Impfung gegen Schweinegrippe

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Studie: 29 Kinder in Deutschland starben durch Schweinegrippe

Die Anzahl der Todesfälle durch Grippeviren bei Kindern ist durch die Schweinegrippe seit August 2009 gestiegen. Besonders gefährlich ist sie für Kinder mit Vorerkrankungen. Das zeigt eine Untersuchung des Robert Koch-Instituts.

Die Schweinegrippe hat zwischen August 2009 und April des vergangenen Jahres 29 Kinder in Deutschland das Leben gekostet. Die Patienten unter 15 Jahren hatten häufig Vorerkrankungen. Sie starben aber alle erst nach einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus H1N1, berichtete das Berliner Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch.
STIKO rät Kinder mit Vorerkrankungen impfen zu lassen

Bei den Grippewellen 2005 bis 2008 gab es in Deutschland insgesamt nur zwei Todesfälle bei Kindern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät deshalb, Kinder mit Grunderkrankungen gegen Grippe impfen zu lassen. Kinderärzte empfehlen die Immunisierung sogar für alle Kinder. Noch läuft die Grippesaison. Zu den Grippeviren, die im Moment kursieren, gehört auch das Schweinegrippevirus. Es ist im Impfstoff berücksichtigt. Es dauert allerdings etwa 14 Tage bis sich der Impfschutz vollständig aufgebaut hat.

Untersucht wurden für die RKI-Studie unter anderem die Fälle von 93 schwerkranken Kindern in deutschen Kinderkliniken. Bei allen bestätigte sich eine Schweinegrippe-Infektion durch eine Laboranalyse. Zu häufigen Vorerkrankungen der Patienten zählten chronische Atemwegerkrankungen, Immunschäden, Herzleiden und neurologische Entwicklungsstörungen. Von den 93 Kindern starben 15 in Zusammenhang mit der Schweinegrippe. Die weiteren 14 gemeldeten Todesfälle bei Kindern gab es außerhalb dieser Kinderkliniken. Nur neun Prozent der erkrankten Kinder in den Kliniken waren gegen das Virus geimpft. Sie alle überlebten die Infektion.
Ungeimpftes Medizinisches Personal kann Schweinegrippe übertragen

Neun der 93 Kinder in Kliniken steckten sich allerdings erst im Krankenhaus mit der Schweinegrippe an, heißt es in der Untersuchung. Das Risiko einer solchen Übertragung ist laut RKI auch aus Studien anderer Staaten bekannt. Vermutlich sprangen die Viren durch nicht geimpftes Medizinpersonal über. Das unterstreiche noch einmal die Notwendigkeit einer Immunisierung von Ärzten und Pflegepersonal, heißt es im Bericht. Die Impfquoten von Klinikmitarbeitern in Deutschland sind nach den Worten eines RKI-Experten oft "katastrophal".
Quelle: Schweinegrippe: 29 Todesfälle bei Kindern bis April 2009 durch H1N1-Virus

Dieser Artikel spricht ja für sich selbst... :cool:.

Passend dazu auch dies:
Schweinegrippe-Impfstoff könnte Risiko für Narkolepsie erhöhen

Erkrankten in Finnland häufiger Menschen an der Schlafkrankheit Narkolepsie, weil sie die Schweinegrippe-Vakzine Pandemrix bekamen? Behörden prüfen einen Zusammenhang.

Um es vorweg zu nehmen: Für ein Schreckensszenario über gefährliche Impfstoffe taugt die Mitteilung des finnischen Gesundheitsinstituts nicht. Ungewöhnlich ist sie aber schon. Die Behörden registrierten in den Jahren 2009 bis 2010 einen Anstieg an Kindern und Jugendlichen, die an der seltenen Schlafkrankheit Narkolepsie litten. Eine eigens eingesetzte Untersuchungskommission schreibt nun in einem vorläufigen Bericht, dass es "wahrscheinlich" einen Zusammenhang mit dem Schweinegrippeimpfstoff Pandemrix der Firma GlaxoSmithKline gebe. Die Vakzine sei, zusammen mit weiteren noch unbekannten Faktoren, wohl die Ursache für den Anstieg.

Narkolepsie ist eine chronische, bislang unheilbare Schlafstörung, die nur sehr wenige Menschen heimsucht. In Deutschland leben schätzungsweise 40.000 Menschen mit der Krankheit, diagnostiziert sind erst 4000. Ihnen fehlt ein Botenstoff im Gehirn, der den Schlaf-/Wachrhythmus regelt. Mit Medikamenten ist das Leiden einigermaßen beherrschbar. Obwohl die meisten Erkrankten ständig müde sind und häufig einnicken, schläft kaum einer tief und lang. Zudem leiden Narkoleptiker häufig unter Kataplexien. Von einem Moment auf den anderen erschlafft die Muskelspannung ihrer Körper und die Erkrankten brechen bei vollem Bewusstsein in sich zusammen. Ein normaler Alltag ist unmöglich.
Quelle: Pandemrix: Schweinegrippe-Impfstoff könnte Risiko für Narkolepsie erhöhen | Wissen | ZEIT ONLINE


Liebe Grüße :wave:.

Heather
 
ich hab mich auf den BAG (Bundesamtfürgesundheit) Seiten etwas umgeschaut. In den Statisken kommen tatsächlich vermehrt Kinder vor die erkranken. Warum? Gibt es Eltern, die ihre Kinder gegen Influenza impfen? Oder wo ist der Grund?

Und: kommt man irgendwie an Zahlen wieviele Geimpfte unter den 13800 Schweinegrippe oder H1N1 oder Pandemische Grippe erkrankten sind?
Findet mal irgendwo im Netz (oder Privat) Daten von erkrankungen / impfungen?

Liebe Grüsse
Therakk
 
Und: kommt man irgendwie an Zahlen wieviele Geimpfte unter den 13800 Schweinegrippe oder H1N1 oder Pandemische Grippe erkrankten sind?
Liebe Grüsse
Therakk
Von was träumst Du nachts?:D

Früher, da hieß es noch, dass Impfungen 100% vor Erkrankungen schützen. Aber davon musste man wegen der vielen Fälle von Erkrankungen trotz Impfung abgehen, um nicht ganz unglaubwürdig zu werden.
Heute werden doch eh meist nur noch zwischen 80 und 90% Wirksamkeit angegeben. Da dürfen auch zwischen 10 und 20% trotz Impfung erkranken.

Wenn man die prozentuale Wirksamkeit dann mit den div. Studien vergleicht, wie z.B. bei der Grippeimpfung, dann könnten es leicht viel weniger als 80-90% sein. Da merkt man schnell, dass eine Erfassung der geimpften Erkrankten einfach viel zu viel Klarheit bringen würde.:D
 
Ja. Ist mir bekannt. Habe damals sehr viel auf ausländischen Seiten rechierchiert und das Ergebnis aus Canada war eindeutig. Weshalb die Canadier auch keine normale Grippeschutzimpfung bekamen.
Einer kanadischen Studie zufolge kann die Impfung gegen die saisonale Grippe das Risiko verdoppeln, sich mit der Schweinegrippe zu infizieren.
Studie: Grippeimpfung verdoppelt das Risiko an Schweinegrippe zu erkranken
Gibt aber noch mehr dazu
Menschen, die im vergangenen Jahr gegen die alljährlich wiederkehrende saisonale Grippe geimpft wurden, haben möglicherweise ein erhöhtes Risiko, an Schweinegrippe zu erkranken.

Vier Studien zeigen, dass die Impfung gegen saisonale Grippe das Risiko, an Schweinegrippe zu erkranken, offenbar erhöht hat.

Zu diesem Ergebnis kommen vier voneinander unabhängige Studien, die jetzt in der Fachzeitschrift PLoS Medicine (online) veröffentlicht wurden.
Schweinegrippe - Böse Überraschung nach der Grippeimpfung - Wissen - sueddeutsche.de
Da fragt man sich erst Recht, wieso es trotzdem zur neuen Kombi-Impfung kommen konnte, die normale Grippeviren und Schweinegrippeviren erhält.

Wahrscheinlich zeigt es nur einmal mehr, dass Pharma machen kann, was Pharma auch immer machen will und die meisten Ärzte dann einfach mitmachen.
 
Eine Impfung diene nicht, wie man gemeinhin glauben könnte, dem Selbstschutz, sondern dem Schutz der anderen.
Damit hat er aber prinzipiell Recht. In einem alten Gesetz zur Impfschadensregelung war das auch eindeutig so formuliert, dass Impfungen ein Dienst für die Allgemeinheit wären und daher auch die Allgemeinheit für solche Schäden aufkommen würde.

Aktuell liest es sich so

§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

(1) Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die 1.von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2.auf Grund dieses Gesetzes angeordnet wurde,
3.gesetzlich vorgeschrieben war oder
4.auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist,
eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens im Sinne des § 2 Nr. 11 oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt. Satz 1 Nr. 4 gilt nur für Personen, die zum Zwecke der Wiedereinreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft wurden und die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet haben oder nur vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zum Zwecke der Ausbildung aufgegeben haben, sowie deren Angehörige, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten die in § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Personen.
(2) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer als Deutscher außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden durch eine Impfung erlitten hat, zu der er auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2126-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, bei einem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes verpflichtet gewesen wäre. Die Versorgung wird nur gewährt, wenn der Geschädigte 1.nicht im Geltungsbereich dieses Gesetzes geimpft werden konnte,
2.von einem Arzt geimpft worden ist und
3.zur Zeit der Impfung in häuslicher Gemeinschaft mit einem Elternteil oder einem Sorgeberechtigten gelebt hat, der sich zur Zeit der Impfung aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung nicht nur vorübergehend außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehalten hat.

(3) Versorgung im Sinne des Absatzes 1 erhält auch, wer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes einen Impfschaden erlitten hat infolge einer Pockenimpfung auf Grund des Impfgesetzes oder infolge einer Pockenimpfung, die in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes bezeichneten Gebieten, in der Deutschen Demokratischen Republik oder in Berlin (Ost) gesetzlich vorgeschrieben oder auf Grund eines Gesetzes angeordnet worden ist oder war, soweit nicht auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften Entschädigung gewährt wird. Ansprüche nach Satz 1 kann nur geltend machen, wer 1.als Deutscher bis zum 8. Mai 1945,
2.als Berechtigter nach den §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes oder des § 1 des Flüchtlingshilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 1971 (BGBl. I S. 681), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1014) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
3.als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers im Sinne des § 7 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes oder
4.im Wege der Familienzusammenführung gemäß § 94 des Bundesvertriebenengesetzes in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung
seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes genommen hat oder nimmt.
(4) Die Hinterbliebenen eines Geschädigten im Sinne der Absätze 1 bis 3 erhalten auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft erhalten Leistungen in entsprechender Anwendung der §§ 40, 40a und 41 des Bundesversorgungsgesetzes, sofern ein Partner an den Schädigungsfolgen verstorben ist und der andere unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes ausübt; dieser Anspruch ist auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes beschränkt. Satz 2 gilt entsprechend, wenn ein Partner in der Zeit zwischen dem 1. November 1994 und dem 23. Juni 2006 an den Schädigungsfolgen verstorben ist.
(5) Als Impfschaden im Sinne des § 2 Nr. 11 gelten auch die Folgen einer gesundheitlichen Schädigung, die durch einen Unfall unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Buchstabe e oder f oder des § 8a des Bundesversorgungsgesetzes herbeigeführt worden sind. Einem Impfschaden im Sinne des Satzes 1 steht die Beschädigung eines am Körper getragenen Hilfsmittels, einer Brille, von Kontaktlinsen oder von Zahnersatz infolge eines Impfschadens im Sinne des Absatzes 1 oder eines Unfalls im Sinne des Satzes 1 gleich.
(6) Im Rahmen der Versorgung nach Absatz 1 bis 5 finden die Vorschriften des zweiten Kapitels des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch über den Schutz der Sozialdaten Anwendung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 anerkannt werden. Die Zustimmung kann allgemein erteilt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Apropos.
Da alles, was an Entschädigung gezahlt wird gemeinsam mit der Kriegsopferentschädigung gezahlt wird und diese Zahlungen von jedem Bundesland jedes Jahr neu beantragt werden müssen, wobei der Antrag mit den erwarteten Summen zu versehen ist, hatte ich während des Schweinegrippehypes mal etwas recherchiert und mir etliche Anträge angeschaut. Die Bundesländer hatten für die erwarteten Impfschäden aus der Schweinegrippeimpfung teilweise sehr grosszügige Summen für das Folgejahr angegeben. Haben also fest mit Impfschäden gerechnet.
 
Hey, dass ist eine Superidee, mit der man alle interessanten Artikel abspeichern kann.:wave:
Wieso bin ich da eigentlich noch nie drauf gekommen?:confused: Äh, das Datum habe ich jetzt aber nicht mitkopiert.
 

Anhänge

  • Grippe-Impfstoff unter Verdacht.pdf
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schon damals hat sich bewahrheitet was Wodarg sagte, aus der Vergangenheit können wir lernen

dauert 7 Minuten

Schweinegrippe 2009 - Wolfgang Wodarg und Christian Drosten - wer hatte Recht?​


 
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