Entscheidung des EuGH - unter dem Deckmäntelchen des Verbrau...

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ich weiß nicht wie es euch geht, aber mich machen die news von heute unheimlich wütend.

Ärzte Zeitung, 14.07.2005[TAB]
Strenge Regeln für den Handel mit natürlichen und naturnahen Stoffen
Gericht bestätigt EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel / Hersteller verärgert

LUXEMBURG (mwo). Die Europarichtlinie über Nahrungsergänzungsmittel bleibt gültig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Alternative und Reformkost-orientierte Hersteller kritisierten, dadurch würden unzählige natürliche und naturnahe Stoffe unnötig verboten. Mit der Richtlinie sollen die unterschiedlichen Vorschriften der einzelnen EU-Staaten zu Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit vereinheitlicht werden, um so den Handel zu erleichtern.

Umstritten war die in der Richtlinie enthaltene Positivliste. Dort nicht aufgeführte Stoffe dürfen ab August für Nahrungsergänzungsmittel nicht verwendet werden.

Dies kritisierte unter anderen die "Alliance for Natural Health" (ANH), ein europaweit tätiger Zusammenschluß von Herstellern, Händlern und Verbrauchern naturnaher Nahrungsergänzungsmittel.

Nach Angaben des Verbandes werden durch die Richtlinie Vitamine und Mineralprodukte gerade in ihren natürlichen oder aus Naturstoffen gewonnenen Formen verboten, etwa natürliches Vitamin E (Tocopherole) oder besonders leicht vom Körper aufzunehmende Formen verschiedener Spurenelemente wie Kalzium, Magnesium, Zink und Selen. "Über 5000 unbedenkliche Vitamin- und Mineralstoffprodukte" drohten, ab August vom Markt zu verschwinden.

Der EuGH bestätigte jedoch die Richtlinie. Daß sie notwendig und sinnvoll sei, belege bereits der Umstand, daß das Gericht selbst bereits mehrfach über Streitfälle um den grenzüberschreitenden Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln hätten entscheiden müssen.

Eine Negativliste mit Mitteln, die nicht verwendet werden dürfen, würde die Gesundheit der Bürger nicht ausreichend schützen. Dann könnten weiterhin Stoffe verwendet werden, deren Unbedenklichkeit nicht geklärt sei.

Allerdings mahnten die Richter die EU-Kommission, dafür zu sorgen, daß neue Stoffe in angemessener Zeit geprüft und in die Liste aufgenommen werden können. Die ANH kritisierte jedoch die hohen Kosten einer solchen Zulassung; diese könnten die Hersteller kaum aufbringen.

Europäischer Gerichtshof Aktenzeichen C-154/04

www.aerztezeitung.de/docs/2005/07/14/129a0403.asp?cat=/geldundrecht


[geändert von wikinger am 07-16-05 at 11:53 AM]
 
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