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Interessant, gerade mal 2 Personen dikutieren hier das PB. Schon allein daran sieht man wie sehr dieses PB für Eingliederung beansprucht wird.
Geb hier auch meine Erfahrung mal zum besten:
Hatte einen Antrag gestellt. Wurde an das Sozialamt gewiesen. Dort stellt man sich dumm bezüglich irgendwelcher Kostenübernahme. Zu dem Zeitpunkt hatte ich keinen Nerv mehr mich weiter darum zu streiten.
Bin derzeit ohne Fax, Türklingel - Computer habe ich nur weil mein Sohn mir einen alten zusammengebastelt hat. Mehr schlecht als recht. Mein Kontakt zu anderen Menschen beschränkt sich seit Jahren auf ca 5 Leute.
Probleme, die ich durch die Behinderung habe könnten gelindert werden. Wen interessiert das!?
Möchte mich da auch nicht weiter mit beschäftigen momentan. Es bring eh nichts.
Als ich damals einen Antrag versucht habe wurde ich aufgefordert den gesamten Sozialhilfeantrag auszufüllen. Wozu? Ich war arbeitslos (ALGII) und zudem ist doch das PB nicht abhängig vom Einkommen. Es soll ja einen Ausgleich der Behinderung darstellen.
Problem: Zu niedrige und nicht
bedarfsgerechte Budgets
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass
die Budgethöhe den individuellen
Bedarf decken muss. Das Persönliche
Budget soll dabei die Summe der Kosten
aller bisher erbrachten Leistungen nicht
überschreiten („Deckelungsregelung“ vgl.
§ 17 SGB IX). Weitere Maßstäbe zur Bestimmung
der Budgethöhe werden nicht
benannt. In der Praxis ist hier ein negativer
Trend zu beobachten: Die bewilligten Persönlichen
Budgets sind häufig zu niedrig
bemessen und nicht bedarfsgerecht.
Viele Leistungsträger orientieren sich ausschließlich
an der „Deckelungsregelung“
oder missbrauchen das Persönliche Budget
als pauschales Kostensenkungsinstrument.
Neuerdings wird auch der neu
festgelegte Mindestlohn in der Pflege als
Richtlinie herangezogen, um Assistenzleistungen
mit höchstens 7,50 Euro pro
Stunde unter explizitem Hinweis auf die
Mindestlohnregelung zu vergüten. Dabei
wird ignoriert, dass Assistenzleistungen
zur Teilhabe weitergehende bzw. andere
qualifizierte Leistungen beinhalten als
reine Pflegeleistungen.
Ein solches Vorgehen konterkariert Sinn
und Zweck des Persönlichen Budgets und
beschneidet die Handlungsspielräume
der Budgetnehmer/-innen extrem. Bei ei-
ner unzureichenden Budgethöhe bleibt
vom Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen
nicht viel übrig. Ist das Budget zu
niedrig angesetzt, sind die Budgetnehmer/-
innen hinsichtlich der Leistungsauswahl
erheblich eingeschränkt, insbesondere
was die Inanspruchnahme von Assistenzleistungen
angeht. Budgetnehmer/-innen
ist es unter den gegebenen Bedingungen
kaum möglich, kontinuierliche und qualifizierte
Leistungen auf dem Markt einzukaufen.
Bei zu niedrigen Entgelten werden
Assistenten, sobald sich eine bessere
Verdienstmöglichkeit ergibt, ihr Dienstverhältnis
bzw. ihre Anstellung wechseln.
Für Menschen mit Behinderung bedeutet
dies, dass sie einem permanenten
Wechsel in einem sehr persönlichen
und intimen Kontext der Unterstützung
ausgesetzt sind.
Der PARITÄTISCHE fordert:
Damit Sinn und Zweck des Persönlichen
Budgets nicht ad absurdum geführt
werden, muss die „Deckelungsregelung“
aufgehoben werden. Die Budgethöhe
muss sich einzig am individuellen
Bedarf bemessen und hoch genug sein,
um auch qualifizierte Leistungen einkaufen
zu können.
Problem: Willkür und Verfahrensmängel
Entscheiden sich Menschen mit Behinderung
für die Beantragung eines
Persönlichen Budgets, sind sie im gesamten
Verfahren – von der Antragstellung bis
zur Bewilligung des Persönlichen Budgets
– häufig erheblichen Widerständen und
bürokratischer Willkür ausgesetzt. In der
Theorie beinhaltet das Verfahren zum Persönlichen
Budget einen formlosen Antrag,
die Bedarfsermittlung, die Budgetkonferenz
und eine Zielvereinbarung. Dieses
Verfahren soll eine Verhandlung zwischen
Antragsteller und beauftragten Leistungsträger
auf Augenhöhe sein. Auf Grundlage
des ermittelten individuellen Bedarfes
legen beide Parteien einvernehmlich Ziele
im Rahmen der Zielvereinbarung fest und
verständigen sich über die Budgethöhe
zur Deckung des Bedarfes. Die Festlegung
von Nachweispflichten soll auf
ein notwendiges Maß reduziert werden
und lediglich dem Nachweis der Zielerreichung
dienen. Dabei soll sich der Nachweis
auf die erbrachte Leistung und nicht
auf den gezahlten Preis beziehen. In der
Praxis weisen die Verfahren häufig erhebliche
Mängel zu Lasten der Betroffenen
auf. Anträge bleiben monatelang liegen
oder werden in der Bearbeitung verzögert.
Menschen mit Behinderung fühlen
sich nicht als Verhandlungspartner ernst
genommen. Ihre persönlichen Lebensvorstellungen
bleiben oftmals unberücksichtigt.
Darüber hinaus ist es auch Praxis, dass
Anträge aufgrund rund geschaffener Verfahrenshürden
zurückgenommen werden
oder Verfahren mit einseitigen Vorgaben
hinsichtlich der Bedarfsermittlung, Budgethöhen,
Qualitätsvorgaben und umfassenden
Nachweispflichten durch den
Leistungsträger enden.
Der PARITÄTISCHE fordert:
Die gesetzliche Vorgabe einer Frist von
maximal sieben Wochen zwischen Antragstellung
und Bewilligungsbescheid
gemäß § 14 SGB IX sowie die Verfahrensvorschriften
der Budgetverordnung sind
konsequent einzuhalten. Um der Einhaltung
des § 14 SGB IX Nachdruck zu verleihen,
ist § 15 SGB IX dahingehend zu
verändern, dass bei Nichteinhaltung der
Fristen des § 14 SGB IX ohne begründete
Mitteilung durch den Rehabilitationsträger
selbstbeschaffte Leistungen auf jeden
Fall bis zur Bescheiderstellung zu erstatten
sind. Dies muss uneingeschränkt
auch für die Träger der Sozialhilfe, der
öffentlichen Jugendhilfe und der Kriegsopferfürsorge
gelten.
ForseA - Neues aus AbsurdistanDas Vorgehen gegen assistenznehmende Menschen zeigt oft Züge einer planmäßigen strukturellen Gewalt. Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise den Sachbearbeitern an manchen Schulen im Rahmen ihrer Ausbildung beigebracht wird.
Die nachstehende Sammlung erhebt nicht den Anspruch, vollständig zu sein. Sie soll lediglich aufzeigen, dass zwischen dem, was uns die Politiker erzählen und den Zuständen bei uns an der Basis meilenweite Unterschiede bestehen. Vielleicht erreicht man Berlin irgendwann nicht mehr per Auto, irgendwann muss es wohl ein Raumschiff sein.
Wozu sind dann bundesweite Verordnungen und Gesetze überhaupt noch da, wenn sich Verwalrungen nicht daran halten?
Ich frage mich, wofür es eigentlich all diese schönen Paragraphen in unserem Lande gibt, wenn sich eh niemand daran hält...
Nun, wenn Willkür und Verfahrensmängel beim PB der Normalfall sein sollte, bin ich und meine Bekannten hier aus Sachsen-Anhalt wohl die Ausnahme.
ForseA - Neues aus AbsurdistanDumpinglöhne
Nachdem die Leistungsträger kaum noch Chancen haben, das Arbeitgebermodell an sich zu verhindern, versuchen manche, dieses dadurch unmöglich zu machen, indem sie nur noch Dumpinglöhne bewilligen wollen.
Dem hat das Sozialgericht Halle am 18. Dezember 2007 einen Riegel vorgeschoben. In einer einstweiligen Anordnung schreibt es der Sozialagentur Halle ins „Stammbuch“:
"…Daher hat das Gericht auf den von der Antragsgegnerin bzw. für die Antragsgegnerin tätigen Sozialämtern als angemessen angesehene Vergütung aus dem Jahr 2006 abgestellt, wo für verschiedene Leistungen mit der Formulierung, es werde der Betrag von 9,06 € (ohne Arbeitgeberkosten) 'in ständiger Verwaltungsübung zu Grunde gelegt', dieser Betrag maßgebend für die Bewilligung war.
Es ist für das Gericht genauso unverständlich, wie sich der angemessene ortsübliche Stundenlohn von einem Jahr aufs andere um fast ein Drittel reduziert haben soll.
Da die Antragsgegnerin keine Angaben dazu gemacht hat, wie der seinerzeitige Betrag von 9,06 € ermittelt wurde und auch zu dem Zustandekommen des Betrages von 6,55 € geschwiegen hat, geht das Gericht hinsichtlich des Betrages von 6,55 € von der Darstellung der Pflegegutachterin Frau M. aus, die mit dem bei der Arbeitsagentur zuständigen Mitarbeiter gesprochen hat….
Auch das Argument der Gleichbehandlung mit anderen Hilfeempfängern, denen in 2007 auch nur der Stundensatz von 6,55 € bewilligt worden sei, kann nicht durchgreifen. Insoweit gilt der Grundsatz, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Nur weil die Antragsgegnerin in anderen Fällen einen nicht nachvollziehbaren geringen Stundensatz angenommen hat, braucht sich die Antragsstellerin nicht darauf verweisen lassen, dieser müsse auch für sie gelten, zumal eine Ungleichbehandlung mit den "Altfällen" ja auch immer vorhanden ist.“
ForseA setzt sich seit Jahren dafür ein, den Assistentinnen und Assistenten für ihre anspruchs- und verantwortungsvolle Tätigkeit Tariflöhne zu bezahlen. Als absoluten Mindestlohn sehen wir die Tarifgruppe TVÖD EG 4 Stufe 2 (entspricht dem früheren BAT KR1, siehe Tipps für Arbeitgeber auf unserer Homepage).
Übrigens scheinen sich Sachsen und Sachsen-Anhalt bezüglich menschenverachtender Löhne für qualitativ hochwertige Assistenzleistungen gegenseitig toppen zu wollen. So hat das Sozialamt Leipzig einer jungen behinderten Frau für ihre Assistenz am Tag 3,65 € Bruttostundenlohn und für die nächtliche Assistenz von 1,65 € brutto angeboten. Selbst wenn man fairerweise erwähnen muss, dass hier FSJler und Zivildienstleistende zum Einsatz kommen sollten, muss wohl über die Höhe dieser Beträge nicht diskutiert werden. Sie zeigen auf jeden Fall, wie wenig Anerkennung die Leistungen von AssistentInnen seitens der Sozialhilfeträger erfahren, deren Mitarbeiter in einer Autowerkstatt locker 50 € und mehr je Stunde für die Reparatur ihres Autos bezahlen...
ForseA - Neues aus AbsurdistanHandhabung des § 87 SGB XII im Saarland
Das saarländische Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz rechnete einer Antragstellerin zunächst die Kosten der Unterkunft "wegen der Angemessenheit um ca. die Hälfte runter. Als nach Berechnung der Absetzungsbeträge noch Einkommen übrigblieb, behauptete die Behörde, dass damit der Anspruch auf Übernahme der Assistenzkosten erloschen sei. Auch hier stellt sich die Frage, ob derartige Falschauskünfte nicht endlich mal strafrechtlich verfolgt werden sollte. Die Machtposition des Landesamts wird benutzt, um Bürgern gesetzlich zugesagte Rechte zu verweigern. Dass die Rechte der Antragstellerin und Pflichten der Behörde nach den §§ 13 und 14 SGB I verletzt werden, unterstreicht die Strafwürdigkeit.
Ich denke wir leben im reichen Deutschland, aber wahrscheinlich nur, wenn man gesund ist. Renan
nochmal:
Wenn Du mit der Bearbeitungsweise (Ignoranz des Amtes) nicht einverstanden bist, schreibe dies an den Pettionsausschuß im Bundestag !
Der Pettionsausschuß ist dafür da um auf Anfrage gewisse Regelungen oder Vorschriften zu prüfen. Und das zuständige Amt kommt dabei eine dicke Runde an´s Schwitzen, weil dann müssen die arbeiten und Rede und Antwort stehen, ob es denen passt oder nicht.
Dann wird im Bundestag über den Fall entschieden und ggf gibt es entweder eine Änderung der Regelung allgemein oder aber eine Einzelfallentscheidung.
Das wäre eine Möglichkeit um den Ämtern kräftig in den Hintern zu treten.
Dieser Eindruck soll dem Wahlvolk auch durch dutzende Plakate und hunderte Hochglanzprospekte vermittelt werden.
Und Du darfst mir glauben (oder es auch bleiben lassen), dass die Praxis mit der schönen Theorie, wie sie auf Hochglanzseiten in den von der Bundesregierung unter das Volk gebrachten Broschüren zu finden ist, in dem das Volk über seine (angeblichen) Rechte und Möglichkeiten zur Wahrung seiner Rechte „aufgeklärt“ wird, nichts, aber gar nichts gemein hat.
Aber das „lernt“ nur, wer das Alles selber in der Praxis durchmacht...
neee neee neee .....
Ich arbeite selbst in einem Amt und wenn jemand meint das Amt verstoße gegen geltende Regelungen, Verordnungen oder Gesetze bekommt das Amt schneller einen "netten" Brief vom Pettitionsausschuss als ihm lieb ist.
Irgendwelche "Brieffreundschaften" mit Politikern zu führen ist verschwendete Zeit.
Und diese Hochglanzzettel welche von der Regierung immer zur Wahlzeit verteilt werden lese ich erst gar nicht. Geschweige denn diese komischen Broschüren. Wenn ich Märchen lesen will, dann neige ich doch eher zu den Gebrüdern Grimm.