Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Lieber Han,

dein Schreiben berührt mich sehr, wenn ich dir irgendwie helfen kann, dann schreib es mir. Ich mache das gerne.

Renan
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Interessant, gerade mal 2 Personen dikutieren hier das PB. Schon allein daran sieht man wie sehr dieses PB für Eingliederung beansprucht wird.
Geb hier auch meine Erfahrung mal zum besten:

Hatte einen Antrag gestellt. Wurde an das Sozialamt gewiesen. Dort stellt man sich dumm bezüglich irgendwelcher Kostenübernahme. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen Nerv mehr mich weiter darum zu streiten.
Bin derzeit ohne Fax, Türklingel - Computer habe ich nur weil mein Sohn mir einen alten zusammengebastelt hat. Mehr schlecht als recht. Mein Kontakt zu anderen Menschen beschränkt sich seit Jahren auf ca 5 Leute.

Probleme, die ich durch die Behinderung habe könnten gelindert werden. Wen interessiert das!?
Möchte mich da auch nicht weiter mit beschäftigen momentan. Es bring eh nichts.



So ist auch meine Erfahrung leider. Die einzige Person, mit der ich noch realen Kontakt habe (außer Ärzte und Anwälte), das ist meine Nachbarin. Seit Jahren. Sonst gibt es nur das Internet und Telefon, und da hier Kontakte nur zu ebenfalls Kranken bestehen, und jeder von uns eigentlich meist zu fertig und zu kaputt ist, um Kontakte zu pflegen, beschränkt sich das auf ein Minimum. Mehr Einsamkeit kann es im Zentrum einer Großstadt nicht geben...

Und mit den Ämtern ist es auch das Gleiche, wie Du es schilderst. Man wird systematisch ignoriert, um einen fertig zu machen. Ein banales Beispiel (unter Dutzenden anderen):
Wenn die KK schreibt, dass die Krankenversicherungsbeiträge erhöht worden sind, und dass man also mehr bezahlen muss nun, dann schicke ich so ein Schreiben umgehend an das Sozialamt als die für mich zuständige Stelle, die Beiträge an die KK zu überweisen. Ich schreibe freundlich hin, dass ich um Kenntnisnahme des Schreibens meiner KK und Berücksichtigung der neuen Beiträge und auch um Bestätigung bitte. Und dann kommt wieder nichts. Nicht ein oder zwei Wochen, sondern Monate... drei, vier Monate... einfach nichts. In der Zwischenzeit erhalte ich dann wieder mehrere Erinnerungen und gar Mahnungen meiner KK, die rückständigen Beträge endlich zu begleichen... bis zum angedrohten Rausschmiss aus der KK. Natürlich beantworte ich auch hier umgehend jedes Schreiben und teile mit, dass ich die Angelegenheit dem Sozialamt bereits mehrfach per Einschreiben und Faxe gemeldet habe, dass ich aber - in gewohnter Weise - ignoriert werde. Das interessiert die KK nicht, weil die KK den Vertrag nicht mit dem SA sondern mit mir hat. Ich muss dann letztlich dem SA also wieder mit Klage drohen und mich wieder an einen RA wenden, dafür muss ich wieder beim LG einen Antrag auf Beratungskostenhilfe stellen, was auch wieder mit viel Aufwand und Mühe für mich verbunden ist... immer lauter solche Dinge, nur weil die Ämter nicht voran machen. Es ist unglaublich. Ich komme meinen Verpflichtungen immer umgehend nach und werde dann jedes Mal von Ämter derart geschädigt, die auf ihre Verpflichtungen einfach scheißen! Ich rede nicht von einem Einzelfall. Das Ganze geht so seit etlichen Jahren und war von Anfang an so und ist es bis heute. Und auch Vorstandsbeschwerden oder sonstige Versuche, sich gegen dieses Verhalten zur Wehr zu setzen, bringen rein gar nichts. Dann heißt es eben nach einem dreiviertel Jahr Ignorieren mal lapidar, die zuständige Sachbearbeiterin wäre leider erkrankt gewesen - wenn überhaupt mal irgendwann eine Reaktion eintrudelt... den mir dadurch entstandenen finanziellen Schaden will mir dann aber niemand ersetzen...

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Hallo han,

für mich sind solche Erfahrungen nicht begreiflich. Ich kenne hier an meinem Wohnsitz mehrere Personen, die -genau wie ich- ein PB erhalten. Einer meiner Bekannten kann dadurch sogar als Arbeitgeber mehrere Pfleger rund um die Uhr beschäftigen.
Ich weiß zwar, dass es terretoriale Unterschiede gibt, dass diese aber zwischen 0 und 100 liegen sollen ist kaum zu glauben.
Gruß, James
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Hallo James,
wenn dir so etwas unbegreiflich ist, weiss ich nicht wo du lebst. Grundsätzlich ist es anscheinend so, dass es mit dem PB nur gut geht wenn man berufstätig ist. Da habe ich auch von einigen gehört wo dies gut klappt.
Arbeitslose und Renter schauen in die Röhre.
Als ich damals einen Antrag versucht habe wurde ich aufgefordert den gesamten Sozialhilfeantrag auszufüllen. Wozu? Ich war arbeitslos (ALGII) und zudem ist doch das PB nicht abhängig vom Einkommen. Es soll ja einen Ausgleich der Behinderung darstellen.
Wie sieht es denn für Bereiche im täglichen Leben aus? Da wird so gut wie nichts übernommen. Kommst du nicht aus dem Haus alleine (spazieren gehen oder sonstiges) dann kriegst du auch niemand dafür, der dich regelmäßig in dieser Hinsicht unterstützt.

Wie Lukas schon sagte: Alles sieht auf Papier gut aus. Umgesetzt wird so gut wie nichts. Und: Dort wo die Unterstützung am nötigsten wäre kommt sie nicht an.
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Als ich damals einen Antrag versucht habe wurde ich aufgefordert den gesamten Sozialhilfeantrag auszufüllen. Wozu? Ich war arbeitslos (ALGII) und zudem ist doch das PB nicht abhängig vom Einkommen. Es soll ja einen Ausgleich der Behinderung darstellen.


Dazu auch hier etwas von Denen, die es wissen müssen:
Problem: Zu niedrige und nicht
bedarfsgerechte Budgets

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass
die Budgethöhe den individuellen
Bedarf decken muss. Das Persönliche
Budget soll dabei die Summe der Kosten
aller bisher erbrachten Leistungen nicht
überschreiten („Deckelungsregelung“ vgl.
§ 17 SGB IX). Weitere Maßstäbe zur Bestimmung
der Budgethöhe werden nicht
benannt. In der Praxis ist hier ein negativer
Trend zu beobachten: Die bewilligten Persönlichen
Budgets sind häufig zu niedrig
bemessen und nicht bedarfsgerecht.
Viele Leistungsträger orientieren sich ausschließlich
an der „Deckelungsregelung“
oder missbrauchen das Persönliche Budget
als pauschales Kostensenkungsinstrument.
Neuerdings wird auch der neu
festgelegte Mindestlohn in der Pflege als
Richtlinie herangezogen, um Assistenzleistungen
mit höchstens 7,50 Euro pro
Stunde unter explizitem Hinweis auf die
Mindestlohnregelung zu vergüten. Dabei
wird ignoriert, dass Assistenzleistungen
zur Teilhabe weitergehende bzw. andere
qualifizierte Leistungen beinhalten als
reine Pflegeleistungen.
Ein solches Vorgehen konterkariert Sinn
und Zweck des Persönlichen Budgets und
beschneidet die Handlungsspielräume
der Budgetnehmer/-innen extrem. Bei ei-
ner unzureichenden Budgethöhe bleibt
vom Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen
nicht viel übrig. Ist das Budget zu
niedrig angesetzt, sind die Budgetnehmer/-
innen hinsichtlich der Leistungsauswahl
erheblich eingeschränkt, insbesondere
was die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen
angeht. Budgetnehmer/-innen
ist es unter den gegebenen Bedingungen
kaum möglich, kontinuierliche und qualifizierte
Leistungen auf dem Markt einzukaufen.
Bei zu niedrigen Entgelten werden
Assistenten, sobald sich eine bessere
Verdienstmöglichkeit ergibt, ihr Dienstverhältnis
bzw. ihre Anstellung wechseln.
Für Menschen mit Behinderung bedeutet
dies, dass sie einem permanenten
Wechsel in einem sehr persönlichen
und intimen Kontext der Unterstützung
ausgesetzt sind.

Der PARITÄTISCHE fordert:
Damit Sinn und Zweck des Persönlichen
Budgets nicht ad absurdum geführt
werden, muss die „Deckelungsregelung“
aufgehoben werden. Die Budgethöhe
muss sich einzig am individuellen
Bedarf bemessen und hoch genug sein,
um auch qualifizierte Leistungen einkaufen
zu können.


Problem: Willkür und Verfahrensmängel

Entscheiden sich Menschen mit Behinderung
für die Beantragung eines
Persönlichen Budgets, sind sie im gesamten
Verfahren – von der Antragstellung bis
zur Bewilligung des Persönlichen Budgets
– häufig erheblichen Widerständen und
bürokratischer Willkür ausgesetzt. In der
Theorie beinhaltet das Verfahren zum Persönlichen
Budget einen formlosen Antrag,
die Bedarfsermittlung, die Budgetkonferenz
und eine Zielvereinbarung. Dieses
Verfahren soll eine Verhandlung zwischen
Antragsteller und beauftragten Leistungsträger
auf Augenhöhe sein. Auf Grundlage
des ermittelten individuellen Bedarfes
legen beide Parteien einvernehmlich Ziele
im Rahmen der Zielvereinbarung fest und
verständigen sich über die Budgethöhe
zur Deckung des Bedarfes. Die Festlegung
von Nachweispflichten soll auf
ein notwendiges Maß reduziert werden
und lediglich dem Nachweis der Zielerreichung
dienen. Dabei soll sich der Nachweis
auf die erbrachte Leistung und nicht
auf den gezahlten Preis beziehen. In der
Praxis weisen die Verfahren häufig erhebliche
Mängel zu Lasten der Betroffenen
auf. Anträge bleiben monatelang liegen
oder werden in der Bearbeitung verzögert.
Menschen mit Behinderung fühlen
sich nicht als Verhandlungspartner ernst
genommen. Ihre persönlichen Lebensvorstellungen
bleiben oftmals unberücksichtigt.
Darüber hinaus ist es auch Praxis, dass
Anträge aufgrund rund geschaffener Verfahrenshürden
zurückgenommen werden
oder Verfahren mit einseitigen Vorgaben
hinsichtlich der Bedarfsermittlung, Budgethöhen,
Qualitätsvorgaben und umfassenden
Nachweispflichten durch den
Leistungsträger enden.

Der PARITÄTISCHE fordert:
Die gesetzliche Vorgabe einer Frist von
maximal sieben Wochen zwischen Antragstellung
und Bewilligungsbescheid
gemäß § 14 SGB IX sowie die Verfahrensvorschriften
der Budgetverordnung sind
konsequent einzuhalten. Um der Einhaltung
des § 14 SGB IX Nachdruck zu verleihen,
ist § 15 SGB IX dahingehend zu
verändern, dass bei Nichteinhaltung der
Fristen des § 14 SGB IX ohne begründete
Mitteilung durch den Rehabilitationsträger
selbstbeschaffte Leistungen auf jeden
Fall bis zur Bescheiderstellung zu erstatten
sind. Dies muss uneingeschränkt
auch für die Träger der Sozialhilfe, der
öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge
gelten.

https://www.budget.paritaet.org/ind...6700214&hash=7083b18bf4315f166aba479febebad20

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Ich bin richtig entsetzt, was ihr da schreibt. Ich denke wir leben im reichen Deutschland, aber wahrscheinlich nur, wenn man gesund ist.

Ich wünsche euch viel Kraft auf eurem Weg und haltet durch und macht weiter. Es muss doch Hilfe geben, damit ihr euer Leben meistern könnt.

Renan
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Danke fürs Kraftwünschen... bei all der Gewalt, die einem da von Ämtern entgegen schlägt, braucht man dringend Kraft und Energie, aber diese sind eben nicht unerschöpflich vorhanden. Und sie kosten - in meinem Fall zumindest - auch viel Geld. Denn je mehr man sich mit diesem Ämterpack herumschlägt und sich daran aufreibt, sich nicht vollkommen unterkriegen zu lassen, desto schlechter geht es gesundheitlich und immunmäßig etc., und desto mehr privat zu bezahlende teuere medizinische Behandlungen sind wieder notwendig, um überhaupt noch in der Lage sein zu können, weiter und weiter und weiter - meist sinnlos - zu kämpfen.
Und wenn dann nicht einmal ein wenig finanzielle Hilfe von irgendwelchen Stiftungen zu erhalten ist, obwohl diese immer damit angeben, wie sehr sie Menschen in Not helfen, es dann aber doch nicht tun, wenn man sich in seiner bitteren Not an sie wendet, dann bleibt man irgendwann zwangsläufig auf der Strecke.

Ob Deutschland so besonders reich ist, wage ich zu bezweifeln. Insgesamt gesehen vielleicht schon... aber genauer betrachtet ist es ja wohl eher so, dass sich ein Riesenvermögen auf eine kleine Oberschicht verteilt, während die breite Masse des Landes immer mehr verarmt und selbst der sog. Mittelstand immer mehr kämpfen muss, mit dem Einkommen einer normalen Arbeit bei den immer teuerer werdenden Lebenskosten überhaupt noch über die Runden zu kommen. Viele schaffen es ohne Beihilfen ja schon lange nicht mehr. Sogar Kinder sind schon längst Luxus in diesem Land. Da hält man sich dann schon eher einen Hund oder eine Katze, um finanziell noch überleben zu können...
Als schwer chronisch Kranker oder gar Behinderter kann man sich da auch gleich die Kugel geben.

Hier gibt es auch noch so einiges Interessantes zu lesen. U.a.:

Das Vorgehen gegen assistenznehmende Menschen zeigt oft Züge einer planmäßigen strukturellen Gewalt. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise den Sachbearbeitern an manchen Schulen im Rahmen ihrer Ausbildung beigebracht wird.

Die nachstehende Sammlung erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Sie soll lediglich aufzeigen, dass zwischen dem, was uns die Politiker erzählen und den Zuständen bei uns an der Basis meilenweite Unterschiede bestehen. Vielleicht erreicht man Berlin irgendwann nicht mehr per Auto, irgendwann muss es wohl ein Raumschiff sein.
ForseA - Neues aus Absurdistan

Dass James das Ganze bei seiner Person so problemlos erlebt, ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Ich gönne es ihm selbstverständlich! Aber im Hinblick auf die existierende Realität die breite Masse betreffend, hat so ein positives Einzelerlebnis wohl eher nicht so viel Aussagekraft.

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Nun, wenn Willkür und Verfahrensmängel beim PB der Normalfall sein sollte, bin ich und meine Bekannten hier aus Sachsen-Anhalt wohl die Ausnahme. Wozu sind dann bundesweite Verordnungen und Gesetze überhaupt noch da, wenn sich Verwalrungen nicht daran halten?
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Wozu sind dann bundesweite Verordnungen und Gesetze überhaupt noch da, wenn sich Verwalrungen nicht daran halten?


Die Frage ist berechtigt... siehe auch:
Ich frage mich, wofür es eigentlich all diese schönen Paragraphen in unserem Lande gibt, wenn sich eh niemand daran hält...

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Nun, wenn Willkür und Verfahrensmängel beim PB der Normalfall sein sollte, bin ich und meine Bekannten hier aus Sachsen-Anhalt wohl die Ausnahme.


Da haben Du und Deine Bekannten wohl wirklich einfach Glück gehabt und Ihr stellt tatsächlich die berühmte Ausnahme von der Regel dar.
Sachsen-Anhalt scheint auch nicht bei allen Behinderten gerechte und gleiche Maßstäbe anzusetzen:

Dumpinglöhne

Nachdem die Leistungsträger kaum noch Chancen haben, das Arbeitgebermodell an sich zu verhindern, versuchen manche, dieses dadurch unmöglich zu machen, indem sie nur noch Dumpinglöhne bewilligen wollen.

Dem hat das Sozialgericht Halle am 18. Dezember 2007 einen Riegel vorgeschoben. In einer einstweiligen Anordnung schreibt es der Sozialagentur Halle ins „Stammbuch“:

"…Daher hat das Gericht auf den von der Antragsgegnerin bzw. für die Antragsgegnerin tätigen Sozialämtern als angemessen angesehene Vergütung aus dem Jahr 2006 abgestellt, wo für verschiedene Leistungen mit der Formulierung, es werde der Betrag von 9,06 € (ohne Arbeitgeberkosten) 'in ständiger Verwaltungsübung zu Grunde gelegt', dieser Betrag maßgebend für die Bewilligung war.

Es ist für das Gericht genauso unverständlich, wie sich der angemessene ortsübliche Stundenlohn von einem Jahr aufs andere um fast ein Drittel reduziert haben soll.

Da die Antragsgegnerin keine Angaben dazu gemacht hat, wie der seinerzeitige Betrag von 9,06 € ermittelt wurde und auch zu dem Zustandekommen des Betrages von 6,55 € geschwiegen hat, geht das Gericht hinsichtlich des Betrages von 6,55 € von der Darstellung der Pflegegutachterin Frau M. aus, die mit dem bei der Arbeitsagentur zuständigen Mitarbeiter gesprochen hat….

Auch das Argument der Gleichbehandlung mit anderen Hilfeempfängern, denen in 2007 auch nur der Stundensatz von 6,55 € bewilligt worden sei, kann nicht durchgreifen. Insoweit gilt der Grundsatz, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Nur weil die Antragsgegnerin in anderen Fällen einen nicht nachvollziehbaren geringen Stundensatz angenommen hat, braucht sich die Antragsstellerin nicht darauf verweisen lassen, dieser müsse auch für sie gelten, zumal eine Ungleichbehandlung mit den "Altfällen" ja auch immer vorhanden ist.“

ForseA setzt sich seit Jahren dafür ein, den Assistentinnen und Assistenten für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit Tariflöhne zu bezahlen. Als absoluten Mindestlohn sehen wir die Tarifgruppe TVÖD EG 4 Stufe 2 (entspricht dem früheren BAT KR1, siehe Tipps für Arbeitgeber auf unserer Homepage).

Übrigens scheinen sich Sachsen und Sachsen-Anhalt bezüglich menschenverachtender Löhne für qualitativ hochwertige Assistenzleistungen gegenseitig toppen zu wollen. So hat das Sozialamt Leipzig einer jungen behinderten Frau für ihre Assistenz am Tag 3,65 € Bruttostundenlohn und für die nächtliche Assistenz von 1,65 € brutto angeboten. Selbst wenn man fairerweise erwähnen muss, dass hier FSJler und Zivildienstleistende zum Einsatz kommen sollten, muss wohl über die Höhe dieser Beträge nicht diskutiert werden. Sie zeigen auf jeden Fall, wie wenig Anerkennung die Leistungen von AssistentInnen seitens der Sozialhilfeträger erfahren, deren Mitarbeiter in einer Autowerkstatt locker 50 € und mehr je Stunde für die Reparatur ihres Autos bezahlen...
ForseA - Neues aus Absurdistan


Sehr bezeichnend auch:

Handhabung des § 87 SGB XII im Saarland

Das saarländische Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz rechnete einer Antragstellerin zunächst die Kosten der Unterkunft "wegen der Angemessenheit um ca. die Hälfte runter. Als nach Berechnung der Absetzungsbeträge noch Einkommen übrigblieb, behauptete die Behörde, dass damit der Anspruch auf Übernahme der Assistenzkosten erloschen sei. Auch hier stellt sich die Frage, ob derartige Falschauskünfte nicht endlich mal strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die Machtposition des Landesamts wird benutzt, um Bürgern gesetzlich zugesagte Rechte zu verweigern. Dass die Rechte der Antragstellerin und Pflichten der Behörde nach den §§ 13 und 14 SGB I verletzt werden, unterstreicht die Strafwürdigkeit.
ForseA - Neues aus Absurdistan

Warum wundert mich das nur nicht?!

Grüße
Lukas
 
Zuletzt bearbeitet:
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nochmal:

Wenn Du mit der Bearbeitungsweise (Ignoranz des Amtes) nicht einverstanden bist, schreibe dies an den Pettionsausschuß im Bundestag !

Der Pettionsausschuß ist dafür da um auf Anfrage gewisse Regelungen oder Vorschriften zu prüfen. Und das zuständige Amt kommt dabei eine dicke Runde an´s Schwitzen, weil dann müssen die arbeiten und Rede und Antwort stehen, ob es denen passt oder nicht.

Dann wird im Bundestag über den Fall entschieden und ggf gibt es entweder eine Änderung der Regelung allgemein oder aber eine Einzelfallentscheidung.

Das wäre eine Möglichkeit um den Ämtern kräftig in den Hintern zu treten.
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Ich denke wir leben im reichen Deutschland, aber wahrscheinlich nur, wenn man gesund ist. Renan

Dieser Eindruck soll dem Wahlvolk auch durch dutzende Plakate und hunderte Hochglanzprospekte vermittelt werden. Innerhalb einer Wahlperiode werden unzählige (befristete) Projekten ins Leben gerufen, die sich angeblich um Bedürftige kümmern. Zehntausende Hochglanzbroschüren werden in Wartezimmern von Ärzten und Bürgerzentren verteilt.

Schließlich denkt sich jeder Bürger: "Was die für Bedürftige machen, ist schon enorm, aber wer kümmert sich eigentlich noch um die Berufstätigen ?" Der normale Bürger denkt nicht einmal daran, daß ihm hier nur etwas vorgetäuscht wird.

Dennoch: Das bringt mehr Wählerstimmen, als man denkt. Es entsteht das Gefühl, das für alles gesorgt ist und daß die Gemeinde alles geregelt hat. Politik ist eben zur Hälfte eine "Luftblase", die Stimmungen erzeugt.
 
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nochmal:

Wenn Du mit der Bearbeitungsweise (Ignoranz des Amtes) nicht einverstanden bist, schreibe dies an den Pettionsausschuß im Bundestag !

Der Pettionsausschuß ist dafür da um auf Anfrage gewisse Regelungen oder Vorschriften zu prüfen. Und das zuständige Amt kommt dabei eine dicke Runde an´s Schwitzen, weil dann müssen die arbeiten und Rede und Antwort stehen, ob es denen passt oder nicht.

Dann wird im Bundestag über den Fall entschieden und ggf gibt es entweder eine Änderung der Regelung allgemein oder aber eine Einzelfallentscheidung.

Das wäre eine Möglichkeit um den Ämtern kräftig in den Hintern zu treten.




Hallo Shorty,

ich glaube, Du müsstest aus meinen Postings eigentlich ersehen können, dass ich nicht zur untätigen Spezies gehöre, die sich nicht kümmert.
Ich bin auch derzeit wieder in der besagten Sache nicht untätig und rudere an diversen Stellen gleichzeitig.

Wenn Du Erfolg damit hast, Dich an diverse Ausschüsse zu wenden, dann Glückwunsch. Falls Du überhaupt selber betroffen bist und über eigene Erfahrungen verfügst und das nicht mal wieder nur Theorie und „Wissen“ vom Hörensagen her darstellt.

Ich für meinen Fall habe mich in den vergangenen Jahren bereits viele Male an ganz verschiedene Ausschüsse und „zuständige Stellen“ gewendet, allesamt OHNE Erfolg! Zuständig sieht sich regelmäßig keine der „zuständigen“ Stellen! Es ist das Gleiche, wenn man sich als Schwerkranker, dem in Deutschland die dringend notwendige medizinische Behandlung verweigert wird, an die (damals noch „zuständige“) Patientenbeauftragte Kühn-Mengel wendet (an den Zöller habe ich mich in der Tat nicht mehr gewendet, da ich auch Besseres mit meiner Zeit anzufangen habe, als sie definitiv zu verschwenden), da wird man von „zuständiger“ Stelle auch nur mit vorgefertigtem Schreiben abgewehrt und obendrein noch ein bisschen verhöhnt, damit es nicht ganz so langweilig ist... wenn man einen Arzt der Ärztekammer meldet und sogar noch Privatarztpraxen als Zeugen nennt, wird einem selber von der Ärztekammer mit Klage gedroht... wenn man vor Gericht zieht, dann kann man noch so im Recht sein - Recht haben und Recht bekommen hat im „Rechts“staat Deutschland nichts miteinander zu tun.
Ich habe mich weiß Gott an alle möglichen „zuständigen“ Stellen und Ausschüsse gewendet in all den Jahren (es liegen ja auch durchaus genügend „Baustellen“ bei mir vor), und auch - allgemeiner gehalten - bis hoch zum Bundeskanzleramt.
Daher weiß ich auch, wie es in der Praxis aussieht. Und Du darfst mir glauben (oder es auch bleiben lassen), dass die Praxis mit der schönen Theorie, wie sie auf Hochglanzseiten in den von der Bundesregierung unter das Volk gebrachten Broschüren zu finden ist, in dem das Volk über seine (angeblichen) Rechte und Möglichkeiten zur Wahrung seiner Rechte „aufgeklärt“ wird, nichts, aber gar nichts gemein hat.
Aber das „lernt“ nur, wer das Alles selber in der Praxis durchmacht...

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Dieser Eindruck soll dem Wahlvolk auch durch dutzende Plakate und hunderte Hochglanzprospekte vermittelt werden.

Und Du darfst mir glauben (oder es auch bleiben lassen), dass die Praxis mit der schönen Theorie, wie sie auf Hochglanzseiten in den von der Bundesregierung unter das Volk gebrachten Broschüren zu finden ist, in dem das Volk über seine (angeblichen) Rechte und Möglichkeiten zur Wahrung seiner Rechte „aufgeklärt“ wird, nichts, aber gar nichts gemein hat.
Aber das „lernt“ nur, wer das Alles selber in der Praxis durchmacht...



Zwei Dumme, ein Gedanke. :)

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

neee neee neee .....

Ich arbeite selbst in einem Amt und wenn jemand meint das Amt verstoße gegen geltende Regelungen, Verordnungen oder Gesetze bekommt das Amt schneller einen "netten" Brief vom Pettitionsausschuss als ihm lieb ist.

Irgendwelche "Brieffreundschaften" mit Politikern zu führen ist verschwendete Zeit.

Und diese Hochglanzzettel welche von der Regierung immer zur Wahlzeit verteilt werden lese ich erst gar nicht. Geschweige denn diese komischen Broschüren. Wenn ich Märchen lesen will, dann neige ich doch eher zu den Gebrüdern Grimm.
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

neee neee neee .....

Ich arbeite selbst in einem Amt und wenn jemand meint das Amt verstoße gegen geltende Regelungen, Verordnungen oder Gesetze bekommt das Amt schneller einen "netten" Brief vom Pettitionsausschuss als ihm lieb ist.

Irgendwelche "Brieffreundschaften" mit Politikern zu führen ist verschwendete Zeit.

Und diese Hochglanzzettel welche von der Regierung immer zur Wahlzeit verteilt werden lese ich erst gar nicht. Geschweige denn diese komischen Broschüren. Wenn ich Märchen lesen will, dann neige ich doch eher zu den Gebrüdern Grimm.




Nette Briefe haben die Ämter durch mich veranlasst schon genügend erhalten von derartigen Ausschüssen. Es kümmert die Ämter nur nicht.
In einem Fall wurde ich vom Sozialamt gar angerufen und genötigt, meine Beschwerde, die ich über das Sozialamt getätigt habe, zurückzunehmen, dann würde man meinen Fall auch bearbeiten (immerhin nach über sieben Monaten des Ignorierens)... anderenfalls wisse man leider nicht, wann man mal Zeit finden würde für die Bearbeitung, da man chronisch unterbesetzt sei bei der Stadt, das müsse man eben verstehen...
Das ist Erpressung und damit eine Straftat - und deckt sich somit mit dem, was ich zuvor bereits verlinkt habe von offizieller Seite aus, wie die Ämter mit Hilfe von Straftaten die Leistungserbringung zu vermeiden versuchen.
So kann es eben auch gehen. Aber das wirst Du ja alles wissen, wenn Du selber dort beschäftigt bist.

Jetzt kannst Du natürlich mit dem ganz schlauen Rat kommen, dann doch einfach rechtlich dagegen vorzugehen... und Du wirst lachen, selbst das habe ich in manchen Fällen schon gemacht. Und mit viel Glück bekommt man dann mit hohem Kostenaufwand und mit so sieben bis acht Jahren Verzögerung - so lange ziehen es die Gerichte nämlich schon nahezu grundsätzlich heraus - auch mal die einem längst zustehende Leistung. Wenn man es bis dahin überlebt hat.

Grüße
Lukas
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Ich habe heute also noch mit einer karitativen Einrichtung hier telefoniert und noch einmal nach dem PB gefragt. Man sagte mir, dass das in unserem Bundesland NICHT so durchgeführt würde, wie es eigentlich vorgesehen ist. Das wisse man von den wenigen Fällen, die es überhaupt beantragt bzw. genehmigt bekommen haben. Diese Behinderten bekommen das Geld NICHT selber ausbezahlt, damit sie davon ihre Hilfen einkaufen können, sondern sie bekommen allenfalls - und auch das erst nach mehreren vorherigen Beratungen unterschiedlicher Stellen (zu denen auch diese karitative Einrichtung zählt) - Leute vermittelt für diese Dinge, bei denen sie Hilfe benötigen.

Ich habe mich nicht verhört und auch der mit mir telefonierenden Person war klar, dass das PB EIGENTLICH anders gedacht ist, und dass es so, wie es hier durchgeführt wird, ja gerade nicht dem PB entspricht.
Ich habe dann gefragt, ob so etwas nicht bundeseinheitlich wäre, da das PB doch im Gesetz klar geregelt würde.
Da bekam ich als Antwort: „EIGENTLICH schon... aber letztendlich legt so was ja jedes Bundesland nach eigenem Ermessen aus... und dass unser Bundesland völlig pleite ist, mag für solche Regelungen sicherlich auch eine Rolle spielen...“

Ich habe ja auch selber schon ein paar Mal darauf hingewiesen, dass Behinderte in verschiedenen Bundesländern ganz offensichtlich stark unterschiedlich behandelt werden...
Habe ich also auch noch in der Hinsicht die Arschkarte gezogen!

Und jetzt? Soll ich da nun auch wieder gegen das Land klagen (wegen Gesetzesbruch oder wegen Verstoß gegen das Grundgesetz wegen nicht Gleichbehandlung oder so was in der Art), wo mein anderer Prozess gegen das Land nach nun sechs Jahren noch keine Anstalten macht, zu einem Ende zu gelangen?

Es ist und bleibt eine Farce...

Grüße
Lukas

P.S.:
Also schon wieder eine Straftat gegen Arme, Kranke und Behinderte von Ämterseite...
 
Das "Persönliche Budget". Eine Wahlleistung für Behinderte (D)

Zur Information, ich hole diese Information noch einmal hoch!
 
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