Impfung ohne Zustimmung des Patienten

Einer Impfung gegen Tetanus hatte Chiaro ja zugestimmt. Wäre die Nichtinformation über die beiden anderen Impfungen bereits eine Verletzung der Aufklärungspflicht?

Also wenn ich beim Friseur eine Dauerwelle machen lasse, und zum Schluss habe ich zwar Locken, aber die Haare sind grün, wäre das ok???
Ich glaube nicht, dass der Friseur vor Gericht durchkommen würde.
ABER: Mediziner kommen mit sowas mitunter durch!

LG, Esther.
 
Um meine Erfahrung ein zu bringen:

Es ist eine Verletzung der Aufklärungspflicht!
Für den Arzt jedoch in der Praxis ohne Folgen, solange kein direkt darauf bezogener Schaden entstanden ist. Im Klartext heißt das: erst wenn ein nachgewiesener Impfschaden besteht, wird es juristische Folgen haben. Dazu kommt noch, dass (zumindest in D) bei Impfschäden etwas andere Regulierungsmechanismen als bei "sonstigen" medizinischen Fehlern gelten, die für den betroffenen Patienten nicht gerade hilfreich erscheinen.
Ein gangbarer Weg würde über die terretorialen Schlichtungsstellen für Arzthaftungsfragen führen, die im Schlichtungsurteil (6-12 Monate) die Schuldfrage klären. Die Verjährungsfrist wird dabei unterbrochen. Das Schlichtungsurteil ist jedoch für den Haftpflichtversicherer nicht bindend, löst jedoch meist ein Vergleichsangebot aus. Erscheint das dem Geschädigten nicht ausreichend, muß der Klageweg (dauert meist mehrere Jahre) eingeschlagen werden.
 
Hallo James,

danke für Deinen erklärenden Beitrag.

erst wenn ein nachgewiesener Impfschaden besteht, wird es juristische Folgen haben.

Muss dann auch noch "bewiesen" werden (was ich eher von vornherein als unmöglich betrachte), dass der Schaden dann durch den Anteil entstanden ist, über den ich nicht aufgeklärt wurde?

Liebe Grüße

Ulrike
 
Ich meinte das so:

Allein die fehlende Aufklärung ohne dass anschließend Probleme auftreten wird vermutlich keine Konsequenzen erzeugen, obwohl die Aufklärungspflicht verletzt wurde. Ich denke dass weder die Schlichtungsstellen noch ein Gericht sich mit einer solchen -in deren Augen nichtige- Klage befassen würden.
 
Aber solche Sachen müssten jeden wachrütteln das mit der Impflüge gewalltig was nicht stimmt!
Ich finde es eine unverschämte Arroganz des ganzen Krankheitswesens und der Ärzteschaft! Stellt die Ärzte endlich mal dorthinn wo sie hingehören: sie sind die Angestellten des Patienten und verdammt nochmals verpflichtet ihren Auftraggeber zu informieren.

Habe fertig:D

LG Therakk
 
Hallo :)

dieses Thema interessiert mich im Moment stark. Eigentlich schon lange.
Glaubt mir nur bisher keiner.
Ich schreibe zur Zeit den Lebenslauf meines Sohnes (21)
Da fiel mir auf, dass er direkt nach der Geburt, also ganz genau am 4.Tag eine Tuberkuose-Schutzimpfung bekam.

Das war doch ohne meine Zustimmung. Oder? Die machten das doch automatisch.
Mein Sohn kam mit Milchschorf an den Händen und Kopf auf die Welt.
Ich finde das auch eine Kontraindikation.:bang:
Bin auch sicher, das er die Impfung damals schon nicht vertrug. Andere die folgten auch nicht. Hat auch eine Eiklar Unverträglichkeit.

Warum testen die Ärzte nicht vorher, ob der Patient die Impfung verträgt.
Das macht mich so wütend und traurig.
Warum fragen sie nicht die Eltern, wenn sie schon ein Baby vor sich haben mit Milchschorf, ob Allergien in der Familie sind.
Das wäre dann auch Kontraindikativ.
Steht sicher im Beipackzettel, den die Mütter natürlich nicht lesen, weil sie nicht aufgeklärt werden. Geben sie das Mittel nicht, wenn sie auf irgendeinen Inhaltsstoff reagieren steht dann da sicher. Geben es aber trotzdem.:mad: Das weiß man dann ja erst hinterher, ob das Mittel verträglich ist.
Er reagierte mal Asthmatisch und heute kann er sich erinnern, das seine Muskeln schwach wurden.

Grüße von inchiostra :)
 
Hallo inchiostra,

also bei meinem Sohn wurde wegen bekannter Allergie auf Ei, damals bei der Masern-Mumps-Röteln Impfung, extra über die internationale Apotheke ein Impfstoff aus der Schweiz besorgt, da beim deutschen Impfstoff Ei enthalten war.

Ich weiß auch noch, dass mein Bruder (Jahrgang 1955) wegen bekannter Allergie nicht gegen Pocken geimpft wurde (war damals wohl eigentlich eine Pflichtimpfung). Daraus schließe ich, dass damals bereits von einem erhöhtem Risiko bei Allergikern ausgegangen wurde. Ich, als jüngeres Geschwisterkind (keine Allergien), wurde auch nicht gegen Pocken geimpft. Dies habe ich aber so in Erinnerung, dass man dadurch eine Gefährdung meines Bruders vermeiden wollte.

Die Polio Schluckimpfung haben wir beide bekommen. Ob mein Bruder auch gegen Diphterie und Tetanus geimpft wurde weiß ich leider nicht.

Da fiel mir auf, dass er direkt nach der Geburt, also ganz genau am 4.Tag eine Tuberkuose-Schutzimpfung bekam.

Eine Tuberkulose-Schutzimpfung war bei keinem meiner Kinder vorgeschlagen worden. Mein jüngster Sohn ist Jahrgang 1992.

Liebe Grüße

Ulrike
 
Hallo James,

Allein die fehlende Aufklärung ohne dass anschließend Probleme auftreten wird vermutlich keine Konsequenzen erzeugen, obwohl die Aufklärungspflicht verletzt wurde. Ich denke dass weder die Schlichtungsstellen noch ein Gericht sich mit einer solchen -in deren Augen nichtige- Klage befassen würden.

Wenn es keinen Schaden gab, dann gehe ich auch davon aus, dass es dann auch nichts zu regulieren gibt. Nur wenn es einen Schaden gab, dann müsste ja auch eventuell geklärt werden, ob er durch den Anteil der Impfung entstanden ist, dem ich nicht zugestimmt habe. Diesen Beweis zu erbringen halte ich eigentlich für unmöglich.

Liebe Grüße

Ulrike
 
Diesen Beweis zu erbringen halte ich eigentlich für unmöglich.

Liebe Grüße

Ulrike
So sehe ich das auch.
Eindeutig ist es eigentlich nur, wenn das Kind kurz nach dem Impfen (bei einer Ärztin bei uns im Ort noch mit Spritze im Körper) verstirbt oder anfängt sich extrem fehlzuentwickeln.

Nimmt man zum Beispiel meinen Heimatort, dann sind wir alle gegen Polio geimpft worden und bekamen später auch die Schluckimpfung.
Einige haben dann im Anschluss eine rolandische Epilepsie entwickelt. Ich auch.
Wer will jetzt beweisen, ob es an den Impfungen lag, an dem dort angesiedelten Chemiebetrieb, an einer der 5 verschiedenen Lebensmittelfabriken, ob zufälligerweise in mehreren Familien völlig unabhängig voneinander eine Neigung zu dieser Erkrankung vorlag oder ob von den x% Kindern, die das bekommen, mehrere Kinder ausgerechnet bei uns im Ort lebten. Keiner.

Deshalb soll sie ja auch alles genau aufschreiben, damit es eine nachvollziehbare Entwicklung ab diesem Zeitpunkt gibt. Denn wenn etwas sein sollte- Nach unserem reinen Gesetzestext genügt ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen Erkrankung und Impfung.
§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden. IfSG - Gesetz zur Verhtung und Bekmpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Impfungen, oder genauer empfohlene Impfungen, sind immer noch Sache des Allgemeinwohls.
Deshalb wird der Ausgleich jeglicher Schäden durch Impfungen auch heute noch aus der Kasse für Kriegsopfer bezahlt.

Da alle staatlichen Zahlen einsehbar sind und auch die Höhe der zu erwartenden Kosten aus der Kriegsopferentschädigungskasse für das kommende Jahr gemeldet wird, fand ich in dem Zusammenhang die hohen Rücklage bei (und offensichtlich für Schadensfälle) der Schweinegrippeimpfung doch recht interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine älteste Tochter (1970) erhielt eine Pockenschutzimpfung. Daraufhin bekam sie zwei große Hautausschläge am Po, die eine lange Behandlung erforderlich machten.
Meine jüngere Tochter (1977) war ein kerngesundes Mädchen, bis sie im Alter von zirka 7 Monaten eine Impfung bekam. Nach dieser Impfung war sie jahrelang krank, nahm nicht mehr richtig zu, die Leberwerte waren nicht in Ordnung, auffälliger Stuhlgang, usw.
Während der Behandlungen in der Uniklinik in Frankfurt erfuhren wir, dass andere Kinder auch nach einer Impfung erkrankten.

LG Chiaro
 
Meine älteste Tochter (1970) erhielt eine Pockenschutzimpfung. Daraufhin bekam sie zwei große Hautausschläge am Po, die eine lange Behandlung erforderlich machten.
Meine jüngere Tochter (1977) war ein kerngesundes Mädchen, bis sie im Alter von zirka 7 Monaten eine Impfung bekam. Nach dieser Impfung war sie jahrelang krank, nahm nicht mehr richtig zu, die Leberwerte waren nicht in Ordnung, auffälliger Stuhlgang, usw.
Während der Behandlungen in der Uniklinik in Frankfurt erfuhren wir, dass andere Kinder auch nach einer Impfung erkrankten.

LG Chiaro
Ach. Da kommst Du auch aus Hessen.:wave:

Bei den Pockenschutzimpfungen war ich ja schon älter. So dass ich mich da gut dran erinnern kann. Wie viele Impfungen ich als Kleinkind hatte, da habe ich keine Ahnung.

Ich war als Kind eh oft krank. Nach meiner Blinddarm-OP zur Einschulung war ich das ganze Schuljahr über ständig krank und dann für 3 Wochen in der Uniklinik Frankfurt. Ich hab keine Ahnung, was die da genau gemacht haben. Kann mich nur an den leckeren Apfelsaft erinnern, den es jeden Abend gab.:D Aber als ich nach den 3 Wochen nachhause ging, hatte sich mein damaliges gesundheitliches Problem komplett erledigt.

Ich halte grosse Stücke auf die Uni Frankfurt, die im Laufe meines Lebens mehrfach bestätigt wurden und hoffe, die haben deiner Tochter auch so gut helfen können, wie mir damals.
 
ich bin ja einfach gestrickt und oft auch sehr praktisch !
macht jemand so etwas mit meinem kind ,werf ich das Über-Ich über bord , bzw .
das, was davon noch übriggeblieben ist !

LG
 
Wir sollten hier doch auch mal darüber sprechen, wer von den Betroffenen wirklich was (im juristischem Sinne) unternommen hat und was dabei heraus gekommen ist!
Das Klagen hinter vor gehaltener Hand scheint mir eher der Normalfall zu sein.
Sicher sind Betroffene zuerst mit ihren gesundheitlichen Problemen beschäftigt. Deshalb hat man ja auch eine verlängerte Verjährungsfrist (Klage innerhalb von 3 Jahren nach Bekannt werden des Schadens).
 
Ja James. Ich habe einige Fälle von Eltern in Mütterforen verfolgt, deren Kind nach einer Impfung übelste Schäden bekommen hatte und da war anhand des Verhaltens der Ärzte gar nichts davon zu bemerken, dass in unserem Gesetz steht, dass ein vermuteter Zusammenhang zur Anerkennung eines Impfschadens genügt.
Ärzte streiten meiner Meinung nach immer bis zum letzten ab.
Aber Ärzte haben auch Haftpflichtversicherungen und müssen, wie ich hörte, bei Unterzeichnung erklären, dass sie einen Schaden niemals anerkennen werden.

Es scheint daher essentiell zu sein, sich mit den Organisation/Vereinen in Verbindung zu setzen, die sich hier auskennen, um Chancen zu haben sein Recht zu bekommen. Soweit ich erinnere, stehen dort Experten zur Verfügung, die sich bestens auskennen.

Wir wollen auch nicht vergessen, dass es letztlich die Eltern impfgeschädigter Kinder waren, die dafür gesorgt haben, dass Ärzte heute eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie einen Impfschaden nicht melden. Keine Ahnung, inwieweit das verfolgt wird, aber das alleine zeigt schon den Unwillen der Ärzte eine Schaden zuzugeben.
 
Dem muß ich beipflichten!

Ich selbst bin (zwar nicht nach einem Impfschaden) sowohl ein (entschädigter) Betroffener, als auch in einer solchen Organisation ehrenamtlich tätig und glaube deshalb zumindest einen Überblick zu besitzen.
Das Problem stellt sich nach meiner Meinung so dar:
In der Bevölkerung lebt der Irrglaube, dass bei man bei medizinischen "Kunstfehlern" für den Patienten sowieso nichts zu machen ist. Man füttert nur die Anwälte und Gutachter hacken den Kollegen (sind ja auch nur Ärzte) niemals die Augen aus. Dieses Märchen kann zwar in Einzelfällen wirklich mal so laufen, ist aber nicht der Normalfall.
Leider glauben das aber viele Betroffene und unternehmen deshalb nichts. Damit spielen sie sowohl Pfuschern als auch den Haftpflichtversicherern die Trümpfe in die Hände.
Aus eigenem Erleben weiß ich zwar, dass der Weg schwer und langwierig ist, aber sich bei berechtigten Ansprüchen lohnt. Es geht ja auch nicht nur um einen finanziellen Ausgleich für verlorene Lebensqualität, sondern weckt auch Vermeidungsstrategien bei den Verursachern.
 
Hallo nichtderpapa,

Nimmt man zum Beispiel meinen Heimatort, dann sind wir alle gegen Polio geimpft worden und bekamen später auch die Schluckimpfung.

Das finde ich interessant, da wir alle früher "nur" die Schluckimpfung bekamen, und meine erste Impfung gegen Polio dann im Rahmen der Tetanusimpfung (Revaxis) statt fand. Ich dachte bisher, dass die intramuskuläre Impfung erst später "erfunden" wurde.

Aus meiner eigenen Kindheit (ich war 5 Jahre, mein Bruder 6 Jahre) kann ich noch über folgende Begebenheit berichten. Mein Bruder und ich erkrankten an Masern kurz nach der Polio Schluckimpfung. Mein Bruder (Allergiker - Asthma, Neurodermitis) bekam dann auch noch eine Gehirnhautentzündung. Die behandelnden Ärzte in einer Uniklinik konnten aber nicht sagen, ob ursächlich für die Gehirnhautentzündung eher die Polio Impfung oder die Masern Erkrankung war.

Auch wurde uns als Eltern die Schluckimpfung stets zeitgleich mit der Schluckimpfung unserer Kinder verabreicht. Die Schluckimpfung (Lebend Viren) wurde aber mittlerweile zumindest in Deutschland wohl abgeschafft.

Einige haben dann im Anschluss eine rolandische Epilepsie entwickelt.

Magst Du vielleicht mal erzählen, was das besondere an einer rolandischen Epilepsie ist?

Liebe Grüße

Ulrike
 
Das finde ich interessant, da wir alle früher "nur" die Schluckimpfung bekamen, und meine erste Impfung gegen Polio dann im Rahmen der Tetanusimpfung (Revaxis) statt fand. Ich dachte bisher, dass die intramuskuläre Impfung erst später "erfunden" wurde.


Zitat Wikipedia:
Zwei grundlegend verschiedene Impfstoffe stehen zur Verfügung: seit 1955 eine von Jonas Salk entwickelte inaktivierte Polio-Vakzine, abgekürzt IPV, sowie seit 1961 eine von Albert Sabin entwickelte orale Polio-Vakzine, abgekürzt OPV.

Polioimpfstoff

LG, Esther.
 
Hallo James,

Es geht ja auch nicht nur um einen finanziellen Ausgleich für verlorene Lebensqualität, sondern weckt auch Vermeidungsstrategien bei den Verursachern.

Genau aus diesem Grund habe ich mal bei der Ärztekammer das Fehlverhalten eines Arztes "gemeldet" (kein Zusammenhang mit Impfung).

Auslöser war die Verweigerung einer Bluttransfusion für meinen Vater durch einen Gastroenterologen am Krankenhaus, die zuvor vom Kardiologen verordnet worden war. Ursächlich für den Blutverlust war ein Rektum Karzinom.
Im Gesamtzusammenhang (es gab noch andere Auffälligkeiten mit diesem Arzt) wollte dieser Arzt meinem Vater einfach nicht helfen und hatte ihn bereits "aussortiert". Er wollte ihn "runter bluten lassen" (Originalton eines anderen Arztes. der mit einem anderen Krankenhaus Verbindung, zwecks Bluttransfusion, aufgenommen hatte).
Der Zustand meines Vaters (damals 90 Jahre alt) war bei Verweigerung der Transfusion so, dass er bereits hörbare Atemprobleme hatte und Synkopen (die auch zu Stürzen führten) auftraten.
Nach erfolgter Bluttransfusion war mein Vater übrigens wieder so fit, dass er sogar mal allein einen kleinen Ausflug in die Stadt mit dem Bus unternommen hat. So viel zu dem "lohnt sich nicht".

Um noch mal zum Thema Impfung zurück zu kehren.
Wenn ein Arzt kein Fehlverhalten gemacht hat, dann wäre doch auch gar nicht die Haftpflichtversicherung zuständig, beim Auftreten eines Schadens durch Impfung.

Wenn aber auch auf Seiten des Arztes Fehlverhalten vorliegen sollte (z.B. Impfung mit Leben Viren trotz Cortison Behandlung), dann müsste doch eigentlich aus beiden Töpfen entschädigt werden können.

Liebe Grüße

Ulrike
 
Hallo Esther,

den von Dir eingestellten link hatte ich mittlerweile auch gefunden und fand dies auch ganz interessant:

Im Erwachsenenalter wird eine routinemäßige Auffrischung des Impfschutzes nur noch bei Personen mit einem Risiko, an Polio zu erkranken, empfohlen. Dazu zählen Personen, die eine Reise in ein Endemiegebiet planen, aber auch medizinisches Personal.[2]

Von daher war ja auch der Polio Anteil in meiner Tetanusimpfung noch nicht mal empfehlenswert.

Liebe Grüße

Ulrike
 
Hallo Chiaro,

erst mal hoffe ich, dass Du die Impfung bis jetzt ganz gut überstanden hast.

Meine älteste Tochter (1970) erhielt eine Pockenschutzimpfung. Daraufhin bekam sie zwei große Hautausschläge am Po, die eine lange Behandlung erforderlich machten.

Eins meiner Kinder hatte auch Nahrungsmittel-Allergien/Unverträglichkeiten. In Zusammenhang mit Antibiotika hat dies Kind eine einzelne, wenn auch recht groß werdende Quaddel am Po entwickelt. Auffällig fand ich, dass diese genau an der Stelle saß, wo auch die Impfungen erfolgten.

Ich weiß jetzt nicht wie das bei den anderen Impfungen ist, aber dies fand ich in diesem Zusammenhang auch interessant:
Der fertige Impfstoff, eine Kombination aus inaktivierten Polioviren der Typen I, II und III, enthält oft noch Spuren von Antibiotika wie Neomycin oder Streptomycin.
Polioimpfstoff

Liebe Grüße

Ulrike
 
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