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Hallo Brumm,
das thema lautet doch: Wichtige Nachrichten zum Thema Funktechnologien
Ersetze das Wort "lärmverursachenden Gerätes" mit "gesundheitsschädigenden Gerätes" und schon hast Du die Klagebegründung!
Von welcher der Emision aus der Nachbarwohnung der Schlafentzug verursacht wird ist unerheblich. Bei Funk (Hochfrequenzstrahlug) ist es nicht nur der Schlafentzug sondern es werden noch andere Symptome wie Herzrasen, Kopfschmerzen (Migräneanfälle), Sehstöhrungen, Magen-Darm-Störungen, MS-Schübe, epileptische Anfälle, ADS/ADHS .... u.s.w. ausgelöst, die zu chronischen Erkrankungen führen können.
Laut Deinen Äußerungen ist die Hast du die Einstellungen verändert und die Strahlung ist so stark, dass damit umliegende LAN-Netzwerke gestört/überlagert werden. Laut TKG (Telekomunikationsgesetz) ist es unerheblich ob die Störungen bei privaten öffentlichen auftreten. Der Störer Ist IMMER in der Haftung.
Wenn Dein Handy immer nur im "Flugmodus" und Du nur 5 Minuten in der Woche einschaltest um nachzusehen ob wichtiges war, brauchst Du doch gar kein Handy, dann wäre es doch einfacher ein Festnetztelefon mit Anrufbeantworter und evtl. Fernabfrage
--> damit wärest Du aktueller als einmal die Woche 5 Minuten einschaltest um nachzusehen, hiermit macht auch der nächste Satz absolut keinen Sinn:"..Ohne Handy bin ich beruflich tot."
--> Mit Handy aber bist Du körperlich tot und leidest bis dahin.
(also nicht vergleichbar mit Dir)
mfg
Guten Morgen
das thema lautet doch: Wichtige Nachrichten zum Thema Funktechnologien
Warum sollte also der Moderator einschreiten???Hallo Buerger,
Leider kommt es hier in diesen Fred nicht mehr zum eigentlichen Thema.
Deshalb bitte ich die Moderatoren, hier einzugreifen.
Ich habe NICHT Deine private Nachricht sondern MEINE Antwort darauf eingestellt, die jeder lesen kann.Private Zitate haben nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.
Das ist hier geschehen.![]()
Hier nochmal der Link: Beschluss des 14.*Zivilsenats vom*25.3.2010 -*14*Wx*9/10*-Ein Link, der nicht funktioniert, dafür aber der in der Privaten Nachricht
"Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Beschlagnahme eines lärmverursachenden Geräts"
Ich hab von meinen WLAN noch keine Geräusche messen können....
Ersetze das Wort "lärmverursachenden Gerätes" mit "gesundheitsschädigenden Gerätes" und schon hast Du die Klagebegründung!
Von welcher der Emision aus der Nachbarwohnung der Schlafentzug verursacht wird ist unerheblich. Bei Funk (Hochfrequenzstrahlug) ist es nicht nur der Schlafentzug sondern es werden noch andere Symptome wie Herzrasen, Kopfschmerzen (Migräneanfälle), Sehstöhrungen, Magen-Darm-Störungen, MS-Schübe, epileptische Anfälle, ADS/ADHS .... u.s.w. ausgelöst, die zu chronischen Erkrankungen führen können.
Frequenzbereichen Funkmikrofone 790 - 814MHz und 838 - 862MHz. Der Frequenzbereich 790 – 862MHz wurde im Mai 2010 an Mobilfunkunternehmer verkauft ("digitale Dividende").Mein WLAN hat Zulassung und hat das selbe Recht im öffentlichen ISM-Band betrieben zu werden, auch - weil es in der Sendeleistung, Beschaffenheit der deutschen Zulassung entspricht.
Funkmikrofone stören Frequenzen, die nicht mehr für Privatleute bestimmt sind...
Laut Deinen Äußerungen ist die Hast du die Einstellungen verändert und die Strahlung ist so stark, dass damit umliegende LAN-Netzwerke gestört/überlagert werden. Laut TKG (Telekomunikationsgesetz) ist es unerheblich ob die Störungen bei privaten öffentlichen auftreten. Der Störer Ist IMMER in der Haftung.
Was soll daran falsch sein?? Ein Handy enthält einen Quarz, einen Prozessor, eine Uhr, ein Display, ... diese sind auch im "Flugzeugmodus" aktiv, je nachdem was man mit dem Handy gerade macht. Solange der Aku im Gerät funktionieren zumindest der Quarz und die Uhr.Wieder mal die Verallgemeinerung: Handys strahlen immer, wenn sie eingeschaltet sind, das ist FALSCH.
Vielen DankDas ist richtig:
Es ist nicht nur Dein Handy schädlich sondern alle. Mit jeder aktiven Sim-Karte wird der Bedarf nach Sendern geschaffen --> je mehr aktive Sim desto mehr Sender.
Absolut gleiche Meinung.:freu:
Hast Du dann immer einen Strahlenschutzanzug an?? Wie soll Ibu-Tablette abschirmen??WLAN54 = 5 Stunden Stress... 5 Stunden nicht erholsamer Schlaf...
WLAN300 = Tiefschlaf, Traumphasen, (gleiche Frequenz, andere Pulsung)
Bluetooth = stechender Kopfschmerz, besonders bei
Bluetooth1 = 100m weit...
Bluetooth2 = 10 m weit...hingegen erträglich
Die Lösung:
Abschirmung am Körper, im Extremfall eine Ibu-Tablette:
Das verstehe ich nicht!!Handys: D1/D2 = 20 Stunden Stress, mit Schlafen ohne Erholung.
Eplus: Früher nur GSM1800, da war dies noch einigermaßen erträglich,
aber seit die nun gemischt auch mal das GSM900 benutzen, bin ich
per Handy nicht mehr erreichbar, da Flugzeugmodus, und nur
5 Minuten die Woche, draußen, in der Stadt mit Headset, Nachsehen,
ob wichtiges war.. Ohne Handy bin ich beruflich tot.
Wenn Dein Handy immer nur im "Flugmodus" und Du nur 5 Minuten in der Woche einschaltest um nachzusehen ob wichtiges war, brauchst Du doch gar kein Handy, dann wäre es doch einfacher ein Festnetztelefon mit Anrufbeantworter und evtl. Fernabfrage
--> damit wärest Du aktueller als einmal die Woche 5 Minuten einschaltest um nachzusehen, hiermit macht auch der nächste Satz absolut keinen Sinn:"..Ohne Handy bin ich beruflich tot."
--> Mit Handy aber bist Du körperlich tot und leidest bis dahin.
Je nachZusammensetzung und Stärke der "Strahlung" (Funk/Hochfrequenzstrahlug)durch verschiedenen Sender stellen sich bei mir teilweise schon nach Minuten Symptome (einzeln aber auch mehrere unterschiedlich gleichzeitig) wie Herzrasen, Kopfschmerzen (Migräneanfälle), Sehstöhrungen, Magen-Darm-Störungen, Durchblutungsstörungen, Gelenkschmerzen, Sprechstörungen .... u.s.w. ein....der jetzt wieder zweifel an Buergers Elektrosensieblietät hat....
(also nicht vergleichbar mit Dir)
mfg
Guten Morgen