Lebenslänglich arbeitsunfähig

hallo, der anbieter ist die deutsche rentenversicherung.sorry muss mich berichtigen.in den zwei lehren die sie begonnen hat wurde rente eingezahlt.und als sie harz 4 hatte auch.lg sanara
 
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Wann wurde denn die Erwerbsminderungs-Rente erstmals beantragt und Widerspruch bzw. Klage eingelegt?

Ich denke auf diesen Zeitpunkt kommt es an. Wenn Deine Tochter damals noch Anspruch auf eine Rente hatte, weil zuvor regelmäßig eingezahlt wurde, kann ihr das auch 10 Jahre später noch bewilligt werden.

Hier noch ein Tipp bzw. eine Idee:

Wenn die Behinderung schon vor Ablauf ihrer Kindergeldzeit (bzw. Anspruch darauf) festgestellt worden ist und sie sich heute nicht selbst durch Erwerbstätigkeit unterhalten kann (vermutlich auf Sozialhilfeniveau), kannst Du als Mutter lebenslang Kindergeld aufgrund der Schwerbehinderung für sie beantragen und beziehen. Sie muss dazu auch nicht in Deinem Haushalt leben.

Grüße

hitti
 
hallo hitti,das weiss ich leider erst seit kurzem.aber jetzt ist ihre erwebsunfähigkeitsrenterente durch.lg sanara ps,danke dir
 
meine tochter ist von geburt an sehr krank.ich selber hätte nie geglaubt,daß es irgend wann durchgeht. sie hat 80% behinderrung.epilepsie,lupus ,psa und noch andere baustellen hat sie.

Und bei der deutschen Rentenversicherung kriegen schwer kranke Menschen kostenlos eine BU Versicherung? Also irgendwie habe ich das Gefühl hier werden Märchen erzählt...
 
Bitte nicht verwechseln...
bei der Tochter von sanara geht es mit Sicherheit um den Nachteilsausgleich aus der Behinderung von 80% zusätzlich Kindergeld (wenn die Behinderung von über 50% vor dem 25. Lebensjahr eintrat, wird dieses auch an behinderte Erwachsene weiter gezahlt), zusätzlich könnte sie über das Sozialamt ein "Persönliches Budget" beantragen, ....das hat nichts mit einer EU oder BU-Versicherung zu tun. Die sollte man privat abschließen.
 
Eben. Und da kann mir jetzt niemand erzählen, dass Menschen mit einer Behinderung von 80% irgendwo eine BU bekommen und dann auch noch kostenlos.
 
hallo,das muss auch keiner glauben.fakt ist meine tochter bekommt ab 1.04 rente.lg sanara
 
Natürlich bekommt sie mit diesem GdB Rente und zwar über die staatliche Rentenversicherung. Neben dieser Rente könnte sie auf Antrag noch weitere Leistungen beziehen. Trotzdem sind die Beträge nur gering und reichen in der Regel für eine Eigenversorgung nicht aus. Je nach Höhe der Bezüge kann deshalb auch Sozialhilfe greifen. Um solche Versorgungslücken nicht aufkommen zu lassen schließt man für diesen Fall eine private Vorsorge ab.... und um diese drehte sich die Frage von Sternenbande!
Deshalb gibt es hier diese Missverständnisse.
 
hallo james,ja sie bekommt rente.sie zalt auch 20 eu im monat pflegebeitrag.falls sie mal nicht mehr laufen kann.was ich nicht hoffe.sie heiratet bald,da ist es blödsinn noch kindergeld zu beantragen.lg sanara
 
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hallo,das muss auch keiner glauben.fakt ist meine tochter bekommt ab 1.04 rente.

Das ist aber nicht das gleiche wie BU.

Davon abgesehen stelle ich mir aber die Frage, ob deine Tochter überhaupt was von der Rente hat? Da sie nur kurz 2 Ausbildungen angefangen hat, dürfte ihre Rente doch eh unter dem Hartz IV Satz liegen, sodass sie noch aufstocken muss.

Daher frage ich mich schon, was dieser 10 jährige Rechtsstreit für einen Sinn hatte?

Um solche Versorgungslücken nicht aufkommen zu lassen schließt man für diesen Fall eine private Vorsorge ab....

Und wie, wenn man quasi schon krank zur Welt kommt oder vor Eintritt ins Erwerbsleben schwer krank ist?
 
hallo sternenbande,wieviel leute kämpfen noch länger.ihre krankengeschichte wurde nie anerkannt.ich hatte doch geschrieben,daß das erst der amtsarzt in bamberg alles eingeleitet hat.sie hat in die rentenkasse eingezahlt,daß wusst ich nicht,weil sie eine eigene wohnung seit jahren hat.ihre kinder haben wir oft,wenn sie ihre schübe hat.lg sanara
 
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Der Rechtsstreit hat Sinn! Es geht ja vornehmlich um die Anerkennung der Behinderung und dessen Grad. Daraus leiten sich mehrere Hilfen ab. So ist es auch wenn Kinder krank auf die Welt kommen. Natürlich haben auch sie Rechte und werden versorgt. Eine BU kann natürlich immer erst abgeschlossen werden, wenn man bereits im Beruf arbeitet!
Leider ist es aber in der Tat so, dass so gut wie nichts von allein oder automatisch geht, fast immer muß man sein Recht einfordern und dafür kämpfen. Bei mir dauerte der Rechtsstreit mit der Versicherung auch etliche Jahre weil der Versicherer alle Hebel zieht um durch Zermürbungstaktik eine resignierte Aufgabe zu erwirken. Ich habe einen GdB von 90 % und selbst bei einer so starken Beeinträchtigung ging es nicht ohne Kampf vor Gericht.
 
danke james,das hab ich auch nur bezweckt,das man nicht aufgibt.ich wünsch dir alles gute.lg sanara
 
wieviel leute kämpfen noch länger.

Die haben dann aber auch Grund zum kämpfen. Bei deiner Tochter ging es nur um die Frage Sozialhife oder Rente auf Sozialhilfeniveau. Das macht keinen Unterschied.

ihre krankengeschichte wurde nie anerkannt

Nunja. Das kann man in der Tat auch sehr merkwürdig finden, wenn jemand zu krank zum Arbeiten ist...
 
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hallo sternenbande,bei meiner tochter ging es nie um sozialhilfe.immer nur um erwerbsunfähigkeitsrente.nur das es vors sozialgericht gehen sollte ,auf grund ihrer ständigen ablehnungen.gruss sanara
 
Die haben dann aber auch Grund zum kämpfen. Bei deiner Tochter ging es nur um die Frage Sozialhife oder Rente auf Sozialhilfeniveau. Das macht keinen Unterschied.

1. Es macht grundsätzlich für einen selbst schon Sinn, weil eine EM-Rente einfach was anderes ist als Sozialhilfe zu beantragen und mit all den Schikanen leben zu müssen. Je mehr "Einkommen" sprich Rente, Job etc. man hat, desto weniger fühlt man sich vom Amt abhängig und wenn das eigene Einkommen reicht, muss man auch nicht ständig Kontoauszüge und Nebenkostenabrechnungen etc. vorlegen.

2. Oft hat man die Wahl nicht, soll ich Rente beantragen oder nicht: Denn die Ämter zwingen Dich zum Rentenantrag, wenn Du nicht erwerbsfähig bist. (Die möchten ja auch gerne sparen oder Dich ganz los werden.)

3. Eine Rente wird unabhängig vom Einkommen der anderen Haushaltsmitglieder gezahlt, Sozialhilfe/ALG II nicht.

4. Selbst wenn die Rente nicht für alles reicht, kann man noch Wohngeld beantragen und ist so auch noch etwas besser dran als mit nur Sozialhilfe. Und wie bereits gesagt: Man ist ein Stück freier....
 
Und genau darum geht es!
Man möchte trotz aller Schwierigkeiten ein kleines Stück seiner Würde bewahren, denn für Krankheit kann man in den meisten Fällen nichts. Zusätzlich bieten sich noch andere Einkommensquellen an, wenn mann eine GdB über 50% anerkannt besitzt (Persönliches Budget, Erleichterungen im täglichen Leben usw...).
Richtig ist, dass die Ämter Druck aufbauen die EU-Rente zu beantragen. Sie wollen den "Scharzen Peter" an die Rentenversicherung verschieben, während der Rententräger jede Möglichkeit nutzt um einen Entscheid aufzuschieben....
 
Langsam nervt dein Mantra!

Wer hat hier bitte jemals geschrieben, dass es sich bei der Tochter von sanara um eine BU handelt?

Lies Dir einfach alles ab #32 durch... (Es gibt hier lediglich vorher ein Posting eines Kurzmitglieds, welches sicher gerne BU-Versicherungen verkaufen wollte..., was aber eben wie Du auch sagst bei chronisch kranken gar keinen Sinn macht und ggf. nur Geld kostet, aber nie geleistet werden würde).
 
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