"Masern, Corona & Impfpflicht - was Du jetzt wissen solltest!"

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Falls folgende Fragestellung (aus dem Kommentarbereich eines Artikels) für euch relevant ist:
"Wie sieht das eigentlich mit -> Faktor 5-Leiden/APC-Resistenz aus, und den C19-Spikes produzierenden Experimentalsubstanzen aus? Ca. 5-7% der €uropäischen Bevölkerungsind nach Literaatur betroffen -in D€utschland wären demnach ca.4 – 5.600.000 Menschen – Diese tragen diese meist vererbte, häufig unentdeckte und unbewußte Blutgerinnungs-Erkrankung in sich, das ua. eine für erhöhte Spontathromboseneigung, Gerinnungskomplikationen nach/bei Unfällen/OPs, und/oder auch für Früh-, Aborte mitverantwortlich ist?"

Dazu dann der Hinweis (ebenfalls von Nutzerseite):
"Sie könnten bei dem dt. Heilpraktiker und Medical Researcher Florian Schilling nachfragen, der all diese Risiken hervorragend ausgearbeitet und ein großartiges Referat in einem kürzlich abgehaltenen Kongress dazu gehalten hat:

Sanomni Health GmbH Florian Schilling Heilpraktiker
Bahnhofplatz 1 a
86825 Bad Wörishofen
Bayern
Deutschland
Telefon: 0049-8247/9596905"
 
Über das Gutachten zur Impfpflicht (BaWü) vom 29.11.2021:
Das Staatsministerium hat ein Gutachten zu einer möglichen allgemeinen COVID-19-Impfpflicht erstellen lassen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen möglich wäre.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich schon früh für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und damit eine Debatte angestoßen. Die Ausgestaltung einer allgemeinen Impfplicht gegen COVID 19 wirft einige rechtliche Fragen auf. Das Staatsministerium hat daher ein verfassungsrechtliches Gutachten zur Frage der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 in Auftrag gegeben.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich zulässig eingeführt werden kann. Die Gesetzgebungskompetenz liegt hierfür beim Bund. Das Land kann somit nicht per Verordnung nach § 20 Absatz 7 Infektionsschutzgesetz allein eine Impfpflicht einführen. Durch die abschließende Regelung des Bundes, die Impfpflicht nur für besonders bedrohte Teile der Bevölkerung zu regeln, besteht eine Sperrwirkung für die Länder, Impfpflichten einzuführen. Eine Impfpflicht nur für Teile Deutschlands wäre auch nicht geeignet, um das Ziel einer Grundimmunisierung der Bevölkerung zu erreichen.

Fest steht auch: Einen Impfzwang darf es nicht geben. Auch muss es Ausnahmen von der Impfpflicht geben.

Verfassungsrechtliche Prüfung einer allgemeinen Impfpflicht​

Das Gutachten stellt zunächst die Ausgangssituation dar, darunter Impfkampagnen, Erkenntnisse zu Impfstoffen und deren möglichen Nebenwirkungen. Es geht auch auf die bestehenden Regelungen zu Impfpflichten sowie auf die bisherige Rechtsprechung in diesem Zusammenhang ein.

Der Kern des Gutachtens ist die verfassungsrechtliche Prüfung einer allgemeinen Impfpflicht.

Die mit einer Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffe lassen sich verfassungsrechtlich rechtfertigen. Dies sei, so das Gutachten, auch überwiegende Meinung innerhalb der Rechtswissenschaft. Denn mit der Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber ein Bündel legitimer Zwecke:

  • Die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger sollen geschützt werden. Dabei geht es nicht um Herdenimmunität, sondern um eine hinreichende Grundimmunisierung, die eine Weiterverbreitung des Virus aufgrund der entsprechenden Wirkung einer Impfung reduzieren kann.
  • Dies erfordert auch die aus den Grundrechten folgende Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger.
  • Weitere Ziele einer Impfpflicht sind die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung, beispielsweise sollen Verschiebungen geplanter Operationen vermieden werden. Zudem geht es künftig um eine bessere Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte, da kontaktbeschränkende Maßnahmen, insbesondere „Lockdowns“ vermieden bzw. aufgehoben werden können, wenn eine ausreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht ist.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Impfpflicht dazu geeignet wäre, diese legitimen Ziele zu erreichen. Impfungen können eine Grundimmunität der Bevölkerung herstellen und tragen dazu bei, die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verringern. Der Gesetzgeber hat bezüglich der Geeignetheit der Mittel einen Prognosespielraum. Die Mittel müssen die Ziele fördern können. Dies ist hier der Fall, da sämtliche Impfstoffe das Risiko einer Infektion bzw. Erkrankung reduzieren. Da es nicht darum geht, das Virus zu eliminieren, sondern darum, es „unter Kontrolle zu halten“, stellt die Impfpflicht ein geeignetes Mittel dar.

Keine milderen Mittel​

Das Gutachten sieht gegenüber der Impfpflicht keine milderen Mittel. Denn das „Impfthema“ ist omnipräsent seit Beginn der Kampagne am 27. Dezember 2020. Aufklärung, Anreize und Beschränkungen konnten eine Grundimmunisierung der Bevölkerung nicht erreichen.

Eine beschränkte (Teil-)Impfpflicht, etwa für bestimmte Alters- oder Berufsgruppen wäre weniger wirksam, da sie keine Grundimmunisierung der ganzen Bevölkerung herstellt. Bei einer beschränkten Pflicht für bestimmte Altersgruppen bestehen auch Bedenken zur Legitimation, da hier der Individualschutz und nicht der als legitimes Ziel anerkannte Drittschutz im Vordergrund stünde.

Zudem wären weitere kontaktbeschränkende Maßnahmen, insbesondere „Lockdowns“ für den Großteil der Bevölkerung mit massiven Freiheitsbeschränkungen und wirtschaftlichen und sozialen Folgen verbunden.

Abwägung entgegenstehender Grundrechte​

Die Impfpflicht wäre auch bei Abwägung entgegenstehender Grundrechte angemessen. Denn ihre Ziele - wie der Bevölkerungsschutz, der Schutz des Gesundheitssystems, das Wegfallen weiterer Eingriffe in Freiheitsgrundrechte durch kontaktbeschränkende Maßnahmen nach Übergangszeitraum - haben ein sehr hohes Gewicht. Demgegenüber steht nur ein sehr geringes Risiko von Impfreaktionen und Nebenwirkungen.

Die Impfpflicht unterläge zudem der ständigen Evaluierung aufgrund von Kontroll- und Anpassungspflichten des Staates.

Die verhältnismäßige Ausgestaltung der Impfpflicht erfordert allerdings Ausnahmen. Etwa dann, wenn medizinische Gründe entgegenstehen, für Genesene, für die Dauer von sechs Monaten und für Personen, für die kein Impfstoff zugelassen ist und für die es keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
Ich zitiere extra noch einmal (weil es erst ganz am Ende steht): "Die verhältnismäßige Ausgestaltung der Impfpflicht erfordert allerdings Ausnahmen. Etwa dann, wenn medizinische Gründe entgegenstehen".

Hier das besagte Gutachten (PDF).
 
Hallo minon,

zu dem Satz unter "Verfassungsrechtliche Prüfung"
dass die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden solle, und es dabei nicht um Herdenimmunität, sondern um eine hinreichende Grundimmunisierung gehe, die eine Weiterverbreitung des Virus auf die Wirkung einer Impfung reduziert werden kann.

Dazu meine Sicht:
Die seit Jahrhunderten bestehende natürliche Herdenimmunität wird ad Akta gelegt und damit abgeschafft!
Die Gesundheit und das Leben der Bürger wird...
nach den bisherigen Erkenntnissen, das Geimpfte keine hinreichende Grundimmunität aufweisen, auch trotz Impfung infektiös sind und andere anstecken können, sowie selbst schwer erkranken können, auf der Intensivstation landen und künstlich beatmet werden "MÜSSEN" und auch trotz der Impfung an der C- Infektion versterben...
erwiesenermassen nicht geschützt.
M.E. und meines mir in den letzten Monaten angelesenen Wissens, sind die Bürger nach der Impfung besonders anfällig für diese Infektion geworden.
Das wird seitens der Verantwortlichen schlicht weg "ignoriert" und "ausgeblendet"! Es wird, trotz der bisherigen Erkenntnisse weiterhin behauptet, dass die C-Impfung wirksam sei und die Injektionen werden sogar mit erhöhter Geschwindigkeit vorangetrieben, als gäbe es kein Morgen mehr.

Die weiteren Ziele der Impfung sollen eine gesicherte Gesundheitsversorgung sein.
Meine Sicht dazu:
Die "angeblich gefährdete" Gesundheitsversorgung wird hier als Mittel zur Panikmache missbraucht. Es hat sich durch Berichte in den verschiedensten Medien und durch Aussagen von Pflegekräften herausgestellt, dass es in den letzten 20 Monaten keinen "Überbelegungsnotstand" gegeben hat, sondern sogar Intensiv.- und Normalbetten reihenweise abgebaut wurden, auch das Pflegepersonal wurde "nachweislich" künstlich reduziert.
Ich denke, dass jedoch ein Notstand entstehen wird, jetzt... nach den millionenfach verabreichten und wirkungslosen Impfungen.
Es geht m.E. nicht darum Grundrechte zu schützen, sodern Dieselben abzuschaffen. Weitere Änderungen wurden in den letzen Tagen bereits vorgenommen, wie ich hier bereits verlinkte.
Die Lockdowns werden erst enden, wenn eine ausreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht wird!
Das heisst für mich... NIE! Denn es wurde bisher KEINE Immunisierung durch die bereits durchgeführten Impfungen erreicht.
Denn... wenn DEM so wäre, würde sich wohl kaum ein Geimpfter mehr infizieren, und genau das ist das Ziel dieser ganzen Impferei gewesen! "ZIEL VERFEHLT".

Gruss
zausel
 
Guten Morgen allseits,
Die Hintergründe , Ziele,und Auswirkungen der Impfpflicht:

Erfinder der mRNA-Impfung: "Österreichische und deutsche Regierungen betreiben globalistischen Totalitarismus" | UNSER
MITTELEUROPA
  • :devilish:

mit freundlichen Grüßen- Günter 40

Dr. Malone lehnte die Idee einer universellen Impfung klar ab – er nannte sie „verrückt“ – und zeigte viel Sympathie für das österreichische Volk sowie für die Deutschen: „Diese Menschen und auch die Australier“, sagte er am 27. November gegenüber LifeSite, „befinden sich in einer unerträglichen Situation, in der ihre Regierungen meiner Meinung nach buchstäblich verrückt geworden sind.“

das wäre ja vielleicht noch nichtmal das Allerschlimmste, denn sie sind dem Grunde nach schlichtweg böse - und zwar geblieben. Es ist ihnen vollkommen gleichgültig, welches massenhafte Leid sie damit anrichten, sie wissen es selber ganz genau und verdrehen alles planhaft systematisch. Verantwortlich gemacht werden wieder unfolgsame Minderheiten. Und die Kirche zieht selbstverständlich auch wieder mit.

Es ging zu keinem Zeitpunkt um Gesundheit, sondern das Gegenteil. Auch schon in den Jahrzehnten vorher. Und das war vermutlich auch von Anfang an jedem sonnenenklar, der auch nur halbwegs wache Sinne hat und nicht so obrigkeitshörig wie die breite Masse dahindümpelt.

Das große (Pharmaf-Polit-Kartell) Lügengebäude wird zusammenbrechen..






Big Pharma - Die Allmacht der Konzerne | Doku HD Reupload | ARTE

(wird auch regelmässig gelöscht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die mit einer Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffe lassen sich verfassungsrechtlich rechtfertigen. Dies sei, so das Gutachten, auch überwiegende Meinung innerhalb der Rechtswissenschaft. Denn mit der Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber ein Bündel legitimer Zwecke:


  • Die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger sollen geschützt werden. Dabei geht es nicht um Herdenimmunität, sondern um eine hinreichende Grundimmunisierung, die eine Weiterverbreitung des Virus aufgrund der entsprechenden Wirkung einer Impfung reduzieren kann.
  • Dies erfordert auch die aus den Grundrechten folgende Schutzpflicht des Staates für Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger.
  • Weitere Ziele einer Impfpflicht sind die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung, beispielsweise sollen Verschiebungen geplanter Operationen vermieden werden. Zudem geht es künftig um eine bessere Verwirklichung der Freiheitsgrundrechte, da kontaktbeschränkende Maßnahmen, insbesondere „Lockdowns“ vermieden bzw. aufgehoben werden können, wenn eine ausreichende Grundimmunisierung der Bevölkerung erreicht ist.
Quelle: Zitat aus Minons Beitrag Oppenheimer Gutachter

Die von mir fett erhobene Passage ist viel zu wage formuliert und wird hoffentlich durch ein weiteres in Gang gesetztes Gegengutachten sofort abgewiesen werden.

Das Wort "hinreichend" muss erst einmal genauestens formuliert werden und unabhängig von diesem Gutachten gibt es schon juristische Gegenaussagen, dass es eben nicht ausreicht, dass allein durch die Impfpflicht eine vielleicht mögliche Hospitalisierung vermieden wird, sondern eine weitere Ansteckung anderer Personen durch die Impfung nicht mehr möglich sein sollte. Dies ist hier nicht der Fall.
Darauf basieren alle weitere Punkte.

Dieses Gutachten rechtfertigt erst einmal garnichts mMn.
Wo kämen wir denn dahin mit Worten wie "hinreichende Grundimmunisierung", ohne genaueste Erläuterung, die §§ des Grundgesetzes auszuhebeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu,
In Schweden und Dänemark ist es bereits mit Moderna vorbei:

Man darf darauf gespannt sein, wann die anderen folgen, dies auch deshalb:

interessant, in Japan wird Moderna für die 3. bzw Booster-Impfung frei gegeben: www3-nhk-or-jp.translate.goog/nhkworld/en/news/videos/20211216135127877/?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc (Staats-TV)
Donnerstag, 16. Dezember, 5:54 Japan genehmigt Moderna-Impfstoff für Booster
Da sich die Omicron-Variante weiter auf der ganzen Welt verbreitet, hat Japan nach vielen anderen Ländern Moderna als Booster-Shot zugelassen. Wie Shirakawa Marina von NHK WORLD berichtet, fordern Beamte die Leute auf, ihre dritten Jabs [Stiche, Impfungen] zu buchen.

(Privat-TV) www-ntv-co-jp.translate.goog/englishnews/articles/2021hmouq0fomgi2sznz.html?_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
16.12.2021 Japan genehmigt die Covid-19-Booster-Schüsse von Moderna
Das japanische Gesundheitsministerium genehmigt die Verwendung von Modernas COVID-19-Impfstoffen als Auffrischimpfung.
 
Zuletzt bearbeitet:
in schweden gibt es sehr viele tote, in japan extrem wenige.......................

 
Servus Sunny,

-das hat aber viele Gründe denen man noch nicht nachgegangen ist. zb. ist die Ernährung eine wesentlich andere, adipöse Menschen findest du in diesem Land nicht, dementsprechend fast keine Diabetes- beide für die Coronasterblichkeit wesentliche Faktoren.

mit freundlichen Grüßen Günter 40
 
In Deutschland ist die StiKo Empfehlung genauso (nicht unter 30) und steht auch so im ep. Bulletin des RKI (galt auch schon vor den Auffrischungsimpfungen):

In der im Epidemiologischen Bulletin 48/2021 veröffentlichten 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO die COVID-19-Auffrischimpfung allen Personen im Alter ≥ 18 Jahren. Die Auffrischimpfung soll mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Für Personen < 30 Jahren und Schwangere ab dem 2. Trimenon wird ausschließlich der Einsatz von Comirnaty empfohlen. Hingegen sind für Personen im Alter ≥ 30 Jahren beide derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) gleichermaßen geeignet.


Und normalerweise halten sich die Arztpraxen auch daran. Meine Kinder bekamen nur Biontech, Moderna wurde von vorneherein ausgeschlossen, das wurde ihnen auch davor mitgeteilt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ahh, danke Laurianna. Ich dachte, sie seien jünger, weil ein Impfstoff gezielt ausgeschlossen wurde.
Unter 30 soll Moderna ja ausgeschlossen werden - ich habe auch schon Stimmen gehört, die darauf drängen, dass man den Impfstoff von Biontech so einteilen soll, dass er nachher nicht in der jüngeren Altersgruppe fehlt (weil zuviel an ältere Gruppen verimpft und dann nicht ausreichend in den Praxen)...
 
Hallo zusammen,

folgend verlinke ich das heutige Potcast Frau Herman/ Herr Popp aus einem, wie ich meine, trifftigen Grund.
folgendes Postcast ist die klarste Schilderung von Situationen, die ich je gehört habe. Frau Herman und Herr Popp sprechen über den Soldaten, der sich hat impfen lassen müssen und schriftlich über den Vorgang berichtet sowie alle Menschen danach bittet aufzuwachen. Ich finde das sehr bedrückend und beängstigend.
Darüber hinaus prechen sie über den Erfinder der MRNA Impfseren und für was sie ursprünglich gedacht waren. Dieser Erfinder warnt eindringlich vor seiner Erfindung und was sie für Schaden im menschlichen Körper UND ZWAR IRREPARABEL anrichtet.
Das sind das 2. und 3. Thema und es ist von ganz besonderen Wichtigkeit, sich wenigstens diese beiden Gespräche (ca. 15 Min.) anzuhören um sich ein klaren Bild über den Sinn der "Impfungen" machen zu können.

#StabildurchdenWandel 17-12-2021

Gruss
zausel
 
gestern kam im Deutschlandfunk eine Diskussion zur Impfpflicht mit einem Kinderarzt (der sich gegen eine Impfpflicht aussprach), einer Journalistin, einem, Juristen und die vierte Person hab ich vergessen, plus Moderation. Der Kinderarzt argumentierte sehr sachlich und logisch. Ich fands wohltuend, endlich mal eine andere Meinung im Radio zu hören.
Mir hat das auch gut gefallen, und ich habe mir dann die Seite des Kinderarztes angesehen, die offenbar auch eine Fülle von Informationen enthält, auch aufbereitete Daten zu den Impfstoffen.

...

Gruß
Kate
 
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