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...Begutachtung von MCS, CFS und FMS (W. Hausotter)
https://www.dgnb-ev.de/Publikationen/ANB_Tgg_2005_Hausotter_Begutachtung_MCS_CFS_FMS.pdf
...bläst ins gleiche Horn:
Richtig! Und ich würde noch weiter gehen, denn seine Rhetorik verstößt gleich gegen mehrere Vorschriften der für ihn gültigen Berufsordnung der Bayerischen ÄK, z.B.:Außerdem ergibt sich aus diesen Publikationen, dass Sie Einfluss auf Umweltmediziner und andere seriöse Ärzte nehmen wollen.
Deren Unabhängigkeit passt diesen Vertretern nicht.
II. Pflichten gegenüber Patienten§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
IV. Berufliches Verhalten(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens
und der Rechte des Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen. Das Recht des Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.
3. Berufliche Zusammenarbeit
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit
(1) Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten.
...
Unsachliche Kritik an der Behandlungsweise oder dem beruflichen Wissen eines Arztes sowie herabsetzende Äußerungen sind berufswidrig.
(2) Es ist berufswidrig, einen Kollegen aus seiner Behandlungstätigkeit oder aus dem Wettbewerb um eine berufliche Tätigkeit durch unlautere Handlungen zu verdrängen.
...
(4) In Gegenwart von Patienten oder anderen Personen sind Beanstandungen der ärztlichen Tätigkeit und zurechtweisende Belehrungen zu unterlassen.
...