Kontraindikation RNA Impfung

  • Themenstarter Mitglied 36589
  • Erstellt am
Ich würds telefonisch anfragen, da bekommst Du wenigstens die Aussage, ob es möglich ist.
Zudem weißt Du schneller Bescheid und kannst ggf. den anderen Weg wählen.
Meine Überlegung, warum es gehen müsste: Sie haben für mich auch schon öfters Versicherungsbestätigungen an die Arztpraxis gefaxt und um die Nummer rauszukriegen, haben sie meine ich mehr Informationen. Und jeder Arzt hat ja eine ganz eigene ID (vielleicht ist die auch nur bei der KV hinterlegt, die ja die Praxisplätze zuteilt) von daher müsste er irgendwie identifizierbar sein. Vielleicht hast Du ja noch ein altes Rezept (oder irgendwas mit offiziellem Ausdruck), da steht die ID drauf.
 
Die KK macht es, egal ob Anfrage per Mail (wie ich es gemacht habe) oder telefonisch, wg. Datenschutz nur per Brief, wenn überhaupt. Dann versuch ich die KV zu bitten, dass sie mir seine ID schicken plus Kontaktdaten. Ob der Arzt den Brief der Klinik (mit dem Namen der Notärztin?) von anno knipp noch hat, schaun wir mal.

Derzeit bin ich grade wieder in einer anderen akut notwendigen längerfristigen und aufwendigen Gesundheitsmaßnahme bis zum 26.1. und kann das nicht machen. Außerdem habe ich zwei weitere Termine. Bis Anf. Februar werden sich meine aktuellen Sachen noch hinziehen.
 
ich glaube, das trifft nicht ganz die Fragestellung dieses Threads, denn da geht es ja speziell um diese Corona-mRNA-Impfung.
Es geht mir genau darum: RNA Impfung in Beitrag 38 habe ich dazu auch was geschrieben.
Warum geht denn niemand darauf ein in diesem Thread?????, es gibt doch eine ganze Reihe von Mitgliedern mit KG/HWS Instabilität, Nitrostress, und CFS die sich sicher auch Gedanken über die gesundheitliche Auswirkung von RNA Imfung und diese Erkrankungen,gemacht haben. Oder macht ihr euch keine Sorgen das ihr zur Impfungen gezwungen werdet- wenn die Impflicht kommt??? da macht es doch Sinn sich zu fragen was für wissenschaftliche Informationen es bisher gibt, wie sich die RNA Impfung auf diese Erkrankungen auswirken kann. und vorallem wie die gesetzliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen sind in Bezug auf Impfbefreiung
 
Bei CFS gibt es eine Empfehlung für die Impfung, denke auch nicht, dass Nitrostress oder HWS -Problematik Kontraindikationen sind.
Ich habe noch nirgends gesehen, dass dies irgendwo aufgeführt wird.

Allergien gegen Inhaltsstoffe, starke UV nach der ersten Impfung (oder bei früheren Impfungen), UV mit anderen Medikamenten, die man regelmäßig einnehmen muss, akute Erkrankungen mit über 38 Grad Fieber, scheint anerkannt zu werden, oder eben einen Arzt finden, der einem da entgegen kommt. Jemand sagte Mal, es reiche, wenn im Attest stünde, aus med. Gründen.
 
... da macht es doch Sinn sich zu fragen was für wissenschaftliche Informationen es bisher gibt, wie sich die RNA Impfung auf diese Erkrankungen auswirken kann. und vorallem wie die gesetzliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen sind in Bezug auf Impfbefreiung
Die Hersteller selbst und die Zulassungsstelle, EMA, schreiben/erklären in ihren Unterlagen, dass sie aufgrund von fehlenden Studien keine Informationen darüber haben, welche Auswirkungen diese MRNA-Substanzen auf Schwangere, Ungeborene, gestillte Kinder, Menschen mit Problemen in ihrem Immunsystem und mit entzündlichen Prozessen in ihrem Körper, chronischen und autoimmunen Krankheiten etc. haben.
BNT162b2
Risk Management Plan November 2021
CONFIDENTIAL
Page 99
SVII.1.2. Risks Considered Important for Inclusion in the List of Safety Concerns in
the RMP
Important Identified Risk: Anaphylaxis
Risk-benefit impact
Anaphylaxis is a serious adverse reaction that, although very rare, can be life-threatening.
Important Identified Risk: Myocarditis and Pericarditis
Risk-benefit impact
Myocarditis and pericarditis are serious conditions that may occur concomitantly and that
may range in clinical importance from mild to life-threatening.
Important Potential Risk: Vaccine-Associated Enhanced Disease (VAED), including
Vaccine-Associated Enhanced Respiratory Disease (VAERD)
Risk-benefit impact
Although not observed or identified in clinical studies with COVID-19 vaccines, there is a
theoretical risk, mostly based on non-clinical betacoronavirus data, of VAED occurring
either before the full vaccine regimen is administered or in vaccinees who have waning
immunity over time. If VAED were to be identified as a true risk, depending on its incidence
and severity, it may negatively impact the overall vaccine benefit risk assessment for certain
individuals.
Missing Information: Use in Pregnancy and while breast feeding
Risk-benefit impact
The safety profile of the vaccine is not known in pregnant or breastfeeding women due to
their initial exclusion from the pivotal clinical study, however one clinical study of the safety
and immunogenicity of the COVID-19 vaccine in pregnant women is ongoing (C4591015);
and 2 non-interventional studies (C4591009 and C4591011) to assess whether sub-cohorts of
interest, such as pregnant women, experience increased risk of safety events of interest
following receipt of the COVID-19 vaccine are approved.
It is important to obtain long term follow-up on women who were pregnant at or around the
time of vaccination so that any potential negative consequences to the pregnancy can be
assessed and weighed against the effects of maternal COVID-19 on the pregnancy.
Missing Information: Use in immunocompromised patients
Risk-benefit impact
The safety profile of the vaccine is not known in immunocompromised individuals due to
their exclusion from the pivotal clinical study. The efficacy of the vaccine may be lower in BNT162b2
Risk Management Plan November 2021
CONFIDENTIAL
Page 100
immunocompromised individuals, thus decreasing their protection from COVID-19. A non-
interventional study [C4591024 (former Safety and immunogenicity in high-risk adults)] to
evaluate the safety, tolerability, and immunogenicity of vaccine candidate BNT162b2 in
immunocompromised participants ≥2 years of age is approved.
Missing Information: Use in frail patients with co-morbidities (e.g. chronic obstructive
pulmonary disease (COPD), diabetes, chronic neurological disease, cardiovascular
disorders)
Risk-benefit impact
There is limited information on the safety of the vaccine in frail patients with co-morbidities
who are potentially at higher risk of severe COVID-19.
Missing Information: Use in patients with autoimmune or inflammatory disorders
Risk-benefit impact
There is limited information on the safety of the vaccine in individuals with autoimmune or
inflammatory disorders and a theoretical concern that the vaccine may exacerbate their
underlying disease.
Missing Information: Interaction with other vaccines
Risk-benefit impact
COVID-19 mRNA vaccine will be used in individuals who also may receive other vaccines.
Studies to determine if co-administration of COVID-19 mRNA vaccine with other vaccines
may affect the efficacy or safety of either vaccine have not been performed. One protocol
study (C4591030 - Co-administration study with seasonal influenza vaccine) is planned.
Google-Übersetzung:
BNT162b2 Risikomanagementplan November 2021 GEHEIM Seite 99 SVII.1.2. Als wichtig erachtete Risiken zur Aufnahme in die Liste der Sicherheitsbedenken in der RMP Wichtiges identifiziertes Risiko: Anaphylaxie Risiko-Nutzen-Auswirkung Anaphylaxie ist eine schwerwiegende Nebenwirkung, die, obwohl sehr selten, lebensbedrohlich sein kann. Wichtiges identifiziertes Risiko: Myokarditis und Perikarditis Risiko-Nutzen-Auswirkung Myokarditis und Perikarditis sind schwerwiegende Erkrankungen, die gleichzeitig auftreten können und das Die klinische Bedeutung kann von leicht bis lebensbedrohlich reichen. Wichtiges potenzielles Risiko: Vaccine-Associate Enhanced Disease (VAED), einschließlich Vaccine-Associate Enhanced Respiratory Disease (VAERD) Risiko-Nutzen-Auswirkung Obwohl in klinischen Studien mit COVID-19-Impfstoffen nicht beobachtet oder identifiziert, gibt es eine theoretisches Risiko, hauptsächlich basierend auf nicht-klinischen Betacoronavirus-Daten, dass VAED auftritt entweder vor der Verabreichung des vollständigen Impfschemas oder bei Impflingen, die nachlassen Immunität im Laufe der Zeit. Wenn VAED als echtes Risiko identifiziert werden sollte, abhängig von seiner Inzidenz und Schweregrad kann dies mit Sicherheit die Nutzen-Risiko-Bewertung des Gesamtimpfstoffs negativ beeinflussen Einzelpersonen. Fehlende Informationen: Anwendung in Schwangerschaft und Stillzeit Risiko-Nutzen-Auswirkung Aufgrund dessen ist das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht bekannt ihren anfänglichen Ausschluss aus der zulassungsrelevanten klinischen Studie, jedoch eine klinische Studie zur Sicherheit und die Immunogenität des COVID-19-Impfstoffs bei schwangeren Frauen ist noch nicht abgeschlossen (C4591015); und 2 nicht-interventionelle Studien (C4591009 und C4591011), um zu beurteilen, ob Unterkohorten von Personen, wie z. B. schwangere Frauen, einem erhöhten Risiko von Sicherheitsvorfällen von Interesse ausgesetzt sind nach Erhalt des COVID-19-Impfstoffs zugelassen sind. Es ist wichtig, eine langfristige Nachsorge für Frauen zu erhalten, die am oder um das herum schwanger waren Zeitpunkt der Impfung, damit eventuelle negative Folgen für die Schwangerschaft ausgeschlossen werden können bewertet und gegen die Auswirkungen von mütterlichem COVID-19 auf die Schwangerschaft abgewogen. Fehlende Informationen: Anwendung bei immungeschwächten Patienten Risiko-Nutzen-Auswirkung Das Sicherheitsprofil des Impfstoffs ist bei immungeschwächten Personen aufgrund von nicht bekannt deren Ausschluss aus der zulassungsrelevanten klinischen Studie. Die Wirksamkeit des Impfstoffs kann bei BNT162b2 geringer sein Risikomanagementplan November 2021 GEHEIM Seite 100 immungeschwächte Personen, wodurch ihr Schutz vor COVID-19 verringert wird. Ein Nicht- Interventionsstudie [C4591024 (ehemals Sicherheit und Immunogenität bei Erwachsenen mit hohem Risiko)] zu Bewertung der Sicherheit, Verträglichkeit und Immunogenität des Impfstoffkandidaten BNT162b2 in immungeschwächte Teilnehmer im Alter von ≥ 2 Jahren sind zugelassen. Fehlende Informationen: Anwendung bei gebrechlichen Patienten mit Komorbiditäten (z. B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Diabetes, chronische neurologische Erkrankung, Herz-Kreislauf Störungen) Risiko-Nutzen-Auswirkung Es liegen nur begrenzte Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs bei gebrechlichen Patienten mit Komorbiditäten vor die ein potenziell höheres Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung haben. Fehlende Informationen: Anwendung bei Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder entzündlichen Erkrankungen Risiko-Nutzen-Auswirkung Es liegen nur begrenzte Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs bei Personen mit Autoimmunerkrankungen vor entzündliche Erkrankungen und eine theoretische Befürchtung, dass der Impfstoff diese verschlimmern könnte Grundkrankheit. Fehlende Informationen: Wechselwirkung mit anderen Impfstoffen Risiko-Nutzen-Auswirkung Der COVID-19-mRNA-Impfstoff wird bei Personen angewendet, die möglicherweise auch andere Impfstoffe erhalten. Studien zur Bestimmung der gleichzeitigen Verabreichung des COVID-19-mRNA-Impfstoffs mit anderen Impfstoffen die Wirksamkeit oder Sicherheit der beiden Impfstoffe beeinträchtigen können, wurden nicht durchgeführt. Ein Protokoll Studie (C4591030 – Co-administration study with saisonale Influenza-Impfstoff) ist geplant.

https://www.ema.europa.eu/en/documents/rmp-summary/comirnaty-epar-risk-management-plan_en.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei CFS gibt es eine Empfehlung für die Impfung, denke auch nicht, dass Nitrostress oder HWS -Problematik Kontraindikationen sind.
Ich habe noch nirgends gesehen, dass dies irgendwo aufgeführt wird.
Kulinski behaubtet das Imfungen sich auf Nitrostress und CFs negativ auswirken kann oder sogar CFS auslösen kann, Bodensee hat im Thread "Stabilisierung der Nackenmuskulatur" dazu 3 Seiten eingeskannt.
Wichtig zu wissen wäre ob es dazu wissenschaftliche Studien gibt und ob es sich mit der RNA Impfung ähnlich Verhält. Aber wohl eher nicht da es Diese RNA noch nicht lang gibt und die oben genannten Erkrankungen der Medizin auch nicht so bekannt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Im obigen Link von Migelan Steht " fehlende Information bei chronischen neurologische Erkrankung, "
wenn ein Nachweis fehlt kann man eine Kontraindikation ja auch nicht auschließen.

Kann man Nervenreizung durch WirbelsäulenInstabilität , die zu beeinträchtigung von Reizübertragungen führt, als chronisch neurologische erkrankungen zählen?
 
Legoli, hab mir den Link in deinem Beitrag #38 aufgemacht. Könnte es sein, dass folgender Gesetzestext dafür spricht?
(Den hatte ich vor vielen Jahren, bevor sich meine RAin -klammheimlich- aus dem Staub gemacht hat, herausgesucht in meiner damaligen Situation. Den wollte sie bezeichnenderweise trotz aller vorliegenden fachärztlichen Unterlagen aber gar nicht erst sehen! Das Verfahren lief jahrelang, Atteste, Laborbefunde und Diagnosen sowie Therapieanweisungen anerkannter Kapazitäten wurden immer wieder gefordert, ich habe sie immer wieder vorgelegt, sie wurden immer wieder ignoriert, wobei man im Anschluss Tage oder Wochen später mir dann "Kapazitäten" nannte, an die ich mich wenden sollte. Ich tat es, weil mir nichts anderes übrigblieb, aber sie sagten sehr schnell, dass sie sich "damit" gar nicht auskennen. Dann verlief alles im Sande...)

StGB Besonderer Teil
23. Abschnitt - Urkundenfälschung
(§§267-282)
§278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Vielleicht passt das?
LG philia
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich schon schrieb, ist es schwer, eine Impfbefreiung zu bekommen. Wie soll der Arzt oder der Patient bei einem neuartigen Impfstoff, bei dem zudem die Inhaltsstoffe zum Teil verschwiegen oder verschleiert werden, wissen ob jemand, der insgesamt zu Allergien neigt, dagegen allergisch ist? Wenn sich das nach der Impfung festgestellt wird, kann es fatal ausgehen.
Der impfende Arzt ist verpflichtet, gründlich über die Substanz, die gespritzt werden soll, aufzuklären, und im Falle der Covid-"Impfungen" muss er den Patienten darüber in Kenntnis setzen, dass diese Substanzen nur eine bedingte Zulassung haben, sich noch in der Studienphase befinden und dass nicht alle Inhaltsstoffe bekannt und auf Wirksamkeit und Sicherheit hinreichend geprüft sind. Der zu Impfende muss unterschreiben, weil er mit der "Impfung" an der Studie als Versuchsperson teilnimmt, und deshalb seine Einwilligung geben muss.

Um eine möglichst vernünftige Entscheidung treffen zu können, muss der Patient/Studienteilnehmer vom Impfarzt über die Risiken und die Datenlage unterrichtet werden. Außerdem muss er vom Arzt vorher gründlich untersucht werden, um festzustellen, ob er überhaupt gespritzt werden darf. Aus Zeit- und Geldgründen machen die meisten Ärzte das nicht. Das ist aber eigentlich ein Verstoß. Die RA-in Holzeisen erklärt im folgenden Video die rechtlichen Aspekte, die medizinische Datenlage und was man gegen die Spritzpflicht tun kann:

RAin Holzeisen: Hilfe zur Selbsthilfe bei Impfpflicht

Die Corona-"Impfungen" sind laut den Beschlüssen der EU-Kommission verschreibungspflichtig. RAin Holzeisen rät, sich damit gegen den Impfzwang zu verteidigen.
Außerdem wird allgemein behauptet, dass die Leute sich mit diesen Substanzen impfen müssten, damit sie nicht weiter andere Personen mit dem Virus infizieren können. Das ist nachweislich anhand der Zulassungsdokumente der Europäischen Kommission widerlegbar.

https://odysee.com/@QuerGedacht:2/holzeisen2:9
 
Zuletzt bearbeitet:
Die RA-in Holzeisen erklärt im folgenden Video die rechtlichen Aspekte, die medizinische Datenlage und was man gegen die Spritzpflicht tun kann:
Man kann ja auch den Spieß umdrehen, und dem Arzt, der Ärztin einen entsprechenden Impfvertrag vorlegen, in dem sich der Arzt, die Ärztin per Unterschrift verpflichtet, ordnungsgemäß und vollständig zu informieren, und im Falle eines Schadens durch die experimentellen gentechnischen Substanzen das Risiko und die Verantwortung zu tragen, zu übernehmen. Also im Falle eines Schadens durch Nebenwirkungen Schadensersatz zu leisten. Direkt vom Arzt / Ärztin.

So kann sich der handelnde Arzt einmal bewusst machen, welches Risiko, welche Gefahr wirklich besteht, und ob er das persönlich übernehmen und verantworten will. Schriftlich per Vertrag + Unterschrift. Das wurde ja schon an anderer Stelle im Forum diskutiert.

Und der Patient kann sagen, ich wollte ja, aber der Arzt wollte nicht, zu meinen Bedingungen. Warum sollte immer nur das Medizin-Personal Bedingungen stellen? 🤔
 
Dabei wäre ein ganz wichtiger Passus, was Impffolgeschäden anbelangt, sicherlich, dass - egal wieviel Zeit nach einer Impfung verstrichen ist - diese auch als das bezeichnet werden, was sie sind. Nicht dass Verantwortliche / Impfärzte sich später rausreden können nach dem Motto: "Das ist zu lange her, das kann gar kein Impffolgeschaden sein."
Wie will man das 100% sicher formulieren?
 
Wuhu,
Man kann ja auch den Spieß umdrehen, ... Und der Patient kann sagen, ich wollte ja, aber der Arzt wollte nicht, zu meinen Bedingungen. Warum sollte immer nur das Medizin-Personal Bedingungen stellen? 🤔
das ist alles ganz richtig! Nur, da diese Ärzte sich auf die Behörden ausreden, diese auf "gesetzliche" Grundlagen etc pp, wird man dennoch von der Behörde dann entsprechende Schreiben erhalten bwz in Ö alsbald eine "saftige" monetäre Strafe...
 
Dabei wäre ein ganz wichtiger Passus, was Impffolgeschäden anbelangt, sicherlich, dass - egal wieviel Zeit nach einer Impfung verstrichen ist - diese auch als das bezeichnet werden, was sie sind.
Da wurde ja ein konkreter Vertrag vorgelegt, und ich glaube, das stand da etwa so, dass der Impfarzt nachweisen müsste, dass entstehende Schäden NICHT mit der Impfung zusammen hängen. Was nach längerer Zeit natürlich ziemlich schwierig und aufwendig ist - für Arzt / Ärztin.

Weiteres weiß ich dazu leider nicht, juristisch, aber die Frage bleibt vielleicht immer noch, ob man bei einer "Impfpflicht" als Patient nicht auch eine Haftungs-Pflicht per Vertrag abschließen kann. Ob nun mit einem Arzt, einem Amt, oder einem Ministerium.

Dann kann man sagen, man will ja gerne der Pflicht nachkommen, wenn diese Bedingungen erfüllt werden. Für den, der sicher weiß, dass "alles sicher ist", als Arzt, als Amt oder als Ministerium, dürfte es doch kein Problem sein, so etwas zu unterschreiben.
Nicht-juristisch gesagt.
 
Wuhu,
... Dann kann man sagen, man will ja gerne der Pflicht nachkommen, wenn diese Bedingungen erfüllt werden. Für den, der sicher weiß, dass "alles sicher ist", als Arzt, als Amt oder als Ministerium, dürfte es doch kein Problem sein, so etwas zu unterschreiben.
Nicht-juristisch gesagt.
das ist diesen Behörden egal, die tun, was durch Politik/Regierung "angeschafft" wurde/wird - also wie zuvor angerissen: einen schriftlichen bzw jur Schlagabtausch mit der Behörde wird das Vorgehen mit dem Impf-Arzt einen eigenen Vertrag abschließen zu wollen nicht aufschieben oder gar aussetzen, leider...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn wie in Österreich nun beschlossen, Autoimmunerkrankungen eine Kontraindikation sind, darunter ließe sich ja vieles verorten, da sind die Chancen um einiges besser, dass Ärzte zu Attesten bereit sind und man leichter an eine Befreiung käme.

Eine Bekannte von mir, die MS hat, bekam bereits in Deutschland vor längerer Zeit ein Attest - mit der Begründung, dass sich die verordneten Medikamente nicht mit der Impfung vertragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wuhu L,
Also wenn wie in Österreich nun beschlossen, Autoimmunerkrankungen eine Kontraindikation sind, darunter ließe sich ja vieles verorten, da sind die Chancen um einiges besser, dass Ärzte zu Attesten bereit sind.
das hatten wir doch alles schon (glaub eh im Ö-Thread da wars: https://www.symptome.ch/threads/attest-gegen-corona-impfung.144141/post-1312485 &ff) - da gehts nur um sehr schwere im Impfzeitraum auftretende Schübe einer AI (die ja wieder "besser" werden), somit ist man grade ein/e mit einer AI schon genug Gestrafte/r ein mehr als geeigneter Impfling, weil Riksiko-Blablabla...

@evalesen hatte dazu auch schon einen Zeitungs-Kommentar einer Betroffenen gepostet: https://www.symptome.ch/threads/sch...e-bis-hin-zu-todesfaellen.143841/post-1315690
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wurde ja ein konkreter Vertrag vorgelegt, und ich glaube, das stand da etwa so, dass der Impfarzt nachweisen müsste, dass entstehende Schäden NICHT mit der Impfung zusammen hängen. Was nach längerer Zeit natürlich ziemlich schwierig und aufwendig ist - für Arzt / Ärztin.
Ich nehme aber sehr stark an, dass Impfärzten / -ärztinnen die nötige Zeit gerade eben nicht gewährt wird, sonst würde doch nicht (seit Jahrzehnten, früher schon mit den anderen Impfseren) jetzt so ein Geheimnis daraus gemacht werden.
Für eine Beweislastumkehr ist es allerallerhöchste Zeit!
 
Warum geht denn niemand darauf ein in diesem Thread?????, es gibt doch eine ganze Reihe von Mitgliedern mit KG/HWS Instabilität, Nitrostress, und CFS die sich sicher auch Gedanken über die gesundheitliche Auswirkung von RNA Imfung und diese Erkrankungen,gemacht haben. Oder macht ihr euch keine Sorgen das ihr zur Impfungen gezwungen werdet- wenn die Impflicht kommt???
Doch, das schon. Wenn auch nicht vorrangig wegen der von Dir genannten Dinge.
da macht es doch Sinn sich zu fragen was für wissenschaftliche Informationen es bisher gibt, wie sich die RNA Impfung auf diese Erkrankungen auswirken kann. und vorallem wie die gesetzliche Rahmenbedingungen in solchen Fällen sind in Bezug auf Impfbefreiung
Diese "Erkrankungen" (Nitrostress ist selbst in den Augen derer, die diesen ernst nehmen, wohl eher ein Stoffwechselungleichgewicht als eine Krankheit) sind offiziell nicht einmal be- und anerkannt. Insofern halte ich die Hoffnung für unrealistisch, dass gerade diese als offizielle Kontraindikationen anerkannt werden könnten.

Gruß
Kate
 
Oben