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Hallo zusammen,
offenbar starten BigPharma und ihre Negaliten in der Politbürokratie einen neuen (Überraschungs)Angriff auf die Nahrungsergänzungsmittel. Diese sollen in Dtl. durch eine Gesetzesänderung in der Sommerpause zukünftig nicht mehr als Nahrungsmittel gelten dürfen.
Ich muss hier mal deutlich werden. Ich habe die Schnauze voll von diesem vormundschaftlichen Staat.
Der zitierte Artikel ist mit einem Aufruf zum Protest versehen. Dort ist auch ein Link zum Gesetzentwurf und eine Liste der e-mail-Adressen der Bundestagsabgeordneten zu finden.
offenbar starten BigPharma und ihre Negaliten in der Politbürokratie einen neuen (Überraschungs)Angriff auf die Nahrungsergänzungsmittel. Diese sollen in Dtl. durch eine Gesetzesänderung in der Sommerpause zukünftig nicht mehr als Nahrungsmittel gelten dürfen.
QuelleGeändert werden soll nur eine winzige Kleinigkeit des § 2 Abs. 3 des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Eine Kleinigkeit mit für viele Menschen verheerenden Folgen: Nahrungsergänzungsmittel sollen künftig nicht mehr – wie bisher – als Lebensmittel im Sinne § 2 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 LFGB gewertet werden.
Bisher mussten Nahrungsergänzungsmittel den lebensmittelrechtlichen Vorschriften (z. B. bzgl. Hygiene, Kennzeichnung, etc.) entsprechen, konnten aber ohne Zulassung in den Verkehr gebracht werden.
...
Das aber genügt dem BMELV jetzt nicht mehr. Am 25.7.2007 hatte das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil erlassen, nach dem ein bestimmter Pflanzenextrakt aus Traubenkernen als charakteristische Zutat eines im Wesentlichen hieraus bestehenden Nahrungsergänzungsmittels einzustufen sei und deshalb nicht einer solchen vorherigen Zulassung bedürfe, wie das bei einem Lebensmittelzusatzstoff (nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 erster Halbsatz des LFGB) der Fall gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei dieser Entscheidung lediglich konsequent die europäische Lebensmittelbasis-Verordnung umgesetzt. Das BMELV will sich damit aber nicht abfinden. Es möchte weitere nahrungsergänzungsmittelfreundliche Urteile dieser Art vermeiden und angeblich „im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes“ dafür sorgen, „dass derartige Stoffe der Zulassungspflicht unterliegen“.
Nahrungsergänzungsmittel sollen also künftig – ähnlich wie Lebensmittelzusatzstoffe – erst nach aufwändigen und kostenintensiven Zulassungsverfahren genehmigt werden dürfen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das sich kaum ein anderer mehr als die großen multinationalen Pharmakonzerne leisten kann.
Ich muss hier mal deutlich werden. Ich habe die Schnauze voll von diesem vormundschaftlichen Staat.
Der zitierte Artikel ist mit einem Aufruf zum Protest versehen. Dort ist auch ein Link zum Gesetzentwurf und eine Liste der e-mail-Adressen der Bundestagsabgeordneten zu finden.