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- 06.03.07
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Hallo Kathy,
man kann aber jede X beliebige Person sein Testament widmen oder werden diese Personen rechtens nicht anerkannt ?
Ich hätte zudem Bedenken das selbst die eigene Unterschrift angefochten wird. ( Wenn man es ohne Notar aufsetzt. )
Kann man eigentlich auch eine Art Pflegeprotokoll aufsetzen, im Falle man wird zum schweren körperlichen und / geistigen Pflegefall ? ( z. B. )
Liebe Grüsse NellyK
Hallo Nelly
so viel ich weiss, darf man jeden als Erben einsetzen, den man möchte. Wenn jemand seine eigenen Kinder enterben will, haben diese aber mindestens einen Anspruch auf den Pflichtteil. Das mag auch für andere nahe Verwandte gelten, aber so weit kenne ich mich nicht aus.
Ein verbindliches Pflegeprotokoll? Na ja, wie sollte man die Überwachung organisieren?
Ich bin in der Schweiz seit 20 Jahren schon Mitglied bei der Exit-Organisation. Der Grund für meinen Beitritt war der, dass ich keinem Arzt das Recht geben möchte, mich zum "Leben"?? zu zwingen, sollte ich nicht mehr in der Lage sein, selbst zu entscheiden (Koma, etc.). Exit müsste dafür sorgen, dass kein Gerät zum Einsatz kommt.
Gruss
Kathy