Themenstarter
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- 02.07.19
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Sehr gerne erfahre ich eure (Experten-)Meinung; Herr Hollmann, hätte alles zu oligoklonalen Banden beitragen können. Die Petition hat 3500 Zeichen, noch keinen Titel aber eine Nummer (96469) und könnte ab dem 20.07.19 öffentlich sein:
Wortlaut der Petition
(Nicht nur) in der Indikation MS ist im Kern der Schutz des Patienten vollständig außer Kraft gesetzt. Die Rote Hand Briefe (RHB) des BfArM, die sich auf Reaktivierung von Viren beziehen, sind als Ergebnis klinischer Studien bislang unberücksichtigt.
Bei der Schaffung des Standards für die Erstellung von Leitlinien (LL), sind die Folgen für den Patienten, die aus den RHB hervorgehen nicht von Bedeutung, so dass weder Inhalt, noch Zusammenhang von Erkrankungen von Relevanz sind.
Ziel
RHB dringend als evident voraussetzen und die sich für den Patienten ergebenden Konsequenzen einbeziehen sowie Folgen für Früherkennung, Medikation, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden daraus ableiten und
ad hoc umsetzen.
Die autoimmunologische Erkrankung von der erregerspezifisch verursachten Erkrankung abgrenzen und - gesetzt den Fall- die virenbedingte Grunderkrankung anerkennen, um damit die Behandlung der systematischen Erkrankung (und Ausfallerscheinungen) für den Patienten zu ermöglichen, die bisher - einschließlich der Diagnostik- Privatleistung darstellt.
Die aktuelle Überarbeitung der Leitlinie (LL) 030/050 erfolgt unter diesem Aspekt ohne die Beteiligung geeigneter Fachgesellschaften.
Die Erstellung der LL Pädiatrische Multiple Sklerose (022/014) führt auf, dass oligoklonale Banden im Liquor nicht mehr Bestandteil der Diagnosekriterien nach ‚McDonald‘ sind. Diese boten ursprünglich (mehr als nur) Hinweise für das ärztliche (erregerspez) Ausschlußverfahren. (HHV6).
Wissenschaftliche Erkenntnisse Fächer übergreifend zusammenbringen und aktuelle Forschung unter Hochdruck darauf fokussieren.
Der Komplexität der Problematik dadurch Rechnung tagen, mindestens Übergangsweise eine Ernährungstherapie zur Behandlung zuzulassen.
Einen in Belgien zur erregerspezifischen Behandlung zugelassenen alternativmedizinischen Therapieansatz, der die serologische Untersuchung voraussetzt, auch in Deutschland zuzulassen.
Wogegen
Nichtbeachtung des Problems bei Gesundheitsamt (obgleich z. T. meldepflichtig)
Behörde: BfArM, (PEI); Industrie: Biogen, Novartis
Institutionen: IQWIG, DIMDI, ….
KV (G-BA)
Und Ärzten BÄK; Ärztlicher Beirat
Fachgesellschaft(en): DGN im Zusammenhang mit Forschung KKNMS und Patientenversorgung DMSG,
sowie Leitlinienwatch: (Erstellung des Standards von Leitlinien)
Vorschriften und Gesetze
Wahrung der Grundsätze von ICH-GCP. Sicher stellen der Anwendung zum Schutz des Patienten.
Erarbeitung Standard (LL) und Überarbeitung spezifische LL mit Rücksicht auf
a)Inhalt (RHB)
b)Zusammenhänge von Erkrankungen (Zur Orientierung LL AIDS (DAIG), Fächer- und Länder übergreifend:
(ÖAIG), DGIM, DSTIG, DGI, GfV und DAH, sowie Kurzversion „nach Kontakt“/Onkologie
(Mamakarzinom EBV) und virologisch verursachter Demenz/Alzheimer Erkrankungen (HHV6)
c)Ein Beispiel für die Überarbeitung der spezifischen LL: Standardtherapie (Cortison Stoßtherape) bei Vorliegendem VZV möglicher Weise ungeeignet
Begründung
Das nicht serologische Untersuchen führt zur Nichtbehandlung der Symptome und der im Gesundheitssystem nicht bestehenden systematischen Folgen der Erkrankung des Patienten. Stattdessen werden diese und andere schwerwiegende Erkrankungen mögliche weise noch gefördert, so dass ein öffentliches Interesse besteht.
Das Fortsetzen der bestehenden Medikation kann nicht ohne die Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgen.
Das Interesse des Patienten als ausschlaggebend für Erforschung und Entwicklung steht aktuell nicht im Vordergrund.
Eine schriftliche Bestätigung ist mir zugegangen; jetzt kann und sollte ich Unterlagen zur Verfügung stellen - damit bin ich heillos überfordert
Wortlaut der Petition
(Nicht nur) in der Indikation MS ist im Kern der Schutz des Patienten vollständig außer Kraft gesetzt. Die Rote Hand Briefe (RHB) des BfArM, die sich auf Reaktivierung von Viren beziehen, sind als Ergebnis klinischer Studien bislang unberücksichtigt.
Bei der Schaffung des Standards für die Erstellung von Leitlinien (LL), sind die Folgen für den Patienten, die aus den RHB hervorgehen nicht von Bedeutung, so dass weder Inhalt, noch Zusammenhang von Erkrankungen von Relevanz sind.
Ziel
RHB dringend als evident voraussetzen und die sich für den Patienten ergebenden Konsequenzen einbeziehen sowie Folgen für Früherkennung, Medikation, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden daraus ableiten und
ad hoc umsetzen.
Die autoimmunologische Erkrankung von der erregerspezifisch verursachten Erkrankung abgrenzen und - gesetzt den Fall- die virenbedingte Grunderkrankung anerkennen, um damit die Behandlung der systematischen Erkrankung (und Ausfallerscheinungen) für den Patienten zu ermöglichen, die bisher - einschließlich der Diagnostik- Privatleistung darstellt.
Die aktuelle Überarbeitung der Leitlinie (LL) 030/050 erfolgt unter diesem Aspekt ohne die Beteiligung geeigneter Fachgesellschaften.
Die Erstellung der LL Pädiatrische Multiple Sklerose (022/014) führt auf, dass oligoklonale Banden im Liquor nicht mehr Bestandteil der Diagnosekriterien nach ‚McDonald‘ sind. Diese boten ursprünglich (mehr als nur) Hinweise für das ärztliche (erregerspez) Ausschlußverfahren. (HHV6).
Wissenschaftliche Erkenntnisse Fächer übergreifend zusammenbringen und aktuelle Forschung unter Hochdruck darauf fokussieren.
Der Komplexität der Problematik dadurch Rechnung tagen, mindestens Übergangsweise eine Ernährungstherapie zur Behandlung zuzulassen.
Einen in Belgien zur erregerspezifischen Behandlung zugelassenen alternativmedizinischen Therapieansatz, der die serologische Untersuchung voraussetzt, auch in Deutschland zuzulassen.
Wogegen
Nichtbeachtung des Problems bei Gesundheitsamt (obgleich z. T. meldepflichtig)
Behörde: BfArM, (PEI); Industrie: Biogen, Novartis
Institutionen: IQWIG, DIMDI, ….
KV (G-BA)
Und Ärzten BÄK; Ärztlicher Beirat
Fachgesellschaft(en): DGN im Zusammenhang mit Forschung KKNMS und Patientenversorgung DMSG,
sowie Leitlinienwatch: (Erstellung des Standards von Leitlinien)
Vorschriften und Gesetze
Wahrung der Grundsätze von ICH-GCP. Sicher stellen der Anwendung zum Schutz des Patienten.
Erarbeitung Standard (LL) und Überarbeitung spezifische LL mit Rücksicht auf
a)Inhalt (RHB)
b)Zusammenhänge von Erkrankungen (Zur Orientierung LL AIDS (DAIG), Fächer- und Länder übergreifend:
(ÖAIG), DGIM, DSTIG, DGI, GfV und DAH, sowie Kurzversion „nach Kontakt“/Onkologie
(Mamakarzinom EBV) und virologisch verursachter Demenz/Alzheimer Erkrankungen (HHV6)
c)Ein Beispiel für die Überarbeitung der spezifischen LL: Standardtherapie (Cortison Stoßtherape) bei Vorliegendem VZV möglicher Weise ungeeignet
Begründung
Das nicht serologische Untersuchen führt zur Nichtbehandlung der Symptome und der im Gesundheitssystem nicht bestehenden systematischen Folgen der Erkrankung des Patienten. Stattdessen werden diese und andere schwerwiegende Erkrankungen mögliche weise noch gefördert, so dass ein öffentliches Interesse besteht.
Das Fortsetzen der bestehenden Medikation kann nicht ohne die Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgen.
Das Interesse des Patienten als ausschlaggebend für Erforschung und Entwicklung steht aktuell nicht im Vordergrund.
Eine schriftliche Bestätigung ist mir zugegangen; jetzt kann und sollte ich Unterlagen zur Verfügung stellen - damit bin ich heillos überfordert