KK verweigern die Therapie

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Dora

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05.07.09
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2.832
Therapien müssen grundsätzlich vom Arzt bestätigt werden und vor Beginn solcher, bei der KK eingereicht werden.

Wird diese abgelehnt, muss Widerspruch folgen. Bei erneuter Ablehnung kann man den Klagenweg vor dem Sozialgericht in Betracht ziehen, oder sich an den Bürgerbeauftragten der Einzelnen Bundesländer, oder an den Petitionsausschuss in Berlin wenden.

Wer eine Therapie bereits vorher anfängt, läuft die Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.


Petitionsausschuss - Kontakt
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 35257
Fax: +49 (0)30 227 36053

E-Mail: [email protected]



TKK - verweigert Therapien - Krankenkassenforum
 
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