Lebenslänglich arbeitsunfähig

Aber wie gesagt, die RV hat mir dann eine volle EM gegeben mit der Begründung, die Du nennst (aus arbeitsmarkttechnischen Gründen). Aber das machen sie auf keinen Fall bei allen.

Nee, gehe ich auch nicht von aus.


Aber wie gesagt, die RV hat mir dann eine volle EM gegeben ...
Die wollten mich nur los werden, weil ich von denen was erwartet habe, was sie nicht leisten konnten und wollten. Jetzt bin ich - wie viele andere auch - erstmal aus der Arbeitslosenstatistik raus.

Verstehe ich nicht ganz, denn selbst bei voller EM hast Du das Recht auf Hinzuverdienst und fällst daher nicht aus der Arbeitslosenstatistik; es sei denn Deine Rente ist höher als Alg.II. :freu:
 
macht man als unbedarfter Laie in der Begründung einen Fehler (und sei es nur ein "falscher" Ausdruck), wird dies als Aufhänger für die Ablehnung und auch vor Gericht verwendet.
Leider kenne ich etliche Fälle, in denen das leider so gelaufen ist.

Glaube ich Dir, ein falscher Fehler und schon ist man am A...!

Aus diesem Grunde empfehlen wir (der AKMG-Bundesverband Medizingeschädigter) lieber ohne Begründung oder mit dem Satz: "Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Entscheidung vom .... ein, weil dies nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht."
Es ist aber auch sinnvoll, dass man im Widerspruch ganz klar deutlich macht, bei erneuter Ablehnung das Sozialgericht einzuschalten oder schon in dieser Phase einen Fachanwalt zu konsultieren.

Ok, wie gesagt habe ich erstens die Gewerkschaft an der Hand, der Kollege hat wirklich Ahnung, andererseits habe ich schon zwei Klagen gegen unterschiedliche Institutionen ohne Anwalt gewonnen und soweit ist es ja noch nicht (und muss es vielleicht gar nicht kommen).
Im Widerspruch allerdings bereits mit Klagedrohung zu reagieren schaukelt die Sache nur hoch, da denkt sich der kleine Bearbeiter, nach dem Motto: Ich bin nur der Sachbearbeiter und muss die Klage nicht führen, dafür haben wir die Rechtsabteilung, also erst recht Ablehnung, denn ich lass mir nicht drohen. :zunge: So sind einige leider drauf.
 
Verstehe ich nicht ganz, denn selbst bei voller EM hast Du das Recht auf Hinzuverdienst und fällst daher nicht aus der Arbeitslosenstatistik;

Ja, ich kann mich arbeitssuchend melden, bin aber dennoch rein rechtlich mit dem Status versehen nicht erwerbsfähig zu sein und daher kann ich auch nichts arbeitslos sein.

Aber ALG II bekomme ich definitiv als Erwerbsunfähige nicht, wenn nicht jemand anders in der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist.

es sei denn Deine Rente ist höher als Alg.II.

Wenn die Rente unterhalb der Grundsicherung liegt oder noch andere anerkennungsfähige (Pflege)Kosten hinzukommen, dann besteht ab der Feststellung der vollen Erwerbsminderung ggf. Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe und nicht mehr ALG II nach SGB II), wenn auch Wohngeld nicht ausreichen sollte. Die Grundsicherung läuft dann über das (gute, alte) Sozialamt mit teilweise auch anderer Berechnungsgrundlage als bei ALG II (z.B. beim Selbstbehalt des möglichen Hinzuverdienstes, liegt bei SGB XII bei nur 30% mit max. Beschränkung, die ich jetzt nicht parat habe, und nicht bei 175 € wie bei ALG II und ab dann 20 %).

Nein, meine EM-Rente liegt nicht über dem "Hartz IV"-Satz, daher laufen wir jetzt über das Sozialamt.

Und hinzuverdienen darf man derzeit max. 450 € ("Minijobgrenze"), um seinen Anspruch auf den vollen Rentenbetrag nicht zu verlieren, ansonsten wird eben was abgezogen. Aber man darf auf keinen Fall mehr als 14,9 Stunden wöchentlich arbeiten, um nicht den gesamten Anspruch zu verlieren. Wobei 14 Stunden auch schon recht auffällig wären, wenn denn überhaupt möglich. Denn dann können sie auch vermuten, dass Du 15,1 Stunden wöchentlich regelmäßig schaffst und die Rente mindern oder komplett in Frage stellen.

Wenn Du also einen guten Job hast und z.B. 30 € die Stunde verdienst, wären das insgesamt max. 15 Stunden je Monat, die Du ohne die Rente zu verlieren hinzuverdienen dürftest. Und wenn Du einen Job für 5 € je Stunde neben der Rente annimmst, kannst Du nicht mehr als ca. 280 € verdienen oder erarbeiten, weil Du sonst über die 14 Stunden je Woche kommst.

Alles nicht so einfach...
 
Wenn die Rente unterhalb der Grundsicherung liegt ... dann besteht ab der Feststellung der vollen Erwerbsminderung ggf. Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII (Sozialhilfe und nicht mehr ALG II nach SGB II)
...daher laufen wir jetzt über das Sozialamt.

Danke hitti für die umfangreiche Antwort.

Wenn Du selbst über das Sozialamt läufst (Flachdachgebäude, was?), dann musst Du es ja wissen. Ich dachte, wenn die EM-Rente nicht reicht wird aufgestockt mit Alg.II, denn man ist ja noch arbeitsfähig. (Bevor James hier einhakt: Ich kenne mich mit Anträgen aus, muss aber nicht alle Feinheiten kennen bzgl. des SGB)


Und hinzuverdienen darf man derzeit max. 450 € ("Minijobgrenze"), um seinen Anspruch auf den vollen Rentenbetrag nicht zu verlieren

Da bin ich nun aufgrund meiner Alg.II Aufstockungs-Vermutung
ausgegangen von:

450€ - 290€ Anrechnung = 160€ minus Ticket zur Arbeit (wenn man dann eine finden würde) = Rest 82€
Ich würde am (zweit)liebsten Vollzeit bis zur Altersrente arbeiten; das ist nicht mal eine Utopie, denn die sind zum Vorverlegen da, sondern eine Illusion.
82€ bis zum Lebensende - na da kann ich eher selbiges vorverlegen.

Grüße
 
Da bin ich nun aufgrund meiner Alg.II Aufstockungs-Vermutung
ausgegangen von:

450€ - 290€ Anrechnung = 160€ minus Ticket zur Arbeit (wenn man dann eine finden würde) = Rest 82€

Also, wenn es Dir weiter hilft, kann ich Dir noch sagen, dass Werbungskosten (sprich Fahrkarten oder km) schon abgezogen werden vom Nettogehalt. Außerdem noch etwas "sonderbare" 5,20 €, wenn Du als Sozialhilfeempfänger einer Erwerbstätigkeit nach gehst.

450 € abzgl. 30 % = 315 € abzgl. 5,20 € und Ticket á 78 € (?) = 231,80 €, die angerechnet werden würden.

Oder andersherum: 135 € hättest Du im Monat mehr, wie wenn Du gar nicht zusätzlich arbeiten gehen würdest (und ein Ticket, was Du vielleicht auch in Deiner Freizeit nutzen kannst).

Außerdem kann man bei SGB XII auch Hausrat- und Haftpflicht angeben. Diese Ausgaben werden monatlich zu 1/12 der Jahressummen anerkannt (also zu 100 %). Sind bei mir ca. 12 € im Monat.

Es gibt ein sehr gutes Buch für 11 €, wo Du eigentlich alles zu ALG II und Sozialhilfe in Stichworten nachlesen kannst. Ich suche nachher mal nach dem Titel und Link etc. Ist nur über einen Verlag direkt zu bestellen (aber inkl. Versandkosten). Es ist von sehr engagierten Leuten gemacht, die in der Praxis damit zu tun haben und sich wirklich auskennen.

Grüße

hitti
 
Hier die Informationen zu dem sehr hilfreichen Leitfaden:

www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html

Die grundlegend überarbeitete Neuauflage des bekannten „Standardwerks für Arbeitslosengeld II-Empfänger” (Spiegel 43/2005) ist erschienen. Der neue Leitfaden wird vom Autorenteam Frank Jäger und Harald Thomé vom Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. in Wuppertal herausgegeben. Der Verein Tacheles e.V. hat das Ratgeberprojekt für Betroffene und Berater/ -innen aufgrund der Pensionierung von Prof. Rainer Roth von der AG TuWas (FH Frankfurt) übernommen.

Der Leitfaden beruht auf vielen Jahren Beratungspraxis und Engagement in der Sozialen Bewegung.

Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das das Existenzsicherungsrecht im SGB II und SGB XII ist er deswegen für Beratungszwecke besonders geeignet.

Im ersten Teil werden in 90 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 33 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann.

Der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung ist eingearbeitet und kritisch kommentiert.

Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, deren Berater/ -innen sowie Rechtsvertreterinnen und -vertreter ist der Leitfaden ein fundierter Ratgeber – er soll zur rechtlichen Gegenwehr befähigen und ermutigen. Die Autoren wollen aber auch Mut machen, sich gegen Sozialabbau und Lohndumping zur Wehr zu setzen.

Autoren: Frank Jäger, Harald Thomé
Umfang: 528 Seiten
Stand: 27. Auflage, 1. Juli 2013
ISBN: 978-3-932246-65-4
Preis: 11,-- € inkl. Versand innerhalb Deutschlands

Neuauflage vom Juli 2013

Kann ich sehr empfehlen für all diejenigen, die manchmal gerne mehr wissen möchten und vor allem auch bevor sie zu einem Amt gehen müssen oder sich Änderungen ergeben.

Es gibt auch noch einen weiteren, kleineren, ergänzenden Leitfaden, der heißt

"Leitfaden Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen und bei Pflegebedürftigkeit von A - Z"
Den gibt es für 8 €.

P.S.: Ich gehöre weder zu dem Verein noch habe ich sonstige Beziehungen zu den Herausgebern. Mir nutzt diese "Werbung" persönlich nichts :)
 
Hallo zusammen,

das ist hier ein sehr interessant und sehr emotionaler Thread geworden.
Die hier angesprochene Problematik der Erwerbsminderungsrente ist schon seit langen bekannt.

Es ist verständlich das der Staat für seine Bürger nicht wirklich aufkommen will, denn die Sozialkassen sind leer.

Aus diesen Grund sollten Verbraucher schon frühzeitig über eine Absicherung der eigen Arbeitskraft nachdenken. Sie ist in der Regel nicht teuer und im Falle der tatsächlichen Berufsunfähigkeit, ist man finanziell abgesichert.
 
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Also ich habe mich jetzt mal über BU-Versicherungen schlau gemacht und die Wahrscheinlichkeit im Versicherungsfall Geld zu bekommen ist jetzt nicht so gross.
Wenn dann geht es auch nur mit Klage. Dazu braucht man widerrum eine Rechtsschutzversicherung.
Somit wäre selbst ich als recht junger Mensch mit rund 100 Euro im Monat dabei. Als günstig würde ich das nicht ansehen.
 
Richtig!
Eine privat abgeschlossene BU kann man erst dann geltend machen, wenn man auch "offiziell" berufs- oder erwerbsunfähig mit entsprechender Minderung ist. Auch dann versucht eine Versicherung sich in der Regel so lange als möglich aus der Verantwortung zu entziehen. Da es aber auf eine Klage vor dem Sozialgericht hinaus läuft, ist es für den Kläger kostenfrei! Ich selber habe das bei einer Erwerbsminderung und Grad der Behinderung von 90%!!!! so erlebt. Vermutlich bauen die Versicherungen ihre Hoffnungen auf den Tod des Kläger oder darauf, dass man entnervt aufgibt. Verrückt...
 
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hallo an alle,ich rate niemanden aufzugeben.meine tochter 27 hat 10 jahre gekämft.es sollte im februar vor dem sozialgericht ausgefochten werden.2 wochen vorher bekam sie den bescheid ,das die klage fallen gelassen wurde.ab 01.04 bekommt sie den vollen satz der erwerbsunfähigkeitsrente.lg sanara:)
 
Dann hätte die Tochter ja mit 17 eine BU-Versicherung abschliessen müssen. Darf man das überhaupt schon mit unter 18? Und welcher normale Schüler hat denn schon das Geld für eine BU? Also ich hätte das mit 17 von meinem Taschengeld nicht bezahlen können.
 
Wenn die Klage von Sanaras Tochter vor dem Sozialgericht zur Verhandlung gekommen wäre und sie gewonnen hätte, hätte ihr die Rente nachträglich vom Tag der Antragsstellung nachgezahlt werden müssen. Das ist der tiefere Grund, den die Versicherung sah um wenigstens diesen Anteil nicht zahlen zu müssen....
So einfach ist das zu erklären.
 
hallo,danke james.besser hätte ich es nicht erklären können.da sich dieser kampf noch mal hingezogen hätte, hat sie eingewilligt.@ hallo sternenbande,BU hat sie nie bezahlt.erwerbsunfähigkeit wird anders gehandhabt.auf grund ihrer krankheiten,musste sie sogar die lehre abbrechen.lg sanara
 
Zuletzt bearbeitet:
Bisher habe ich noch niemals von einem Fall gehört, bei dem die BU oder EU sofort anerkannt, genehmigt und Rente gezahlt würde. Möglich, dass so etwas bei Querschnittslähmungen und ähnlich schweren unheilbaren Behinderungen eintritt. In der Regel wird immer erst abgelehnt und von vielen auch noch die Angst geschürt, dass eine Klage teuer und aussichtslos ist. Das das nicht stimmt (eine Klage vor dem Sozialgericht ist immer für den Bürger kostenfrei!), habe ich schon mehrfach betont. Man darf, wenn man selbst überzeugt ist dass die Erkrankung eine regelmäßige Arbeitsleistung verhindert nur nicht resigniert aufgeben, denn das ist ja der Hauptgrund warum von den Versicherern das immer so gehandhabt wird. Auch ein Vergleich wie bei Sanaras Tochter hat einen Sinn, denn es sichert doch etwas die Zukunft....und darauf kommt es ja auch letztlich an.
 
hallo james,auch ich hätte nicht mehr damit gerechnet.weil ich die letzten 5 jahre ,keine rente mehr eingezahlt habe,bekomme ich nichts,meine anderen rentenjahre gelten nur für die altersrente.warum es bei meiner tochter jetzt anders ist weiss ich nicht.lg sanara
 
Bis 2001 gab es über die gesetzliche Rentenversicherung einen BU-Schutz, der wurde dann aber abgeschafft. Bestandsschutz haben jedoch alle, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Seit dem sollte man sich unbedingt privat absichern.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt (2003) meiner Erkrankung eine "stinknormale" Kapital-Lebensversicherung. Diese hatte zum Glück eine BU-Klausel (kostete damals 1 DM/Monat Aufpreis!) im Vertrag, die ich dann beanspruchen konnte.
Ich selbst war mittelständischer Arbeitgeber und hatte meine Angestellten betrieblich gegen Arbeitsunfall/BU/EU abgesichert (mich selbst aber nicht). Ich nehme an, dass ich da keinen Einzelfall darstellte und das auch heute noch usus ist.
 
hallo,ich bin baujahr 04. 61.arbeitslos seit 2003.hab danach nur regaleinräumerin gemacht und versäumt rente privat einzuzahlen.wie heisst es so schön paragraph 1 selber dranschuld. @ hallo sternenbande,ich kann mir das auch nicht erklären .meine tochter ist von geburt an sehr krank.ich selber hätte nie geglaubt,daß es irgend wann durchgeht. sie hat 80% behinderrung.epilepsie,lupus ,psa und noch andere baustellen hat sie. lg sanara
 
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