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DGMCS - CFS-SeiteDas Robert-Koch-Institut (RKI), Bundesinstitut für übertragbare und nicht übertragbare Krankheiten, hält Blut- und Organspenden durch CFS-Patienten für bedenklich. Ein Gutachter hatte sich in dem Forum >www.uminfo.de< gegenteilig geäußert und wurde deshalb mit einem Urteil des Landgerichtes Mönchengladbach für befangen erklärt.
Das Robert-Koch-Institut nimmt dazu wie folgt Stellung:
www.fatigatio.de/index.php?id=127.... Es ist unserer Auffassung nach kaum zu erwarten, daß sich eine Person, die an einer chronischen Erschöpfung leidet, zur Blutspende meldet. Sollte dies im Einzelfall dennoch geschehen, so wird der Spendearzt einen Spendewilligen mit einer unklaren chronischen Erschöpfung von der Spende zurückstellen, um das Befinden des Spendewilligen nicht weiter zu verschlechtern. Der Spendearzt ist hierzu aus Gründen des Spendenschutzes verpflichtet. Er stützt sich hierbei auf die "Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion", wo es im Paragraph 3.2 heißt: "Von der Blutspende auszuschließen sind Personen, ... mit sonstigen chronischen Krankheiten, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann".
Da bereits aus diesem Grund eine Zurückstellung eines Spendewilligen erfolgen würde, sind die unten aufgeführten weiteren Überlegungen eher theoretischer Natur.
Die Spendedienste sind nicht in der Lage, die Differentialdiagnose einer unklaren chronischen Erschöpfung/Erschöpfbarkeit zu betreiben. Der Spendearzt könnte im Einzelfall somit nicht entscheiden, ob die Blutspende eines solchen Spendewilligen potentiell für den Empfänger gefährdend wäre - er würde auch aus diesem Grunde einen solchen Spendewilligen nicht zulassen. Die Nicht-Zulassung zur Spende würde jedoch nicht implizieren, daß der Betreffende an einer übertragbaren Erkrankung leidet - sie wäre das Ergebnis einer Risiko-Abwägung.
In der Bundesrepublik ist die Durchseuchung mit den von Ihnen genannten Viren EBV, HHV6 und CMV sehr hoch, je nach Virus haben zwischen 60% und 95% aller Personen eine derartige Infektion durchgemacht und sind Träger des latenten Virus. Aus diesem Grunde sind Marker für eine abgelaufene Infektion mit EBV, HHV6 oder CMV in der Regel kein Kriterium bei der Auswahl von Blutspendern. Ausgenommen hiervon sind Spenden, die an immunsupprimierte Patienten oder Transplantat-Empfänger gerichtet sind - so erhalten z.B. CMV-negative Transplantat-Empfänger nur Blutkomponenten von CMV-negativen Spendern.
Spender mit Symptomen einer akuten Virusinfektion werden in jedem Fall von der Blutspende zurückgestellt.
Die hier dargelegten Überlegungen basieren auf den seit vielen Jahren gültigen "Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion", die von der Bundesärztekammer und vom Paul-Ehrlich-Institut, einer dem BMG nachgeordneten Institution, erstellt werden. Auch sind diese Überlegungen sowohl dem Bundesministerium für Gesundheit, wie auch dem Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) bekannt.....
Gruss,
Uta