a)
Wenn ich es recht sortiere, dann besteht ein Anspruch des AN auf Lohnfortzahlung durch den AG bei Krankheit, ergo bei AU-Bescheinigung (i.allg. aufgrund von Erkrankung) durch den Arzt. Ob der erkrankte AN geimpft war und/oder ihn betreffend eine behördliche Absonderung angeordnet wurde, ist nicht entscheidend und verhindert auch nicht eine AU-Bescheinigung durch den Arzt.
b)
Für einen Anspruch des AN auf Entschädigung durch die Behörden (?) wegen behördlich angeordneter Absonderung bei Labornachweis von einzelnen virusidentischen DNA-Abschnitten wird als entscheidend deklariert, ob der AN geimpft war. Da wiederum ist es nicht entscheidend, ob der AN erkrankt ist.
und was heisst das für dich?
das was vorstern in kraft getreten ist bezieht sich eindeutig und ausschliesslich auf corona.
wenn jemand einen positiven pcr-test hat, muss er in quarantäne
und kann in dieser zeit logischer weise nicht arbeiten. ganz gleich ob er/sie covid-19-symptome
hat- also erkrankt ist- oder nicht.
wenn nun dieser mensch nur zweimal geimpft ist und keine 3. boosterimpfung hatte,
dann bekommt er für die zeit seiner gesetzlich angeordneten quarantäne keine lohnfortzahlung.
dasselbe gilt für solche die nur eine oder gar keine impfspritze hatten.
der punkt ist eigentlich der:
in dem artikel des gesundheitsministeriums steht ausdrücklich:
Mit dem Masernschutzgesetz wurde ein besonderer Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 IfSG eingeführt: Gemäß § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung hätte vermeiden können.
also im falle wenn durch die empfohlene " schutzimpfung" die quarantäne hätte vermieden werden können.
das was am 15. 4. in kraft getreten ist, setzt nun voraus, dass es durch eine boosterimpfung hätte vermieden werden können.
DAS tut es nunmal nicht, was schon daraus hervorgeht, dass geboosterte
im falle eines positiven pcr-testes eben " lohnfortzahlung" bekommen sollen,
was bedeutet dass sie auch in quarantäne müssen.
was unter dem strich bleibt ist nur, dass nicht geboosterte bei einem positiven pcr-test
und daraufhin geseztlich verordneter quarantäne KEINE LOHNFORTZAHLUNG bekommen.
geboosterte jedoch im selben falle diese bekommen.
es liegt offensichtlich nicht nur an dem brandenburger gesundheitssekretär,
sondern dieser fisch stinkt schon vom kopfe her.. bei gesundheitsministerium
und dem einmal mehr offensichtlichen wirren kopf, der dem vorsteht.