Heilpflanzen aus Paraguay / Zoll

1gisa

Hat schon einmal jemand bei dieser Firma hier:

https://naturkräuter.com/

in Paraguay bestellt? Oder überhaupt Kräuter aus Paraguay bezogen und Erfahrungen mit dem Zoll? Kommen diese ohne Probleme durch den Zoll?


Schönen Gruß
1Gisa

P.S.: Liebe Moderatoren, wahrscheinlich bin ich im falschen Themenbereich. Fand allerdings keinen anderen. Falls dem so ist, so verschiebt doch bitte diesen Thread
 
in Paraguay bestellt? Oder überhaupt Kräuter aus Paraguay bezogen und Erfahrungen mit dem Zoll? Kommen diese ohne Probleme durch den Zoll?

Hallo Gisa,

Zum Warenwert:
KAPITEL V
Sendungen mit geringem Wert
Artikel 23
(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich des
Artikels 24 Sendungen von Waren mit geringem Wert, die unmit*
telbar aus einem Drittland an einen Empfänger in der Gemein*
schaft versandt werden.
(2) Als „Waren mit geringem Wert“ im Sinne von Absatz 1 gel*
ten Waren, deren Gesamtwert je Sendung 150 EUR nicht
übersteigt.
Artikel 24
Von der Befreiung sind ausgeschlossen:
a) alkoholische Erzeugnisse;
b) Parfums und Toilettewasser;
c) Tabak und Tabakwaren.
KAPITEL VI
Sendungen von Privatperson an Privatperson
Artikel 25
(1) Von den Eingangsabgaben befreit sind vorbehaltlich der
Artikel 26 und 27 Waren, die in Sendungen von einer Privatper*
son aus einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollge*
biet der Gemeinschaft gerichtet werden, sofern es sich um
Einfuhren handelt, denen keine kommerziellen Erwägungen
zugrunde liegen.
Die Befreiung nach diesem Absatz gilt nicht für Sendungen von
der Insel Helgoland.
(2) Als „Einfuhren, denen keine kommerziellen Erwägungen
zugrunde liegen“ im Sinne des Absatzes 1 gelten Einfuhren in
Sendungen, die
a) gelegentlich erfolgen;
b) sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum per*
sönlichen Ge- oder Verbrauch des Empfängers oder von
Angehörigen seines Haushalts bestimmt sind und weder ihrer
Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben,
dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt; und
c) der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung
zugesandt erhält.
Artikel 26
(1) Die Befreiung nach Artikel 25 Absatz 1 wird je Sendung bis
zu einem Gesamtwert von 45 EUR, einschließlich des Wertes der
in Artikel 27 genannten Waren, gewährt.
(2) Übersteigt der Gesamtwert mehrerer Waren je Sendung
den in Absatz 1 angegebenen Betrag, so gilt die Befreiung bis zur
Höhe dieses Betrages für diejenigen Waren, für die sie bei geson*
derter Einfuhr gewährt worden wären; eine Aufteilung des Wer*
tes der einzelnen Waren ist hierbei nicht zulässig.
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:324:0023:0057:DE:pDF
Letzter Teil des Links, aber ohne Leerzeichen: 0057: DE : PDF

Info-Seiten:
Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) - European commission
Verbindliche Zolltarifauskünfte - Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Zollbefreiung - European commission

Um eine verbindliche Auskunft einzuholen benötigt man eine offizielle Warennummer (Warenart), eine Zolltarifnummer (Zollklasse) und den Warenwert. Sofern der Wert unter Euro 150,- liegt, ist es zollfrei. Bei Kräutern sollte man bei der Zollbehörde anfragen, da Pflanzeneinfuhren oder Teile davon, häufig nicht erlaubt sind. Bei verarbeiteten Pflanzenteilen ist es wieder anders - etwa Pillen daraus.

Der Anbieter sollte aber, wenn er seriös ist, in der Lage sein, all diese Fragen zu beantworten.

Gruß,
Clematis
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Gisa,

ich hatte auch mal auf die Seite vom Zoll geschaut, da war eine Grenze von 22€ genannt, unter der es Zollfrei ist. Selbstverständlich werden die Versandgebühren dazugerechtnet.

Schlimmer ist es wenn gleich alles beschlagnahmt wird. In dem Thread von der schwarzen Salbe hat eine Frau dem Zoll erklärt, daß sei für ihr Pferd bestimmt, da ging es durch. Aber Zoll mußte sie bezahlen, auch auf die Versandkosten.

VG, Brigitka
 
Liebe Clematis, liebe Brigitka,

danke Euch sehr für's Recherchieren und die Zeit, die Ihr damit verbracht habt.! War ja erst einmal ein wenig entmutigt. Hm...werde mich mit dem Händler in Verbindung setzen und dort mal nachfragen.

Als "Räucherware" ....räusper.... dürfte es ja eigentlich durch den Zoll kommen. :D

Schöne Grüße
1Gisa
 
Als "Räucherware" ....räusper.... dürfte es ja eigentlich durch den Zoll kommen. :D

Hallo Gisa,

lieber als Aufbaumittel für Katzen deklarieren, bei Räucherware könnte der Zoll Zigarren vermuten... ;)
Vom Hersteller kann man die internationale Export/Import Zoll-Warennummer erfragen, damit kann der Zoll dann konkret Auskunft geben. Diese Nummer müßte auch der deutsche Anbieter haben.

Gruß,
Clematis
 
Bin durch Zufall auf den Artikel gestoßen.
Zum Zoll kann ich mich nur den Ausführungen von Clematis anschließen.
Wir verschicken sämtlichen Tee und Pulver mit der Zollnummer 09021000.
EU Richtlinien:
09021000 Tee, grün `unfermentiert`, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 3 kg

Englisch
09021000 Green tea in immediate packings of <= 3 kg

09022000
Tee
, grün `unfermentiert`, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 3 kg (Handelsbeschränkungen)

Zollnummer: 09021000 Tee, grün `unfermentiert`, in
unmittelbaren Umschließungen mit einem
Inhalt von <= 3 kg

Verboten sind Croton lechleri (Artenschutz den wohl keiner versteht), jede Art von Drogen, Pulver in Kapseln (werden von deutschen Zoll als Medizin eingestuft).

Falls jemand Fragen hat, gebe ich gerne Auskunft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Pulver in Kapseln (werden von deutschen Zoll als Medizin eingestuft). Falls jemand Fragen hat, gebe ich gerne Auskunft.

Hallo Stevia,

wenn Pulver in Kapseln als Medizin eingestuft werden, wie sähe es aus, wenn eine Kräutermischung als Pulver, nicht in Kapseln, sondern etwa als Kiloware importiert würde? Oder eine unvermahlene, getrocknete Kräutermischung?

Bestehen da Erfahrungen? Ich frage wegen einer Kräutermischung aus den USA.

Gruß,
Clematis
 
Hallo Clematis,
ja, dass geht beides,

09021000 Green tea in immediate packings of <= 3 kg
oder
09022000
Tee
, grün `unfermentiert`, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 3 kg (Handelsbeschränkungen)
Für Sendungen aus USA

Gruß Franz
 
09021000 Green tea in immediate packings of <= 3 kg oder 09022000

Hallo Franz,

vielen Dank für die Auskunft. Gemahlene bzw. zerkleinerte Kräuter laufen demnach unter der Nummer 09109999. Weder gemahlen noch zerkleinert unter der Nummer 09109991.

Diese Nummern beziehen sich auf Gewürze und unterliegen für Drittländer einem Zollsatz von 12,5% für die Endnummer 99 (ERGA OMNES) bzw. von 0,0% für die Endnummer 91 (Drittland).
Gewürze, gemahlen, sonst - TARIC 09109999
Information zu TARIC-Massnahmen
Information zu TARIC-Massnahmen

Gruß,
Clematis
 
Hallo Clematis,
mit den Zollbestimmungen, speziell für Deutschland, benötigt man schon viel Zeit um das alles zu verstehen.
Falls ich was neues weis, schreibe ich es hier.
Gruß Franz:rolleyes:
 
mit den Zollbestimmungen, speziell für Deutschland, benötigt man schon viel Zeit um das alles zu verstehen.
Falls ich was neues weis, schreibe ich es hier.

Danke Franz,

Zeit - das habe ich gemerkt... ;)
Nach meiner langen Recherche neige ich dazu, dem Lieferanten in Paraguay oder den USA einfach vorzugeben, welche Nummer er zu verwenden hat... Da er verkaufen will, wird er wohl auch mitspielen.

Herzliche Grüße,
Clematis
 
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