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Der Kampf einer Frau aus Ostsachsen gegen einen Mobilfunkmast in der Nachbarschaft ist auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Klägerin müsse den Betrieb der Anlage in Wittichenau dulden und bekomme auch weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld vom Betreiber, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Dienstag (Az. 9 U 1265/12). Die Frau hatte unter anderem argumentiert, dass sie wegen der elektromagnetischen Strahlung arbeitsunfähig geworden sei.
Die Richter stellten jedoch fest, dass die vorgeschriebenen Strahlungs-Grenzwerte nicht überschritten werden und damit nichts gegen die Anlage einzuwenden ist. Ihren Verdacht, dass auch unterhalb der Grenzwerte eine Gefahr bestehe, habe die Klägerin nicht beweisen können, hieß es weiter. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Dagegen kann die Klägerin allerdings Beschwerde einlegen.
Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bautzen aus dem Sommer 2012 (Az 3 O 693/11). Die Klägerin hatte damals behauptet, ihre Wohnung liege direkt im Strahlungsfeld der Mobilfunkanlage. Seitdem diese im Dezember 2008 in Betrieb ging, sei ein beschwerdefreies Leben für sie unmöglich geworden. Ihre Wohnung sei für sie aufgrund der elektromagnetischen Strahlung nicht mehr nutzbar, ebenso sei sie deswegen arbeitsunfähig geworden. Daher forderte sie ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro sowie die Unterlassung des Betriebs. Das Landgericht Bautzen konnte sie damit allerdings nicht überzeugen.
Inwieweit Mobilfunkstrahlung tatsächlich schädlich ist, wird immer wieder diskutiert – einen Nachweis dafür gibt es bislang nicht. Sowohl ein 2012 von der britischen Gesundheitsbehörde vorgestellter Bericht wie auch ein von 2011 stammender Bericht der Bundesregierung konnten keine Indizien dafür feststellen, dass innerhalb der Grenzwerte liegende Strahlung zu Belastungen führt. Lediglich bei über dem Grenzwert liegender Strahlungsdosis ließe sich Gewebe-Erwärmung erkennen, die auch zu Schädigungen führen könnte. Allerdings fehlten Langzeitdaten ab einer Nutzungszeit von etwa 15 Jahren, wie die britischen Forscher anmerkten. Empfohlen wurde auf jeden Fall, dass Kinder Mobiltelefone nicht ausgiebig nutzen sollten. (Mit Material von dpa) / (axk)
Frau muss Mobilfunkmast in der Nachbarschaft dulden | heise online
Die Richter stellten jedoch fest, dass die vorgeschriebenen Strahlungs-Grenzwerte nicht überschritten werden und damit nichts gegen die Anlage einzuwenden ist. Ihren Verdacht, dass auch unterhalb der Grenzwerte eine Gefahr bestehe, habe die Klägerin nicht beweisen können, hieß es weiter. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das OLG nicht zu. Dagegen kann die Klägerin allerdings Beschwerde einlegen.
Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bautzen aus dem Sommer 2012 (Az 3 O 693/11). Die Klägerin hatte damals behauptet, ihre Wohnung liege direkt im Strahlungsfeld der Mobilfunkanlage. Seitdem diese im Dezember 2008 in Betrieb ging, sei ein beschwerdefreies Leben für sie unmöglich geworden. Ihre Wohnung sei für sie aufgrund der elektromagnetischen Strahlung nicht mehr nutzbar, ebenso sei sie deswegen arbeitsunfähig geworden. Daher forderte sie ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro sowie die Unterlassung des Betriebs. Das Landgericht Bautzen konnte sie damit allerdings nicht überzeugen.
Inwieweit Mobilfunkstrahlung tatsächlich schädlich ist, wird immer wieder diskutiert – einen Nachweis dafür gibt es bislang nicht. Sowohl ein 2012 von der britischen Gesundheitsbehörde vorgestellter Bericht wie auch ein von 2011 stammender Bericht der Bundesregierung konnten keine Indizien dafür feststellen, dass innerhalb der Grenzwerte liegende Strahlung zu Belastungen führt. Lediglich bei über dem Grenzwert liegender Strahlungsdosis ließe sich Gewebe-Erwärmung erkennen, die auch zu Schädigungen führen könnte. Allerdings fehlten Langzeitdaten ab einer Nutzungszeit von etwa 15 Jahren, wie die britischen Forscher anmerkten. Empfohlen wurde auf jeden Fall, dass Kinder Mobiltelefone nicht ausgiebig nutzen sollten. (Mit Material von dpa) / (axk)
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