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Vor Gericht kommst du mit solchen Tränendrüsenargumenten ("Menschenrecht") nicht weit.
Es ist der Staat, der für seine Bürger den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und Sanitärversorgung sicherstellen muß, und zu dieser Infrastruktur gehört ganz sicher nicht die Gastronomie.
Es ist der Staat, der für seine Bürger den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser und Sanitärversorgung sicherstellen muß, und zu dieser Infrastruktur gehört ganz sicher nicht die Gastronomie.