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Hallo gerold,Es interessiert mich sehr, um welche "Sicherheitsbetrachtungen technischer Anlagen und Gebäude von Industrie und Wirtschaft" es in diesem speziellen Fall gehen soll.
ich glaube nicht, "wie Söder bereits erklärte dass hier überhaupt um Katastrophenschutz zu Gunsten der Bevölkerung geht".
Ist Dieser aber ausgerufen kann man im Anschluss DARAN weitere "Schutzmassnahmen oder auch weitere Gesetzesänderungen" im Bezug auf (angeblichen) Bevölkerungsschutz anordnen, ähnlich wie... während einer pandemischen Lage mit nationaler Tragweite.
In einem Katastrophenfall kann Alles (unter dem Deckmantel des Bürgerschutzes) angeordnet werden, was den "Bürger" schützen soll.
Ein Notgesetz kann unter der Begründung, dass eine Katastrophe (z.B. zusammenbrechen des Gesundheitssystems, oder das gewaltbereite Demonstranten bekämpft werden müssen, oder gar Nichtgeimpfte, von denen eine gosse gesundheitliche Krankheitsübertragungs- Gefahr ausgeht)... bevorsteht, ausgeweitet werden.
So hat es mir ein "Sicherheitsbeamter, der im öffentlichen Bereich tätig ist", erklärt.
Ich weiss "NOCH" nicht, wie ich die Aktionen unserer Oberen einschätzen soll. Aber ich habe ein sehr ungutes Gefühl bei den sich momentan überschlagenden negativen Meldungen von allen möglichen Seiten. Diese Flut von panikschürenden Ankündigungen der Regierenden ist doch nicht mehr normal. Eine solche Panikmache habe ich noch nie erlebt.
Gruss
zausel