Themenstarter
- Beitritt
- 04.11.06
- Beiträge
- 653
Hallo.
Ich habe schon gesehen, dass ihr dem anderen Post gefolgt seid und kräftig mitgemacht habt.
Es erreichte mich heute noch eine Mail mit dem Aufruf unsere Politiker zu benachrichtigen:
---
Guten Tag,
kennen Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises? (Wenn nicht, hier finden Sie's heraus.) Deutscher Bundestag: Abgeordnete nach Bundeslndern
Fordern Sie ihn oder sie doch einmal zu einer Stellungnahme auf, ob er den Gesetzentwurf unterstützt. Und wenn ja, warum. Weisen Sie ihn auf die Folgen seiner Entscheidung hin. Die Bundestagsabgeordneten sind Volksvertreter. Und in diesem Sinne sollten sie auch Volkes Stimme hören.
Was können Sie also konkret tun?
Schicken Sie Ihrem Abgeordneten dieses Schreiben jetzt (oder passen Sie es für Ihre Bedürfnisse an):
Guten Tag, Herr/Frau Abgeordnete/r [Name],
heute möchte ich Sie als Abgeordnete/r unseres Bundeslandes/Wahlkreises persönlich wegen einer geplanten Gesetzesänderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ansprechen, die ich nicht richtig finde.
Im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht.
Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein.
Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.
Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.
Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.
- 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
- Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
- Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
- Die Gesetzesänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum "Vitaminverbot". Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichtlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
- Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
- Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.
Ich bin nicht bereit ein solches Vorgehen der Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu tolerieren und lege daher schärfsten Protest ein.
Setzen Sie sich als unser Abgeordneter für eine Rücknahme dieses Gesetzesentwurfes ein. Verweisen Sie auf das übergeordnete EU-Recht und verweigern Sie die Zustimmung für ein unsinniges Gesetz, das Verbraucher bevormundet und Arbeitsplätze kostet.
Herzliche Grüße
------
Macht alle mit!Ich sehe dies als sehr effektive Methode was zu bewirken.Geht am besten die ganze Liste durch die nach dem Link erscheint.Rechts bei der Liste der Leute eures Bundeslandes findet ihr das Anschreibfeld.
Bitte beteiligt euch alle und sagt auch den anderen Members bescheid.Ihr könnt diesen Post auch gerne in anderen euch bekannte Foren posten.
Es eilt!
Ich habe schon gesehen, dass ihr dem anderen Post gefolgt seid und kräftig mitgemacht habt.
Es erreichte mich heute noch eine Mail mit dem Aufruf unsere Politiker zu benachrichtigen:
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Guten Tag,
kennen Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises? (Wenn nicht, hier finden Sie's heraus.) Deutscher Bundestag: Abgeordnete nach Bundeslndern
Fordern Sie ihn oder sie doch einmal zu einer Stellungnahme auf, ob er den Gesetzentwurf unterstützt. Und wenn ja, warum. Weisen Sie ihn auf die Folgen seiner Entscheidung hin. Die Bundestagsabgeordneten sind Volksvertreter. Und in diesem Sinne sollten sie auch Volkes Stimme hören.
Was können Sie also konkret tun?
Schicken Sie Ihrem Abgeordneten dieses Schreiben jetzt (oder passen Sie es für Ihre Bedürfnisse an):
Guten Tag, Herr/Frau Abgeordnete/r [Name],
heute möchte ich Sie als Abgeordnete/r unseres Bundeslandes/Wahlkreises persönlich wegen einer geplanten Gesetzesänderung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ansprechen, die ich nicht richtig finde.
Im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf - 2. Gesetz zur Änderung des LFBG - auf den Weg gebracht.
Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein.
Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.
Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig Nahrungsergänzungmittel oder diätetische Lebensmittel zu sich.
Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren Verlust von Arbeitsplätzen.
- 35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)
- Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher. Sie unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht und unterstützen die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge.
- Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen
- Die Gesetzesänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf das Urteil des EuGH zum "Vitaminverbot". Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichtlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für "chemische Substanzen", die nicht natürlichen Ursprungs sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risikobewertung abgelehnt werden.
- Das vom Bundesministerium geplante Gesetz stoppt alle Innovationen.
- Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbewirtschaft und Lebensmittelindustrie.
Ich bin nicht bereit ein solches Vorgehen der Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu tolerieren und lege daher schärfsten Protest ein.
Setzen Sie sich als unser Abgeordneter für eine Rücknahme dieses Gesetzesentwurfes ein. Verweisen Sie auf das übergeordnete EU-Recht und verweigern Sie die Zustimmung für ein unsinniges Gesetz, das Verbraucher bevormundet und Arbeitsplätze kostet.
Herzliche Grüße
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Macht alle mit!Ich sehe dies als sehr effektive Methode was zu bewirken.Geht am besten die ganze Liste durch die nach dem Link erscheint.Rechts bei der Liste der Leute eures Bundeslandes findet ihr das Anschreibfeld.
Bitte beteiligt euch alle und sagt auch den anderen Members bescheid.Ihr könnt diesen Post auch gerne in anderen euch bekannte Foren posten.
Es eilt!