Was ist ,wenn du nicht mehr in der Lage bist deinem Sohn zu helfen?
Ihr möchtet keinen Betreuer und keine Besuche mehr,aber wie stellt ihr euch dann eine Hilfe vom Amt vor?
Es geht immer nur miteinander,liebe inchi:kiss: und vielleicht schaffst du es noch einmal ,zu vertrauen und zu hoffen.
Ganz liebe Grüße von Wildaster
Liebe inchi, :kiss:
sehe das so wie Wildaster.
Möcht nur darauf hinweisen, daß es möglich sein kann, daß Du diesen Termin nicht
endgültig absagen kannst. Der Richter hat sich für den Haustermin entschieden
und dafür gibt es bestimmt eine gesetzliche Grundlage, daß er das darf. Ob nun ein Anruf von Dir ausreicht, einem Haustermin abzusagen, vermag ich zu bezweifeln. Der Richter braucht schon seine Gründe, um einen von ihm festgesetzten Termin endgültig abzusagen. Liegen ihm keine glaubhaften Gründe vor, kann er anordnen, daß der Haustermin verschoben wird und es einen neuen Haustermin gibt.
Leider kenn ich die Gesetzeslage dazu nicht so genau.
Ganz allgemein formuliert ist es nicht möglich, einem Richter "vorzugeben/anzuweisen", was er in einer bestimmten rechtlichen Situation zu machen oder zu tun hat. Dieser Hinweis ist von mir nicht böse gemeint.
Soweit ich weiß, kann der Richter in bestimmten rechtlich dafür vorgesehenen gerichtlichen Angelegenheiten einen Termin oder einen Haustermin anordnen.
Diesen kann er wegen bestimmter Gründe verschieben. "Entzieht" man sich dem,
was vom Richter angeordnet wird, z.B. einem Hausbesuch, einem Gerichtstermin,
einer von ihm gesetzten Frist, sieht das Gesetz dafür wieder bestimmte rechtliche Bestimmungen vor, die er anwenden darf.
Es ist nicht möglich, bei Gericht einen bestimmten Antrag mit einer bestimmten Absicht zu stellen und den vom Richter gesetzten Terminen nicht nachzukommen.
Das hat gesetzliche Folgen, die sich aus dem Gesetzbuch ergeben.
Beachte das bitte bei Deinen Handlungen/Gesprächen/Schreiben dem Gericht gegenüber. Man kann nicht einfach nur zum Gericht hinschreiben und dann denken, daß die Angelegenheit damit erledigt ist. Über jeden Antrag, der bei Gericht eingeht, wird eine Akte angelegt, die dem Richter zur weiteren Entscheidung vorgelegt wird. Dafür ist der Richter schließlich da.
Informiere Dich bitte rechtzeitig über die gesetzlichen Folgen, die es haben könnte, falls Du in der Betreuungssituation weiteres nicht zuläßt.
Es wird bestimmt auch so sein, daß der Richter für den Betreuer einen Termin hat.
In diesem wird der Richter überprüfen, ob der "Betreuer seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist". Der Richter muß die Angaben, die ihm von Deinem Sohn/von Dir über den Betreuer vorliegen, überprüfen. Er kann nicht einfach nur davon ausgehen, daß das stimmt, was ihm schriftlich mitgeteilt wurde.
Er ist rechtlich gesehen dazu verpflichtet, sich "beide Seiten" anzuhören und dazu hat er für Deinen Sohn den Haustermin festgesetzt.
Wie schon mehrmals erwähnt, kenne ich die Gesetzeslage nicht bei Betreuungsangelegenheiten. Ich möchte nur auf gesetzliche Möglichkeiten hinweisen, soweit ich davon ganz wenig Kenntnisse habe.
Es wird kein Weg daran vorbeiführen, daß der Richter mit Deinem Sohn sprechen möchte oder falls dieses nicht möglich ist, evtl. einen Arzt dafür beauftragt. Ob diese letztgenannte Möglichkeit rechtlich gesehen für den Richter möglich ist, weiß ich leider nicht.
Ich drück Dir morgen ganz doll die Daumen und hoffe, daß Dein Sohn ein gutes Gespräch mit dem Richter führen kann und ihm das weiterhilft. Du kannst bestimmt dabei sein und Deinem Sohn als Schutz zur Seite stehen und den Richter bitten, sobald Dein Sohn sich aufregt, das Gespräch zu beenden.
Vielleicht kommt es bei einem richterlichen Haustermin anders wie Du denkst.
Gibt die Hoffnung nicht auf und vertraue. :kiss:
alles Liebe
flower4O