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Macht Euch das keine Angst?
nein. in china usw. gab es schon allen möglichen unsinn, der hier nie angekommen ist.
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Macht Euch das keine Angst?
Hej, monkey, du hast recht, es stimmt vorne und hinten nicht. Wie soll jemand, der gesund, ungeimpft und nicht infiziert ist ansteckend sein?V.a. ist das ja auch völliger Schwachsinn, denn jemand, der sich praktisch nicht infiziert, soll auf der anderen Seite besonders ansteckend sein und umgekehrt?!![]()
Die Gründer des kostenlosen Messengers Telegram führten Ende 2016 mit „Telegra.ph“ ein Tool für das schnelle Veröffentlichen von Texten, Videos und Bildern ein. Die Blogging-Funktion ist über die Publishing-Seite telegra.phabrufbar und lädt zum sofortigen Loslegen ein. Drei Jahre später führt der Dienst noch immer ein Nischendasein – dabei birgt er durch sein Einfachheit viel Potenzial.
Wenn dieser Artikel korrekt ist, müssen sich alle Ungeimpften doch freuen und eine gewisse Genugtuung empfinden!?. Das Dumme ist nur, daß
ja eh, kommt halt drauf an, wer das tut - die Daten in dem (Original-) Artikel vom 07.03.2022 - https://expose-news.com/2022/03/07/uk-gov-reveals-triple-vaccinated-account-90-percent-covid-deaths/ - sind lt diesem von der UK-Regierung selbst: assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/1058464/Vaccine-surveillance-report-week-9.pdfWenn dieser Artikel korrekt ist, ... Das Dumme ist nur, daß man Statistiken bestens manipulieren kann ...
Na, dann ist ja eh alles in Ordnung...Bei einer sehr hohen Durchimpfungsrate in der Bevölkerung ist selbst bei einem hochwirksamen Impfstoff damit zu rechnen, dass ein großer Teil der Fälle, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle bei geimpften Personen auftritt, einfach weil ein größerer Teil der Bevölkerung geimpft ist als ungeimpft und kein Impfstoff zu 100 % wirksam ist. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Impfung vorrangig bei Personen durchgeführt wird, die anfälliger sind oder ein höheres Risiko für eine schwere Erkrankung haben. Personen in Risikogruppen können auch ein höheres Risiko haben, aufgrund anderer Ursachen als COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert zu werden oder zu sterben, so dass sie möglicherweise mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden oder sterben, anstatt aufgrund von COVID-19 (deepl-Ü)
Dass sowas von Dir kommt, hätt ich nun auch nicht erwartet (auch ich hab Angehörige und Freunde, die geimpft sind und ich mir bei solchen Daten entsprechende Gedanken mache).müssen sich alle Ungeimpften doch freuen und eine gewisse Genugtuung empfinden!?.
Ich denke, dass man das nicht allgemein beantworten kann, weil es momentan jedem selbst überlassen ist (s.o.). Sprich: Du musst garnichts. (Ich gehe in meinem Umfeld mit Menschen, die ein höheres Risiko tragen, tendenziell vorsichtiger um, auch wenn ich das nicht "muss".) Ich denke auch eher nicht, dass das zu einer Grundlage für Gesetze und Verordnungen werden wird.Was das im Alltag allerdings bedeutet, ist mir nicht klar. - Muß ich jetzt alle Menschen in meinem Umfeld fragen, welche Blutgruppe sie haben?
... ist ja nun wirklich nochmal etwas anderes. Zumal noch garnicht klar ist, was bezüglich der Blutgruppen nun genau herausgefunden wurde.Und demnächst entdecken Sie dann andere willkürliche Zusammenhänge Haarfarbe/Augenfarbe/schiefe Nase usw. und dann setzen Sie die Leute einfach fest, die einem bestimmten Raster entsprechen!
Ich hatte etwas ähnliches von einem "C-impfkritischen" Arzt bezüglich geimpfter Menschen gehört: Sie merken die Infektion oft nicht und können sie deshalb leichter übertragen (weil sie keinen Grund sehen, sich zu isolieren, distanzieren o.ä.). Das klingt doch irgendwie logisch, oder nicht?Willkommen in der schönen neuen Welt der Technokratie! V.a. ist das ja auch völliger Schwachsinn, denn jemand, der sich praktisch nicht infiziert, soll auf der anderen Seite besonders ansteckend sein und umgekehrt?!![]()
Was hat denn L. damit zu tun?Solch eine Vermutung muß in Lauterbachs Gehirnwindungen entstanden sein.
Zu der Studie, um die es ging, hatte ich keine Äußerung von ihm gelesen - Du?An Kate: L. ist ein vielseitiger Mann, der...
Wo liest Du das heraus? (Vielleicht habe ich Ostereier auf den Augen, aber ich sehe das nicht, wenn ich die farbigen Balken zuordne; "at least" heißt mindestens, hab ich eben nochmal nachgeschlagen.)Für die mehrfach Geimpften sieht es nach jeder weiteren Impfungen entsprechend immer schlechter aus.
Dann gerne berichten. Falls du Probleme haben solltest den Originaltext zu finden, kann ich dir ggfs. behilflich sein.Da schau ich mal, was die Studien tatsächlich gefunden haben.
Ich habe Angst davor, dass ich bald nichts mehr machen kann ohne den 3. oder 4. oder 5. Booster!
Ich kenne meine Blutgruppe nicht.
da die entwicklung dank omikron günstig ist und zunehmend mehr leute (auch politiker) an der notwendigkeit einer allg. impfpflicht zweifeln und einige leute bei einem entsprechenden beschluß wahrscheinlich beim verfassungsgericht klagen werden, wird es die allg. impfpflicht wahrscheinlich genauso wenig geben wie eine impfpflicht bei der virusgrippe (wenn die entwicklung so weitergeht, ist corona demnächst eh nur noch so etwas wie eine besonders heftige virusgrippe), sondern eher eine empfehlung.
und jetzt kommt die begründung des brandenburgers gesundheitsekretärs,Achtung, neue Corona-Regel: Ab heute bekommen nur noch Geboosterte Lohnfortzahlung!
Die Corona-Maßnahmen sind weitgehend abgeschafft, auch die Maskenpflicht ist erheblich gelockert. Doch es gibt auch Bereiche, in denen bei der hohen Corona-Inzidenz nachgeschärft wird. So gilt ab heute eine wichtige Änderung für Beschäftigte im Krankheitsfall.
Denn wie die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende März beschlossen hat, erhalten Arbeitnehmer ohne Booster-Impfung ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr bei einer Covid-19-Erkrankung. Wird für lediglich doppelt geimpfte Arbeitnehmer also eine Isolation angeordnet, so besteht kein Anspruch mehr auf Entschädigung für den Verdienstausfall nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft dazu: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Wir haben hier eine klare Rechtslage.
Mittlerweile hatten alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.“
Für die Entschädigungsleistungen muss also zukünftig ein Nachweis über die Auffrisch-Impfung vorgelegt werden können. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Covid-19-Schutzimpfung durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.
Wir haben hier eine klare Rechtslage.
... Lohnfortzahlung für Corona-positive: Wann gibt es eine Entschädigung?
Wenn der Corona-Test eines Arbeitnehmers positiv ist, muss er umgehend in Isolation und darf seine Wohnung bis auf Ausnahmen nicht verlassen, um niemanden anzustecken. Auch Besuch ist jetzt tabu. Weist der Mitarbeiter Symptome einer Covid-Erkrankung wie Husten, Schnupfen oder Fieber auf, kann er vom Arzt krankgeschrieben werden.
Auch bei einem positiven Coronatest ohne Symptome darf ihm der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (AU) ausstellen, wenn der Beschäftigte für seine Arbeit die Wohnung verlassen müsste. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Mit der ausgestellten Krankschreibung erhalten Arbeitnehmer dann die reguläre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von ihrem Arbeitgeber – und zwar unabhängig vom Impfstatus - ...
Hallo thano,
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#2.373
Zitat aus dem verlinkten Artikel im MERKUR:
Grüsse,
Oregano
Du hast recht, thano, in der "Diktatur des Proletariats" klang das so: Die Badei, die Badei (gemeint ist wohl die Sozialistische Arbeiterpartei) hat immer recht." das recht ist der wille des staates gegenüber dem gebaren
derjenigen bürger die unter seiner autorität stehen"
man könnte fast meinen, der satz würde von dem begründer einer diktatur stammen![]()
Zudem wird eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG nicht gewährt, wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen und eine gesetzlich vorgeschriebene oder im gewöhnlichen Aufenthaltsort öffentlich empfohlene Impfung die Quarantäne hätte verhindern können (siehe dazu Frage 3)
3. Scheidet eine Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG auch aus, wenn ich die Möglichkeit habe, mich impfen zu lassen, mich aber dagegen entscheide und dann einen Verdienstausfall wegen Absonderung oder Tätigkeitsverbot erleide?
Mit dem Masernschutzgesetz wurde ein besonderer Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 IfSG eingeführt: Gemäß § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung hätte vermeiden können. Die öffentliche Empfehlung muss durch die oberste Landesgesundheitsbehörde erfolgen, § 20 Absatz 3 IfSG. Der Ausschlussgrund beruht auf dem Gedanken der Mitverantwortung am schädigenden Ereignis (BT-Drucksache 19/15164, S. 58).
Kennst du das Lied oder hast es dir mal angehört? Da ging es ja dann auch so ähnlich, wer das nicht glaube, sei "böse oder schlecht". Ich frage mich ernsthaft wie erwachsene Menschen so einen Bullshit singen konnten. Aber es dürfte ein Trugschluß sein, zu glauben, dass die Menschen heute anders drauf sind.Die Badei, die Badei (gemeint ist wohl die Sozialistische Arbeiterpartei) hat immer recht.
wenn sich auch nur zweifachgeimpfte infizieren und in quarantäne müssen,
dann bekommen sie KEINE lohnfortzahlungen.
dasselbe gilt auch für ungeimpfte.