Themenstarter
- Beitritt
- 20.03.07
- Beiträge
- 723
Hallo,
da kein Sozialanwalt kurzfristig Zeit, erhoffe ich mir hier etwas Hilfe.
Ich war im Februar in einer Reha und nicht arbeitsfähig entlassen worden = unter 3h leistungsfähig.
Jetzt sagte man mir in der Reha lt. Nahtlosigkeitsparagraph -125 bekäme ich nach Aussteuerung dr. die Krankenkasse - Arbeitslosengeld 1 auch wenn ich
nicht arbeiten könnte und krankgeschrieben sei.
Es diene der Überbrückung.
Aber da gibt es bestimmte Anforderungen - Belastbarkeit in Stunden und glaube ich langfristig keine Arbeitsfähigkeit über die nächsten 6 Monate.
Kennst sich da jemand aus??:idee:
Allerdings drückt sich das Arbeitsamt wohl immer um diese Zahlung,
weil man vermittelbar sein müsse.
Ich muss deshalb Schweigepflichtsentbindungen ausfüllen, das das Arbeitsamt meinen Rehabericht lesen darf und auch alle angegeben Ärzte von mir anschreiben darf.
Aber der Rehabericht enthält Fehler, ich habe ihn nur kurz beim Arzt durchlesen dürfen, dort stand z.b. ich habe SELBST gekündigt wg. meiner Krankheit, dass stimmt NICHT - bin betriebsbedingt gekündigt nach Sozialauswahl; Was mein Arbeitgeber auch so geschreiben hat, fürs Arbeitsamt im Antrag.
(einen Rehabericht zu änderen ist wohl lt. meiner Rechereche
fast unmöglich!!) :schock:
Das kann ja schon Probleme bringen wenn der Med. Dienst beim Arbeitsamt sowas liest. Evtl. Leistungskürzung und gar keine Zahlung??!
Habt ihr Ahnung wie das ist mit zur Verfügung bei Arbeitsamt stehen trotz Krankheit, weil ich auf Rente warte und das Verfahren geprüft wird???
Was??? schreibt man da im Gesundheitsfragebogen und im Termin beim med. Dienst des Arbeitsamtes um trotzdem!!! das Arbeitslosengeld 1 zu bekommen,
was ich mir normalerweise ja zustehen würde!!
(weil man darf nicht zu krank sein, um Arbeitslosengeld zu bekommen, so hatte ich das verstanden...)
Vielen Dank schon mal - Tina :wave:
da kein Sozialanwalt kurzfristig Zeit, erhoffe ich mir hier etwas Hilfe.
Ich war im Februar in einer Reha und nicht arbeitsfähig entlassen worden = unter 3h leistungsfähig.
Jetzt sagte man mir in der Reha lt. Nahtlosigkeitsparagraph -125 bekäme ich nach Aussteuerung dr. die Krankenkasse - Arbeitslosengeld 1 auch wenn ich
nicht arbeiten könnte und krankgeschrieben sei.
Es diene der Überbrückung.
Aber da gibt es bestimmte Anforderungen - Belastbarkeit in Stunden und glaube ich langfristig keine Arbeitsfähigkeit über die nächsten 6 Monate.
Kennst sich da jemand aus??:idee:
Allerdings drückt sich das Arbeitsamt wohl immer um diese Zahlung,
weil man vermittelbar sein müsse.
Ich muss deshalb Schweigepflichtsentbindungen ausfüllen, das das Arbeitsamt meinen Rehabericht lesen darf und auch alle angegeben Ärzte von mir anschreiben darf.
Aber der Rehabericht enthält Fehler, ich habe ihn nur kurz beim Arzt durchlesen dürfen, dort stand z.b. ich habe SELBST gekündigt wg. meiner Krankheit, dass stimmt NICHT - bin betriebsbedingt gekündigt nach Sozialauswahl; Was mein Arbeitgeber auch so geschreiben hat, fürs Arbeitsamt im Antrag.
(einen Rehabericht zu änderen ist wohl lt. meiner Rechereche
fast unmöglich!!) :schock:
Das kann ja schon Probleme bringen wenn der Med. Dienst beim Arbeitsamt sowas liest. Evtl. Leistungskürzung und gar keine Zahlung??!
Habt ihr Ahnung wie das ist mit zur Verfügung bei Arbeitsamt stehen trotz Krankheit, weil ich auf Rente warte und das Verfahren geprüft wird???
Was??? schreibt man da im Gesundheitsfragebogen und im Termin beim med. Dienst des Arbeitsamtes um trotzdem!!! das Arbeitslosengeld 1 zu bekommen,
was ich mir normalerweise ja zustehen würde!!
(weil man darf nicht zu krank sein, um Arbeitslosengeld zu bekommen, so hatte ich das verstanden...)
Vielen Dank schon mal - Tina :wave:
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