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... die Daten sammeln und fernauslesbar sind.
Sehr interessant wie ich finde und je nach Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für den "Smart-Home-Markt":
Weitere Infos dazu findet man bei Suche nach dem Aktenzeichen, z.B.
Kölner klagt gegen Daten sammelnde Funk-Rauchmelder - NRW-Studios WDR
sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in Fachbeiträgen
Die zentrale Argumentation des Mieters bzw. seines Anwaltes, soweit ich sie verstanden habe, ist einfach: Ein Rauchwarnmelder muss Rauch erkennen und piepsen können. Der zur Debatte stehende Rauchwarnmelder (und viele ähnliche Produkte) können aber viel mehr und sammeln Daten nicht nur zum Zustand des Gerätes selbst, sondern zum Umfeld. Diese Daten können fernausgelesen werden, für den Bewohner bleibt völlig intransparent, was wann wie gesammelt und ausgelesen wird. Hier geht es u.a. um die Unverletztlichkeit der Wohnung (Art 13 GG in Deutschland).
Der Anwalt des klagenden Mieters hält es laut Presse (siehe z.B. obiger Link zur Meldung des WDR) sogar für möglich, dass das Gerät Anwesenheitskontrollen durchführen und Gespräche aufzeichnen könne. Ob das letztere mit der normalen Ausstattung des Gerätes möglich ist, weiß ich nicht - für einen ähnlichen Rauchwarnmelder ist es nach meiner Information technisch eher unwahrscheinlich (da das enthaltende Mikrofon zum Empfangen des Ultraschallechos nicht für die Frequenzen menschlicher Sprache geeignet ist). Eine Umrüstung wäre aber wohl leicht.
Zur Technik eines vergleichbaren Gerätes hier eine interessante Doku von jemandem, der das Gerät untersucht hat: www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf. Dort kommen auch weitere Aspekte zur Sprache, wie mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Funk und Ultraschall.
Gruß
Kate
Sehr interessant wie ich finde und je nach Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für den "Smart-Home-Markt":
mm1 - Die Beratung für Connected BusinessBedarf die Installation und das Auslesen von Funk-Rauchmeldern durch Vermieter oder deren Dienstleister der Zustimmung des Mieters? Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dieser Frage beschäftigen. (...)
Ein Kölner Mieter wehrt sich dagegen, dass sein Vermieter einen Funk-Rauchmelder einbauen will, der durch einen Dienstleister aus der Ferne ausgelesen werden kann. Nachdem der Mieter beim Amtsgericht und Landgericht Köln mit seiner Klage scheiterte, ist der Fall nun beim Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2921/15) anhängig.
Zentraler Streitpunkt ist, dass der Funk-Rauchmelder aus der Ferne ohne Kontrolle durch den Mieter ausgelesen werden kann. Welche Daten das Gerät erhebt und übermittelt, ist für den Mieter nicht transparent. Spannende Parallele: Auch viele Heizkostenverteiler werden heute per Funk ausgelesen. Hierbei scheint glaubhaft nur der reine Zähler*stand übermittelt zu werden. Dieser Wert wurde bislang unter den Gesichtspunkten des Grundrechts der informationellen Selbst*bestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung als unkritisch angesehen.
Sollte das Bundesverfassungsgericht ein Zustimmungsrecht des einzelnen Mieters bestätigen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für die Wohnungswirtschaft, ihre Dienstleister und den Smart Home-Markt in Deutschland. Wohnungsunternehmen und -verwalter müssten sich künftig jedes Auslesen aus der Ferne durch den Mieter absegnen lassen.
Weitere Infos dazu findet man bei Suche nach dem Aktenzeichen, z.B.
Kölner klagt gegen Daten sammelnde Funk-Rauchmelder - NRW-Studios WDR
sicherheitsmelder.de - Wissensupdate in Fachbeiträgen
Die zentrale Argumentation des Mieters bzw. seines Anwaltes, soweit ich sie verstanden habe, ist einfach: Ein Rauchwarnmelder muss Rauch erkennen und piepsen können. Der zur Debatte stehende Rauchwarnmelder (und viele ähnliche Produkte) können aber viel mehr und sammeln Daten nicht nur zum Zustand des Gerätes selbst, sondern zum Umfeld. Diese Daten können fernausgelesen werden, für den Bewohner bleibt völlig intransparent, was wann wie gesammelt und ausgelesen wird. Hier geht es u.a. um die Unverletztlichkeit der Wohnung (Art 13 GG in Deutschland).
Der Anwalt des klagenden Mieters hält es laut Presse (siehe z.B. obiger Link zur Meldung des WDR) sogar für möglich, dass das Gerät Anwesenheitskontrollen durchführen und Gespräche aufzeichnen könne. Ob das letztere mit der normalen Ausstattung des Gerätes möglich ist, weiß ich nicht - für einen ähnlichen Rauchwarnmelder ist es nach meiner Information technisch eher unwahrscheinlich (da das enthaltende Mikrofon zum Empfangen des Ultraschallechos nicht für die Frequenzen menschlicher Sprache geeignet ist). Eine Umrüstung wäre aber wohl leicht.
Zur Technik eines vergleichbaren Gerätes hier eine interessante Doku von jemandem, der das Gerät untersucht hat: www.opengeiger.de/BoesesErwachenRauchmelder.pdf. Dort kommen auch weitere Aspekte zur Sprache, wie mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Funk und Ultraschall.
Gruß
Kate
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