Hallo,
hier ein Auszug aus dem Newsletter " Wissenschaftplus" 19.1.2014
Betrifft Polio, MS, GBS, die als Impfschaden anerkannt wurden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hier der Auszug davon:
WissenschafftPlus
Vielen Dank an das Sozialgericht Dortmund!
Unsere Analyse, dass nach der Umbenennung der Polio in MS und GBS (Guillain-Barré-Syndrom), letzteres als Impfschaden anzusehen ist, wurde gestern durch das Sozialgericht Dortmund bestätigt.
Die staatlichen Stellen haben sich auf diesem Gebiet bisher strickt geweigert, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Nun wurden erstmals die Fakten ernst genommen, Zusammenhänge anerkannt, Recht gesprochen und das zuständige Versorgungsamt hat angekündigt, gegen dieses Urteil nicht in Berufung zu gehen.
Hintergrund könnte zweierlei sein:
Wir haben sehr lange in Dortmund gewirkt und pflegen zT sehr gute Beziehungen zu Verantwortlichen. Vor einiger Zeit haben wir den Deutschen Bundestag damit beauftragt, die für das Impfen zuständige STIKO am Robert Koch-Institut zu bewegen, das seit 1.1.2001 in Kraft sich befindende Infektions-Schutz-Gesetz (IfSG) zu erfüllen.
§ 20 (1) verpflichtet das RKI und die STIKO die Kriterien zu entwickeln, einen Impfschaden von anderen möglichen Veränderungen in und am Körper unterscheiden zu können („… entwickelt Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung").
Trotz massiver Anmahnung durch namhafte Rechts-mediziner, die uns vorliegen, haben das RKI und die STIKO das bis heute nicht getan. Nun haben Richter am Sozialgericht das selbst gemacht und erkannt, dass es Schädigungen gibt, die nur nach Impfungen auftreten und sprachen daraufhin Recht.
Wer sich zu diesem Thema umfassend informieren möchte, kann das mit unserer Übersicht, einer Einführung, einem vertiefendem Werk oder via DVD tun. In unserem Magazin haben wir sehr mehr als zehn Jahren viele einmalige Informationen hierzu veröffentlicht. Bis demnächst auf unserer Seite das Inhaltsverzeichnis online steht, mailen wir Ihnen dieses auf Anfrage gerne zu.
In diesem Sinne alles Gute!
Ihr Dr. rer. nat. Stefan Lanka