Erfahrung mit dem Gutachter Hausotter bei CFS/MCS

Auszug aus seiner Auffassung:

"Nahezu identische psychiatrische Krankheitsbilder : hypochondrische Störung (F45.2)"

...das sagt wohl alles:mad:
 
Bei ihm wird die Erde wieder eine Scheibe...

Schon wirklich grausam, wie er Behauptungen aufstellt, ohne sich jemals mit den Studien beschäftigt zu heben. Ach so... geht ja nicht, er wäre dann arbeitslos!

LG

Aspi
 
...bläst ins gleiche Horn:

Hausotter nimmt Publikationen aus dem 19. Jahrhundert über Neurasthenie dazu,
Henningsen ein Beispiel aus Asterix und Obelix als Erklärungsmodell für psychosomatische Zusammenhänge :)))

Daran sieht man schon dass es an Begründung und Beweisen mangelt, und wie unhaltbar und krampfhaft versucht wird, die eigene Tätigkeit zu rechtfertigen.

Hinzu kommt noch die verächtliche Art von "Modernen Krankheiten" zu sprechen.
Der eine spricht von Anglizismen, der andere von Labels.

Die Patienten haben sich die Bezeichnung CFS nicht selbst ausgesucht, und wehren sich schon lange gegen die Verharmlosung in der Bezeichnung.
Na ja, wenn Argumente fehlen, wird eben einfach alles verdreht.
 
"ggf. Doppeldiagnosen vergeben" damit verstößt Henningsen gegen die Richtlinien der WHO!
 
Das wundert mich sowieso, wie man eine Diagnose für eine organische Krankheit geben kann und sie gleichzeitig wieder aufhebt durch eine somatoform bedingte Störung. CFS/ME kann nicht gleichzeitig mit Neurasthenie oder Ähnlichem nebeneinander stehen, das ist ein Widerspruch.

Es ist auch Nötigung, dass diese Leute die Rente nur bewilligen wollen, wenn man eine Psycho-Diagnose dazu nimmt.

Außerdem ergibt sich aus diesen Publikationen, dass Sie Einfluss auf
Umweltmediziner und andere seriöse Ärzte nehmen wollen.
Deren Unabhängigkeit passt diesen Vertretern nicht.
 
Außerdem ergibt sich aus diesen Publikationen, dass Sie Einfluss auf Umweltmediziner und andere seriöse Ärzte nehmen wollen.
Deren Unabhängigkeit passt diesen Vertretern nicht.
Richtig! Und ich würde noch weiter gehen, denn seine Rhetorik verstößt gleich gegen mehrere Vorschriften der für ihn gültigen Berufsordnung der Bayerischen ÄK, z.B.:
II. Pflichten gegenüber Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens
und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Das Recht des Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.
IV. Berufliches Verhalten
3. Berufliche Zusammenarbeit
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit
(1) Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten.
...
Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen eines Arztes sowie herabsetzende Äußerungen sind berufswidrig.

(2) Es ist berufswidrig, einen Kollegen aus seiner Behandlungstätigkeit oder aus dem Wettbewerb um eine berufliche Tätigkeit durch unlautere Handlungen zu verdrängen.
...
(4) In Gegenwart von Patienten oder anderen Personen sind Beanstandungen der ärztlichen Tätigkeit und zurechtweisende Belehrungen zu unterlassen.
...
 
Da sieht man, wie dort mit zweierlei Maß gemessen wird! ME-Spezis hätte man längst zu Regresszahlungen verdonnert! Unglaublich, was für ein Sumpf...
 
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