Themenstarter
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Ich hatte letztes Jahr bei Antox ein paar Untersuchungen in Auftrag gegeben. Vorher hatte ich mich am Telefon erkundigt anhand der Preisliste für Selbstzahler, was das kosten würde und war also auf einen bestimmten Rechnungbetrag gefaßt. Den Auftrag habe ich dann schriftlich gegeben, allerdings habe ich den Fehler gemacht, nur auf meine Kopie die Preise aufzuschreiben.
Nach einiger Zeit (es war die Zeit des Umbruchs bei Antox > Lab4more) bekam ich eine erste Rechnung, die mich hoch erstaunte. Es war zwar nicht viel Geld, aber ich wußte zunächst überhaupt nicht, wieso ich diese Rechnung bekam. Nach langen Telefongesprächen war klar, daß Antox mein Blut zunächst an ein anderes Labor weitergegeben hatte und dieses dann noch einmal weitergeleitet hatte an noch ein Labor. Daher Rechnung Nr. 1.
Kurze Zeit später kam noch eine Rechnung von einem großen Labor in München. Der Betrag war hoch, ich protestierte und fragte, wieso ich denn überhaupt eine Rechnung von diesem Labor bekäme. Mein Auftrag sei doch an Antox gegangen? -Antwort: sie hätten diese Untersuchungen gemacht und deshalb müssten sie auch die Rechnung stellen. Antox könnte keine Rechnung für eine nicht selbst erbrachte Rechnung ausstellen. Das sei so gesetzlich geregelt. Leuchtet ja auch ein. Mit dieser Rechnung (sie wurde nach unten korrigiert, weil sie die falsche Preisliste zugrundgelegt hatten) war der Betrag in etwa erreicht, den ich mir aufgeschrieben hatte.
Nach ca. 2,5 Monaten kam dann aber noch eine Rechnung über einen Bestandteil des Auftrags, der tatsächlich noch nicht berechnet worden war, und zwar über insgesamt etwa 220,- €. Vorher war ich schon leicht über dem Preis, den ich kannte. - Also frage ich per Email noch einmal die Preise für die Untersuchungen an (die Preise waren leicht gestiegen): sie lagen etwas höher als beim Auftrag, aber nicht wesentlich.
Also protestierte ich wiederum: keine Antwort. Ich rief an: sie könnten das im Moment nicht nachvollziehen. Nächster Schritt: Zahlungsaufforderung. Anrufe meinerseits, Brief mit Kopien sämtlicher Rechnungen. Nächster Schritt: 1. Mahnung. Noch einmal: Brief mit Kopien, daß ich längst protestiert hätte und auf eine Stellungnahme warte. Nächster Schritt: 2. Mahnung. Erst dann erreichte ich bzw. wurde zurückgerufen von der Sachbearbeiterin. Es stellte sich heraus, daß die vorherige zuständige Dame von der Buchhaltung nicht mehr da war und sich nun die Nachfolgerin oder Zwischen-Nachfolgerin mühsam durchwühlen mußte.
Da ich keine Lust hatte (keine Rechtsschutzversicherung), zum Rechtsanwalt zu gehen, haben wir uns geeinigt auf 160,-- €, die ich bezahlt habe.
Zufrieden bin ich damit immer noch nicht, und ich werde mir gut überlegen, ob ich bei diesem Labor noch eine Untersuchung machen lassen werde.
Fazit:
1. Vor Auftragserteilung schriftliches Angebot geben lassen
2. Sich schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Angebot für alle zu
machenden Untersuchungen gilt und daß keine weiteren Rechnung von irgendeinem anderen Labor kommen werden.
3. Auftragserteilung schriftlich unter Bezug auf das Angebot machen und darum bitten, eine entsprechend Auftragsbestätigung mit Preisbestätigung zu bekommen. Auftrag davon abhängig machen, daß diese Auftragsbestätigung vorliegt.
4. Wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung kommt: Auftrag stornieren.
5. Beten, daß nun alles klappt
)
.
Gruss,
Uta
Nach einiger Zeit (es war die Zeit des Umbruchs bei Antox > Lab4more) bekam ich eine erste Rechnung, die mich hoch erstaunte. Es war zwar nicht viel Geld, aber ich wußte zunächst überhaupt nicht, wieso ich diese Rechnung bekam. Nach langen Telefongesprächen war klar, daß Antox mein Blut zunächst an ein anderes Labor weitergegeben hatte und dieses dann noch einmal weitergeleitet hatte an noch ein Labor. Daher Rechnung Nr. 1.
Kurze Zeit später kam noch eine Rechnung von einem großen Labor in München. Der Betrag war hoch, ich protestierte und fragte, wieso ich denn überhaupt eine Rechnung von diesem Labor bekäme. Mein Auftrag sei doch an Antox gegangen? -Antwort: sie hätten diese Untersuchungen gemacht und deshalb müssten sie auch die Rechnung stellen. Antox könnte keine Rechnung für eine nicht selbst erbrachte Rechnung ausstellen. Das sei so gesetzlich geregelt. Leuchtet ja auch ein. Mit dieser Rechnung (sie wurde nach unten korrigiert, weil sie die falsche Preisliste zugrundgelegt hatten) war der Betrag in etwa erreicht, den ich mir aufgeschrieben hatte.
Nach ca. 2,5 Monaten kam dann aber noch eine Rechnung über einen Bestandteil des Auftrags, der tatsächlich noch nicht berechnet worden war, und zwar über insgesamt etwa 220,- €. Vorher war ich schon leicht über dem Preis, den ich kannte. - Also frage ich per Email noch einmal die Preise für die Untersuchungen an (die Preise waren leicht gestiegen): sie lagen etwas höher als beim Auftrag, aber nicht wesentlich.
Also protestierte ich wiederum: keine Antwort. Ich rief an: sie könnten das im Moment nicht nachvollziehen. Nächster Schritt: Zahlungsaufforderung. Anrufe meinerseits, Brief mit Kopien sämtlicher Rechnungen. Nächster Schritt: 1. Mahnung. Noch einmal: Brief mit Kopien, daß ich längst protestiert hätte und auf eine Stellungnahme warte. Nächster Schritt: 2. Mahnung. Erst dann erreichte ich bzw. wurde zurückgerufen von der Sachbearbeiterin. Es stellte sich heraus, daß die vorherige zuständige Dame von der Buchhaltung nicht mehr da war und sich nun die Nachfolgerin oder Zwischen-Nachfolgerin mühsam durchwühlen mußte.
Da ich keine Lust hatte (keine Rechtsschutzversicherung), zum Rechtsanwalt zu gehen, haben wir uns geeinigt auf 160,-- €, die ich bezahlt habe.
Zufrieden bin ich damit immer noch nicht, und ich werde mir gut überlegen, ob ich bei diesem Labor noch eine Untersuchung machen lassen werde.
Fazit:
1. Vor Auftragserteilung schriftliches Angebot geben lassen
2. Sich schriftlich bestätigen lassen, daß dieses Angebot für alle zu
machenden Untersuchungen gilt und daß keine weiteren Rechnung von irgendeinem anderen Labor kommen werden.
3. Auftragserteilung schriftlich unter Bezug auf das Angebot machen und darum bitten, eine entsprechend Auftragsbestätigung mit Preisbestätigung zu bekommen. Auftrag davon abhängig machen, daß diese Auftragsbestätigung vorliegt.
4. Wenn keine schriftliche Auftragsbestätigung kommt: Auftrag stornieren.
5. Beten, daß nun alles klappt
Gruss,
Uta