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Wann kann der Arbeitgeber eine Krankschreibung zurückweisen?
Arbeitgeber können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) immer dann zurückweisen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass der Mitarbeiter in Wirklichkeit gar nicht krank ist und es sich bei der Krankschreibung nur um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt.
Wer jedoch blaumacht und sich dadurch die Entgeltfortzahlung erschleicht, begeht juristisch gesehen einen Betrug am Arbeitgeber. In der Folge drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen - von der Abmahnung bis hin zur Kündigung*.
Eine Krankschreibung zurückweisen ist jedoch in der Praxis nicht so einfach. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist tatsächlich sehr beweiskräftig. Um diesen Beweis zu erschüttern, muss der Arbeitgeber schon Tatsachen vorweisen können, die "ernsthafte und begründete Zweifel" am Attest aufkommen lassen.
In diesen Fällen zweifeln Arbeitgeber eine Krankschreibung an:
Aus diesen Gründen zweifeln Arbeitgeber typischerweise den "gelben Schein" an:
So findet der Chef stichhaltige Indizien, um Attest anzuzweifeln
- Die Arbeitsunfähigkeitbescheinigung wurde ausgestellt, ohne den Patient vorher zu untersuchen.
- Die Krankschreibung wurde mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt.
- Der Mitarbeiter kündigt nach einem Streit regelrecht an, krank zu feiern ("Dann bin ich morgen eben krank!").
- Der Arbeitnehmer meldet sich ständig unmittelbar vor oder nach dem Urlaub krank.
- Der Arbeitnehmer weigert sich, sich vom Medizinischen Dienst untersuchen zu lassen.
- Während der Krankschreibung wird der Mitarbeiter beobachtet, wie er einer Tätigkeit nachgeht, die für Kranke nicht üblich ist, z.B. beim Nachbarn auf der Baustelle helfen. Einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer, der in der Nacht als DJ arbeitete, durfte etwa außerordentlich gekündigt werden (Aktenzeichen CA 4192/13).
Ihr Chef muss jedoch, wie bereits gesagt, stichhaltige Indizien vorlegen können, um zu beweisen, dass das Attest zu Unrecht ausgestellt wurde. Ein Arzt wird dies vor Gericht wohl kaum zugeben.
Wie Ihr Chef herausfindet, dass Sie krankfeiern, können Sie hier nachlesen.
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Was sind die Regeln, wenn mein Kind erkrankt ist?
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Vergütung, wenn er seine Arbeitsleistung für einen unerheblichen Zeitraum nicht erbringen und dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Eine solche Situation liegt z.B. bei der eigenen Hochzeit, Todesfällen im engsten Familienkreis, der Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder auch bei der Erkrankung des Kindes vor.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Erkrankung eines Kindes unter acht Jahren ein Zeitraum von fünf Arbeitstagen als so genannte „vorübergehende Verhinderung“ als angemessen angesehen worden.
Demnach müsste der Arbeitgeber für fünf Arbeitstage das Gehalt zahlen und kann dafür keine Gegenleistung beispielsweise in Form von nachträglichen Überstunden verlangen.
Doch Vorsicht! § 616 BGB ist laut ARAG Experten in einem Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar, d.h. diese Regelung kann vertraglich ausgeschlossen werden.
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Krank geschrieben! Was ist erlaubt?
Krankschreibung und trotzdem in Urlaub fahren? Oder Freizeitaktivitäten wahrnehmen? Wir erläutern, was Sie dürfen, wenn Sie krank geschrieben sind.
Situation im Zusammenhang mit dem. Corona-Viruss:
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Coronavirus:
Das liegt nicht allein an der hohen Zahl der Krankheitsfälle. Viele Arbeitnehmer sind gezwungen, auch bei leicht verlaufenden Erkrankungen ihren Arzt aufzusuchen. Grund dafür: Sie brauchen eine Krankschreibung*. Denn bisher ist es üblich, dass Vorgesetzte nach spätestens drei Tagen eine Krankmeldung verlangen. Doch nicht immer ist der Gang zum Arzt notwendig, so kurieren sich leichte Symptome meist von selbst in wenigen Tagen aus.
Nun fordert der KBV Arbeitgeber auf, den Zeitraum bis zur Vorlage der Krankmeldung auf bis zu sechs Tage zu verlängern. Durch diese Änderung könnten Arztpraxen entlastet werden.
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Coronavirus: Von Krankmeldung-Regelung profitieren chronisch Kranke
Der KBV hält sich selbst als Arbeitgeber an die vorgeschlagene Maßnahme, wie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister in einem Statement zum aktuellen Stand mitteilte. Um die ambulante medizinische Versorgung zu entlasten, sollen auch andere Unternehmen * die Regelung für ihre Mitarbeiter einführen. Profitieren würden ebenfalls Patienten mit bereits angeschlagenem Immunsystem, die besonders gefährdet sind, sich mit dem Virus anzustecken.
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Wegen Coronavirus-Epidemie: Arbeitgeber sollen länger auf Krankschreibungen verzichten
Das Coronavirus macht Arztpraxen und Apotheken schwer zu schaffen. Zur Entlastung fordert der Kassenärztliche Bundesverband: Arbeitgeber sollen länger auf ein Attest verzichten als bisher.

Grüsse,
Oregano
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