederhole--- hab es ja auch schon an anderen Orten geschrieben, und es ist hier wohl auch OT.
Wünsche allen die eine Rente beantragen müssen viel Glück und gebt auf Euch acht.
Liebe Grüsse
KARDE
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Karde,

durchaus nicht OT!
Man muß aber auch sagen, dass es ebenfalls sehr vom staatlichem Umfeld abhängt, wie schwierig so ein Antrag durch zu setzen ist. Möglich, dass es in der Schweiz anders läuft als in Österreich oder Deutschland. Ich meine, dass selbst in einem Staat unterschiedlich entschieden wird, zumindest gibt es nach meiner Beobachtung in Deutschland ein Nord-Süd / Ost-West-Gefälle (je nördlicher und östlicher um so günstiger).
 
@S&R

Es ergibt sich öfters, dass kurz vor oder am Beginn einer gerichtlichen Klage der Rententräger einen Rückzieher macht, besonders wenn klar ist, dass ein Prozess von ihm verloren wird. Schließlich sind das erhebliche Kosten, zumal ein Gericht bei begründeter Klage die Rentenzahlungen zurück auf die Antragsstellung datiert.
 
Hmm, also mich hat das Jobcenter gezwungen einen Rentenantrag zu stellen! Sonst hätten sie es für mich gemacht. Wenn Du allerdings zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig bist, dann gehörst Du ja noch zu den erwerbsfähigen, die beim SGB II richtig angesiedelt sind. Du müsstest also eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen.

Bei mir war es tatsächlich so, dass ich sehr lange und immer wieder krank geschrieben war. Allerdings nicht mehr als ich den Rentenantrag gestellt habe. Da hatte ich schon eine Zeit lang einen sog. Minijob mit zwei Stunden je Woche und der Rentenantrag ist dennoch sofort befristet bewilligt worden. Ich hatte mich schon auf Widerspruch etc. eingestellt, weil alle das so gesagt haben. War aber nicht nötig und ich war dann plötzlich Rentnerin wider Willen.

Bist Du jetzt krank geschrieben oder kannst Du zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten?

Grüße

hitti
 
Liebe Sonneundregen
ich werde mich von diesem Thread zurückziehen, denn das ganze belastet mich zu stark... denke nicht gerne an den ganzen Stress und die Demütigungen der Aertze der Rentenversicherung zurück.

Ich verstehe Dich in dieser Hinsicht voll und ganz, aber Du darfst Dir das nicht gefallen lassen. Versuche Dich zu wehren, ok. Du bist schwer krank und würdest arbeiten gehen, wenn Du könntest! Das musst Du klar und deutlich zum Ausdruck bringen.

Und da es ja wieder mal eine neue Anmeldung gibt, muss ich gut vorbereiten und dokumentieren, was da alles falsches in meinem Dossier war, was mich erneut Nerven kostet, und mich aufwühlt.

Versuche es gezielt anzugehen ohne Emotionen, bitte.

Ich verstehe!:mad:

Nicht aufgeben liebe Karde. Du bist mir mittlerweile sehr ans Herz gewachsen, weil Du ein ehrlicher und liebenswerter Mensch bist. :kiss:

Lg
sonneundregen
 
Hallo wigwambam

falls Dein Rentenantrag abgelehnt wird, kannst Du Dich zunächst mit dem Ablehnungsbescheid an einen Verband, SoVD-Rente, so glaube ich heisst dieser wenden...

Danke Kayen,

bin was Anträge und ähnliches betrifft ziemlich firm, aber der Antrag auf EM-Rente war schon einer der umfangreichsten überhaupt, daher habe ich mir Unterstützung von meiner Gewerkschaft geholt. Der Kollege meinte dann auch, dass er noch nie einen so gut vorbereiteten Antrag gesehen hat.

Trotzdem macht man sich ja Gedanken, dass er abgelehnt werden könnte.
Wie man immer wieder liest (und nicht nur hier) funktioniert das jahrzehntelange Überweisen des Sozialversicherungsbeitrages an die RV reibungslos, aber, wenn diese dann zahlen soll geht das oft nur über den Klageweg.
 
Man erhält dazu aber immer eine Widerspruchsfrist. Diese unbedingt einhalten und Widerspruch einlegen (nicht begründen warum!). Der wird idR auch abgelehnt. Dann geht man zum Sozialgericht. Das ist für den Bürger kostenfrei (nicht für den Rententräger) egal ob mann gewinnt oder verliert. Kommt es zum Prozess, braucht man meist einen Anwalt oder einen RentenberaterIin. Bei denen muss man dann aber leider zahlen.

Hallo James

`Nicht begründen warum`

Warum nicht - es steht einem frei zu begründen, aber es ist kein muss.
Es ist sogar besser zu begründen, da ansonsten von `Keine neuen Erkenntnisse` ausgegangen und garantiert abgelehnt wird.

Es ist richtig, man kann Prozesskostenhilfe beantragen unter Vorlage des Alg.II-Bescheides o.ä., aber den Anwalt muss man in den ersten beiden Instanzen nicht bezahlen. Man erhält ein Prozesskostenübernahmeschreiben des Sozialgerichts mit dem man zum Fach-Anwalt seiner Wahl gehen kann.

PS: Mir fällt gerade ein, das ist ja ein schweizer Forum, da kann die Gesetzgebung natürlich anders sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm, also mich hat das Jobcenter gezwungen einen Rentenantrag zu stellen! Sonst hätten sie es für mich gemacht. Wenn Du allerdings zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig bist, dann gehörst Du ja noch zu den erwerbsfähigen, die beim SGB II richtig angesiedelt sind. Du müsstest also eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen.

Falsch - Ist man arbeitslos und kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, gilt man als voll erwerbsgemindert. Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Einerseits wollte ich nicht warten bis ich vom Jobcenter zur Stellung eines Antrages aufgefordert werde, ich regle meine Sachen lieber selbst.
Andererseits kann ich ja (mein Thema) nicht lebenslang arbeitsunfähig geschrieben sein, daher muss eine andere Lösung her.
 
Falsch - Ist man arbeitslos und kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch eine Teilzeitarbeit von mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich ausüben, gilt man als voll erwerbsgemindert.

Ich weiß aber, dass es teilweise erwerbsgeminderte Rentner gibt, die dennoch beim Jobcenter sind und sein müssen und entsprechend die Mühlen mit ständigen Bewerbungen etc. durchlaufen müssen.

Damit trägt der Gesetzgeber der schwierigen Situation auf dem Arbeitsmarkt Rechnung.

Ich weiß, was Du meinst, denn ich hatte selbst eine teilweise Erwerbsminderung beantragt, weil ich nicht so einfach aus dem Arbeitsmarkt geschoben werden wollte und mir so auch keine Förderungen etc. zustehen (würden).

Aber wie gesagt, die RV hat mir dann eine volle EM gegeben mit der Begründung, die Du nennst (aus arbeitsmarkttechnischen Gründen). Aber das machen sie auf keinen Fall bei allen. Ich wurde von Sozialarbeitern davor nun auch schon gewarnt, weil der totale "Bürokratieterror" bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit.

Einerseits wollte ich nicht warten bis ich vom Jobcenter zur Stellung eines Antrages aufgefordert werde, ich regle meine Sachen lieber selbst.

Das kann ich gut verstehen, aber wie gesagt, ich wollte eigentlich nie EM-Rentnerin werden, sondern entsprechend meinen Fähigkeiten und Möglichkeiten "integriert" werden.

Ich habe den Antrag dann selbstverständlich auch sofort selbst gestellt.
Die wollten mich nur los werden, weil ich von denen was erwartet habe, was sie nicht leisten konnten und wollten. Stichwort "Fordern und Fördern".

Jetzt bin ich - wie viele andere auch - erstmal aus der Arbeitslosenstatistik raus. Das war das Ziel des Jobcenters. Zahlen schönigen.

Andererseits kann ich ja (mein Thema) nicht lebenslang arbeitsunfähig geschrieben sein, daher muss eine andere Lösung her.

Ich habe die Rentenzeit jetzt genutzt, um mich in relativer Ruhe intensiv um meine Gesundheit zu kümmern.
Hat bis jetzt auch ganz gut geklappt, habe nun selbst auch eine kleine Stelle gefunden und kann mir nach wie vor vorstellen, diese Stundenzahl nach und nach vorsichtig zu erhöhen. Das war immer mein erklärtes Ziel. Aber dafür bekommt man keine Unterstützung. Du musst mind. 20 Stunden fähig sein, um bei einer Arbeitserprobungsreha mitmachen zu können. Wenn ich das aber bin, dann brauche ich diese Reha auch nicht mehr. Das ist alles etwas absurd.

Aber bei über 15 Stunden wöchentlich zusätzlich Fahrt- und Pausenzeiten bin ich leider noch nicht angekommen. Mein Ziel sind dann tatsächlich mal 20 Stunden wöchentlich. Allerdings kann man da heute auch nicht mehr von leben...
 
@WigWamBam.

macht man als unbedarfter Laie in der Begründung einen Fehler (und sei es nur ein "falscher" Ausdruck), wird dies als Aufhänger für die Ablehnung und auch vor Gericht verwendet.
Leider kenne ich etliche Fälle, in denen das leider so gelaufen ist. Eine "Reparatur" ist in den wenigsten Fällen möglich. Aus diesem Grunde empfehlen wir (der AKMG-Bundesverband Medizingeschädigter) lieber ohne Begründung oder mit dem Satz: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung vom .... ein, weil dies nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht."
Es ist aber auch sinnvoll, dass man im Widerspruch ganz klar deutlich macht, bei erneuter Ablehnung das Sozialgericht einzuschalten oder schon in dieser Phase einen Fachanwalt zu konsultieren.
 
Trotzdem macht man sich ja Gedanken, dass er abgelehnt werden könnte.
Wie man immer wieder liest (und nicht nur hier) funktioniert das jahrzehntelange Überweisen des Sozialversicherungsbeitrages an die RV reibungslos, aber, wenn diese dann zahlen soll geht das oft nur über den Klageweg.

Hallo WigWamBam :) (lustiger Nick),
falls die RV den Bescheid nicht bewilligt, gibt es die Möglichkeit, sich an den
VdK - Sozialverband zu wenden. Eine Mitgliedschaft kostet im Monat 6,00 Euro.
Bevor ich Klageweg oder Fachanwalt einschalten würde, würde ich mich auf jeden Fall mit dem VdK - Sozialverband in Verbindung setzen. Bei meiner Schwägerin (Mitglied im VdK - Sozialverband) wurden etliche Rentenanträge von der RV abgelehnt. Mit Unterstützung der VdK - Sozialverband schafft sie es. Sie setzen sich für soziale Belange ein. Früher war das ein Verein der Kriegsversehrten, von daher die Abkürzung VdK. Da diese, sorry, leider immer weniger und weniger wurden, wurde aus dem VdK der VdK - Sozialverband. Ein nicht zu unterschätzender Sozialverband in Deutschland. Er hat seine eigenen Gutachter. Will nun jetzt keine Werbung für diesen Verband machen; ich hör halt oft positives davon (in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit).

alles Liebe
flower4O
 
Ein nicht zu unterschätzender Sozialverband in Deutschland. Er hat seine eigenen Gutachter. Will nun jetzt keine Werbung für diesen Verband machen; ich hör halt oft positives davon (in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit).

Falls man allerdings Grundsicherung erhält bzw. ein Recht auf Kostenübernahme bei Beratung und Klage, dann ist es nicht unbedingt gut, Mitglied in einem deutschen Sozialverband zu sein, denn dann hat man keinen Anspruch mehr auf die Übernahme der Kosten für Anwälte und Gericht (gilt dann für alle sozialen Bereiche, also auch SGB II und SGB XII und Pflege etc.). Gilt wie eine vorhandene Rechtsschutzversicherung, nur dass man keine freie Wahl bei der Vertretung hat, sondern den Verband machen lassen muss. Da kommt es dann auf jeden Fall darauf an, wer das vor Ort macht und wie er motiviert ist.

Falls man also sowieso befreit ist von Klagekosten etc., dann kann es auch mehr Sinn machen, sich einen (Fach)Anwalt des Vertrauens zu suchen.

Wollte ich nur ergänzen.
 
Falls man allerdings Grundsicherung erhält bzw. ein Recht auf Kostenübernahme bei Beratung und Klage, dann ist es nicht unbedingt gut, Mitglied in einem deutschen Sozialverband zu sein, denn dann hat man keinen Anspruch mehr auf die Übernahme der Kosten für Anwälte und Gericht (gilt dann für alle sozialen Bereiche, also auch SGB II und SGB XII und Pflege etc.). Gilt wie eine vorhandene Rechtsschutzversicherung, nur dass man keine freie Wahl bei der Vertretung hat, sondern den Verband machen lassen muss. Da kommt es dann auf jeden Fall darauf an, wer das vor Ort macht und wie er motiviert ist.

Falls man also sowieso befreit ist von Klagekosten etc., dann kann es auch mehr Sinn machen, sich einen (Fach)Anwalt des Vertrauens zu suchen.

Wollte ich nur ergänzen.

Danke für die Ergänzung. Davon hörte ich noch nie. Wertvoll zu wissen für unser ehrenamtliches Team. Hoffentlich denk ich dran, beim VdK hier vor Ort anzurufen und mir das nachzufragen.

alles Liebe
flower4O
 
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