Themenstarter
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Nach §8 der Heilmittelrichtlinie können Patienten mit schweren dauerhaften Schäden von ihrer Kasse auch Physikalische-, Stimm-, Spach- und Ergotherapie für mindestens 1 Jahr auf Antrag auch außerhalb des Regelfalles genehmingt bekommen. Im Anhang findest Du auch eine tabellarische Auflistung der Körperschäden, für welche diese Maßnahme gilt. Gleichzeitig entlastet man den Arzt, weil diese Therapien für dessen Budget nicht angerechnet werden.
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