100.000 Euro Belohnung für Beweise für SARS-CoV-2

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Wollte gerade nachschauen, was Hans Tolzin zum aktuellen Corona-Thema meint, und traute meinen Augen nicht, als ich dort eine aktuelle Meldung las. Musste natürlich sofort an Dr. Stefan Lanka und seinen Masernvirus-Prozess denken. Tja , jetzt bin ich gespannt, ob der wissenschaftliche Beweis erbracht werden kann. Hans Tolzin folgt anscheinend dem Beispiel von Stefan Lanka und ruft selbst eine Belohnung von 100.000 Euro für denjenigen aus, der ihm eine wissenschaftliche Publikation über einen erfolgreichen Ansteckungsversuch mit dem spezifischen SARS-CoV-2, der zuverlässig zu Atemwegserkrankungen geführt hat, vorlegen kann.

ZITAT:

Die Coronavirus-Wette: 100.000 € für Virusbeweis!

Abb.

Getrieben von irrationalen Ängsten und unter dem Deckmantel der Gesundheitsfürsorge droht uns derzeit eine Diktatur nach chinesischem Vorbild. Um endlich eine sachliche Diskussion zu erzwingen, hat der Medizin-Journalist Hans U. P. Tolzin jetzt ein Preisgeld von 100.000 Euro für einen wissenschaftlichen Beweis ausgesetzt, dass Atemwegserkrankungen wirklich von einem Coronavirus verursacht werden können.


Bereits 2003 recherchierte ich bei der ersten angeblichen SARS-Pandemie über die wahren Fakten hinter der Panikmache. Die Ergebnisse habe ich in meinem Buch "Die Seuchen-Erfinder" publiziert. Heute wissen wir, dass die Panikmache umsonst war, doch gelernt haben wir daraus offensichtlich nicht. Ganz im Gegenteil!


Abb.Atemwegserkrankungen sind vor allem in in kalten Jahreszeiten sehr häufig und können die unterschiedlichsten Ursachen und Mitursachen haben. Diese möglichen Ursachen und Mitursachen muss der verantwortungsbewusste Arzt bei seiner Diagnosestellung auch berücksichtigen, wenn er seinen Patienten effektiv helfen will. Diese umfassende Anamnese und Diagnosestellung nennt man auch Differenzialdiagnose.


Ich habe im Jahr 2003 in den zahlreichen Publikationen zu SARS keinen mich überzeugenden Beweis für die Existenz eines krankheitsverursachendes Virus gefunden und bei der heutigen Nachfolgepandemie SARS-2 genausowenig. Aus meiner Sicht handelt es sich bei den aktuellen Maßnahmen um unverantwortliche Panikmache und durch völlig ungerechtfertigte Verletzungen unserer Grundrechte.


Die Panikmache ist unverantwortlich!


Es gibt aus meiner Sicht keinen Beweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Virusnachweis und Erkrankung, außer in den Köpfen der Virologen und derjenigen, die ihnen in einer zunehmend angstgesteuerten Gesellschaft zuhören. Jeder kann laut Labortest viruspositiv sein – und völlig gesund sein und auch bleiben. Es erschließt sich mir nicht, dass die aktuellen Labortests irgend etwas über die Ursache einer Erkrankung – oder einer Gesundheit - aussagen können.


Ich proklamiere deshalb:


  1. Es gibt keinen Beweis für ein krankheitsverursachendes Coronavirus SARS-CoV-2
  2. Es gibt vielmehr fragwürdige Labortests, die offenbar niemals ordentlich geeicht wurden
  3. Die Virologen beanspruchen völlig zu Unrecht die absolute Deutungshoheit bei der Diagnosestellung, sobald einer ihrer fragwürdigen Labortests positiv angeschlagen hat.
  4. Es gibt darüber hinaus einen allgemeinen Unwillen in der gesamten Schulmedizin, eine ordentliche Differenzialdiagnose einzufordern.
  5. Es gibt keine wirkliche Fachdiskussion über die Frage des Virusnachweises und die wahren Ursachen von gehäuften schweren Atemwegserkrankungen

Um das zu ändern, rufe ich hiermit eine Belohnung von 100.000 Euro aus, auszuzahlen an denjenigen, der mir eine wissenschaftliche Publikation über einen erfolgreichen Ansteckungsversuch mit dem spezifischen SARS-CoV-2 vorlegen kann. Der Ansteckungsversuch muss bei den Versuchspersonen zuverlässig zu Atemwegserkrankungen geführt haben.


Stichtag für die Zahlung von 100.000 Euro ist


  1. der Tag, an dem ich öffentlich einräumen muss, dass ich mich geirrt habe, weil mir jemand eine stichhaltige wissenschaftliche Publikationen vorgelegt hat, die meine Ausschreibungsbedingungen erfüllt, oder
  2. der Tag, an dem ein Gericht mich letztinstanzlich zur Zahlung des Preisgeldes verurteilt.

Nach dem Stichtag werde ich der beweisführenden Person innerhalb von einem Monat zunächst 10.000 Euro zahlen und innerhalb eines Jahres den Rest.


Falls mir bis zum 31. Dezember 2020 kein solcher Beweis vorgelegt wurde, verfällt die öffentliche Wette. Der bis dahin eingesammelte Wettbetrag wird dann vollumfänglich für die Phase 2 meiner öffentlichen Wette verwendet. Worum es sich dabei handelt, werde ich am 1. Januar 2021 bekanntgeben.


Bedingungen für die Beweisführung eines krankheitsverursachenden Coronavirus SARS-CoV-2


  1. Der für die Identifizierung des Virus verwendete Labortest muss anhand des hoch aufgereinigten Virus geeicht sein, d. h. es muss frei von Fremdpartikeln und Chemikalien vorliegen, in einer biologisch neutralen Lösung wie z. B. destilliertem Wasser. Die Eichung des Testes muss in einer Publikation dokumentiert und wenigstens einmal durch eine andere, völlig unabhängige, Forschergruppe bestätigt worden sein.
  2. Der ordentlich geeichte Virusnachweis darf das spezifische Virus bis zur Durchführung des Ansteckungsversuchs nur im Kranken festgestellt haben, nicht aber im Gesunden.
  3. Ein Ansteckungsversuch mit Versuchspersonen, mindestens aber Primaten, muss erfolgreich durchgeführt worden sein.
  4. Dieser Ansteckungsversuch muss mindestens einmal von einer zweiten, von der ersten Forschergruppe völlig unabhängigen, Forschergruppe erfolgreich nachvollzogen worden sein.
  5. Der erfolgreiche Ansteckungsversuch darf nur mit dem hochaufgereinigten Erreger durchgeführt werden. Es darf nichts hinzugemischt werden. Ausnahme: Ein biologisch neutrales Lösungsmittel wie z. B. destilliertes Wasser.
  6. Der Ansteckungsversuch muss die natürlichen Infektionswege berücksichtigen, z. B. durch das Versprühen des Virus als Aerosol in die Atemluft der Versuchspersonen oder Primaten.
  7. Der Ansteckungsversuch muss mit einer Gruppe von wenigstens 5 Personen oder Primaten - und bei allen erfolgreich - durchgeführt worden sein.
  8. Eine zweite vergleichbare und nach dem Zufallsprinzip zusammengestellte Versuchsgruppe muss ein - als solches äußerlich nicht erkennbares - Placebo auf genau die gleiche Art und Weise verabreicht bekommen haben. Eine verlässliche Verblindung muss gewährleistet sein, so dass das Studienpersonal die aufgetretenen Symptome völlig unbeeinflusst erfassen konnte.

Deckt sich die wissenschaftliche Publikation, die mir vorgelegt wird, nicht alle acht Punkte ab, sondern bezieht sich dazu auf eine oder mehrere andere Publikationen, müssen diese ebenfalls vorgelegt werden.


Es reicht nicht, mir per Email einen oder mehrere Internet-Links zu schicken. Die Publikationen müssen mir im Original oder als Kopie, gerne auch als PDF-Datei, in einer leicht lesbaren Form und in deutscher oder englischer Sprache zugehen.


Der Publikation muss eine ausführliche Begründung in deutscher Sprache und mit wenigstens 4.000 Zeichen Umfang beiliegen. Die Grundlage für die Auszahlung des Preisgeldes ist diese Begründung – aber auch dann natürlich nur, wenn sie von der beiliegenden Publikation zu 100 % gestützt wird.


Publikation und Begründung müssen entweder per Email an untenstehende Emailadresse oder per Post an untenstehende Postadresse übersandt werden. Für den Ablauf der Frist gilt der Tag des Eingangs bei mir.


Die Person, die das Preisgeld beansprucht, muss bereit zu einem öffentlichen Disput sein, d. h. sie darf nicht anonym bleiben.


Das erfolgreich durchgeführte Ansteckungsexperiment sowie die unabhängige Bestätigung, auf dass sich die vorzulegende Publikation bezieht, muss vor dem 11. März 2020, also vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, durchgeführt worden sein.


Ich behalte mir vor, die Bedingungen anzupassen bzw. zu präzisieren, sollte sich dies als notwendig erweisen. Es gelten jeweils die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Einreichens der Publikation auf dieser Webseite online standen.


Die Wette gilt!


Herrenberg, den 22. März 2020, 22:00 Uhr


Hans U. P. Tolzin
Widdersteinstr. 8
D-71083 Herrenberg
[email protected]





An alle Freunde und Leser meiner Publikationen


Das Ziel dieser öffentliche Wette ist der bessere Schutz der Allgemeinheit vor der gegenwärtigen und zukünftigen Willkür völlig ego-gesteuerter Fachleute und Politiker. Deshalb bitte ich für diese Wette um Ihre Unterstützung. Ich selbst kann kurzfristig 10.000 Euro aufbringen, aber nicht die versprochenen 100.000 Euro und so freue mich über jeden, der sich finanziell an der öffentlichen Wette beteiligt. Meine 10.000 Euro bleiben im Topf, auch wenn am 31. Dezember 2020 das Preisgeld nicht abgerufen wurde (wovon ich im Augenblick ausgehe). Alle Wetteinsätze stehen dann weiter für Phase 2 meiner öffentlichen Wette zur Verfügung.


Bitte sendet Euren Wetteinsatz entweder:


  1. per Paypal an [email protected] oder das Konto:

  2. AGBUG, Volksbank Herrenberg, IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03, BIC: GENODES1VB

Hier nachzulesen:

 
... Das erfolgreich durchgeführte Ansteckungsexperiment sowie die unabhängige Bestätigung, auf dass sich die vorzulegende Publikation bezieht, muss vor dem 11. März 2020, also vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, durchgeführt worden sein. ...

Die Wette ist also schon abgelaufen .

Grüsse,
Oregano
 
Herrenberg, den 22. März 2020, 22:00 Uhr

Die Wette war bereits abgelaufen, als sie formuliert wurde. Ich schätze, dieser Typ hat mit diesem Trick die Wetteinsätze der Freunde und Leser seiner Publikationen eingesammelt. In Phase II macht er sich jetzt damit einen schönen Lenz. :cool:
 
Die Wette gilt bis Ende 2020, siehe Text oben. Ist also nicht abgelaufen.

Falls mir bis zum 31. Dezember 2020 kein solcher Beweis vorgelegt wurde, verfällt die öffentliche Wette. Der bis dahin eingesammelte Wettbetrag wird dann vollumfänglich für die Phase 2 meiner öffentlichen Wette verwendet. Worum es sich dabei handelt, werde ich am 1. Januar 2021 bekanntgeben.
 
Dieser Mann will nicht, daß jemand Studien macht und Beweise findet, sondern seinen Lesern etwas suggerieren. Scheint ja auch zu funktionieren. :rolleyes:
 
@miglena,
Du hast Recht oder auch nicht :rolleyes: ?
Die Person, die das Preisgeld beansprucht, muss bereit zu einem öffentlichen Disput sein, d. h. sie darf nicht anonym bleiben.

Das erfolgreich durchgeführte Ansteckungsexperiment sowie die unabhängige Bestätigung, auf dass sich die vorzulegende Publikation bezieht, muss vor dem 11. März 2020, also vor dem Ausrufen der Pandemie durch die Weltgesundheitsbehörde WHO, durchgeführt worden sein.

Ich behalte mir vor, die Bedingungen anzupassen bzw. zu präzisieren, sollte sich dies als notwendig erweisen. Es gelten jeweils die Bedingungen, die zum Zeitpunkt des Einreichens der Publikation auf dieser Webseite online standen.

Abgesehen von "üblichen" Untersuchungen zu Corona-Viren wird vor dem 11.3.20 kaum ein Labor oder Institut sich ausführlich mit Studien beschäftigt haben, die die Bedingungen des Herrn Tolzien erfüllen können.

Grüsse,
Oregano
 
@miglena,
Abgesehen von "üblichen" Untersuchungen zu Corona-Viren wird vor dem 11.3.20 kaum ein Labor oder Institut sich ausführlich mit Studien beschäftigt haben, die die Bedingungen des Herrn Tolzien erfüllen können.
Welche "üblichen" Untersuchungen meinst Du, Oregano? Und kann man ohne belastbare Beweise nach streng wissenschaftlichen Kriterien einen internationalen Notstand ausrufen? Vielleicht geht es dem Tolzin darum? Ich weiß es nicht, deshalb bin ich mal gespannt, was passiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wenn jemand ein hochdotierte Wette eingeht, will er damit unterstreichen, daß er nicht davon ausgeht, sie zu verlieren. Dieser Herr will suggerieren, daß die Lungenentzündungen gar nicht von diesem Virus verursacht sind und es deshalb unmöglich ist, daß jemand den Beweis dafür antritt, daß sie es doch sind. In Wirklichkeit kann niemand den Beweis antreten, weil die Bedingungen der Wette nicht erfüllbar sind.

Das ist eine perfide, manipulative Kommunikationsstrategie.
 
Wenn jemand ein hochdotierte Wette eingeht, will er damit unterstreichen, daß er nicht davon ausgeht, sie zu verlieren. Dieser Herr will suggerieren, daß die Lungenentzündungen gar nicht von diesem Virus verursacht sind und es deshalb unmöglich ist, daß jemand den Beweis dafür antritt, daß sie es doch sind. In Wirklichkeit kann niemand den Beweis antreten, weil die Bedingungen der Wette nicht erfüllbar sind.

Das ist eine perfide, manipulative Kommunikationsstrategie.


Genau und Du weißt das doch Miglena und tust genauso unschuldig, damit Du diesen Blödsinn posten kannst.
 
Wenn jemand ein hochdotierte Wette eingeht, will er damit unterstreichen, daß er nicht davon ausgeht, sie zu verlieren. Dieser Herr will suggerieren, daß die Lungenentzündungen gar nicht von diesem Virus verursacht sind und es deshalb unmöglich ist, daß jemand den Beweis dafür antritt, daß sie es doch sind. In Wirklichkeit kann niemand den Beweis antreten, weil die Bedingungen der Wette nicht erfüllbar sind.

Das ist eine perfide, manipulative Kommunikationsstrategie.


Das kann ich nicht erkennen, da ich keine Expertin bin, aber ich bin trotzdem gespannt, was passiert.
 
Genau und Du weißt das doch Miglena und tust genauso unschuldig, damit Du diesen Blödsinn posten kannst.


Und woher weißt Du, dass ich das weiß, hast Du etwa so etwas wie eine Glaskugel? Ich weiß es nicht, aber ich werde mir mit Sicherheit Gedanken darüber machen.
 
Ich denke, wenn Tolzin niemanden findet (was versch. Gründe haben kann), ist es für uns nicht interessant.
Und wenn er jemanden findet, ist es genau ab dem Zeitpunkt für uns interessant.
Alles andere drum herum ist für uns ebenfalls nicht interessant.
Im Gegenteil löst es Spannungen aus.
Insofern ist das einzige richtige, hier zu schliessen und einen neuen Thread zu starten, wenn jemand gefunden wurde und wir im Auge behalten wollen, was genau passiert.

Gruss, Marcel
 
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