Krankschreibung wegen Corona-Infektion: Das müssen Sie beachten

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... Wer sich zu unwohl fühlt, um in die Arbeit zu gehen, sollte sich an seinen Arzt wenden. Das gilt auch im Fall Corona. Der Beschäftigte hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – gleich, ob sie oder er sich hat impfen lassen oder nicht.

Der Arbeitgeber muss den Lohn sechs Wochen lang weiter überweisen. Danach gibt es das geringere Krankengeld von der Kasse. Allerdings nur, wenn der Betroffene auch wirklich arbeitsunfähig ist. Der Arzt prüft das und stellt den sogenannten "gelben Schein", die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), aus.

Bis Ende Mai geht das für bis zu sieben Kalendertage bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege auch telefonisch.

Wann sollte ich mich krankschreiben lassen?

Gesundheitsexperten raten auf jeden Fall zur Vorsicht. Wer sich infiziert hat, aber trotzdem wohlfühlt, der kann von zu Hause aus - wenn das möglich ist - weiterarbeiten. Man sollte sich selber gegenüber aber ehrlich sein.

Mit einem "ist doch nicht so schlimm" das Unwohlsein zu übergehen, hilft am Ende niemandem, wie Gewerkschaften und auch Arbeitgeberverbände meinen. Dadurch verschleppe man unter Umständen eine Krankheit. Das könnte gesundheitliche Spätfolgen nach sich ziehen.

Muss der Arzt mich krankschreiben?

Die AU-Bescheinigung, also den gelben Schein, werden der Arzt oder die Ärztin kaum jemandem verweigern, der unter Symptomen leidet und deshalb nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuüben. Wer die Folgen einer Infektion nicht spürt, der allerdings könnte – wo es sich einrichten lässt – im Homeoffice tätig werden. Der Arbeitgeber muss diese Möglichkeit jedoch inzwischen nicht mehr anbieten. Auch ohne Symptome ist der Infizierte aber potentiell ansteckend.

Die Kassenärztliche Vereinigung rät darum ihren Mitgliedern, auch dann grundsätzlich eine AU-Bescheinigung auszustellen, wenn der Patient für seine berufliche Tätigkeit seine Wohnung verlassen muss. Manche Arbeitgeber akzeptieren einen positiven PCR-Test als Krankmeldung. Der DGB Rechtsschutz rät, sich um ein Attest zu bemühen, gerade dann, wenn man Symptome hat. Diese Variante sei sicherer. ...


Grüsse,
Oregano
 
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