Gesetzlichen Betreuer loswerden?

Themenstarter
Beitritt
21.05.06
Beiträge
3.784
Ich weiss nicht ob das Thema hier richtig ist...
Meine Mutter moechte ihren gesetzlichen Betreuer loswerden. Sie ist psychisch krank, schafft aber im grunde ihre angelegenheiten noch. Sie wird demnaechst auch ein erbe erhalten und soll dann den betreuer selbst bezahlen, bis zu 400 euro im monat.... das sehen wir nicht ein,denn der betreuer macht im gtunde kaum etwas fuer sie. Er besucht sie nicht einmal weil.sie nicht geimpft ist, er ist schwer fuer sie zu erreichen, und zu uns toechtern ist er eiskalt und abweisen oder beantwortet nicht einmal emails. Sonst hat er nicht viel gemacht fuer sie.
Wie einfach ist es so einen betreuer wieder loszuwerden? Ich nehme an man stellt einen antrag beim betreuungsgericht? Wie laeuft das dann ab?
Danke im voraus
 
...

10. Wechsel des Betreuers

Wie komme ich an einen anderen Betreuer?

Sie können beim Gericht die Entlassung des Betreuers beantragen, formlos durch einen einfachen Brief. Dieser Antrag hat in der Regel mehr Erfolg, wenn Sie eine Person nennen, die zur Übernahme der Betreuung bereit ist.

Beispiel: Sie hatten nicht damit gerechnet, dass Sie unter Betreuung gestellt werden könnten, und sich daher nicht darum gekümmert, wer als Ihr Betreuer in Frage kommt. Das Gericht hat dann eine Ihnen völlig unbekannte Rechtsanwältin bestellt, zu der Sie kein Vertrauen haben. Später erklärt sich eine gute Bekannte bereit, die Betreuung zu übernehmen. Sie können dann beantragen, dass diese Bekannte Ihre Betreuerin wird; das Gericht wird einem solchen Antrag in der Regel stattgeben. Voraussetzung ist nur, dass die vorgeschlagene Person als Betreuer geeignet ist.

Auch wenn Ihr Betreuer seinen Pflichten nicht nachkommt oder nicht geeignet ist, können Sie seine Entlassung und die Bestellung eines neuen Betreuers beantragen. Zu den Pflichten gehört, dass er Sie einigermaßen regelmäßig trifft bzw. besucht und dass er alle wichtigen Entscheidungen vorher mit Ihnen persönlich bespricht. Ein Argument gegen einen Rechtsanwalt, der Dutzende von Betreuungen hat, kann z. B. sein: er kann sich Ihnen nicht genug persönlich widmen und ist daher im Sinne des Gesetzes nicht geeignet.

Wenn das Gericht einen neuen Betreuer bestellen will, muss es Sie vorher anhören, es sei denn, Sie sind mit dem Betreuerwechsel sowieso einverstanden. ...

...
Wenn Sie mit Ihrem Betreuer unzufrieden sind, kann es sinnvoll sein, ihnzu wechseln.
  • Wenn Sie Ihren Betreuer wechseln möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Betreuungsgericht mitteilen. Dieses wird den Antrag dann prüfen und wird Ihrem Wunsch in aller Regel auch nachkommen. Beantragen Sie den Wechsel schriftlich und beschreiben Sie die Gründe dafür möglichst genau.
  • Sie können sich durch das Betreuungsgericht einen neuen Betreuer zuteilen lassen. Aber es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie selbst einen engen Vertrauten als Betreuer bestimmen. Wenn diese Person als Betreuer geeignet ist, sind die Chancen hoch, dass das Gericht Ihrem Vorschlag nachkommt.
  • Der Entscheidung des Gerichts können sowohl Sie als auch der Betreuer widersprechen. Wenn das Betreuungsgericht also Ihrem Antrag zunächst nicht nachkommen will, kann es helfen, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen. ...

Evtl. kann man sich auch Hilfe holen bei Nachbarschaftshilfen, den Kirchen, den Verbrauchervergänden oder ähnlichen Institutionen.Eine solche Möglichkeit bietet z.B. an:

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Um einen Betreuer los zu werden muß man sich an das Betreuungsgericht und an die Betreuungsbehörde des Landkreises (bez. der Stadt) wenden. Dort sollte man begründen, dass eine Betreuung nicht notwendig ist. Wenn wie hier in diesem Fall Deine Mutter vom Betreuer gar nicht mehr aufgesucht wird und sie allein klar kommt, ist meiner Meinung nach eine Betreuung überhaupt nicht notwendig.
 
Hallo Carrie, deine Mutter sollte den Antrag auf Aufhebung der Betreuung selbst schriftlich an das Amtsgericht stellen und natürlich auch gut begründen. Über diesen Antrag entscheidet dann der zuständige Betreuungsrichter. Er ist verpflichtet, deine Mutter hierfür persönlich anzuhören. In der Regel findet das im persönlichen Umfeld statt.
Wenn deine Mutter das Schreiben selbst nicht hinbekommt, dann ist fraglich, ob sie nicht besser mit Betreuung fährt. Das wäre aus meiner Sicht auch für die Angehörigen besser und einfacher. Deine Mutter könnte auch einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen, wenn sie unzufrieden ist, aber auch das muss natürlich gut begründet sein...
Das gilt für Deutschland - ich weiß nicht woher du kommst.
 
Ich danke Euch für Eure Antworten. Ja den Betreuer hattrn wir damals veranlasst auf Anraten ihrer ambulanten Betreuerin. Aber wenn ich sehe was der gesetzliche Betreuer macht (nicht viel bis gar nichts) dann haben das bisher meine Schwester und ich auch besser (und vor allem umsonst) erledigt.
Mir (und ihr) stösst vor allem auf dass sie ihn dann demnächst selbst bezahlen muss, bis zu 400 euro im Monat??? Sie hat eine sehr kleine Rente, wird jetzt allerdings etwas Geld erben und das sollte doch am besten nur für sie sein. Wie gesagt wenn der Betreuer ne echte Hilfe wäre, ok, aber er macht wirklich kaum was und meine Mutter fühlt sich trotzdem allein gelassen. Ihre neue ambulante Betreuerin scheint auch keine tolle grosse Hilfe :(
Ok wir werden dann mal einen Brief verfassen und ans Betreuungsgericht schicken. Hoffentlich klappt das. 400 Euro im.Monat ist doch ne Frechheit
 
Ich finde auch merkwürdig dass sie automatisch einen Berufsbetreuer bekommen hat, einen Anwalt. Anstatt einen ehrenamtlichen. Wer entscheidet so etwas? Haben die dann schon gleich gesehen dass es da etwas zu erben gibt, also mehr Geld kommt? Hab schon von Fällen gelesen wo das Betreuungsamt mit den Betreuern zusammen arbeitet um da Geld zu verdienen.
Der Betreuer spricht auch über uns töchter negativ zu meiner Mutter und wie gesagt beantwortet unsere emails nicht.
Hoffentlich muss man nicht noch nen Anwalt nehmen um den los zu werden.
 
Hallo Carrie,

es wurde schon geschrieben: Deine Mutter sollte diesen Brief ans Vormundschaftsgericht selbst schreiben .
Ich kenne einen Betreuungsfall, wo die Verwandten, die nicht betreuen wollten, einen Betreuerin mit gutem Ruf vorgeschlagen haben, die auch gleich genehmigt wurde. Und sie hat ihrem guten Ruf entsprochen .

Grüsse,
Oregano
 
Hallo Carrie,

habt Ihr Schwestern eine Vorsorgevollmacht? Dann hättet Ihr so weit ich weiß Vorrang vor einem Berufsbetreuer bzw. könntet darüber entscheiden.

Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Falls nicht, könntet Ihr das mal andenken, wobei für deren Rechtsgültigkeit der Ersteller soweit ich weiß nicht nur "einwilligungfähig", sondern "geschäftsfähig" sein muss.
Voraussetzung für die Errichtung einer gültigen (Vorsorge-)Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit, Volljährigkeit und Schriftlichkeit.

Gruß
Kate
 
Nein das haben wir nicht...und ehrlich gesagt moechten wir auch nicht wirklich eine rolle der betreuung oder vollmacht einnehmen.
 
Hallo Carrie,

dann wäre es aber eine Möglichkeit, daß Ihr Euch erkundigt, wer die Betreuung übernehmen könnte. Das sollte eine Person sein, die nicht allzu viele Patienten betreut und die einen guten Ruf hat.


Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie James schon schrieb, wäre die sogenannte Betreuungsstelle der Stadt oder des Kreises der Ansprechpartner und die Informationsstelle für euch. Dort sind Leute aus der Praxis, die auch die Betreuer vor Ort kennen, und eigentlich auch die Zufriedenheit mit ihnen kennen, aus Erfahrung mit Betroffenen.
Das ist nicht das Betreuungsgericht.
 
Guten Morgen, Carrie,
ich habe etwas Bauchkrummeln, wenn ich deine Zeilen lese. Es ist alles richtig was schon geschrieben wurde, aber....
Wer hat denn den Betreuer beantragt, Carrie? So wie ich es weiß, kommt ein Betreuungsverfahren in Gang, durch einen Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen und dann bekommt das Gericht den Hinweis, dass Handlungsbedarf besteht.


Ich selbst war viele Jahre lang die Betreuerin meine Eltern und alles lief über das Betreuungsgericht. Ende des Jahres legte ich schriftlich Rechenschaft über meine Arbeit ab und alle 3- 4 Jahren kam ein Betreuungsrichter zu meinen Eltern und befragte sie, ob sie weiter meine Betreuung wünschen.
Leider habe ich auch einige Tragödien, was fremde Betreuer betrifft, in den vielen Jahren des Heimaufenthaltes meiner Eltern erlebt. Oft wurden einige Angehörigen von den Entscheidungen des Betreuers ganz ausgeschlossen und in zwei Fällen Besuche verboten.
Ein vom Gericht bestätigten Betreuer auszuwechseln ist nach meinen Beobachtungen nicht einfach, wenn keine gravierenden Verstöße vorliegen und wenn, dann malen die Mühlen des Amtes sehr langsam.

Wenn eure Mutti einen Betreuer benötigt und ihr die Betreuung nicht übernehmen könnt und keine Vollmacht für euch über gewisse Punkte vorliegen, dann wird es nicht leicht.
Das Finanzielle wird vom Amtsgericht überprüft. Wir haben von Anfang an diesen Punkt aus der Betreuung genommen und darum kann ich nichts weiter dazu schreiben.

Wenn deine Mutti unzufrieden mit ihrem Betreuer ist, dann wünsche ich ihr, dass man auch hinhört und das Amt eine schnelle Entscheidung trifft, im Interesse der Mutti.

Viel Erfolg und alles Gute wünscht Wildaster🍀
 
Ich danke Euch allen sehr.
Den Betreuer hattrn wir Töchter damals beantragt, auf anraten der sozialen Betreuerin, die meinte, dass es besser wäre. Wir hätten uns wahrscheinlich besser informieren sollen was das bedeutet. Im grunde macht er nichtmehr als das was wir bisher fuer unsere mutter erledigten, und um ehrlich zu sein, machten wir noch mehr.
Tja, jetzt liegt es wohl nicht mwhr in unserer entscheidung. Wir haben unserer mutter gesagt dass sie einen antrag stellen kann, wenn sie ihren betreuer nicht mehr moechte.
Ich finde es unmoeglich dass diese betreuer nicht mit den angehoerigrn zusammen arbeiten. Waere das nicht im interesse der betreuten person??? Im gegenteil spaltet er uns noch mehr indem er negatives ueber uns zu unserer mutter sagt. Meine mutter weiss schon gar nicht mehr wem sie noch trauen kann ☹
Aber kann das wirklich sein dass so ein betreuer bis zu 400 euro im monat verlangen kann??? Meine mutter hat eine kleine rente und wird nun geld erben aber das geld sollte doch gut fuer sie angelegt werden. Der betreuer macht ja nun wirklich nicht viel.
Was meiner mutter viel mehr helfen wuerde waere eine echte vertrauensperson, die sie zu arztbesuchen begleitet und mit der sie reden kann. Mit dem rest haben wir ihr bisher geholfen, umsonst.
Ich hab das gefuehl der betreuer ist nur auf das erbe aus...
 
Hallo Carrie,

Ich finde es unmoeglich dass diese betreuer nicht mit den angehoerigrn zusammen arbeiten. Waere das nicht im interesse der betreuten person???
Es ist meines Wissens genau so gedacht, auch wenn das zum Teil unerwünscht und unmöglich ist.
Es gibt ja auch Familien, in denen es den Kindern oder anderen Verwandten um das Geld der Betreuten geht und der Betreuer dafür sorgen soll, daß das Geld für die Betreuten erhalten bleibt.
Es gibt eben immer zwei Seiten einer Medaille ...

Eine „echte Vertrauensperson“ kann Deine Mutter am ehesten über eine „Nachbarschaftshilfe“ finden oder eine ähnliche Einrichtung. Da gibt es teilweise wirklich engagierte Helferinnen. Evtl. auch bei den katholischen oder evangelischen Kirchen.

Grüsse,
Oregano
 
Zuletzt bearbeitet:
Das habe ich auf die Schnelle gefunden, Carrie….


Wenn der Betreuer uneingeschränkt die Vollmacht von eurer Mutti erhielt wird alles sehr schwer, weil ja der Betreuer auch noch Anwalt ist.
Lebt denn eure Mutti noch zu Hause? Ich persönlich würde euch raten, falls sie eine Betreuung noch benötigt, dass einer von euch die Betreuung übernimmt, denn dann könnt ihr Schwestern gemeinsam eine Hilfe für eure Mutti suchen, wenn ihr zu weit weg wohnt oder aus anderen Gründen nicht könnt. Auf jeden Fall wird ein gesetzlicher Betreuer vergütet und im Link steht auch, dass ein ehrenamtlicher am Ende eine Aufwandsentschädigung bekommt.

Es ist aber immer gut, wenn alle Angelegenheiten in der Hand der Familienangehörigen bleibt.

Liebe Grüße
 
Vielen Dank Euch allen,
Ja wir bereuen zutiefst, diesen Betreuer veranlasst zu haben... man muss nun schauen ob meine mutter ihn auch nicht mehr haben mag. Ich hatte eigtl aich gedacht dass angehörige als erstes gefragt werden ob sie die betreuung uebernehmen moechten...wobei wir nicht sicher sind ob wir das moechten. Unsere mutter ist halt auch ein schwieriger mensch.
Na gut schauen wir mal weiter
 
Jetzt hat sie eine erste rechnung bekommen fuer 3 monate...1400 euro... sie hat noch nicht einmal das geld vom erbe ihrer mutter. Und der betreuer hat null fuer sie getan, im gegenteil, er hat alles komplizierter gemacht. Ich denke wir muessen uns jetzt einen anwalt nehmen um ihm loszuwerden??
Unglaublich echt, der mensch ist ein totales arschloch, da geht es nur ums geld. Und meine mutter benoetigt das geld selbst besser.
 
Oben